b. Das problematische Urteil
Das problematische Urteil ist das assertorische, insofern dieses eben so wohl positiv als negativ genommen werden muss. – Nach dieser qualitativen Seite ist das partikuläre Urteil gleichfalls ein problematisches; denn es gilt eben so sehr positiv als negativ; – ingleichen ist am hypothetischen Urteil das Sein des Subjekts und Prädikats problematisch; – auch durch sie ist es gesetzt, dass das singuläre und das kategorische Urteil noch etwas bloß subjektives ist. Im problematischen Urteile als solchem ist aber dies Setzen immanenter als in den erwähnten Urteilen, weil in jenem der Inhalt des Prädikats die Beziehung des Subjekts auf den Begriff ist, hier hiermit die Bestimmung des Unmittelbaren als eines zufälligen selbst vorhanden ist.
Zunächst erscheint es nur als problematisch, ob das Prädikat mit einem gewissen Subjekte verbunden werden soll oder nicht, und die Unbestimmtheit fällt insofern in die Kopula. Für das Prädikat kann daraus keine Bestimmung hervorgehen, denn es ist schon die objektive, konkrete Allgemeinheit. Das Problematische geht also die Unmittelbarkeit des Subjekts an, welche hierdurch als Zufälligkeit bestimmt wird. – Ferner aber ist darum nicht von der Einzelnheit des Subjekts zu abstrahieren; von dieser überhaupt gereinigt, wäre es nur ein allgemeines; das Prädikat enthält eben dies, dass der Begriff des Subjekts in Beziehung auf seine Einzelnheit gesetzt sein soll. – Es kann nicht gesagt werden: das Haus oder ein Haus ist gut, sondern: je nachdem es beschaffen ist. – Das Problematische des Subjekts an ihm selbst macht seine Zufälligkeit als Moment aus; die Subjectivität der Sache, ihrer objektiven Natur oder ihrem Begriffe gegenüber gestellt, die bloße Art und Weise, oder die Beschaffenheit.
Somit ist das Subjekt selbst in seine Allgemeinheit oder objektive Natur, sein Sollen, und in die besondere Beschaffenheit des Daseins unterschieden. Hiermit enthält es den Grund, ob es so ist, wie es sein soll. Auf diese Weise ist es mit dem Prädikate ausgeglichen. – Die Negativität des Problematischen, insofern sie gegen die Unmittelbarkeit des Subjekts gerichtet ist, heißt hiernach nur diese ursprüngliche Teilung desselben, welches an sich schon als Einheit des Allgemeinen und Besondern ist, in diese seine Momente; – eine Teilung, welche das Urteil selbst ist.
Es kann noch die Bemerkung gemacht werden, dass jede der beiden Seiten des Subjekts, sein Begriff und seine Beschaffenheit, dessen Subjektivität genannt werden könne. Der Begriff ist das in sich gegangene allgemeine Wesen einer Sache, ihre negative Einheit mit sich selbst; diese macht ihre Subjektivität aus. Aber eine Sache ist auch wesentlich zufällig, und hat eine äußerliche Beschaffenheit; diese heißt eben so sehr deren bloße Subjektivität, jener Objektivität gegenüber. Die Sache selbst ist eben dies, dass ihr Begriff als die negative Einheit seiner selbst, seine Allgemeinheit negiert, und in die Äußerlichkeit der Einzelnheit sich heraussetzt. – Als dieses Gedoppelte ist das Subjekt des Urteils hier gesetzt; jene entgegenstehenden Bedeutungen der Subjektivität sind ihrer Wahrheit nach in Einem. – Die Bedeutung des Subjektiven ist dadurch selbst problematisch geworden, dass es die unmittelbare Bestimmtheit, welche es im unmittelbaren Urteile hatte, und seinen bestimmten Gegensatz gegen das Prädikat verloren hat. – Jene auch in dem Räsonnement der gewöhnlichen Reflexion vorkommende entgegengesetzte Bedeutung des Subjektiven könnte für sich wenigstens darauf aufmerksam machen, dass es in einer derselben keine Wahrheit hat. Die gedoppelte Bedeutung ist die Erscheinung hiervon, dass jede einzeln für sich einseitig ist.
Das Problematische, so als problematisches der Sache, die Sache mit ihrer Beschaffenheit, gesetzt, so ist das Urteil selbst nicht mehr problematisch, sondern apodiktisch.
c. Das apodiktische Urteil
Das Subjekt des apodiktischen Urteils (das Haus so und so beschaffen ist gut, die Handlung so und so beschaffen ist recht,) hat an ihm erstens das Allgemeine, was es sein soll, zweitens seine Beschaffenheit; diese enthält den Grund, warum dem ganzen Subjekt ein Prädikat des Begriffs-Urteils zukommt oder nicht, d. i. ob das Subjekt seinem Begriffe entspricht oder nicht. – Dieses Urteil ist nun wahrhaft objektiv; oder es ist die Wahrheit des Urteils überhaupt. Subjekt und Prädikat entsprechen sich, und haben denselben Inhalt, und dieser Inhalt ist selbst die gesetzte konkrete Allgemeinheit; er enthält nämlich die zwei Momente, das objektive Allgemeine oder die Gattung, und das Vereinzelte. Es ist hier also das Allgemeine, welches es selbst ist, und durch sein Gegenteil sich kontinuiert, und als Einheit mit diesem erst Allgemeines ist. – Ein solches allgemeines, wie das Prädikat: gut, passend, richtig u.s.w. hat ein Sollen zu Grunde liegen, und enthält das Entsprechen des Daseins zugleich; nicht jenes Sollen oder die Gattung für sich, sondern dies Entsprechen ist die Allgemeinheit, welche das Prädikat des apodiktischen Urteils ausmacht.
Das Subjekt enthält gleichfalls diese beiden Momente in unmittelbarer Einheit als die Sache. Es ist aber die Wahrheit derselben, dass sie in sich gebrochen ist in ihr Sollen und ihr Sein; dies ist das absolute Urteil über alle Wirklichkeit. – Dass diese ursprüngliche Teilung, welche die Allmacht des Begriffes ist, eben so sehr Rückkehr in seine Einheit und absolute Beziehung des Sollens und Seins aufeinander ist, macht das Wirkliche zu einer Sache; ihre innere Beziehung, diese konkrete Identität, macht die Seele der Sache aus.
Der Übergang von der unmittelbaren Einfachheit der Sache zu dem Entsprechen, welches die bestimmte Beziehung ihres Sollens und ihres Seins ist, – oder die Kopula, zeigt sich nun näher in der besondern Bestimmtheit der Sache zu liegen. Die Gattung ist das an und für sich seiende Allgemeine, das insofern als das unbezogene erscheint; die Bestimmtheit aber dasjenige, was sich in jener Allgemeinheit in sich, aber sich zugleich in ein anderes reflektiert. Das Urteil hat daher an der Beschaffenheit des Subjekts seinen Grund, und ist dadurch apodiktisch. Es ist damit nunmehr die bestimmte und erfüllte Kopula vorhanden, die vorher in dem abstrakten Ist bestand, jetzt aber zum Grunde überhaupt sich weiter gebildet hat. Sie ist zunächst als unmittelbare Bestimmtheit an dem Subjekte, aber ist eben so sehr die Beziehung auf das Prädikat, welches keinen andern Inhalt hat, als dies Entsprechen selbst, oder die Beziehung des Subjekts auf die Allgemeinheit.
So ist die Form des Urteils untergegangen, erstens, weil Subjekt und Prädikat an sich derselbe Inhalt sind; aber zweitens, weil das Subjekt durch seine Bestimmtheit über sich hinausweist, und sich auf das Prädikat bezieht, aber ebenso drittens ist dies Beziehen in das Prädikat übergegangen, macht nur dessen Inhalt aus, und ist so die gesetzte Beziehung oder das Urteil selbst. – So ist die konkrete Identität des Begriffs, welche das Resultat des disjunktiven Urteils war, und welche die innre Grundlage des Begriffsurteils ausmacht, im Ganzen hergestellt, die zunächst nur im Prädikate gesetzt war.
Das Positive dieses Resultats, das den Übergang des Urteils in eine andere Form macht, näher betrachtet, so zeigen sich, wie wir gesehen, Subjekt und Prädikat im apodiktischen Urteile, jedes als der ganze Begriff. – Die Begriffseinheit ist als die Bestimmtheit, welche die sie beziehende Kopula ausmacht, zugleich von ihnen unterschieden. Zunächst steht sie nur auf der andern Seite des Subjekts, als dessen unmittelbare Beschaffenheit. Aber indem sie wesentlich das Beziehende ist, ist sie nicht nur solche unmittelbare Beschaffenheit, sondern das durch Subjekt und Prädikat hindurch gehende, und Allgemeine. – Indem Subjekt und Prädikat denselben Inhalt haben, so ist dagegen durch jene Bestimmtheit die Formbeziehung gesetzt; die Bestimmtheit als ein Allgemeines oder die Besonderheit. – So enthält sie die beiden Formbestimmungen der Extreme in sich; und ist die bestimmte Beziehung des Subjekts und Prädikats; sie ist die erfüllte oder inhaltsvolle Kopula des Urteils, die aus dem Urteil, worin sie in die Extreme verloren war, wieder hervorgetretene Einheit des Begriffs. – Durch diese Erfüllung der Kopula ist das Urteil zum Schlusse geworden.
Drittes Kapitel. Der Schluss
Der Schluss hat sich als die Wiederherstellung des Begriffes im Urteile, und somit als die Einheit und Wahrheit beider ergeben. Der Begriff als solcher hält seine Momente in der Einheit aufgehoben; im Urteil ist diese Einheit ein innerliches oder was dasselbe ist, ein äußerliches, und die Momente sind zwar bezogen, aber sie sind als selbstständige Extreme gesetzt. Im Schlusse sind die Begriffsbestimmungen wie die Extreme des Urteils, zugleich ist die bestimmte Einheit derselben gesetzt.
Der Schluss ist somit der vollständig gesetzte Begriff; er ist daher das Vernünftige. – Der Verstand wird als das Vermögen des bestimmten Begriffes genommen, welcher durch die Abstraktion und Form der Allgemeinheit für sich festgehalten wird. In der Vernunft aber sind die bestimmten Begriffe in ihrer Totalität und Einheit gesetzt. Der Schluss ist daher nicht nur vernünftig, sondern Alles Vernünftige ist ein Schluss. Das Schließen ist von langer Zeit her der Vernunft zugeschrieben worden; auf der andern Seite aber wird von der Vernunft an und für sich, vernünftigen Grundsätzen und Gesetzen so gesprochen, dass nicht erhellt, wie jene Vernunft, welche schließt, und diese Vernunft, welche die Quelle von Gesetzen und sonstigen ewigen Wahrheiten und absoluten Gedanken ist, mit einander zusammenhängen. Wenn jene nur die formale Vernunft sein, diese aber Inhalt erzeugen soll, so müsste nach diesem Unterschiede an der letztern gerade die Form der Vernunft, der Schluss, nicht fehlen können. Dessen ungeachtet pflegen beide so auseinander gehalten und bei keiner der andern erwähnt zu werden, dass die Vernunft absoluter Gedanken gleichsam sich der Vernunft des Schlusses zu schämen, und der Schluss fast nur hergebrachtermaßen auch als ein Tun der Vernunft aufgeführt zu werden scheint. Es muss aber, wie so eben bemerkt worden, offenbar die logische Vernunft, wenn sie als die formelle betrachtet wird, wesentlich auch in der Vernunft, die es mit einem Inhalte zu tun hat, zu erkennen sein; ja vielmehr kann aller Inhalt, nur durch die vernünftige Form, vernünftig sein. An ein sehr gewöhnliches Gerede von Vernunft kann man sich hierüber nicht wenden, denn dasselbe enthält sich anzugeben, was denn unter der Vernunft zu verstehen sei; diese vernünftig sein sollende Erkenntnis ist meist mit ihren Gegenständen so beschäftigt, dass sie vergisst, die Vernunft selbst zu erkennen, und sie nur durch die Gegenstände, die sie habe, unterscheidet und bezeichnet. Wenn die Vernunft das Erkennen sein soll, welches von Gott, der Freiheit, dem Recht und der Pflicht, dem Unendlichen, Unbedingten, Übersinnlichen wisse, oder auch nur Vorstellungen und Gefühle davon gebe, so sind teils diese letztern nur negative Gegenstände, teils bleibt überhaupt die erste Frage übrig, was es in allen jenen Gegenständen ist, um dessen willen sie vernünftig sind? – Es ist dies, dass das Unendliche derselben nicht die leere Abstraktion vom Endlichen und die Inhalts- und Bestimmungslose Allgemeinheit ist, sondern die erfüllte Allgemeinheit, der Begriff, der bestimmt ist, und seine Bestimmtheit auf diese wahrhafte Weise an ihm hat, dass er sich in sich unterscheidet, und als die Einheit von diesen seinen verständigen und bestimmten Unterschieden ist. Nur so erhebt sich die Vernunft über das Endliche, Bedingte, Sinnliche, oder wie es sonst bestimmt werden mag, und ist in dieser Negativität wesentlich Inhaltsvoll, denn sie ist die Einheit als von bestimmten Extremen; so aber ist das Vernünftige nur der Schluss.
Zunächst ist nun der Schluss, wie das Urteil unmittelbar; so sind die Bestimmungen (termini) desselben einfache, abstrakte Bestimmtheiten; er ist so Verstandesschluß. Wenn bei dieser Gestalt desselben festgeblieben wird, so ist freilich die Vernünftigkeit in ihm, ob zwar vorhanden, und gesetzt, unscheinbar. Das wesentliche desselben ist die Einheit der Extreme, die sie vereinigende Mitte und haltende Grund. Die Abstraktion, indem sie die Selbstständigkeit der Extreme festhält, setzt ihnen diese Einheit, als eine eben so feste für sich seiende Bestimmtheit entgegen, und fasst dieselbe auf diese Art vielmehr als Nichteinheit, denn als Einheit. Der Ausdruck: Mitte (medius terminus) ist von räumlicher Vorstellung hergenommen, und trägt das seinige dazu bei, dass beim Außereinander der Bestimmungen stehen geblieben wird. Wenn nun der Schluss darin besteht, dass die Einheit der Extreme in ihm gesetzt ist, wenn diese Einheit aber schlechthin einerseits als ein Besonderes für sich, andererseits als nur äußerliche Beziehung genommen, und zum wesentlichen Verhältnisse des Schlusses die Nichteinheit gemacht wird, so hilft die Vernunft, die er ist, nicht zur Vernünftigkeit.
Der Schluss des Daseins erstens, in welchem die Bestimmungen so unmittelbar und abstrakt bestimmt sind, zeigt an ihm selbst, weil er, wie das Urteil, die Beziehung derselben ist, dies auf, dass sie nicht solche abstrakte Bestimmungen, sondern jede die Beziehung auf die andere, und die Mitte nicht nur die Besonderheit gegen die Bestimmungen der Extreme, sondern diese an ihr gesetzt enthält.
Durch diese seine Dialektik macht er sich zum Schlusse der Reflexion, dem zweiten Schlusse, – mit Bestimmungen, als solchen, in welchen wesentlich die andere scheint, oder die als vermittelte gesetzt sind, was sie nach dem Schlusse überhaupt sein sollen.
Drittens indem dies Scheinen oder Vermitteltsein sich in sich selbst reflektiert, so ist der Schluss als Schluss der Notwendigkeit bestimmt, worin das Vermittelnde die objektive Natur der Sache ist. Indem dieser Schluss die Extreme des Begriffs ebensosehr als Totalitäten bestimmt, so ist der Schluss zum Entsprechen seines Begriffs oder der Mitte, und seines Daseins oder der extremen Unterschiede, zu seiner Wahrheit gelangt, und ist damit aus der Subjektivität in die Objektivität übergetreten.
A. Der Schluss des Daseins
1. Der Schluss, wie er unmittelbar ist, hat zu seinen Momenten die Begriffsbestimmungen als unmittelbare. Sie sind somit die abstrakten Bestimmtheiten der Form, welche noch nicht durch Vermittlung zur Konkretion gebildet, sondern nur die einzelnen Bestimmtheiten sind. Der erste Schluss ist daher der eigentlich formelle. Der Formalismus des Schließens besteht darin, bei der Bestimmung dieses ersten Schlusses stehen zu bleiben. Der Begriff in seine abstrakten Momente dirimiert, hat die Einzelnheit und Allgemeinheit zu seinen Extremen, und er selbst erscheint als die zwischen ihnen stehende Besonderheit. Sie sind um ihrer Unmittelbarkeit willen als sich nur auf sich beziehende Bestimmtheiten, insgesamt ein einzelner Inhalt. Die Besonderheit macht zunächst insofern die Mitte aus, als sie die beiden Momente, der Einzelnheit und Allgemeinheit unmittelbar in sich vereinigt. Um ihrer Bestimmtheit willen ist sie einerseits unter das Allgemeine subsumiert, andererseits ist das Einzelne, gegen welches sie Allgemeinheit hat, unter sie subsumiert. Diese Konkretion ist aber zunächst nur eine Zweiseitigkeit; um der Unmittelbarkeit willen, in der der Medius Terminus in dem unmittelbaren Schlusse ist, ist er als einfache Bestimmtheit, und die Vermittlung, die er ausmacht, noch nicht gesetzt. Die dialektische Bewegung des Schlusses des Daseins, besteht nun darin, dass die Vermittlung, die den Schluss allein ausmacht, an seinen Momenten gesetzt werde.
a. Erste Figur des Schlusses
E–B–A ist das allgemeine Schema des bestimmten Schlusses. Die Einzelnheit schließt sich durch die Besonderheit mit der Allgemeinheit zusammen; das Einzelne ist nicht unmittelbar allgemein, sondern durch die Besonderheit; und umgekehrt ist eben so das Allgemeine nicht unmittelbar einzeln, sondern es lässt sich durch die Besonderheit dazu herab. – Diese Bestimmungen stehen als Extreme einander gegenüber, und sind in einem verschiedenen Dritten eins. Sie sind beide Bestimmtheit; darin sind sie identisch; diese ihre allgemeine Bestimmtheit ist die Besonderheit. Sie sind aber eben so Extreme gegen diese, als gegen einander, weil jedes in seiner unmittelbaren Bestimmtheit ist.
Die allgemeine Bedeutung dieses Schlusses ist, dass das Einzelne, das als solches unendliche Beziehung auf sich ist, und somit nur ein innres wäre, durch die Besonderheit in das Dasein, als in die Allgemeinheit, heraustritt, worin es nicht mehr nur sich selbst angehört, sondern in äußerem Zusammenhange steht; umgekehrt indem das Einzelne sich in seine Bestimmtheit als Besonderheit abscheidet, so ist es in dieser Trennung ein konkretes, und als Beziehung der Bestimmtheit auf sich selbst, ein allgemeines, sich auf sich beziehendes, und somit auch ein wahrhaft einzelnes; es ist in dem Extreme der Allgemeinheit aus der Äußerlichkeit in sich gegangen. – Die objektive Bedeutung des Schlusses ist in dem ersten Schlusse nur erst oberflächlich vorhanden, indem darin die Bestimmungen noch nicht als die Einheit, welche das Wesen des Schlusses ausmacht, gesetzt sind. Insofern ist er noch ein subjektives, als die abstrakte Bedeutung, welche seine Termini haben, nicht an und für sich, sondern nur im subjektiven Bewusstsein, so isoliert ist. – Übrigens ist das Verhältnis von Einzelnheit, Besonderheit und Allgemeinheit, wie sich ergeben, das notwendige und wesentliche Form-Verhältnis der Bestimmungen des Schlusses; der Mangel besteht nicht in dieser Bestimmtheit der Form, sondern dass nicht unter dieser Form, jede einzelne Bestimmung zugleich reicher ist. – Aristoteles hat sich mehr an das bloße Verhältnis der Inhärenz gehalten, indem er die Natur des Schlusses so angibt: Wenn drei Bestimmungen sich so zu einander verhalten, dass das eine Extrem in der ganzen mittlern Bestimmung ist, und diese mittlere Bestimmung in dem ganzen andern Extrem, so sind diese beiden Extreme notwendig zusammengeschlossen. Es ist hier mehr nur die Wiederholung des gleichen Verhältnisses der Inhärenz des einen Extrems zur Mitte, und dieser wieder zum andern Extrem ausgedrückt, als die Bestimmtheit der drei Terminorum zu einander. – Indem nun auf der angegebenen Bestimmtheit derselben gegeneinander der Schluss beruht, so zeigt sich sogleich, dass andere Verhältnisse der Terminorum, welche die andern Figuren geben, nur insofern eine Gültigkeit als Verstandesschlüsse haben können, als sie sich auf jenes ursprüngliche Verhältnis zurückführen lassen; es sind nicht verschiedene Arten von Figuren, die neben der ersten stehen, sondern einerseits insofern sie richtige Schlüsse sein sollen, beruhen sie nur auf der wesentlichen Form des Schlusses überhaupt, welches die erste Figur ist; andererseits aber insofern sie davon abweichen, sind sie Umformungen, in welche jene erste abstrakte Form notwendig übergeht, und sich dadurch weiter und zur Totalität bestimmt. Es wird sich sogleich näher ergeben, welche Bewandtnis es damit hat.
E–B–A, ist also das allgemeine Schema des Schlusses in seiner Bestimmtheit. Das Einzelne ist unter das Besondere subsumiert, dieses aber unter das Allgemeine; daher ist auch das Einzelne unter das Allgemeine subsumiert. Oder dem Einzelnen inhäriert das Besondre, dem Besondern aber das Allgemeine; daher inhäriert dieses auch dem Einzelnen. Das Besondere ist nach der einen Seite, nämlich gegen das Allgemeine, Subjekt; gegen das Einzelne ist es Prädikat; oder gegen jenes ist es Einzelnes, gegen dieses ist es Allgemeines. Weil in ihm die beiden Bestimmtheiten vereinigt sind, sind die Extreme durch diese ihre Einheit zusammengeschlossen. Das: Daher, erscheint als die im Subjekte vorgegangene Folgerung, welche aus der subjektiven Einsicht in das Verhältnis der beiden unmittelbaren Prämissen abgeleitet werde. Indem die subjektive Reflexion die beiden Beziehungen der Mitte auf die Extreme, als besondere und zwar unmittelbare Urteile oder Sätze ausspricht, so ist der Schlußsatz, als die vermittelte Beziehung, allerdings auch ein besonderer Satz, und das: Daher oder Also ist der Ausdruck, dass er der vermittelte ist. Dies Daher ist aber nicht als eine an diesem Satze äußerliche Bestimmung, welche nur ihren Grund und Sitz in der subjektiven Reflexion hätte, zu betrachten, sondern vielmehr als in der Natur der Extreme selbst gegründet, deren Beziehung nur zum Behuf und durch die abstrahierende Reflexion wieder als bloßes Urteil oder Satz ausgesprochen wird, deren wahrhafte Beziehung aber als der Terminus Medius gesetzt ist. – Also E ist A, dass dies ein Urteil ist, ist ein bloß subjektiver Umstand; der Schluss ist eben dieses, dass dies nicht bloß ein Urteil sei, d. h. nicht eine durch die bloße Kopula oder das leere: ist, gemachte Beziehung, sondern durch die bestimmte, inhaltsvolle Mitte.
Wenn deswegen der Schluss bloß angesehen wird, als aus drei Urteilen bestehend, so ist dies eine formelle Ansicht, welche das Verhältnis der Bestimmungen, worauf es im Schluss einzig ankommt, nicht erwähnt. Es ist überhaupt eine bloß subjektive Reflexion, welche die Beziehung der Terminorum in abgesonderte Prämissen und einen davon verschiedenen Schlußsatz trennt: Alle Menschen sind sterblich,
Cajus ist ein Mensch
Also ist er sterblich.
Man wird sogleich von Langeweile befallen, wenn man einen solchen Schluss heranziehen hört; – dies rührt von jener unnützen Form her, die einen Schein von Verschiedenheit durch die abgesonderten Sätze gibt, der sich in der Sache selbst sogleich auflöst. Das Schließen erscheint, vornehmlich durch diese subjektive Gestaltung als ein subjektiver Notbehelf, zu dem die Vernunft oder der Verstand da ihre Zuflucht nehme, wo sie nicht unmittelbar erkennen könne. – Die Natur der Dinge, das Vernünftige, geht allerdings nicht so zu Werke, dass sich zuerst ein Obersatz aufstellte, die Beziehung einer Besonderheit auf ein bestehendes Allgemeines, und dann sich zweitens eine abgesonderte Beziehung einer Einzelnheit auf die Besonderheit vorfände, woraus endlich drittens ein neuer Satz zu Tage käme. – Dies durch abgesonderte Sätze fortschreitende Schließen ist nichts als eine subjektive Form; die Natur der Sache ist, dass die unterschiedenen Begriffsbestimmungen der Sache in der wesentlichen Einheit vereinigt sind. Diese Vernünftigkeit ist nicht ein Notbehelf, vielmehr ist sie gegen die Unmittelbarkeit der Beziehung, die im Urteil noch Statt findet, das Objektive, und jene Unmittelbarkeit des Erkennens ist vielmehr das bloß Subjektive, der Schluss dagegen ist die Wahrheit des Urteils. – Alle Dinge sind der Schluss, ein Allgemeines, das durch die Besonderheit mit der Einzelnheit zusammengeschlossen ist; aber freilich sind sie nicht aus drei Sätzen bestehende Ganzes.
2. In dem unmittelbaren Verstandesschluß haben die Termini die Form von unmittelbaren Bestimmungen; von dieser Seite, nach der sie Inhalt sind, ist er nun zu betrachten. Er kann insofern als der qualitative Schluss angesehen [werden], wie das Urteil des Daseins, dieselbe Seite von qualitativer Bestimmung hat. Die Termini dieses Schlusses, sind, wie die Termini jenes Urteils, hierdurch einzelne Bestimmtheiten; indem die Bestimmtheit durch ihre Beziehung auf sich, als gleichgültig gegen die Form, somit als Inhalt gesetzt ist. Das Einzelne ist irgend ein unmittelbarer konkreter Gegenstand, die Besonderheit eine einzelne von dessen Bestimmtheiten, Eigenschaften, oder Verhältnissen, die Allgemeinheit wieder eine noch abstraktere, einzelnere Bestimmtheit an dem Besondern. – Da das Subjekt als ein unmittelbar bestimmtes noch nicht in seinem Begriffe gesetzt ist, so ist seine Konkretion nicht auf die wesentlichen Begriffsbestimmungen zurückgeführt; seine sich auf sich beziehende Bestimmtheit ist daher unbestimmte, unendliche Mannigfaltigkeit. Das Einzelne hat in dieser Unmittelbarkeit eine unendliche Menge von Bestimmtheiten, welche zu seiner Besonderheit gehören, deren jede daher einen Medius Terminus für dasselbe in einem Schlusse ausmachen kann. Durch jeden andern Medius Terminus aber schließt es sich mit einem andern Allgemeinen zusammen; durch jede seiner Eigenschaften ist es in einer andern Berührung und Zusammenhange des Daseins. – Ferner ist auch der Medius Terminus ein Konkretes in Vergleichung gegen das Allgemeine; er enthält selbst mehrere Prädikate, und das Einzelne kann durch denselben Medius Terminus wieder mit mehrern Allgemeinen zusammengeschlossen werden. Es ist daher überhaupt völlig zufällig und willkürlich, welche der vielen Eigenschaften eines Dinges aufgefasst, und von der aus es mit einem Prädikate verbunden werde; andere Medii Termini sind die Übergänge zu andern Prädikaten, und selbst derselbe Medius Terminus mag für sich ein Übergang zu verschiedenen Prädikaten sein, da er als Besonderes gegen das Allgemeine mehrere Bestimmungen enthält.
Nicht nur aber ist für ein Subjekt eine unbestimmte Menge von Schlüssen gleich möglich, und ein einzelner Schluss seinem Inhalte nach zufällig, sondern diese Schlüsse, die dasselbe Subjekt betreffen, müssen auch in den Widerspruch übergehen. Denn der Unterschied überhaupt, der zunächst gleichgültige Verschiedenheit ist, ist eben so wesentlich Entgegensetzung. Das Konkrete ist nicht mehr ein bloß erscheinendes, sondern es ist konkret durch die Einheit der Entgegengesetzten, welche sich zu Begriffsmomenten bestimmt haben, im Begriffe. Indem nun nach der qualitativen Natur der Terminorum, im formellen Schlusse, das Konkrete nach einer einzelnen der Bestimmungen aufgefasst wird, die ihm zukommt, so teilt ihm der Schluss das diesem Medius Terminus korrespondierende Prädikat zu; aber indem von einer andern Seite auf die entgegengesetzte Bestimmtheit geschlossen wird, so zeigt sich jener Schlußsatz dadurch als falsch, obgleich für sich dessen Prämissen und eben so dessen Konsequenz ganz richtig sind. – Wenn aus dem Medius Terminus, dass eine Wand blau angestrichen worden, geschlossen wird, dass sie hiermit blau ist, so ist dies richtig geschlossen; aber die Wand kann dieses Schlusses unerachtet grün sein, wenn sie auch mit gelber Farbe überzogen worden, aus welchem letztern Umstande für sich folgen würde, dass sie gelb sei. – Wenn aus dem Medius Terminus der Sinnlichkeit geschlossen wird, dass der Mensch weder gut noch böse sei, weil vom Sinnlichen weder das eine noch das andere prädiziert werden kann, so ist der Schluss richtig, der Schlußsatz aber falsch; weil vom Menschen, als dem Konkreten ebensosehr auch der Medius Terminus der Geistigkeit gilt. – Aus dem Medius Terminus der Schwere der Planeten, Trabanten und Kometen gegen die Sonne folgt richtig, dass diese Körper in die Sonne fallen; aber sie fallen nicht in sie, da sie ebensosehr für sich ein eigenes Zentrum der Schwere sind, oder, wie man es nennt, von der Zentrifugalkraft getrieben werden. So wie aus dem Medius Terminus der Sozialität die Gütergemeinschaft der Bürger gefolgert werden kann; aus dem Medius Terminus der Individualität aber, wenn er ebenso abstrakt verfolgt wird, die Auflösung des Staates folgt, wie sie z. B. im deutschen Reich erfolgt ist, indem sich an letztern Medius Terminus gehalten worden. – Es wird billig nichts für so unzureichend gehalten, als ein solcher formeller Schluss, weil er auf dem Zufall oder der Willkür beruht, welcher Medius Terminus gebraucht wird. Wenn eine solche Deduktion noch so schön durch Schlüsse sich verlaufen hat, und ihre Richtigkeit völlig zuzugeben ist, so führt dies noch im geringsten zu nichts, indem es immer übrig bleibt, dass noch andere Medii Termini sich finden, aus denen das gerade Gegenteil ebenso richtig abgeleitet werden kann. – Die Kantischen Antinomien der Vernunft sind nichts anderes, als dass aus einem Begriffe einmal die eine Bestimmung desselben zu Grunde gelegt wird, das andremal aber eben so notwendig die andere. – Diese Unzureichenheit und Zufälligkeit eines Schlusses muss dabei nicht insofern bloß auf den Inhalt geschoben werden, als ob sie von der Form unabhängig sei, und diese allein die Logik angehe. Es liegt vielmehr in der Form des formalen Schlusses, dass der Inhalt eine so einseitige Qualität ist; er ist zu dieser Einseitigkeit durch jene abstrakte Form bestimmt. Er ist nämlich eine einzelne Qualität von den vielen Qualitäten oder Bestimmungen eines konkreten Gegenstandes, oder Begriffs, weil er nach der Form nicht weiter als eine so unmittelbare, einzelne Bestimmtheit sein soll. Das Extrem der Einzelnheit ist als die abstrakte Einzelnheit, das unmittelbare Konkrete, daher das unendlich oder unbestimmbar Mannigfaltige; die Mitte ist die ebenso abstrakte Besonderheit, daher eine einzelne dieser mannigfaltigen Qualitäten, und ebenso das andre Extrem ist das abstrakte Allgemeine. Der formale Schluss ist daher wesentlich um seiner Form willen ein seinem Inhalte nach ganz Zufälliges; und zwar nicht insofern, dass es für den Schluss zufällig sei, ob ihm dieser oder ein anderer Gegenstand unterworfen werde; von diesem Inhalte abstrahiert die Logik; sondern insofern ein Subjekt zu Grunde liegt, ist es zufällig, was der Schluss von ihm für Inhalts-Bestimmungen folgere.
3. Die Bestimmungen des Schlusses sind nach der Seite Inhaltsbestimmungen, insofern sie unmittelbare, abstrakte, in sich reflektierte Bestimmungen sind. Das Wesentliche derselben aber ist vielmehr, dass sie nicht solche in sich reflektierte, gegen einander gleichgültige, sondern dass sie Formbestimmungen sind; insofern sind sie wesentlich Beziehungen. Diese Beziehungen sind erstens die der Extreme auf die Mitte, – Beziehungen welche unmittelbar sind; die propositiones praemissae, und zwar teils die des Besondern auf das Allgemeine, propositio major; teils die des Einzelnen auf das Besondere, propositio minor. Zweitens ist die Beziehung der Extreme auf einander vorhanden, welches die Vermittelte ist, conclusio. Jene unmittelbaren Beziehungen, die Prämissen, sind Sätze oder Urteile überhaupt, und widersprechen der Natur des Schlusses, nach welcher die unterschiedenen Begriffsbestimmungen nicht unmittelbar bezogen, sondern eben so deren Einheit gesetzt sein soll; die Wahrheit des Urteils ist der Schluss. Unmittelbare Beziehungen können die Prämissen um so weniger bleiben, als ihr Inhalt unmittelbar unterschiedene Bestimmungen, sie also nicht unmittelbar an und für sich identisch sind; außer sie seien reine identische Sätze, d. i. leere zu nichts führende Tautologien.
Die Forderung an die Prämissen lautet daher gewöhnlich, sie sollen bewiesen, d. h. sie sollen gleichfalls als Schlußsätze dargestellt werden. Die zwei Prämissen geben somit zwei weitere Schlüsse. Aber diese zwei neuen Schlüsse geben wieder zusammen vier Prämissen, welche vier neue Schlüsse erfordern; diese haben acht Prämissen, deren acht Schlüsse wieder für ihre sechzehn Prämissen sechzehn Schlüsse geben, und sofort in einer geometrischen Progression ins unendliche.
Es tut sich hier also der Progreß ins Unendliche wieder hervor, der in der niedrigern Sphäre des Seins früher vorkam, und der im Felde des Begriffes, der absoluten Reflexion aus dem Endlichen in sich, im Gebiete der freien Unendlichkeit und Wahrheit, nicht mehr zu erwarten war. Es ist in der Sphäre des Seins gezeigt worden, dass wo die schlechte Unendlichkeit, die in den Progreß hinausläuft, sich hervortut, der Widerspruch eines qualitativen Seins, und eines darüber hinausgehenden, unmächtigen Sollens vorhanden ist; der Progreß selbst ist die Wiederholung der gegen das Qualitative eingetretenen Forderung der Einheit, und des beständigen Rückfalls in die der Forderung nicht gemässe Schranke. Im formalen Schlusse nun ist die unmittelbare Beziehung oder das qualitative Urteil die Grundlage, und die Vermittlung des Schlusses, das als die höhere Wahrheit dagegen gesetzte. Das ins unendliche fortgehende Beweisen der Prämissen löst jenen Widerspruch nicht, sondern erneuert ihn nur immer, und ist die Wiederholung eines und desselben ursprünglichen Mangels. – Die Wahrheit des unendlichen Progresses ist vielmehr, dass er selbst und die durch ihn schon als mangelhaft bestimmte Form aufgehoben werde. – Diese Form ist die der Vermittlung als E–B–A. Die beiden Beziehungen E–B und B–A sollen vermittelte sein; geschieht dies auf dieselbe Weise, so wird nur die mangelhafte Form E–B–A verzweifacht, und so ins unendliche fort. B hat zu E auch die Formbestimmung eines Allgemeinen, und zu A die Formbestimmung eines Einzelnen, weil diese Beziehungen überhaupt Urteile sind. Sie bedürfen daher der Vermittlung, durch jene Gestalt derselben tritt aber nur das Verhältnis wieder ein, das aufgehoben werden soll.
Die Vermittlung muss daher auf eine andere Weise geschehen. Für die Vermittlung von B–A ist E vorhanden; es muss daher die Vermittlung die Gestalt
B–E–A
erhalten. E–B zu vermitteln ist A vorhanden; diese Vermittlung wird daher zum Schlusse:
E–A–B.
Diesen Übergang näher seinem Begriffe nach betrachtet, so ist erstlich die Vermittlung des formalen Schlusses nach seinem Inhalte, wie vorhin gezeigt worden, zufällig. Das unmittelbare Einzelne hat an seinen Bestimmtheiten eine unbestimmbare Menge von Mediis Terminis, und diese haben wieder eben so viele Bestimmtheiten überhaupt; so dass es ganz in einer äußerlichen Willkür, oder überhaupt in einem äußerlichen Umstande und zufälligen Bestimmung liegt, mit was für einem Allgemeinen das Subjekt des Schlusses zusammengeschlossen werden soll. Die Vermittlung ist daher dem Inhalte nach nichts notwendiges, noch allgemeines, sie ist nicht im Begriffe der Sache gegründet; der Grund des Schlusses ist vielmehr das an ihr Äußerliche, d. i. das Unmittelbare; das Unmittelbare aber ist unter den Begriffsbestimmungen das Einzelne.
In Ansehung der Form hat eben so die Vermittlung zu ihrer Voraussetzung die Unmittelbarkeit der Beziehung; jene ist daher selbst vermittelt, und zwar durch das Unmittelbare, d. i. das Einzelne. – Näher ist durch den Schlußsatz des ersten Schlusses das Einzelne zum Vermittelnden geworden. Der Schlußsatz ist E–A; das Einzelne ist hierdurch als Allgemeines gesetzt. In der einen Prämisse, dem Untersatze E–B ist es schon als Besonderes; es ist somit als das, in welchem diese beide Bestimmungen vereinigt sind. – Oder der Schlußsatz an und für sich drückt das Einzelne als Allgemeines aus; und zwar nicht auf eine unmittelbare Weise, sondern durch die Vermittlung; also als eine notwendige Beziehung. Die einfache Besonderheit war Medius Terminus; im Schlußsatze ist diese Besonderheit, entwickelt als die Beziehung des Einzelnen und Allgemeinheit gesetzt. Aber noch ist das Allgemeine eine qualitative Bestimmtheit, Prädikat des Einzelnen; indem das Einzelne als allgemeines bestimmt ist, ist es gesetzt als die Allgemeinheit der Extreme oder als Mitte; es ist für sich Extrem der Einzelnheit, aber weil es nunmehr als Allgemeines bestimmt ist, ist es zugleich die Einheit beider Extreme.
b. Die zweite Figur: B-E-A
1. Die Wahrheit des ersten qualitativen Schlusses ist, dass Etwas mit einer qualitativen Bestimmtheit als einer allgemeinen nicht an und für sich zusammengeschlossen ist, sondern durch eine Zufälligkeit, oder in einer Einzelnheit. Das Subjekt des Schlusses ist in solcher Qualität nicht in seinen Begriff zurückgekehrt, sondern nur in seiner Äußerlichkeit begriffen; die Unmittelbarkeit macht den Grund der Beziehung, somit die Vermittlung aus; insofern ist das Einzelne in Wahrheit die Mitte.
Ferner aber ist die Schlußbeziehung die Aufhebung der Unmittelbarkeit; der Schlußsatz ist nicht eine unmittelbare Beziehung, sondern als durch ein Drittes; er enthält daher eine negative Einheit; die Vermittlung ist daher nunmehr bestimmt, ein negatives Moment in sich zu enthalten.
In diesem zweiten Schlusse sind die Prämissen: B–E, und E–A; nur die erstere dieser Prämissen ist noch eine unmittelbare; die zweite E–A ist schon eine Vermittelte, nämlich durch den ersten Schluss; der zweite Schluss setzt daher den ersten voraus; so wie umgekehrt der erste den zweiten voraussetzt. – Die beiden Extreme sind hierin als Besonderes und Allgemeines gegeneinander bestimmt; das letztere hat insofern noch seine Stelle; es ist Prädikat; aber das Besondere hat die seinige vertauscht, es ist Subjekt, oder unter der Bestimmung des Extrems der Einzelnheit gesetzt, so wie das Einzelne mit der Bestimmung der Mitte oder der Besonderheit gesetzt ist. Beide sind daher nicht mehr die abstrakten Unmittelbarkeiten, welche sie im ersten Schlusse waren. Sie sind jedoch noch nicht als Konkrete gesetzt; dass jedes an der Stelle des andern steht, dadurch ist es in seiner eigenen und zugleich, jedoch nur äußerlich, in der andern Bestimmung gesetzt.
Der bestimmte und objektive Sinn dieses Schlusses ist, dass das Allgemeine nicht an und für sich ein bestimmtes Besonderes ist; denn es ist vielmehr die Totalität seiner Besondern; sondern so eine seiner Arten ist durch die Einzelnheit; die andern seiner Arten sind durch die unmittelbare Äußerlichkeit von ihm ausgeschlossen. Andererseits ist das Besondere eben so nicht unmittelbar und an und für sich das Allgemeine, sondern die negative Einheit streift ihm die Bestimmtheit ab, und erhebt es dadurch in die Allgemeinheit. – Die Einzelnheit verhält sich insofern zum Besondern negativ, als sie dessen Prädikat sein soll; es ist nicht Prädikat des Besondern.
2. Zunächst aber sind die Termini noch unmittelbare Bestimmtheiten; sie haben sich durch sich selbst zu keiner objektiven Bedeutung fortgebildet; die veränderte Stellung, welche zwei derselben erhalten, ist die Form, die nur erst äußerlich an ihnen ist; sie sind daher noch wie im ersten Schlusse überhaupt ein gegeneinander gleichgültiger Inhalt; zwei Qualitäten, die nicht an und für sich selbst, sondern durch eine zufällige Einzelnheit verknüpft sind.
Der Schluss der ersten Figur, war der unmittelbare, oder ebensosehr der Schluss, insofern er in seinem Begriffe als abstrakte Form ist, die sich an ihren Bestimmungen noch nicht realisiert hat. Indem diese reine Form in eine andere Figur übergegangen, ist dies einerseits die begonnene Realisation des Begriffs, indem das negative Moment der Vermittlung und dadurch eine weitere Formbestimmtheit an der zunächst unmittelbaren, qualitativen Bestimmtheit der Terminorum gesetzt wird. – Zugleich ist dies aber ein Anderswerden der reinen Form des Schlusses; er entspricht ihr nicht mehr vollständig, und die an seinen Terminis gesetzte Bestimmtheit ist verschieden von jener ursprünglichen Formbestimmung. – Insofern er nur als ein subjektiver Schluss betrachtet wird, der in einer äußern Reflexion vor sich geht, so gilt er als eine Art des Schlusses, welche der Gattung, nämlich dem allgemeinen Schema E–B–A entsprechen sollte. Diesem entspricht er aber zunächst nicht; die zwei Prämissen desselben sind B–E, oder E–B und E–A; der Medius Terminus ist daher beidemal subsumiert, oder beidemal Subjekt, dem also die beiden andern Termini inhärieren; also nicht eine Mitte, die das einemal subsumierend oder Prädikat, und das andremal subsumiert oder Subjekt sein, oder der der eine Terminus inhärieren, die aber selbst dem andern inhärieren soll. – Dass dieser Schluss nicht der allgemeinen Form des Schlusses entspricht, hat den wahrhaften Sinn, dass diese in ihn übergegangen ist, indem ihre Wahrheit darin besteht, ein subjektives zufälliges Zusammenschließen zu sein. Wenn der Schlußsatz in der zweiten Figur, (nämlich ohne die gleich zu erwähnende Beschränkung, die ihn zu etwas unbestimmtem macht, zu Hilfe zu nehmen,) richtig ist, so ist er es, weil er es für sich ist, nicht weil er Schlußsatz dieses Schlusses ist. Aber dasselbe ist der Fall bei dem Schlußsatze der ersten Figur; diese seine Wahrheit ist es, die durch die zweite Figur gesetzt ist. – In der Ansicht, dass die zweite Figur nur eine Art sein soll, wird der notwendige Übergang der ersten in diese zweite Form übersehen, und bei jener als wahrhafter Form stehen geblieben. Insofern daher in der zweiten Figur (welche aus alter Gewohnheit, ohne weitern Grund, als die dritte aufgeführt wird) gleichfalls ein in diesem subjektiven Sinne richtiger Schluss Statt finden soll, so müsste er dem ersten angemessen sein, somit da die eine Prämisse E–A das Verhältnis der Subsumtion des Medius Terminus unter das eine Extrem hat, so müsste die andre Prämisse E–B das entgegengesetzte Verhältnis, das sie hat, erhalten, und B unter E subsumiert werden können. Ein solches Verhältnis aber wäre die Aufhebung des bestimmten Urteils: E ist B, und könnte nur in einem unbestimmten Urteile Statt finden, – in einem partikulären; daher der Schlußsatz in dieser Figur nur partikulär sein kann. Das partikuläre Urteil ist aber, wie oben bemerkt, sowohl positiv als negativ; – ein Schlußsatz, dem daher eben kein großer Wert zugeschrieben werden kann. – Insofern auch das Besondere und Allgemeine die Extreme, und unmittelbare, gleichgültige Bestimmtheiten gegen einander sind, so ist ihr Verhältnis selbst gleichgültig; es kann beliebig die eine oder die andere als Terminus Major oder Minor, daher auch die eine oder die andere Prämisse als Ober- oder als Untersatz genommen werden.
3. Der Schlußsatz, indem er ebensosehr positiv als negativ ist, ist somit eine gegen diese Bestimmtheiten gleichgültige, somit allgemeine Beziehung. Näher betrachtet, so war die Vermittlung des ersten Schlusses an sich eine zufällige; in dem zweiten ist diese Zufälligkeit gesetzt. Sie ist somit sich selbst aufhebende Vermittlung; die Vermittlung hat die Bestimmung der Einzelnheit und Unmittelbarkeit; was durch diesen Schluss zusammengeschlossen ist, muss vielmehr an sich und unmittelbar identisch sein; denn jene Mitte, die unmittelbare Einzelnheit, ist das unendlich mannigfaltige und äußerliche Bestimmtsein. Es ist in ihr also vielmehr die sich äußerliche Vermittlung gesetzt. Die Äußerlichkeit der Einzelnheit aber ist die Allgemeinheit; jene Vermittlung durch das unmittelbare Einzelne erweist über sich selbst hinaus auf die ihr andere, welche somit durch das Allgemeine geschieht. – Oder was durch den zweiten Schluss vereinigt sein soll, muss unmittelbar zusammengeschlossen sein; durch die Unmittelbarkeit, die ihm zu Grunde liegt, kommt ein bestimmtes Zusammenschließen nicht zu Stande. Die Unmittelbarkeit, auf welche er fortweist, ist die andre gegen die seinige, – die aufgehobene erste Unmittelbarkeit des Seins, – also die in sich reflektierte, oder an sich seiende, das abstrakte Allgemeine.
Der Übergang dieses Schlusses war nach der betrachteten Seite ein Anderswerden, wie das Übergehen des Seins, weil ihm das Qualitative, und zwar die unmittelbare Einzelnheit zu Grunde liegt. Dem Begriffe nach aber schließt die Einzelnheit das Besondere und Allgemeine insofern zusammen, als sie die Bestimmtheit des Besondern aufhebt; was sich als die Zufälligkeit dieses Schlusses darstellt; die Extreme werden nicht durch ihre bestimmte Beziehung, welche sie zum Medius Terminus haben, zusammengeschlossen; er ist daher nicht ihre bestimmte Einheit, und die positive Einheit, die ihm noch zukommt, ist nur die abstrakte Allgemeinheit. Indem die Mitte in dieser Bestimmung, welche ihre Wahrheit ist, gesetzt wird, ist dies aber eine andere Form des Schlusses.
c. Die dritte Figur: E-A-B
1. Dieser dritte Schluss hat keine einzige unmittelbare Prämisse mehr; die Beziehung E–A ist durch den ersten, die Beziehung B–A durch den zweiten Schluss vermittelt worden. Er setzt daher die beiden ersten Schlüsse voraus; aber umgekehrt setzen beide ihn voraus, so wie überhaupt jeder die beiden übrigen voraussetzt. In ihm ist somit überhaupt die Bestimmung des Schlusses vollendet. – Diese gegenseitige Vermittlung enthält eben dies, dass jeder Schluss ob zwar für sich die Vermittlung, zugleich nicht an ihm selbst die Totalität derselben ist, sondern eine Unmittelbarkeit an ihm hat, deren Vermittlung sich außer ihm befindet.
Der Schluss E–A–B an ihm selbst betrachtet, ist die Wahrheit des formalen Schlusses, er drückt dies aus, dass dessen Vermittlung die abstrakt allgemeine ist, und die Extreme nach ihrer wesentlichen Bestimmtheit, nicht in der Mitte, sondern nur nach ihrer Allgemeinheit enthalten [sind], vielmehr also das gerade nicht darin zusammengeschlossen ist, was vermittelt sein sollte. Es ist also hier das gesetzt, worin der Formalismus des Schlusses besteht, dessen Termini einen unmittelbaren gegen die Form gleichgültigen Inhalt haben, oder was dasselbe ist, solche Formbestimmungen sind, die sich noch nicht zu Inhaltsbestimmungen reflektiert haben.
2. Die Mitte dieses Schlusses ist zwar die Einheit der Extreme, aber worin von ihrer Bestimmtheit abstrahiert ist, das unbestimmte Allgemeine. Insofern aber dies Allgemeine zugleich als das Abstrakte von den Extremen als dem bestimmten unterschieden ist, ist es auch selbst noch ein Bestimmtes gegen sie, und das Ganze ein Schluss, dessen Verhältnis zu seinem Begriffe zu betrachten ist. Die Mitte ist als das Allgemeine gegen ihre beiden Extreme subsumierend oder Prädikat, nicht auch das einemal subsumiert oder Subjekt. Insofern er daher als eine Art des Schlusses diesem entsprechen soll, so kann dies nur geschehen, dass indem die eine Beziehung E–A schon das gehörige Verhältnis hat, auch die andere B–A dasselbe erhalte. Dies geschieht in einem Urteil, worin das Verhältnis von Subjekt und Prädikat gleichgültig ist, in einem negativen Urteil. So wird der Schluss legitim; aber die Conclusion notwendig negativ.
Damit ist es nun auch gleichgültig, welche von den beiden Bestimmungen dieses Satzes als Prädikat oder als Subjekt, und im Schlusse ob als Extrem der Einzelnheit oder als das der Besonderheit, hiermit ob als Terminus Minor oder als Terminus Major genommen werde. Indem es hiervon nach der gewöhnlichen Annahme abhängt, welche von den Prämissen die Major oder Minor sein soll, so ist dies hier gleichgültig geworden. – Dies ist der Grund der gewöhnlichen vierten Figur des Schlusses, die Aristoteles nicht gekannt, und die vollends einen ganz leeren, interesselosen Unterschied betrifft. Die unmittelbare Stellung der Terminorum ist darin die umgekehrte der Stellung der ersten Figur; da Subjekt und Prädikat des negativen Schlußsatzes nach der formalen Betrachtung des Urteils das bestimmte Verhältnis von Subjekt und Prädikat nicht haben, sondern eines die Stelle des andern einnehmen kann, so ist es gleichgültig, welcher Terminus als Subjekt, und welcher als Prädikat genommen werde; daher eben so gleichgültig, welche Prämisse als Major oder Minor genommen wird. – Diese Gleichgültigkeit, zu der auch die Bestimmung der Partikularität, (insbesondere insofern bemerkt wird, dass sie im komprehensiven Sinne genommen werden kann), verhilft, macht jene vierte Figur zu etwas ganz müßigem.
3. Die objektive Bedeutung des Schlusses, worin das Allgemeine die Mitte ist, ist, dass das Vermittelnde als Einheit der Extreme wesentlich Allgemeines ist. Indem die Allgemeinheit aber zunächst nur die qualitative oder abstrakte Allgemeinheit ist, so ist die Bestimmtheit der Extreme darin nicht enthalten; ihr Zusammenschließen, wenn es Statt finden soll, muss eben so in einer außer diesem Schlusse liegenden Vermittlung ihren Grund haben, und ist in Rücksicht auf diesen ganz so zufällig, als bei den vorhergehenden Formen der Schlüsse. Indem nun aber das Allgemeine als die Mitte bestimmt, und darin die Bestimmtheit der Extreme nicht enthalten ist, so ist diese als eine völlig gleichgültige, und äußerliche gesetzt. – Es ist hiermit zunächst nach dieser bloßen Abstraktion allerdings eine vierte Figur des Schlusses entstanden, nämlich die des verhältnislosen Schlusses: A–A–A, welcher von dem qualitativen Unterschiede der Terminorum abstrahiert, und somit die bloß äußerliche Einheit derselben, nämlich die Gleichheit derselben zur Bestimmung hat.
d. Die vierte Figur: A-A-A oder der mathematische Schluss
1. Der mathematische Schluss heißt: Wenn zwei Dinge oder Bestimmungen einem Dritten gleich sind, so sind sie unter sich gleich. – Das Verhältnis von Inhärenz oder Subsumtion der Terminorum ist darin ausgelöscht.
Ein Drittes überhaupt ist das Vermittelnde; aber es hat ganz und gar keine Bestimmung gegen seine Extreme. Jedes der dreien kann daher gleich gut das dritte Vermittelnde, sein. Welches dazu gebraucht, welche der drei Beziehungen daher als die unmittelbaren, und welche als die vermittelte genommen werden soll, hängt von äußern Umständen und sonstigen Bedingungen ab; – nämlich davon, welche zwei derselben die unmittelbar gegebenen sind. Aber diese Bestimmung geht den Schluss selbst nichts an, und ist völlig äußerlich.
2. Der mathematische Schluss gilt als ein Axiom in der Mathematik; – als ein an und für sich einleuchtender, erster Satz, der keines Beweises d. h. keiner Vermittlung fähig sei noch bedürfe, nichts anderes voraussetze, noch daraus hergeleitet werden könne. – Wenn der Vorzug desselben, unmittelbar einleuchtend zu sein, näher betrachtet wird, so zeigt es sich, dass er in dem Formalismus dieses Schlusses liegt, der von aller qualitativen Verschiedenheit der Bestimmungen abstrahiert, und nur ihre quantitative Gleichheit oder Ungleichheit aufnimmt. Aus eben diesem Grunde ist er aber nicht ohne Voraussetzung oder unvermittelt; die quantitative Bestimmung, die in ihm allein in Rücksicht kommt, ist nur durch die Abstraktion von dem qualitativen Unterschiede und den Begriffsbestimmungen. – Linien, Figuren, die einander gleich gesetzt werden, werden nur nach ihrer Größe verstanden; ein Dreieck wird einem Quadrate gleich gesetzt, aber nicht als Dreieck dem Quadrat, sondern allein der Größe nach u.s.f. Eben so tritt der Begriff und seine Bestimmungen nicht in dieses Schließen ein; es wird damit überhaupt nicht begriffen; auch hat der Verstand nicht einmal die formalen, abstrakten Begriffsbestimmungen vor sich; das Einleuchtende dieses Schlusses beruht daher nur darauf, dass er an Gedankenbestimmung so dürftig und abstrakt ist.
3. Aber das Resultat des Schlusses des Daseins ist nicht bloß diese Abstraktion von aller Begriffsbestimmtheit; die Negativität der unmittelbaren, abstrakten Bestimmungen, welche daraus hervorging, hat noch eine andere positive Seite, dass nämlich in die abstrakte Bestimmtheit ihre andre gesetzt, und sie dadurch konkret geworden ist.
Vors erste haben die sämtlichen Schlüsse des Daseins sich gegenseitig zur Voraussetzung, und die im Schlußsatze zusammengeschlossenen Extreme sind nur insofern wahrhaft und an und für sich zusammengeschlossen, als sie sonst durch eine anderswo gegründete Identität vereinigt sind; der Medius Terminus, wie er in den betrachteten Schlüssen beschaffen ist, soll ihre Begriffseinheit sein, aber ist nur eine formale Bestimmtheit, die nicht als ihre konkrete Einheit gesetzt ist. Aber dies Vorausgesetzte einer jeden jener Vermittlungen, ist nicht bloß eine gegebene Unmittelbarkeit überhaupt, wie im mathematischen Schlusse, sondern es ist selbst eine Vermittlung, nämlich für jeden die beiden andern Schlüsse. Was also wahrhaft vorhanden ist, ist nicht die auf eine gegebene Unmittelbarkeit, sondern die auf Vermittlung sich gründende Vermittlung. Dies ist somit nicht die quantitative, von der Form der Vermittlung abstrahierende, sondern vielmehr die sich auf Vermittlung beziehende Vermittlung, oder die Vermittlung der Reflexion. Der Kreis des gegenseitigen Voraussetzens, den diese Schlüsse mit einander schließen, ist die Rückkehr dieses Voraussetzens in sich selbst, welches darin eine Totalität bildet, und das Andre, worauf jeder einzelne Schluss hinweist, nicht vermöge der Abstraktion außerhalb hat, sondern innerhalb des Kreises befasst.
Ferner von Seiten der einzelnen Formbestimmungen hat sich gezeigt, dass in diesem Ganzen der formalen Schlüsse, jede einzelne zur Stelle der Mitte gekommen ist. Unmittelbar war diese als die Besonderheit bestimmt; hierauf bestimmte sie sich durch die dialektische Bewegung als Einzelnheit und Allgemeinheit. Eben so ging jede dieser Bestimmungen die Stellen der beiden Extreme hindurch. Das bloß negative Resultat ist das Auslöschen der qualitativen Formbestimmungen im bloß quantitativen, mathematischen Schlusse. Aber was wahrhaft vorhanden ist, ist das positive Resultat, dass die Vermittlung nicht durch eine einzelne, qualitative Formbestimmtheit geschieht, sondern durch die konkrete Identität derselben. Der Mangel und Formalismus der drei betrachteten Figuren der Schlüsse besteht eben darin, dass eine solche einzelne Bestimmtheit die Mitte in ihnen ausmachen sollte. – Die Vermittlung hat sich also als die Gleichgültigkeit der unmittelbaren oder abstrakten Formbestimmungen und als positive Reflexion der einen in die andere bestimmt. Der unmittelbare Schluss des Daseins ist hiermit in den Schluss der Reflexion übergegangen.
Anmerkung
In der hier gegebenen Darstellung der Natur des Schlusses und seiner verschiedenen Formen, ist auch beiläufig auf dasjenige Rücksicht genommen worden, was in der gewöhnlichen Betrachtung und Behandlung der Schlüsse das Hauptinteresse ausmacht, nämlich wie in jeder Figur ein richtiger Schluss gemacht werden könne; doch ist dabei nur das Hauptmoment angegeben und die Fälle und Verwicklungen übergangen worden, welche entstehen, wenn der Unterschied von positiven und negativen Urteilen nebst der quantitativen Bestimmung, besonders der Partikularität, mit dazu gezogen wird. – Einige Bemerkungen über die gewöhnliche Ansicht und Behandlungsweise des Schlusses in der Logik, werden hier noch an ihrem Orte stehen. – Bekanntlich wurde diese Lehre so ins Genaue ausgebildet, bis ihre sogenannten Spitzfindigkeiten zum allgemeinen Verdrusse und Ekel geworden sind. Indem der natürliche Verstand sich gegen die substanzlosen Reflexionsformen nach allen Seiten der Geistesbildung geltend machte, kehrte er sich auch gegen jene künstliche Kenntnis der Vernunftformen, und meinte solche Wissenschaft aus dem Grunde entbehren zu können, weil er die darin verzeichneten einzelnen Denkoperationen von Natur ohne besonderes Erlernen schon von selbst verrichte. Der Mensch wäre in der Tat in Ansehung des vernünftigen Denkens eben so übel daran, wenn die Bedingung desselben das mühselige Studium der Schlußformeln wäre, als er, (wie in der Vorrede schon bemerkt worden) übel daran sein würde, wenn er nicht gehen und verdauen könnte, ohne Anatomie und Physiologie studiert zu haben. Wie auch das Studium dieser Wissenschaften für das diätetische Verhalten nicht ohne Nutzen sein mag, so wird auch dem Studium der Vernunftformen ohne Zweifel ein noch wichtigerer Einfluss auf die Richtigkeit des Denkens zuzuschreiben sein; aber ohne in diese Seite, welche die Bildung des subjektiven Denkens, daher eigentlich die Pädagogik angeht, hier einzugehen, so wird zugegeben werden müssen, dass das Studium, welches die Operationsweisen und Gesetze der Vernunft zum Gegenstand habe, an und für sich vom größten Interesse sein müsse, – von einem wenigstens nicht geringerem, als die Kenntnis der Gesetze der Natur und der besondern Gestaltungen derselben. Wenn es nicht gering geachtet wird, etliche und sechzig Arten von Papageien, hundert und sieben und dreißig Arten der Veronica u.s.f. aufgefunden zu haben, so wird es noch viel weniger für gering geachtet werden dürfen, die Vernunftformen auszufinden; ist nicht eine Figur des Schlusses ein unendlich höheres, als eine Papagei- oder eine Veronica-Art?
So sehr es daher für nichts mehr als Rohheit anzusehen ist, die Kenntnisse der Vernunftformen überhaupt zu verachten, so sehr ist zuzugeben, dass die gewöhnliche Darstellung des Schlusses und seiner besondern Gestaltungen, nicht eine vernünftige Erkenntnis, nicht eine Darstellung derselben als Vernunftformen ist, und die syllogistische Weisheit sich durch ihren Unwert die Geringschätzung zugezogen hat, die sie erfuhr. Ihr Mangel besteht darin, dass sie schlechterdings bei der Verstandesform des Schlusses stehen bleibt, nach welcher die Begriffsbestimmungen als abstrakte formale Bestimmungen genommen werden. Es ist um so inkonsequenter, sie als abstrakte Qualitäten fest zu halten, da im Schlusse die Beziehungen derselben das Wesentliche ausmachen, und die Inhärenz und Subsumtion es schon enthält, dass das Einzelne, weil ihm das Allgemeine inhäriert, selbst allgemeines, und das Allgemeine, weil es das Einzelne subsumiert, selbst einzelnes ist, und näher der Schluss eben diese Einheit als Mitte ausdrücklich setzt, und seine Bestimmung gerade die Vermittlung ist, d. i. dass die Begriffsbestimmungen nicht mehr wie im Urteile ihre Äußerlichkeit gegen einander, sondern vielmehr ihre Einheit zur Grundlage haben. – Es ist somit durch den Begriff des Schlusses die Unvollkommenheit des formalen Schlusses ausgesprochen, in welchem die Mitte, nicht als Einheit der Extreme, sondern als eine formale, von ihnen qualitativ verschiedene, abstrakte Bestimmung festgehalten werden soll. – Die Betrachtung wird noch dadurch gehaltleerer, dass auch solche Beziehungen oder Urteile, worin selbst die formellen Bestimmungen gleichgültig werden, wie im negativen und partikulären Urteile, und die sich daher den Sätzen nähern, noch als vollkommene Verhältnisse angenommen werden. – Indem nun überhaupt die qualitative Form E–B–A als das letzte und absolute gilt, so fällt die dialektische Betrachtung des Schlusses ganz hinweg, die übrigen Schlüsse werden somit nicht als notwendige Veränderungen jener Form, sondern als Arten betrachtet. – Es ist hierbei gleichgültig, ob der erste formale Schluss selbst nur als eine Art neben den übrigen, oder aber als Gattung und Art zugleich betrachtet wird; letzteres geschieht, indem die übrigen Schlüsse auf den ersten zurückgebracht werden. Geschieht diese Reduktion nicht ausdrücklich, so liegt immer dasselbe formelle Verhältnis der äußerlichen Subsumtion zu Grunde, welche die erste Figur ausdrückt.
Dieser formelle Schluss ist der Widerspruch, dass die Mitte die bestimmte Einheit der Extreme sein soll, aber nicht als diese Einheit, sondern als eine von denen, deren Einheit sie sein soll, qualitativ verschiedene Bestimmung ist. Weil der Schluss dieser Widerspruch ist, ist er an ihm selbst dialektisch. Seine dialektische Bewegung stellt ihn in den vollständigen Begriffsmomenten dar, dass nicht nur jenes Verhältnis der Subsumtion, oder die Besonderheit, sondern eben so wesentlich die negative Einheit und die Allgemeinheit Momente des Zusammenschließens sind. Insofern jedes derselben für sich eben so nur ein einseitiges Moment der Besonderheit ist, sind sie gleichfalls unvollkommene Mitten, aber zugleich machen sie die entwickelten Bestimmungen derselben aus; der ganze Verlauf durch die drei Figuren stellt die Mitte in jeder dieser Bestimmungen nach einander dar, und das wahre Resultat, das daraus hervorgeht, ist, dass die Mitte nicht eine einzelne, sondern die Totalität derselben ist.
Der Mangel des formalen Schlusses liegt daher nicht in der Form des Schlusses, – sie ist vielmehr die Form der Vernünftigkeit, – sondern dass sie nur als abstrakte, daher begrifflose Form ist. Es ist gezeigt worden, dass die abstrakte Bestimmung um ihrer abstrakten Beziehung auf sich willen, eben so sehr als Inhalt betrachtet werden kann; insofern leistet der formale Schluss weiter nichts, als dass eine Beziehung eines Subjekts auf ein Prädikat nur aus diesem Medius Terminus folge oder nicht folge. Es hilft nichts einen Satz durch einen solchen Schluss erwiesen zu haben; um der abstrakten Bestimmtheit des Medius Terminus willen, der eine begrifflose Qualität ist, kann es eben so gut andere Medios Terminos geben, aus denen das Gegenteil folgt, ja aus demselben Medius Terminus können auch wieder entgegengesetzte Prädikate durch weitere Schlüsse abgeleitet werden. – Außerdem, dass der formale Schluss nicht viel leistet, ist er auch etwas sehr einfaches; die vielen Regeln, welche erfunden worden, sind schon darum lästig, weil sie mit der einfachen Natur der Sache so sehr kontrastieren, dann aber auch, weil sie sich auf die Fälle beziehen, wo der formale Gehalt des Schlusses, durch die äußerliche Formbestimmung besonders der Partikularität, vornehmlich insofern sie zu diesem Behuf in komprehensivem Sinne genommen werden muss, vollends vermindert, und auch der Form nach nur ganz gehaltlose Resultate herausgebracht werden. – Die gerechteste und wichtigste Seite der Ungunst, in welche die Syllogistik verfallen, ist aber, dass sie eine so weitläufige begrifflose Beschäftigung mit einem Gegenstande ist, dessen einziger Inhalt der Begriff selbst ist. – Die vielen syllogistischen Regeln erinnern an das Verfahren der Rechenmeister, welche gleichfalls eine Menge Regeln über die arithmetischen Operationen geben, welche alle voraus setzen, dass man den Begriff der Operation nicht habe. – Aber die Zahlen sind ein begriffloser Stoff, die Rechenoperation ist ein äußerliches Zusammenfassen oder Trennen, ein mechanisches Verfahren, wie denn Rechen-Maschinen erfunden worden sind, welche diese Operationen vollbringen; das härteste und grellste dagegen ist, wenn die Formbestimmungen des Schlusses, welche Begriffe sind, als ein begriffloser Stoff behandelt werden.
Das Aeusserste von diesem begrifflosen Nehmen der Begriffsbestimmungen des Schlusses, ist wohl, dass Leibnitz (Opp. Tom. II. P. I.) den Schluss dem kombinatorischen Calcul unterworfen, und durch denselben berechnet hat, wie viele Stellungen des Schlusses möglich sind; – mit Rücksicht nämlich auf die Unterschiede von positiven und negativen, dann von allgemeinen, partikulären, unbestimmten und singulären Urteilen; es finden sich solcher Verbindungen 2048 möglich, wovon nach Ausschließung der unbrauchbaren 24 brauchbare Figuren übrig bleiben. – Leibnitz macht sehr viel von der Nützlichkeit der kombinatorischen Analysis, um nicht nur die Formen des Schlusses, sondern auch die Verbindungen von andern Begriffen zu finden. Die Operation, wodurch dies gefunden wird, ist dieselbe, wodurch berechnet wird, wie viele Verbindungen von Buchstaben ein Alphabet zulässt, wie vielerlei Würfe in einem Würfelspiel, Spiele mit einer L’hombre-Charte möglich sind u.s.f. Man findet hier also die Bestimmungen des Schlusses in Eine Klasse mit den Punkten des Würfels und der L’hombre-Charte gesetzt, das Vernünftige als ein totes und begriffloses genommen, und das eigentümliche des Begriffs und seiner Bestimmungen, als geistige Wesen sich zu beziehen, und durch dies Beziehen ihre unmittelbare Bestimmung aufzuheben, auf der Seite gelassen. – Diese Leibnitzische Anwendung des kombinatorischen Calculs auf den Schluss und auf die Verbindung anderer Begriffe unterschied sich von der verrufenen Lullianischen Kunst durch nichts, als dass sie von Seiten der Anzahl methodischer war, übrigens an Sinnlosigkeit ihr gleich kam. – Es hing hiermit ein Lieblingsgedanke Leibnitzens zusammen, den er in der Jugend gefasst, und der Unreifheit und Seichtigkeit desselben unerachtet, auch späterhin nicht aufgab, von einer allgemeinen Charakteristik der Begriffe, – einer Schriftsprache, worin jeder Begriff dargestellt werde, wie er eine Beziehung aus andern ist, oder sich auf andere beziehe – als ob in der vernünftigen Verbindung, welche wesentlich dialektisch ist, ein Inhalt noch dieselben Bestimmungen behielte, die er hat, wenn er für sich fixiert ist.
Der Ploucquetsche Calcul hat ohne Zweifel die konsequenteste Verfahrungsweise ergriffen, wodurch das Verhältnis des Schlusses fähig wird, dem Calcul unterworfen zu werden. Er beruht darauf, dass von dem Verhältnisunterschiede, dem Unterschiede der Einzelnheit, Besonderheit und Allgemeinheit im Urteile abstrahiert, und die abstrakte Identität des Subjekts und Prädikats festgehalten wird, wodurch sie in mathematischer Gleichheit sind; – einer Beziehung, welche das Schließen zu einer völlig gehaltleeren und tautologischen Formierung von Sätzen macht. – Im Satze: die Rose ist rot, soll das Prädikat nicht das allgemeine Rot, sondern nur das bestimmte Rot der Rose bedeuten; im Satze: alle Christen sind Menschen, soll das Prädikat nur diejenigen Menschen bedeuten, welche Christen sind; aus diesem und dem Satze: die Juden sind keine Christen, folgt dann der Schlußsatz, der diesen syllogistischen Calcul bei Mendelssohn nicht gut empfohlen hat: Also sind die Juden keine Menschen, (nämlich diejenigen Menschen nicht, welche die Christen sind). – Ploucquet gibt als eine Folge seiner Erfindung an, posse etiam rudes mechanice totam logicam doceri, uti pueri arithmeticam docentur, ita quidem, ut nulla formidine in ratiociniis suis errandi torqueri, vel fallaciis circumveniri possint, si in calculo non errant. – Diese Empfehlung, dass Ungebildeten durch den Calcul mechanisch die ganze Logik beigebracht werden könne, ist wohl das schlimmste, was von einer Erfindung über die Darstellung der logischen Wissenschaft gesagt werden kann.
B. Der Schluss der Reflexion
Der Verlauf des qualitativen Schlusses, hat das Abstrakte der Bestimmungen desselben aufgehoben; der Terminus hat sich dadurch als eine solche Bestimmtheit gesetzt, in welcher auch die andre scheint. Außer den abstrakten Terminis ist im Schlusse auch die Beziehung derselben vorhanden, und im Schlußsatz ist sie als eine vermittelte und notwendige gesetzt; daher ist jede Bestimmtheit in Wahrheit nicht als eine einzelne für sich, sondern als Beziehung der andern, als konkrete Bestimmtheit, gesetzt.
Die Mitte war die abstrakte Besonderheit, für sich eine einfache Bestimmtheit, und Mitte nur äußerlich und relativ gegen die selbstständigen Extreme. Nunmehr ist sie gesetzt als die Totalität der Bestimmungen; so ist sie die gesetzte Einheit der Extreme; zunächst aber die Einheit der Reflexion, welche sie in sich befasst; – ein Befassen, welches als erstes Aufheben der Unmittelbarkeit und erstes Beziehen der Bestimmungen, noch nicht die absolute Identität des Begriffes ist.
Die Extreme sind die Bestimmungen des Urteils der Reflexion; eigentliche Einzelnheit, und Allgemeinheit als Verhältnisbestimmung, oder eine Mannigfaltiges in sich zusammenfassende Reflexion. Aber das einzelne Subjekt enthält auch, wie beim Urteile der Reflexion gezeigt worden, außer der bloßen Einzelnheit, die der Form angehört, die Bestimmtheit, als schlechthin in sich reflektierte Allgemeinheit, als vorausgesetzte, d. h. hier noch unmittelbar angenommene, Gattung.
Aus dieser Bestimmtheit der Extreme, welche dem Verlauf der Urteilsbestimmung angehört, ergibt sich der nähere Inhalt der Mitte, auf die es wesentlich beim Schlusse ankommt, da sie ihn vom Urteile unterscheidet. Sie enthält 1) die Einzelnheit, 2) aber zur Allgemeinheit erweitert, als Alle, 3) die zum Grunde liegende, Einzelnheit und abstrakte Allgemeinheit schlechthin in sich vereinigende Allgemeinheit, die Gattung. – Der Schluss der Reflexion hat auf diese Weise erst die eigentliche Bestimmtheit der Form, indem die Mitte als die Totalität der Bestimmungen gesetzt ist; der unmittelbare Schluss ist gegen ihn deswegen der unbestimmte, als die Mitte erst noch die abstrakte Besonderheit ist, in welcher die Momente ihres Begriffs noch nicht gesetzt sind. – Dieser erste Schluss der Reflexion, kann der Schluss der Allheit genannt werden.
a. Schluss der Allheit
1. Der Schluss der Allheit ist der Verstandesschluß in seiner Vollkommenheit, mehr aber noch nicht. Dass die Mitte in ihm nicht abstrakte Besonderheit, sondern in ihre Momente entwickelt und daher als konkrete ist, ist zwar ein wesentliches Erfordernis für den Begriff, allein die Form der Allheit fasst das Einzelne zunächst nur äußerlich in die Allgemeinheit zusammen, und umgekehrt erhält sie das Einzelne noch als ein unmittelbar für sich bestehendes, in der Allgemeinheit. Die Negation der Unmittelbarkeit der Bestimmungen, die das Resultat des Schlusses des Daseins war, ist nur die erste Negation, noch nicht die Negation der Negation, oder absolute Reflexion in sich. Jener die einzelnen Bestimmungen in sich befassenden Allgemeinheit der Reflexion, liegen sie daher noch zu Grunde, – oder die Allheit ist noch nicht die Allgemeinheit des Begriffs, sondern die äußere der Reflexion.
Der Schluss des Daseins war darum zufällig, weil der Medius Terminus desselben als eine einzelne Bestimmtheit des konkreten Subjekts, eine unbestimmbare Menge anderer solcher Mediorum Terminorum zulässt, und damit das Subjekt mit unbestimmbar andern, und mit entgegengesetzten Prädikaten zusammen geschlossen sein konnte. Indem die Mitte aber nunmehr die Einzelnheit enthält, und hierdurch selbst konkret ist, so kann durch sie mit dem Subjekt nur ein Prädikat verbunden werden, das ihm als konkretem zukommt. – Wenn z. B. aus dem Medius Terminus: Grün, geschlossen werden sollte, dass ein Gemälde angenehm sei, weil das Grün dem Auge angenehm ist, oder ein Gedicht, ein Gebäude u.s.f. schön sei, weil es Regelmässigkeit besitze, so könnte das Gemälde, u.s.f. dessen ungeachtet häßlich sein, um anderer Bestimmungen willen, aus denen auf dies letztere Prädikat geschlossen werden könnte. Indem hingegen der Medius Terminus die Bestimmung der Allheit hat, so enthält er das Grüne, die Regelmässigkeit als ein Konkretes, das eben darum nicht die Abstraktion eines bloß Grünen, Regelmässigen u.s.f. ist; mit diesem Konkreten können nun nur Prädikate verbunden sein, die der Totalität des Konkreten gemäß sind. – In dem Urteil: Das Grüne, oder Regelmässige ist angenehm, ist das Subjekt nur die Abstraktion von Grün, Regelmässigkeit; in dem Satze: Alles Grüne, oder Regelmässige ist angenehm; ist das Subjekt dagegen: alle wirklichen konkreten Gegenstände, die grün oder regelmässig sind, die also als konkrete mit allen ihren Eigenschaften, die sie außer dem Grünen oder der Regelmässigkeit noch haben, genommen werden.
2. Diese Reflexions-Vollkommenheit des Schlusses macht ihn aber eben hiermit zu einem bloßen Blendwerk. Der Medius Terminus hat die Bestimmtheit: Alle; diesen kommt im Obersatze das Prädikat unmittelbar zu, das mit dem Subjekte zusammen geschlossen wird. Aber Alle sind alle Einzelne; darin hat also das einzelne Subjekt jenes Prädikat schon unmittelbar, und erhält es nicht erst durch den Schluss. – Oder das Subjekt erhält durch den Schlußsatz ein Prädikat, als eine Folge; der Obersatz aber enthält in sich schon diesen Schlußsatz; der Obersatz ist also nicht für sich richtig, oder ist nicht ein unmittelbares, vorausgesetztes Urteil, sondern setzt selbst schon den Schlußsatz voraus, dessen Grund er sein sollte. – In dem beliebten vollkommenen Schlusse:
Alle Menschen sind sterblich, Nun ist Cajus ein Mensch Ergo ist Cajus sterblich,
ist der Obersatz nur darum und insofern richtig, als der Schlußsatz richtig ist; wäre Cajus zufälligerweise nicht sterblich, so wäre der Obersatz nicht richtig. Der Satz, welcher Schlußsatz sein sollte, muss schon unmittelbar für sich richtig sein, weil der Obersatz sonst nicht Alle Einzelne befassen könnte; ehe der Obersatz als richtig gelten kann, ist vorher die Frage, ob nicht jener Schlußsatz selbst eine Instanz gegen ihn sei.
3. Beim Schlusse des Daseins ergab sich aus dem Begriffe des Schlusses, dass die Prämissen als unmittelbare, dem Schlußsatze, nämlich der durch den Begriff des Schlusses geforderten Vermittlung, widersprachen, dass der erste Schluss daher andere, und umgekehrt diese andern ihn voraussetzten. Im Schlusse der Reflexion ist dies an ihm selbst gesetzt, dass der Obersatz seinen Schlußsatz voraussetzt, indem jener die Verbindung des Einzelnen mit einem Prädikate enthält, welche eben erst Schlußsatz sein soll.
Was also in der Tat vorhanden ist, kann zunächst so ausgedrückt werden: dass der Reflexionsschluß nur ein äußerlicher leerer Schein des Schließens ist, – dass somit das Wesen dieses Schließens auf subjektiver Einzelnheit beruht, diese hiermit die Mitte ausmacht, und als solche zu setzen ist; – die Einzelnheit, welche als solche ist, und nur äußerlich die Allgemeinheit an ihr hat. – Oder nach dem nähern Inhalt des Reflexionsschlusses zeigte sich, dass das Einzelne in unmittelbarer, nicht einer erschlossenen Beziehung auf sein Prädikat steht, und dass der Obersatz, die Verbindung eines Besondern mit einem Allgemeinen, oder näher eines formell Allgemeinen, mit einem an sich Allgemeinen, durch die Beziehung der Einzelnheit, die in jenem vorhanden ist, – der Einzelnheit als Allheit, – vermittelt ist. Dies aber ist der Schluss der Induktion.
b. Schluss der Induktion
1. Der Schluss der Allheit steht unter dem Schema der ersten Figur: E–B–A; der Schluss der Induktion unter dem der zweiten A–E–B, da er wieder die Einzelnheit zur Mitte hat, nicht die abstrakte Einzelnheit, sondern als vollständig, nämlich gesetzt mit der ihr entgegengesetzten Bestimmung, der Allgemeinheit. – Das eine Extrem ist irgend ein Prädikat, das allen diesen Einzelnen gemeinschaftlich ist; die Beziehung desselben auf sie macht die unmittelbaren Prämissen aus, dergleichen eine im vorhergehenden Schlusse, Schlußsatz sein sollte. – Das andre Extrem kann die unmittelbare Gattung sein, wie sie in der Mitte des vorigen Schlusses, oder im Subjekte des universellen Urteils vorhanden ist, und welche in den sämtlichen Einzelnen oder auch Arten der Mitte erschöpft ist. Der Schluss hat hiernach die Gestalt:
e e A– –B. e e ins unendliche.
2. Die zweite Figur des formalen Schlusses A–E–B entsprach dem Schema darum nicht, weil in der einen Prämisse E, das die Mitte ausmacht, nicht subsumierend oder Prädikat war. In der Induktion ist dieser Mangel gehoben; die Mitte ist hier: Alle Einzelne; der Satz: A–E, welcher das objektive Allgemeine oder Gattung als zum Extrem ausgeschieden, als Subjekt enthält, hat ein Prädikat, das mit ihm wenigstens von gleichem Umfange, hiermit für die äußere Reflexion identisch ist. Der Löwe, Elefant, u.s.f. machen die Gattung des vierfüssigen Tiers aus; der Unterschied, dass derselbe Inhalt, das einemal in der Einzelnheit, das andremal in der Allgemeinheit gesetzt ist, ist hiermit bloße gleichgültige Formbestimmung, – eine Gleichgültigkeit, welche das im Reflexionsschlusse gesetzte Resultat des formalen Schlusses, und hier durch die Gleichheit des Umfangs gesetzt ist.
Die Induktion ist daher nicht der Schluss der bloßen Wahrnehmung oder des zufälligen Daseins, wie die ihm entsprechende zweite Figur, sondern Schluss der Erfahrung; – des subjektiven Zusammenfassens der Einzelnen in die Gattung, und des Zusammenschließens der Gattung mit einer allgemeinen Bestimmtheit, weil sie in allen einzelnen angetroffen wird. Er hat auch die objektive Bedeutung, dass die unmittelbare Gattung sich durch die Totalität der Einzelnheit zu einer allgemeinen Eigenschaft bestimmt, in einem allgemeinen Verhältnisse oder Merkmal ihr Dasein hat. – Allein die objektive Bedeutung dieses, wie der andern Schlüsse ist nur erst ihr innerer Begriff, und hier noch nicht gesetzt.
3. Die Induktion ist vielmehr noch wesentlich ein subjektiver Schluss. Die Mitte sind die Einzelnen in ihrer Unmittelbarkeit, das Zusammenfassen derselben in die Gattung durch die Allheit ist eine äußerliche Reflexion. Um der bestehenden Unmittelbarkeit der Einzelnen, und um der daraus fließenden Äußerlichkeit willen, ist die Allgemeinheit nur Vollständigkeit, oder bleibt vielmehr eine Aufgabe. – Es kommt an ihr daher wieder der Progreß in die schlechte Unendlichkeit zum Vorschein; die Einzelnheit soll als identisch mit der Allgemeinheit gesetzt werden, aber indem die Einzelnen ebensosehr als unmittelbare gesetzt sind, so bleibt jene Einheit nur ein perennierendes Sollen; sie ist eine Einheit der Gleichheit; die identisch sein sollen, sollen es zugleich nicht sein. Die a, b, c, d, e nur ins Unendliche fort machen die Gattung aus, und geben die vollendete Erfahrung. Der Schlußsatz der Induktion bleibt insofern problematisch.
Indem sie aber dies ausdrückt, dass die Wahrnehmung, um zur Erfahrung zu werden, ins unendliche fortgesetzt werden soll, setzt sie voraus, dass die Gattung mit ihrer Bestimmtheit an und für sich zusammengeschlossen sei. Sie setzt damit eigentlich ihren Schlußsatz vielmehr als ein unmittelbares voraus, wie der Schluss der Allheit für eine seiner Prämissen den Schlußsatz voraussetzt. – Eine Erfahrung, die auf Induktion beruht, wird als gültig angenommen, obgleich die Wahrnehmung zugestandenermaßen nicht vollendet ist; es kann aber nur angenommen werden, dass sich keine Instanz gegen jene Erfahrung ergeben könne, insofern diese an und für sich wahr sei. Der Schluss durch Induktion gründet sich daher wohl auf eine Unmittelbarkeit, aber nicht auf die, auf die er sich gründen sollte, auf die seiende Unmittelbarkeit der Einzelnheit, sondern auf die an und für sich seiende, auf die allgemeine. – Die Grundbestimmung der Induktion ist, ein Schluss zu sein; wenn die Einzelnheit als wesentliche, die Allgemeinheit aber nur als äußerliche Bestimmung der Mitte genommen wird, so fiele die Mitte in zwei unverbundne Teile aus einander, und es wäre kein Schluss vorhanden; diese Äußerlichkeit gehört vielmehr den Extremen an. Die Einzelnheit kann nur Mitte sein, als unmittelbar identisch mit der Allgemeinheit; eine solche Allgemeinheit ist eigentlich die objektive, die Gattung. – Dies kann auch so betrachtet werden: die Allgemeinheit ist an der Bestimmung der Einzelnheit, welche der Mitte der Induktion zu Grunde liegt, äußerlich, aber wesentlich; ein solches Äußerliche ist so sehr unmittelbar sein Gegenteil, das Innerliche. – Die Wahrheit des Schlusses der Induktion ist daher ein solcher Schluss, der eine Einzelnheit zur Mitte hat, die unmittelbar an sich selbst Allgemeinheit ist; – der Schluss der Analogie.
c. Der Schluss der Analogie
1. Dieser Schluss hat die dritte Figur des unmittelbaren Schlusses: E–A–B zu seinem abstrakten Schema. Aber seine Mitte ist nicht mehr irgend eine einzelne Qualität, sondern eine Allgemeinheit, welche die Reflexion-in-sich eines Konkreten, somit die Natur desselben ist; – und umgekehrt, weil sie so die Allgemeinheit als eines Konkreten ist, ist sie zugleich an sich selbst dies Konkrete. – Es ist hier also ein Einzelnes die Mitte, aber nach seiner allgemeinen Natur; ferner ist ein anderes Einzelnes, Extrem, welches mit jenem dieselbe allgemeine Natur hat. Z. B.
Die Erde hat Bewohner Der Mond ist eine Erde, Also hat der Mond Bewohner.
2. Die Analogie ist um so oberflächlicher, je mehr das Allgemeine, in welchem die beiden Einzelnen eins sind, und nach welchem das eine, Prädikat des andern wird, eine bloße Qualität oder wie die Qualität subjektiv genommen wird, ein oder anderes Merkmal ist, wenn die Identität beider hierin als eine bloße Ähnlichkeit genommen wird. Dergleichen Oberflächlichkeit aber, zu der eine Verstandes- oder Vernunftform dadurch gebracht wird, dass man sie in die Sphäre der bloßen Vorstellung herabsetzt, sollte in der Logik gar nicht angeführt werden. – Auch ist es unpassend, den Obersatz dieses Schlusses so darzustellen, dass er lauten solle: Was einem Objekte in einigen Merkmalen ähnlich ist, das ist ihm auch in andern ähnlich. Auf solche Weise wird die Form des Schlusses in Gestalt eines Inhalts ausgedrückt, und der empirische, eigentlich so zu nennende, Inhalt zusammen in den Untersatz verlegt. So könnte auch die ganze Form z. B. des ersten Schlusses als sein Obersatz ausgedrückt werden: Was unter ein anderes subsumiert ist, welchem ein Drittes inhäriert, dem inhäriert auch dies Dritte; Nun aber und so fort. Aber beim Schlusse selbst kommt es nicht auf den empirischen Inhalt an, und seine eigene Form zum Inhalt eines Obersatzes zu machen, ist so gleichgültig, als ob jeder andere empirische Inhalt dafür genommen würde. Insofern es aber beim Schluss der Analogie auf jenen Inhalt, der nichts als die eigentümliche Form des Schlusses enthält, nicht ankommen sollte, so käme es auch bei dem ersten Schluss ebensosehr nicht darauf an, d. h. nicht auf das, was den Schluss zum Schlusse macht. – Worauf es ankommt, ist immer die Form des Schlusses, er mag nun diese selbst, oder etwas anderes zu seinem empirischen Inhalte haben. So ist der Schluss der Analogie eine eigentümliche Form, und es ist ein ganz leerer Grund, ihn nicht für eine solche ansehen zu wollen, weil seine Form zum Inhalt oder Materie eines Obersatzes gemacht werden könne, die Materie aber das Logische nicht angehe. – Was beim Schlusse der Analogie, etwa auch beim Schlusse der Induktion zu diesem Gedanken verleiten kann, ist, dass in ihnen die Mitte und auch die Extreme weiter bestimmt sind, als in dem bloß formalen Schlusse, und daher die Formbestimmung, weil sie nicht mehr einfach und abstrakt ist, auch als Inhaltsbestimmung erscheinen muss. Aber dies, dass die Form sich so zum Inhalte bestimmt, ist erstlich ein notwendiges Fortgehen des Formalen, und betrifft daher die Natur des Schlusses wesentlich; daher kann aber zweitens eine solche Inhaltsbestimmung nicht als eine solche, wie ein anderer empirischer Inhalt angesehen und davon abstrahiert werden.
Wenn die Form des Schlusses der Analogie in jenem Ausdruck seines Obersatzes betrachtet wird, dass wenn zwei Gegenstände in einer oder auch einigen Eigenschaften übereinkommen, so kommt dem einen auch eine weitere Eigenschaft zu, die der andere hat, so kann es scheinen, dass dieser Schluss vier Bestimmungen, die quaternionem terminorum, enthalte; – ein Umstand, der die Schwierigkeit mit sich führte, die Analogie in die Form eines formalen Schlusses zu bringen. – Es sind zwei Einzelne, drittens eine unmittelbar als gemeinschaftlich angenommene Eigenschaft, und viertens die andere Eigenschaft, die das eine Einzelne unmittelbar hat, die das andere aber erst durch den Schluss erhält. – Dies rührt daher, dass, wie sich ergeben hat, in dem analogischen Schlusse die Mitte als Einzelnheit, aber unmittelbar auch als deren wahre Allgemeinheit gesetzt ist. – In der Induktion ist außer den beiden Extremen die Mitte eine unbestimmbare Menge von Einzelnen; in diesem Schlusse sollte daher eine unendliche Menge von Terminis gezählt werden. – Im Schlusse der Allheit ist die Allgemeinheit an der Mitte nur erst als die äußerliche Formbestimmung der Allheit; im Schlusse der Analogie dagegen als wesentliche Allgemeinheit. Im obigen Beispiel ist der Medius Terminus: die Erde, als ein Konkretes genommen, das nach seiner Wahrheit ebensosehr eine allgemeine Natur oder Gattung, als ein Einzelnes ist.
Nach dieser Seite machte die Quaternio terminorum die Analogie nicht zu einem unvollkommenen Schluss. Aber er wird es durch sie nach einer andern Seite; denn wenn zwar das eine Subjekt dieselbe allgemeine Natur hat, als das andere, so ist es unbestimmt, ob dem einen Subjekt die Bestimmtheit, die auch für das andere erschlossen wird, vermöge seiner Natur, oder vermöge seiner Besonderheit zukommt, ob z. B. die Erde als Weltkörper überhaupt, oder nur als dieser besondere Weltkörper Bewohner hat. – Die Analogie ist insofern noch ein Schluss der Reflexion, als Einzelnheit und Allgemeinheit in dessen Mitte unmittelbar vereinigt sind. Um dieser Unmittelbarkeit willen ist noch die Äußerlichkeit der Reflexions-Einheit vorhanden; das Einzelne ist nur an sich die Gattung, es ist nicht in dieser Negativität gesetzt, wodurch seine Bestimmtheit als die eigene Bestimmtheit der Gattung wäre. Darum ist das Prädikat, das dem Einzelnen der Mitte zukommt, nicht auch schon Prädikat des andern Einzelnen, obgleich diese beide einerlei Gattung angehören.
3. E–B (der Mond hat Bewohner) ist der Schlußsatz; aber die eine Prämisse (die Erde hat Bewohner) ist ein eben solches E–B; insofern E–B ein Schlußsatz sein soll, so liegt darin die Forderung, dass auch jene Prämisse ein solcher sei. Dieser Schluss ist somit in sich selbst die Forderung seiner gegen die Unmittelbarkeit, die er enthält; oder er setzt seinen Schlußsatz voraus. Ein Schluss des Daseins hat seine Voraussetzung an den andern Schlüssen des Daseins; bei den so eben betrachteten ist sie in sie hinein gerückt, weil sie Schlüsse der Reflexion sind. Indem also der Schluss der Analogie die Forderung seiner Vermittlung gegen die Unmittelbarkeit ist, mit welcher seine Vermittlung behaftet ist, so ist es das Moment der Einzelnheit, dessen Aufhebung er fordert. So bleibt für die Mitte das objektive Allgemeine, die Gattung gereinigt von der Unmittelbarkeit. – Die Gattung war im Schlusse der Analogie Moment der Mitte, nur als unmittelbare Voraussetzung; indem der Schluss selbst die Aufhebung der vorausgesetzten Unmittelbarkeit fordert, so ist die Negation der Einzelnheit, und hiermit das Allgemeine nicht mehr unmittelbar, sondern gesetzt. – Der Schluss der Reflexion enthielt erst die erste Negation der Unmittelbarkeit; es ist nunmehr die zweite eingetreten, und damit die äußerliche Reflexions-Allgemeinheit zur an und für sich seienden bestimmt. – Von der positiven Seite betrachtet, so zeigt sich der Schlußsatz identisch mit der Prämisse, die Vermittlung mit ihrer Voraussetzung zusammengegangen, hiermit eine Identität der Reflexions-Allgemeinheit, wodurch sie höhere Allgemeinheit geworden.
Übersehen wir den Gang der Schlüsse der Reflexion, so ist die Vermittlung überhaupt die gesetzte, oder konkrete Einheit der Formbestimmungen der Extreme; die Reflexion besteht in diesem Setzen der einen Bestimmung in der andern; das Vermittelnde ist so die Allheit. Als der wesentliche Grund derselben aber zeigt sich die Einzelnheit, und die Allgemeinheit nur als äußerliche Bestimmung an ihr, als Vollständigkeit. Die Allgemeinheit ist aber dem Einzelnen wesentlich, dass es zusammenschließende Mitte sei; es ist daher als an sich seiendes Allgemeines zu nehmen. Es ist aber mit ihr nicht auf diese bloß positive Weise vereinigt, sondern in ihr aufgehoben, und negatives Moment; so ist das Allgemeine, das an und für sich-seiende, gesetzte Gattung, und das Einzelne als Unmittelbares ist vielmehr die Äußerlichkeit derselben, oder es ist Extrem. – Der Schluss der Reflexion steht überhaupt genommen unter dem Schema B–E–A, das Einzelne ist darin noch als solches, wesentliche Bestimmung der Mitte; indem sich seine Unmittelbarkeit aber aufgehoben hat, und die Mitte als an und für sich seiende Allgemeinheit bestimmt hat, so ist der Schluss unter das formelle Schema: E–A–B getreten, und der Schluss der Reflexion in den Schluss der Notwendigkeit übergegangen.
C. Der Schluss der Notwendigkeit
Das Vermittelnde hat sich nunmehr bestimmt 1) als einfache bestimmte Allgemeinheit, wie die Besonderheit in dem Schlusse des Daseins ist; aber 2) als objektive Allgemeinheit, das heißt, welche die ganze Bestimmtheit der unterschiedenen Extreme enthält, wie die Allheit des Schlusses der Reflexion; eine erfüllte, aber einfache Allgemeinheit; – die allgemeine Natur der Sache, die Gattung.
Dieser Schluss ist inhaltsvoll, weil die abstrakte Mitte des Schlusses des Daseins, sich zum bestimmten Unterschiede gesetzt, wie sie als Mitte des Reflexions-Schlusses ist, aber dieser Unterschied wieder in die einfache Identität sich reflektiert hat. – Dieser Schluss ist daher Schluss der Notwendigkeit, da seine Mitte kein sonstiger unmittelbarer Inhalt, sondern die Reflexion der Bestimmtheit der Extreme in sich ist. Diese haben an der Mitte ihre innere Identität, deren Inhaltsbestimmungen die Formbestimmungen der Extreme sind. – Damit ist das, wodurch sich die Termini unterscheiden, als äußerliche und unwesentliche Form, und sie sind als Momente eines notwendigen Daseins.
Zunächst ist dieser Schluss der unmittelbare, und insofern so formale, dass der Zusammenhang der Terminorum die wesentliche Natur ist, als Inhalt, und dieser an den unterschiedenen Terminis nur in verschiedener Form, und die Extreme für sich nur als ein unwesentliches Bestehen sind. – Die Realisierung dieses Schlusses hat ihn so zu bestimmen, dass die Extreme gleichfalls als diese Totalität, welche zunächst die Mitte ist, gesetzt werden, und die Notwendigkeit der Beziehung, welche zunächst nur der substantielle Inhalt ist, eine Beziehung der gesetzten Form sei.
a. Der kategorische Schluss
1. Der kategorische Schluss hat das kategorische Urteil zu einer oder zu seinen beiden Prämissen. – Es wird hier mit diesem Schlusse, wie mit dem Urteil, die bestimmtere Bedeutung verbunden, dass die Mitte desselben die objektive Allgemeinheit ist. Oberflächlicher Weise wird auch der kategorische Schluss für nicht mehr genommen, als für einen bloßen Schluss der Inhärenz.
Der kategorische Schluss ist nach seiner gehaltvollen Bedeutung der erste Schluss der Notwendigkeit, worin ein Subjekt mit einem Prädikat durch seine Substanz zusammen geschlossen ist. Die Substanz aber in die Sphäre des Begriffs erhoben ist das Allgemeine, gesetzt so an und für sich zu sein, dass sie nicht wie in ihrem eigentümlichen Verhältnisse, die Akzidentalität, sondern die Begriffsbestimmung zur Form, zur Weise ihres Seins hat. Ihre Unterschiede sind daher die Extreme des Schlusses, und bestimmt die Allgemeinheit und Einzelnheit. Jene ist gegen die Gattung wie die Mitte näher bestimmt ist, abstrakte Allgemeinheit oder allgemeine Bestimmtheit; – die Akzidentalität der Substanz in die einfache Bestimmtheit, die aber ihr wesentlicher Unterschied, die spezifische Differenz ist, zusammengefasst. – Die Einzelnheit aber ist das Wirkliche, an sich die konkrete Einheit der Gattung und der Bestimmtheit, hier aber als im unmittelbaren Schlusse zunächst unmittelbare Einzelnheit, die in die Form für sich seienden Bestehens zusammengefasste Akzidentalität. – Die Beziehung dieses Extrems auf die Mitte macht ein kategorisches Urteil aus; insofern aber auch das andre Extrem nach der angegebenen Bestimmung die spezifische Differenz der Gattung, oder ihr bestimmtes Prinzip ausdrückt, so ist auch diese andere Prämisse kategorisch.
2) Dieser Schluss steht zunächst als erster, somit unmittelbarer Schluss der Notwendigkeit unter dem Schema des ersten formalen Schlusses, E–B–A. – Da aber die Mitte die wesentliche Natur des Einzelnen, nicht irgend eine der Bestimmtheiten oder Eigenschaften desselben ist, und eben so das Extrem der Allgemeinheit nicht irgend ein abstraktes Allgemeines, auch wieder nur eine einzelne Qualität, sondern die allgemeine Bestimmtheit, das spezifische des Unterschiedes der Gattung ist, so fällt die Zufälligkeit weg, dass das Subjekt nur durch irgend einen Medius Terminus, mit irgend einer Qualität zusammen geschlossen wäre. – Indem somit auch die Beziehungen der Extreme auf die Mitte nicht diejenige äußerliche Unmittelbarkeit haben, wie im Schlusse des Daseins; so tritt die Forderung des Beweises nicht in dem Sinne ein, der dort Statt fand und zum unendlichen Progresse führte.
Dieser Schluss setzt ferner nicht wie ein Schluss der Reflexion, für seine Prämissen seinen Schlußsatz voraus. Die Termini stehen nach dem substantiellen Inhalt in identischer, als an und für sich seiender Beziehung auf einander; es ist ein die drei Terminos durchlaufendes Wesen vorhanden, an welchem die Bestimmungen der Einzelnheit, Besonderheit und Allgemeinheit nur formelle Momente sind.
Der kategorische Schluss ist daher insofern nicht mehr subjektiv; in jener Identität fängt die Objektivität an; die Mitte ist die inhaltsvolle Identität ihrer Extreme, welche in derselben nach ihrer Selbstständigkeit enthalten sind, denn ihre Selbstständigkeit ist jene substantielle Allgemeinheit, die Gattung. Das Subjektive des Schlusses besteht in dem gleichgültigen Bestehen der Extreme gegen den Begriff, oder die Mitte.
3) Es ist aber noch an diesem Schlusse dies subjektiv, dass jene Identität noch als die substantielle oder als Inhalt, noch nicht zugleich als Identität der Form ist. Daher ist die Identität des Begriffes noch inneres Band, somit als Beziehung noch Notwendigkeit; die Allgemeinheit der Mitte ist gediegene, positive Identität, nicht eben so sehr als Negativität ihrer Extreme.
Näher ist die Unmittelbarkeit dieses Schlusses welche noch nicht als das, was sie an sich ist, gesetzt ist, so vorhanden. Das eigentlich unmittelbare des Schlusses ist das Einzelne. Dies ist unter seine Gattung als Mitte subsumiert; aber unter derselben stehen noch andere, unbestimmt viele Einzelne; es ist daher zufällig, dass nur dieses Einzelne darunter als subsumiert gesetzt ist. – Diese Zufälligkeit gehört aber ferner nicht bloß der äußern Reflexion an, die das im Schlusse gesetzte Einzelne, durch die Vergleichung mit andern, zufällig findet; vielmehr darin dass es selbst auf die Mitte als seine objektive Allgemeinheit bezogen ist, ist es als zufällig, als eine subjektive Wirklichkeit gesetzt. Auf der andern Seite, indem das Subjekt ein unmittelbares Einzelnes ist, enthält es Bestimmungen, welche nicht in der Mitte, als der allgemeinen Natur enthalten sind; es hat somit auch eine dagegen gleichgültige, für sich bestimmte Existenz, die von eigentümlichen Inhalt ist. Damit hat auch umgekehrt, dieser andere Terminus eine gleichgültige Unmittelbarkeit und verschiedene Existenz von jenem. – Dasselbe Verhältnis findet auch zwischen der Mitte und dem andern Extreme Statt; denn dies hat gleichfalls die Bestimmung der Unmittelbarkeit, somit eines zufälligen Sein gegen seine Mitte.
Was hiermit im kategorischen Schlusse gesetzt ist, sind einerseits Extreme in solchem Verhältnis zur Mitte, dass sie an sich objektive Allgemeinheit oder selbstständige Natur haben und zugleich als Unmittelbare sind, also gegen einander gleichgültige Wirklichkeiten. Andererseits aber sind sie ebensosehr als zufällige, oder ihre Unmittelbarkeit als aufgehoben in ihrer Identität bestimmt. Diese aber ist um jener Selbstständigkeit und Totalität der Wirklichkeit willen nur die formelle, innere; hierdurch hat der Schluss der Notwendigkeit sich zum hypothetischen bestimmt.
b. Der hypothetische Schluss
1. Das hypothetische Urteil enthält nur die notwendige Beziehung, ohne die Unmittelbarkeit der Bezogenen. Wenn A ist, so ist B; oder das Sein des A ist auch ebensosehr das Sein eines andern, des B; damit ist noch nicht gesagt, weder dass A ist, noch dass B ist. Der hypothetische Schluss fügt diese Unmittelbarkeit des Seins hinzu:
Wenn A ist, so ist B
Nun ist A,
Also ist B.
Der Untersatz für sich spricht das unmittelbare Sein des A aus.
Aber es ist nicht bloß dies zum Urteil hinzugekommen. Der Schluss enthält die Beziehung des Subjekts und Prädikats nicht als die abstrakte Kopula, sondern als die erfüllte, vermittelnde Einheit. Das Sein des A ist daher nicht als bloße Unmittelbarkeit, sondern wesentlich als Mitte des Schlusses zu nehmen. Dies ist näher zu betrachten.
2. Zunächst ist die Beziehung des hypothetischen Urteils die Notwendigkeit, oder innere substantielle Identität bei äußerlicher Verschiedenheit der Existenz, oder der Gleichgültigkeit des erscheinenden Seins gegeneinander; – ein identischer Inhalt, der innerlich zu Grunde liegt. Die beiden Seiten des Urteils sind daher nicht als ein unmittelbares, sondern in der Notwendigkeit gehaltenes Sein, also zugleich aufgehobenes, oder nur erscheinendes Sein. Sie verhalten sich ferner als Seiten des Urteils, als Allgemeinheit und Einzelnheit; das eine ist daher jener Inhalt als Totalität der Bedingungen, das andere, als Wirklichkeit. Es ist jedoch gleichgültig, welche Seite als Allgemeinheit, welche als Einzelnheit genommen werde. Insofern nämlich die Bedingungen noch das Innre, abstrakte einer Wirklichkeit sind, sind sie das Allgemeine, und es ist das Zusammengefasstsein derselben in eine Einzelnheit, wodurch sie in Wirklichkeit getreten sind. Umgekehrt sind die Bedingungen, eine vereinzelnte zerstreute Erscheinung, welche erst in der Wirklichkeit, Einheit und Bedeutung, und ein allgemeingültiges Dasein gewinnt.
Das nähere Verhältnis, das hier zwischen den beiden Seiten als Verhältnis von Bedingung zum Bedingten angenommen worden, kann jedoch auch als Ursache und Wirkung, Grund und Folge genommen werden; dies ist hier gleichgültig; aber das Verhältnis der Bedingung entspricht insofern der in dem hypothetischen Urteile und Schlusse vorhandenen Beziehung näher, als die Bedingung wesentlich als eine gleichgültige Existenz, Grund und Ursache dagegen durch sich selbst übergehend ist; auch ist die Bedingung eine allgemeinere Bestimmung, indem sie beide Seiten jener Verhältnisse begreift, da die Wirkung, Folge u.s.f. ebensosehr Bedingung der Ursache, des Grundes ist, als diese von jenen. –
A ist nun das vermittelnde Sein, insofern es erstens ein unmittelbares Sein, eine gleichgültige Wirklichkeit, aber zweitens insofern es ebensosehr als ein an sich selbst zufälliges, sich aufhebendes Sein ist. Was die Bedingungen in die Wirklichkeit der neuen Gestalt, deren Bedingungen sie sind, übersetzt, ist, dass sie nicht das Sein als das abstrakte Unmittelbare sind, sondern das Sein in seinem Begriffe, zunächst das Werden; aber, da der Begriff nicht mehr das Übergehen ist, bestimmter die Einzelnheit, als sich auf sich beziehende negative Einheit. – Die Bedingungen sind ein zerstreutes, seine Verwendung erwartendes und forderndes Material; diese Negativität ist das Vermittelnde, die freie Einheit des Begriffes. Sie bestimmt sich als Tätigkeit, da diese Mitte der Widerspruch der objektiven Allgemeinheit, oder der Totalität des identischen Inhalts, und der gleichgültigen Unmittelbarkeit ist. – Diese Mitte ist daher nicht mehr bloß innere, sondern seiende Notwendigkeit; die objektive Allgemeinheit enthält die Beziehung auf sich selbst, als einfache Unmittelbarkeit, als Sein; – im kategorischen Schlusse ist dies Moment zunächst Bestimmung der Extreme; aber gegen die objektive Allgemeinheit der Mitte bestimmt es sich als Zufälligkeit, damit als ein nur gesetztes, auch aufgehobenes, das ist, in den Begriff oder in die Mitte als Einheit zurückgegangenes, welche selbst nun in ihrer Objektivität auch Sein ist.
Der Schlußsatz: Also ist B, drückt denselben Widerspruch aus, dass B ein unmittelbar seiendes, aber eben so durch ein anderes oder vermittelt ist. Seiner Form nach, ist er daher derselbe Begriff, welcher die Mitte ist; nur als das Notwendige unterschieden von der Notwendigkeit, – in der ganz oberflächlichen Form der Einzelnheit gegen die Allgemeinheit. Der absolute Inhalt von A und B ist derselbe; es sind nur zwei verschiedene Namen derselben Grundlage für die Vorstellung, insofern sie die Erscheinung der verschiedenen Gestalt des Daseins festhält, und vom Notwendigen seine Notwendigkeit unterscheidet; insofern diese aber von B getrennt sein sollte, so wäre es nicht das Notwendige. Es ist somit die Identität des Vermittelnden und des Vermittelten darin vorhanden.
3. Der hypothetische Schluss stellt zunächst die notwendige Beziehung, als Zusammenhang durch die Form oder negative Einheit dar, wie der kategorische durch die positive Einheit, den gediegenen Inhalt, die objektive Allgemeinheit. Aber die Notwendigkeit geht in das Notwendige zusammen; die Formtätigkeit des Übersetzens der bedingenden Wirklichkeit in die bedingte ist an sich die Einheit, in welcher die vorher zum gleichgültigen Dasein befreiten Bestimmtheiten des Gegensatzes aufgehoben sind, und der Unterschied des A und B ein leerer Namen ist. Sie ist daher in sich reflektierte Einheit, – somit ein identischer Inhalt; und ist dies nicht nur an sich, sondern es ist durch diesen Schluss auch gesetzt, indem das Sein des A auch nicht sein eigenes, sondern des B und umgekehrt, überhaupt das Sein des einen das Sein des andern ist, und im Schlußsatze bestimmt das unmittelbare Sein oder gleichgültige Bestimmtheit als eine vermittelte ist, – also die Äußerlichkeit sich aufgehoben, und deren in sich gegangene Einheit gesetzt ist.
Die Vermittlung des Schlusses hat sich hierdurch bestimmt, als Einzelnheit, Unmittelbarkeit, und als sich auf sich beziehende Negativität, oder unterscheidende und aus diesem Unterschiede sich in sich zusammennehmende Identität, – als absolute Form, und eben dadurch als objektive Allgemeinheit, mit sich identisch seiender Inhalt. Der Schluss ist in dieser Bestimmung der disjunktive Schluss.
c. Der disjunktive Schluss
Wie der hypothetische Schluss im allgemeinen unter dem Schema der zweiten Figur A–E–B steht, so steht der disjunktive unter dem Schema der dritten Figur des formalen Schlusses: E–A–B. Die Mitte ist aber die mit der Form erfüllte Allgemeinheit; sie hat sich als die Totalität, als entwickelte objective Allgemeinheit bestimmt. Der Medius Terminus ist daher sowohl Allgemeinheit, als Besonderheit und Einzelnheit. Als jene ist er erstlich die substantielle Identität der Gattung, aber zweitens als eine solche, in welche die Besonderheit, aber als ihr gleich, aufgenommen ist, also als allgemeine Sphäre, die ihre totale Besonderung enthält, – die in ihre Arten zerlegte Gattung; A welches sowohl B als C als D ist. Die Besonderung ist aber als Unterscheidung ebensosehr das Entweder Oder des B, C und D, negative Einheit, das gegenseitige Ausschließen der Bestimmungen. – Dies Ausschließen ist nun ferner nicht nur ein gegenseitiges und die Bestimmung bloß eine relative, sondern ebensosehr wesentlich sich auf sich beziehende Bestimmung; das Besondere als Einzelnheit mit Ausschließung der andern.
A ist entweder B oder C oder D
A ist aber B
Also ist A nicht C noch D.
oder auch:
A ist entweder B oder C oder D
A ist aber nicht C noch D
Also ist es B.
A ist nicht nur in den beiden Prämissen Subjekt, sondern auch im Schlußsatz. In der ersten ist es allgemeines und in seinem Prädikate die in die Totalität ihrer Arten besonderte allgemeine Sphäre; in der zweiten ist es als Bestimmtes, oder als eine Art; im Schlußsatz ist es als die ausschließende, einzelne Bestimmtheit gesetzt. – Oder auch ist es schon im Untersatze als ausschließende Einzelnheit, und im Schlußsatze als das Bestimmte, was es ist, positiv gesetzt.
Was hiermit überhaupt als das Vermittelte erscheint, ist die Allgemeinheit des A mit der Einzelnheit. Das Vermittelnde aber ist dieses A, welches die allgemeine Sphäre seiner Besonderungen und ein als einzelnes bestimmtes ist. Was die Wahrheit des hypothetischen Schlusses ist, die Einheit des Vermittelnden und des Vermittelten, ist somit im disjunktiven Schlusse gesetzt, der aus diesem Grunde ebensosehr kein Schluss mehr ist. Die Mitte, welche in ihm als die Totalität des Begriffes gesetzt ist, enthält nämlich selbst die beiden Extreme in ihrer vollständigen Bestimmtheit. Die Extreme, im Unterschiede von dieser Mitte, sind nur als ein Gesetztsein, dem keine eigentümliche Bestimmtheit gegen die Mitte mehr zukommt.
Dies noch in bestimmterer Rücksicht auf den hypothetischen Schluss betrachtet, so war in ihm eine substantielle Identität, als das innre Band der Notwendigkeit, und eine davon unterschiedene negative Einheit – nämlich die Tätigkeit oder die Form, welche ein Dasein in ein anderes übersetzte, – vorhanden. Der disjunktive Schluss ist überhaupt in der Bestimmung der Allgemeinheit, seine Mitte ist das A als Gattung und als vollkommen Bestimmtes; durch diese Einheit ist jener vorher innre Inhalt auch gesetzt, und umgekehrt das Gesetztsein oder die Form ist nicht die äußerliche negative Einheit gegen ein gleichgültiges Dasein, sondern identisch mit jenem gediegenen Inhalte. Die ganze Formbestimmung des Begriffs ist in ihrem bestimmten Unterschied und zugleich in der einfachen Identität des Begriffes gesetzt.
Dadurch hat sich nun der Formalismus des Schließens, hiermit die Subjektivität des Schlusses und des Begriffes überhaupt aufgehoben. Dies Formelle oder Subjektive bestand darin, dass das Vermittelnde der Extreme, der Begriff als abstrakte Bestimmung, und dadurch von ihnen, deren Einheit sie ist, verschieden ist. In der Vollendung des Schlusses dagegen, worin die objektive Allgemeinheit ebensosehr als Totalität der Formbestimmungen gesetzt ist, ist der Unterschied des Vermittelnden und Vermittelten weggefallen. Das was vermittelt ist, ist selbst wesentliches Moment seines Vermittelnden, und jedes Moment ist als die Totalität der Vermittelten.
Die Figuren des Schlusses stellen jede Bestimmtheit des Begriffs einzeln als die Mitte dar, welche zugleich der Begriff als Sollen ist, als Forderung, dass das Vermittelnde seine Totalität sei. Die verschiedenen Gattungen der Schlüsse aber stellen die Stufen der Erfüllung oder Konkretion der Mitte dar. In dem formalen Schlusse wird die Mitte nur dadurch als Totalität gesetzt, dass alle Bestimmtheiten, aber jede einzeln, die Funktion der Vermittlung durchlaufen. In den Schlüssen der Reflexion ist die Mitte als die, die Bestimmungen der Extreme äußerlich zusammenfassende Einheit. Im Schlusse der Notwendigkeit hat sie sich zur eben so entwickelten und totalen als einfachen Einheit bestimmt, und die Form des Schlusses, der in dem Unterschiede der Mitte gegen seine Extreme bestand, hat sich dadurch aufgehoben.
Damit ist der Begriff überhaupt realisiert worden; bestimmter hat er eine solche Realität gewonnen, welche Objektivität ist. Die nächste Realität war, dass der Begriff als die in sich negative Einheit sich dirimiert, und als Urteil seine Bestimmungen in bestimmtem und gleichgültigem Unterschiede setzt, und im Schlusse sich selbst ihnen entgegenstellt. Indem er so noch das Innerliche dieser seiner Äußerlichkeit ist, so wird durch den Verlauf der Schlüsse diese Äußerlichkeit mit der innerlichen Einheit ausgeglichen; die verschiedenen Bestimmungen kehren durch die Vermittlung, in welcher sie zunächst nur in einem Dritten eins sind, in diese Einheit zurück, und die Äußerlichkeit stellt dadurch den Begriff an ihr selbst dar, der hiermit ebensosehr nicht mehr als innerliche Einheit von ihr unterschieden ist.
Jene Bestimmung des Begriffs aber, welche als Realität betrachtet worden, ist umgekehrt ebensosehr ein Gesetztsein. Denn nicht nur in diesem Resultate hat sich als die Wahrheit des Begriffs die Identität seiner Innerlichkeit und Äußerlichkeit dargestellt, sondern schon die Momente des Begriffs im Urteile bleiben auch in ihrer Gleichgültigkeit gegen einander, Bestimmungen, die ihre Bedeutung nur in ihrer Beziehung haben. Der Schluss ist Vermittlung, der vollständige Begriff in seinem Gesetztsein. Seine Bewegung ist das Aufheben dieser Vermittlung, in welcher nichts an und für sich, sondern jedes nur vermittelst eines Andern ist. Das Resultat ist daher eine Unmittelbarkeit, die durch Aufheben der Vermittlung hervorgegangen, ein Sein, das ebensosehr identisch mit der Vermittlung und der Begriff ist, der aus und in seinem Anderssein sich selbst hergestellt hat. Dies Sein ist daher eine Sache, die an und für sich ist, – die Objektivität.
Zweiter Abschnitt. Die Objektivität
Im ersten Buche der objektiven Logik wurde das abstrakte Sein dargestellt, als übergehend in das Dasein, aber eben so zurückgehend in das Wesen. Im zweiten zeigt sich das Wesen, dass es sich zum Grunde bestimmt, dadurch in die Existenz tritt und sich zur Substanz realisiert, aber wieder in den Begriff zurückgeht. Vom Begriffe ist nun zunächst gezeigt worden, dass er sich zur Objektivität bestimmt. Es erhellt von selbst, dass dieser letztere Übergang seiner Bestimmung nach dasselbe ist, was sonst in der Metaphysik als der Schluss vom Begriffe, nämlich vom Begriffe Gottes auf sein Dasein, oder als der sogenannte ontologische Beweis vom Dasein Gottes vorkam. – Es ist eben so bekannt, dass der erhabenste Gedanke Deskartes, dass der Gott das ist, dessen Begriff sein Sein in sich schließt, nachdem er in die schlechte Form des formalen Schlusses, nämlich in die Form jenes Beweises herabgesunken, endlich der Kritik der Vernunft, und dem Gedanken, dass sich das Dasein nicht aus dem Begriffe herausklauben lasse, unterlegen ist. Einiges diesen Beweis betreffende ist schon früher beleuchtet worden; im ersten Teile S. 47. f. indem das Sein in seinem nächsten Gegensatze dem Nichtsein verschwunden und als die Wahrheit beider sich das Werden gezeigt hat, ist die Verwechslung bemerklich gemacht worden, wenn bei einem bestimmten Dasein nicht das Sein desselben, sondern sein bestimmter Inhalt festgehalten und daher gemeint wird, wenn dieser bestimmte Inhalt z. B. hundert Taler, mit einem andern bestimmten Inhalte z. B. dem Kontexte meiner Wahrnehmung, meinem Vermögenszustand verglichen und dabei ein Unterschied gefunden wird, ob jener Inhalt zu diesem hinzukomme oder nicht, – als ob dann vom Unterschiede des Seins und Nichtseins, oder gar vom Unterschiede des Seins und des Begriffes gesprochen werde. Ferner ist daselbst (S. 64. f. und II. Th. S. 289) die in dem ontologischen Beweise vorkommende Bestimmung eines Inbegriffs aller Realitäten beleuchtet worden. – Den wesentlichen Gegenstand jenes Beweises, den Zusammenhang des Begriffes und des Daseins, betrifft aber die eben geschlossene Betrachtung des Begriffs und des ganzen Verlaufs, durch den er sich zur Objektivität bestimmt. Der Begriff ist als absolut mit sich identische Negativität, das sich selbst bestimmende; es ist bemerkt worden, dass er schon, indem er sich in der Einzelnheit zum Urteil entschließt, sich als reales, seiendes setzt; diese noch abstrakte Realität vollendet sich in der Objektivität.
Wenn es nun scheinen möchte, als ob der Übergang des Begriffs in die Objektivität etwas anderes sei, als der Übergang vom Begriff Gottes, zu dessen Dasein, so wäre einerseits zu betrachten, dass der bestimmte Inhalt, Gott, im logischen Gange keinen Unterschied machte, und der ontologische Beweis nur eine Anwendung dieses logischen Ganges auf jenen besondern Inhalt wäre. Auf der andern Seite aber ist sich wesentlich an die oben gemachte Bemerkung zu erinnern, dass das Subjekt erst in seinem Prädikate Bestimmtheit und Inhalt erhält, vor demselben aber, er mag für das Gefühl, Anschauung und Vorstellung sonst sein was er will, für das begreifende Erkennen nur ein Namen ist; in dem Prädikate beginnt mit der Bestimmtheit aber zugleich die Realisation überhaupt. – Die Prädikate müssen aber gefasst werden, als selbst noch in den Begriff eingeschlossen, somit als etwas subjektives, mit dem noch nicht zum Dasein herausgekommen ist; insofern ist einerseits allerdings die Realisation des Begriffs im Urteil noch nicht vollendet. Andererseits bleibt aber auch die bloße Bestimmung eines Gegenstandes durch Prädikate, ohne dass sie zugleich die Realisation und Objektivierung des Begriffes ist, etwas so subjektives, dass sie auch nicht einmal die wahrhafte Erkenntnis und Bestimmung des Begriffs des Gegenstandes ist; – ein subjektives in dem Sinne von abstrakter Reflexion und unbegriffnen Vorstellungen. – Gott als lebendiger Gott, und noch mehr als absoluter Geist wird nur in seinem Tun erkannt. Früh ist der Mensch angewiesen worden, ihn in seinen Werken zu erkennen; aus diesen können erst die Bestimmungen hervorgehen, welche seine Eigenschaften genannt werden; so wie darin auch sein Sein enthalten ist. So fasst das begreifende Erkennen seines Wirkens, d. i. seiner selbst, den Begriff Gottes in seinem Sein, und sein Sein in seinem Begriffe. Das Sein für sich oder gar das Dasein ist eine so arme und beschränkte Bestimmung, dass die Schwierigkeit, sie im Begriffe zu finden, wohl nur daher hat kommen können, dass nicht betrachtet worden ist, was denn das Sein oder Dasein selbst ist. – Das Sein als die ganz abstrakte, unmittelbare Beziehung auf sich selbst, ist nichts anderes als das abstrakte Moment des Begriffs, welches abstrakte Allgemeinheit ist, die auch das, was man an das Sein verlangt, leistet, außer dem Begriff zu sein; denn so sehr sie Moment des Begriffs ist, eben so sehr ist sie der Unterschied, oder das abstrakte Urteil desselben, indem er sich selbst sich gegenüberstellt. Der Begriff, auch als formaler, enthält schon unmittelbar das Sein in einer wahrern und reichern Form, indem er als sich auf sich beziehende Negativität, Einzelnheit ist.
Unüberwindlich aber wird allerdings die Schwierigkeit, im Begriffe überhaupt, und eben so im Begriffe Gottes das Sein zu finden, wenn es ein solches sein soll, das im Kontexte der äußern Erfahrung oder in der Form der sinnlichen Wahrnehmung, wie die hundert Taler in meinem Vermögenszustande, nur als ein mit der Hand, nicht mit dem Geiste begriffenes, wesentlich dem äußern, nicht dem innern Auge sichtbares vorkommen soll; – wenn dasjenige, Sein, Realität, Wahrheit genannt wird, was die Dinge als sinnliche, zeitliche und vergängliche haben. – Wenn ein Philosophieren sich beim Sein nicht über die Sinne erhebt, so gesellt sich dazu, dass es auch beim Begriffe nicht den bloß abstrakten Gedanken verlässt; dieser steht dem Sein gegenüber.
Die Gewöhnung, den Begriff nur als etwas so einseitiges, wie der abstrakte Gedanke ist, zu nehmen, wird schon Anstand finden, das, was vorhin vorgeschlagen wurde, anzuerkennen, nämlich den Übergang vom Begriffe Gottes zu seinem Sein, als eine Anwendung von dem dargestellten logischen Verlauf der Objektivierung des Begriffs, anzusehen. Wenn jedoch wie gewöhnlich geschieht, zugegeben wird, dass das Logische als das Formale, die Form für das Erkennen jedes bestimmten Inhalts ausmache, so müsste wenigstens jenes Verhältnis zugestanden werden, wenn nicht überhaupt eben bei dem Gegensatze des Begriffes gegen die Objektivität, bei dem unwahren Begriffe und einer eben so unwahren Realität, als einem letzten stehen geblieben wird. – Allein bei der Exposition des reinen Begriffes ist noch weiter angedeutet worden, dass derselbe der absolute, göttliche Begriff selbst ist, so dass in Wahrheit nicht das Verhältnis einer Anwendung Statt finden würde, sondern jener logische Verlauf die unmittelbare Darstellung der Selbstbestimmung Gottes zum Sein wäre. Es ist aber hierüber zu bemerken, dass indem der Begriff als der Begriff Gottes dargestellt werden soll, er aufzufassen ist, wie er schon in die Idee aufgenommen ist. Jener reine Begriff durchläuft die endlichen Formen des Urteils und des Schlusses darum, weil er noch nicht als an und für sich eins mit der Objektivität gesetzt, sondern erst im Werden zu ihr, begriffen ist. So ist auch diese Objektivität noch nicht die göttliche Existenz, noch nicht die in der Idee scheinende Realität. Doch ist die Objektivität gerade um so viel reicher und höher als das Sein oder Dasein des ontologischen Beweises, als der reine Begriff reicher und höher ist, als jene metaphysische Leere des Inbegriffs aller Realität. – Ich erspare es jedoch auf eine andere Gelegenheit, den vielfachen Missverstand, der durch den logischen Formalismus in den ontologischen, so wie in die übrigen sogenannten Beweise vom Dasein Gottes gebracht worden ist, wie auch die Kantische Kritik derselben näher zu beleuchten, und durch Herstellen ihrer wahren Bedeutung die dabei zu Grunde liegenden Gedanken in ihren Wert und Würde zurückzuführen.
Es sind, wie bereits erinnert worden, schon mehrere Formen der Unmittelbarkeit vorgekommen; aber in verschiedenen Bestimmungen. In der Sphäre des Seins ist sie das Sein selbst und das Dasein; in der Sphäre des Wesens die Existenz und dann die Wirklichkeit und Substantialität, in der Sphäre des Begriffs außer der Unmittelbarkeit als abstrakter Allgemeinheit, nunmehr die Objektivität. – Diese Ausdrücke mögen, wenn es nicht um die Genauigkeit philosophischer Begriffsunterschiede zu tun ist, als synonym gebraucht werden; jene Bestimmungen sind aus der Notwendigkeit des Begriffs hervorgegangen; – Sein ist überhaupt die erste Unmittelbarkeit, und Dasein dieselbe mit der ersten Bestimmtheit. Die Existenz mit dem Dinge, ist die Unmittelbarkeit, welche aus dem Grunde hervorgeht, – aus der sich aufhebenden Vermittlung der einfachen Reflexion des Wesens. Die Wirklichkeit aber und die Substantialität ist die aus dem aufgehobenen Unterschiede der noch unwesentlichen Existenz als Erscheinung, und ihrer Wesentlichkeit hervorgegangene Unmittelbarkeit. Die Objektivität endlich ist die Unmittelbarkeit, zu der sich der Begriff durch Aufhebung seiner Abstraktion und Vermittlung bestimmt. – Die Philosophie hat das Recht aus der Sprache des gemeinen Lebens, welche für die Welt der Vorstellungen gemacht ist, solche Ausdrücke zu wählen, welche den Bestimmungen des Begriffs nahe zu kommen scheinen. Es kann nicht darum zu tun sein, für ein aus der Sprache des gemeinen Lebens gewähltes Wort zu erweisen, dass man auch im gemeinen Leben denselben Begriff damit verbinde, für welchen es die Philosophie gebraucht, denn das gemeine Leben hat keine Begriffe, sondern Vorstellungen, und es ist die Philosophie selbst, den Begriff dessen zu erkennen, was sonst bloße Vorstellung ist. Es muss daher genügen, wenn der Vorstellung bei ihren Ausdrücken, die für philosophische Bestimmungen gebraucht werden, so etwas ungefähres von ihrem Unterschiede vorschwebt; wie es bei jenen Ausdrücken der Fall sein mag, dass man in ihnen Schattierungen der Vorstellung erkennt, welche sich näher auf die entsprechenden Begriffe beziehen. – Man wird vielleicht schwerer zugeben, dass Etwas sein könne, ohne zu existieren; aber wenigstens wird man z. B. das Sein als Kopula des Urteils nicht wohl mit dem Ausdruck existieren vertauschen, und nicht sagen: diese Ware existiert teuer, passend u.s.f. das Geld existiert Metall, oder metallisch, statt: diese Ware ist teuer, passend u.s.f. das Geld ist Metall16; Sein aber und Erscheinen, Erscheinung und Wirklichkeit, wie auch bloßes Sein gegen Wirklichkeit, werden auch wohl sonst unterschieden, so wie alle diese Ausdrücke noch mehr von der Objektivität. – Sollten sie aber auch synonym gebraucht werden, so wird die Philosophie ohnehin die Freiheit haben, solchen leeren Überfluß der Sprache für ihre Unterschiede zu benutzen.
Es ist beim apodiktischen Urteil, wo, als in der Vollendung des Urteils, das Subjekt seine Bestimmtheit gegen das Prädikat verliert, an die daher stammende gedoppelte Bedeutung der Subjektivität erinnert worden, nämlich des Begriffs und eben so der ihm sonst gegenüberstehenden Äußerlichkeit und Zufälligkeit. So erscheint auch für die Objektivität die gedoppelte Bedeutung, dem selbstständigen Begriffe gegenüber zu stehen, aber auch das an und für sich seiende zu sein. Indem das Objekt in jenem Sinne dem im subjektiven Idealismus als das absolute Wahre ausgesprochenen Ich=Ich gegenübersteht, ist es die mannigfaltige Welt in ihrem unmittelbaren Dasein, mit welcher Ich oder der Begriff sich nur in den unendlichen Kampf setzt, um durch die Negation dieses an sich nichtigen Andern, der ersten Gewissheit seiner selbst die wirkliche Wahrheit seiner Gleichheit mit sich zu geben. – In unbestimmterem Sinne bedeutet es so einen Gegenstand überhaupt für irgend ein Interesse und Tätigkeit des Subjekts.
In dem entgegengesetzten Sinne aber bedeutet das Objektive, das an und für sich seiende, das ohne Beschränkung und Gegensatz ist. Vernünftige Grundsätze, vollkommene Kunstwerke u.s.f. heißen insofern objektive, als sie frei und über aller Zufälligkeit sind. Obschon vernünftige, theoretische oder sittliche Grundsätze nur dem Subjektiven, dem Bewusstsein angehören, so wird das an und für sichseiende desselben doch objektiv genannt; die Erkenntnis der Wahrheit wird darein gesetzt, das Objekt, wie es als Objekt frei von Zutat subjektiver Reflexion, zu erkennen, und das Rechttun in Befolgung von objektiven Gesetzen, die ohne subjektiven Ursprung und keiner Willkür und ihre Notwendigkeit verkehrenden Behandlung fähig sind.
Auf dem gegenwärtigen Standpunkte unserer Abhandlung hat zunächst die Objektivität die Bedeutung des an und für sichseienden Seins des Begriffes, des Begriffes, der die in seiner Selbstbestimmung gesetzte Vermittlung, zur unmittelbaren Beziehung auf sich selbst, aufgehoben hat. Diese Unmittelbarkeit ist dadurch selbst unmittelbar und ganz vom Begriffe durchdrungen, so wie seine Totalität unmittelbar mit seinem Sein identisch ist. Aber indem ferner der Begriff ebensosehr das freie Fürsichsein seiner Subjektivität herzustellen hat, so tritt ein Verhältnis desselben als Zwecks zur Objektivität ein, worin deren Unmittelbarkeit das gegen ihn Negative, und durch seine Tätigkeit zu bestimmende wird, hiermit die andere Bedeutung, das an und für sich Nichtige, insofern es dem Begriff gegenübersteht, zu sein, erhält.
Vors erste nun ist die Objektivität in ihrer Unmittelbarkeit, deren Momente, um der Totalität aller Momente willen, in selbstständiger Gleichgültigkeit als Objekte aussereinander bestehen, und in ihrem Verhältnisse die subjektive Einheit des Begriffs nur als innere oder als äußere haben; der Mechanismus. – Indem in ihm aber
Zweitens jene Einheit sich als immanentes Gesetz der Objekte selbst zeigt, so wird ihr Verhältnis ihre eigentümliche durch ihr Gesetz begründete Differenz, und eine Beziehung, in welcher ihre bestimmte Selbstständigkeit sich aufhebt; der Chemismus.
Drittens diese wesentliche Einheit der Objekte ist eben damit als unterschieden von ihrer Selbstständigkeit gesetzt, sie ist der subjektive Begriff aber gesetzt als an und für [sich] selbst bezogen auf die Objektivität, als Zweck; die Teleologie.
Indem der Zweck der Begriff ist, der gesetzt ist, als an ihm selbst sich auf die Objektivität zu beziehen, und seinen Mangel, subjektiv zu sein, durch sich aufzuheben, so wird die zunächst äußere Zweckmäßigkeit durch die Realisierung des Zwecks, zur innern, und zur Idee.
Erstes Kapitel. Der Mechanismus
Da die Objektivität die in ihre Einheit zurückgegangene Totalität des Begriffes ist, so ist damit ein unmittelbares gesetzt, das an und für sich jene Totalität und auch als solche gesetzt ist, in der aber die negative Einheit des Begriffs sich noch nicht von der Unmittelbarkeit dieser Totalität abgeschieden hat; – oder die Objektivität ist noch nicht als Urteil gesetzt. Insofern sie den Begriff immanent in sich hat, so ist der Unterschied desselben an ihr vorhanden; aber um der objektiven Totalität willen sind die Unterschiedenen vollständige und selbstständige Objekte, die sich daher auch in ihrer Beziehung nur als selbstständige zu einander verhalten, und sich in jeder Verbindung äußerlich bleiben. – Dies macht den Charakter des Mechanismus aus, dass welche Beziehung zwischen den Verbundenen Statt findet, diese Beziehung ihnen eine fremde ist, welche ihre Natur nichts angeht, und wenn sie auch mit dem Schein eines Eins verknüpft ist, nichts weiter als Zusammensetzung, Vermischung, Haufen, u.s.f. bleibt. Wie der materielle Mechanismus, so besteht auch der geistige darin, dass die im Geiste bezogenen sich einander und ihm selbst äußerlich bleiben. Eine mechanische Vorstellungsweise, ein mechanisches Gedächtnis, die Gewohnheit, eine mechanische Handlungsweise bedeuten, dass die eigentümliche Durchdringung und Gegenwart des Geistes bei demjenigen fehlt, was er auffasst oder tut. Ob zwar sein theoretischer oder praktischer Mechanismus nicht ohne seine Selbsttätigkeit, einen Trieb und Bewusstsein Statt finden kann, so fehlt darin doch die Freiheit der Individualität, und weil sie nicht darin erscheint, erscheint solches Tun als ein bloß äußerliches.
A. Das mechanische Objekt
1. Das Objekt ist, wie sich ergeben hat, der Schluss, dessen Vermittlung ausgeglichen und daher unmittelbare Identität geworden ist. Es ist daher an und für sich Allgemeines; die Allgemeinheit nicht im Sinne einer Gemeinschaftlichkeit von Eigenschaften, sondern welche die Besonderheit durchdringt, und in ihr unmittelbare Einzelnheit ist.
1. Vors erste unterscheidet sich daher das Objekt nicht in Materie und Form, deren jene das selbstständige Allgemeine des Objekts, diese aber das Besondere und Einzelne sein würde; ein solcher abstrakter Unterschied von Einzelnheit und Allgemeinheit ist nach seinem Begriffe an ihm nicht vorhanden; wenn es als Materie betrachtet wird, so muss es als an sich selbst geformte Materie genommen werden. Eben so kann es als Ding mit Eigenschaften, als Ganzes aus Teilen bestehend, als Substanz mit Akzidenzen und nach den andern Verhältnissen der Reflexion bestimmt werden; aber diese Verhältnisse sind überhaupt schon im Begriffe untergegangen; das Objekt hat daher nicht Eigenschaften noch Akzidenzen, denn solche sind vom Dinge oder der Substanz trennbar; im Objekt ist aber die Besonderheit schlechthin in die Totalität reflektiert. In den Teilen eines Ganzen ist zwar diejenige Selbstständigkeit vorhanden, welche den Unterschieden des Objekts zukommt, aber diese Unterschiede sind sogleich wesentlich selbst Objekte, Totalitäten, welche nicht wie die Teile, diese Bestimmtheit gegen das Ganze haben.
Das Objekt ist daher zunächst insofern unbestimmt, als es keinen bestimmten Gegensatz an ihm hat; denn es ist die zur unmittelbaren Identität zusammengegangene Vermittlung. Insofern der Begriff wesentlich bestimmt ist, hat es die Bestimmtheit als eine zwar vollständige, übrigens aber unbestimmte, d. i. verhältnislose Mannigfaltigkeit an ihm, welche eine eben so zunächst nicht weiter bestimmte Totalität ausmacht; Seiten, Teile, die an ihm unterschieden werden können, gehören einer äußern Reflexion an. Jener ganz unbestimmte Unterschied ist daher nur, dass es mehrere Objekte gibt, deren jedes seine Bestimmtheit nur in seine Allgemeinheit reflektiert enthält, und nicht nach Außen scheint. – Weil ihm diese unbestimmte Bestimmtheit wesentlich ist, ist es in sich selbst eine solche Mehrheit, und muss daher als zusammengesetztes, als Aggregat betrachtet werden. – Es besteht jedoch nicht aus Atomen, denn diese sind keine Objekte, weil sie keine Totalitäten sind. Die Leibnitzische Monade würde mehr ein Objekt sein, weil sie eine Totalität der Weltvorstellung ist, aber in ihre intensive Subjektivität eingeschlossen, soll sie wenigstens wesentlich Eins in sich sein. Jedoch ist die Monade, als ausschließendes Eins bestimmt, nur ein von der Reflexion angenommenes Prinzip. Sie ist aber teils insofern Objekt als der Grund ihrer mannigfaltigen Vorstellungen, der entwickelten d. h. der gesetzten Bestimmungen ihrer bloß an sich seienden Totalität, außer ihr liegt, teils insofern es der Monade eben so gleichgültig ist, mit andern zusammen ein Objekt auszumachen; es ist somit in der Tat nicht ein ausschließendes, für sich selbstbestimmtes.
2. Indem das Objekt nun Totalität des Bestimmtseins ist, aber um seiner Unbestimmtheit und Unmittelbarkeit willen nicht die negative Einheit desselben, so ist es gegen die Bestimmungen als einzelne, an und für sich bestimmte, so wie diese selbst gegeneinander gleichgültig. Diese sind daher nicht aus ihm, noch auseinander begreiflich; seine Totalität ist die Form des allgemeinen Reflektiertseins seiner Mannigfaltigkeit in die an sich selbst nicht bestimmte Einzelnheit überhaupt. Die Bestimmtheiten, die es an ihm hat, kommen ihm also zwar zu; aber die Form, welche ihren Unterschied ausmacht, und sie zu einer Einheit verbindet, ist eine äußerliche gleichgültige; sie sei eine Vermischung, oder weiter eine Ordnung, ein gewisses Arrangement von Teilen und Seiten, so sind dies Verbindungen, die denen so bezogenen gleichgültig sind.
Das Objekt hat hiermit, wie ein Dasein überhaupt, die Bestimmtheit seiner Totalität außer ihm, in andern Objekten, diese eben so wieder außer ihnen, und sofort ins unendliche. Die Rückkehr dieses Hinausgehens ins unendliche, in sich muss zwar gleichfalls angenommen und als eine Totalität vorgestellt werden, als eine Welt, die aber nichts als die durch die unbestimmte Einzelnheit in sich abgeschlossene Allgemeinheit, ein Universum ist.
Indem also das Objekt in seiner Bestimmtheit, eben so gleichgültig gegen sie ist, erweist es durch sich selbst für sein Bestimmtsein außer sich hinaus, wieder zu Objekten, denen es aber auf gleiche Weise gleichgültig ist, bestimmend zu sein. Es ist daher nirgend ein Prinzip der Selbstbestimmung vorhanden; – der Determinismus, – der Standpunkt, auf dem das Erkennen steht, insofern ihm das Objekt, wie es sich hier zunächst ergeben hat, das Wahre ist, – gibt für jede Bestimmung desselben die eines andern Objekts an, aber dieses Andere ist gleichfalls indifferent, sowohl gegen sein Bestimmtsein, als gegen sein aktives Verhalten. – Der Determinismus ist darum selbst auch so unbestimmt, ins unendliche fortzugehen; er kann beliebig allenthalben stehen bleiben, und befriedigt sein, weil das Objekt, zu welchem er übergegangen, als eine formale Totalität in sich beschlossen und gleichgültig gegen das Bestimmtsein durch ein anderes ist. Darum ist das Erklären der Bestimmung eines Objekts, und das zu diesem Behufe gemachte Fortgehen dieser Vorstellung nur ein leeres Wort, weil in dem andern Objekt, zu dem sie fortgeht, keine Selbstbestimmung liegt.
3. Indem nun die Bestimmtheit eines Objekts in einem andern liegt, so ist keine bestimmte Verschiedenheit zwischen ihnen vorhanden; die Bestimmtheit ist nur doppelt, einmal an dem einen, dann an dem andern Objekt, ein schlechthin nur identisches, und die Erklärung oder das Begreifen insofern tautologisch. Diese Tautologie ist das äußerliche, leere Hin- und Hergehen; da die Bestimmtheit von den dagegen gleichgültigen Objekten keine eigentümliche Unterschiedenheit erhält, und deswegen nur identisch ist, ist nur Eine Bestimmtheit vorhanden; und dass sie doppelt sei, drückt eben diese Äußerlichkeit und Nichtigkeit eines Unterschiedes aus. Aber zugleich sind die Objekte selbstständig gegeneinander; sie bleiben sich darum in jener Identität schlechthin äußerlich. – Es ist hiermit der Widerspruch vorhanden, zwischen der vollkommenen Gleichgültigkeit der Objekte gegen einander, und zwischen der Identität der Bestimmtheit derselben, oder ihrer vollkommenen Äußerlichkeit in der Identität ihrer Bestimmtheit. Dieser Widerspruch ist somit die negative Einheit mehrerer sich in ihr schlechthin abstoßender Objekte, – der mechanische Prozess.