Anmerkung
In der hier gegebenen Darstellung der Natur des Schlusses und seiner verschiedenen Formen, ist auch beiläufig auf dasjenige Rücksicht genommen worden, was in der gewöhnlichen Betrachtung und Behandlung der Schlüsse das Hauptinteresse ausmacht, nämlich wie in jeder Figur ein richtiger Schluss gemacht werden könne; doch ist dabei nur das Hauptmoment angegeben und die Fälle und Verwicklungen übergangen worden, welche entstehen, wenn der Unterschied von positiven und negativen Urteilen nebst der quantitativen Bestimmung, besonders der Partikularität, mit dazu gezogen wird. – Einige Bemerkungen über die gewöhnliche Ansicht und Behandlungsweise des Schlusses in der Logik, werden hier noch an ihrem Orte stehen. – Bekanntlich wurde diese Lehre so ins Genaue ausgebildet, bis ihre sogenannten Spitzfindigkeiten zum allgemeinen Verdrusse und Ekel geworden sind. Indem der natürliche Verstand sich gegen die substanzlosen Reflexionsformen nach allen Seiten der Geistesbildung geltend machte, kehrte er sich auch gegen jene künstliche Kenntnis der Vernunftformen, und meinte solche Wissenschaft aus dem Grunde entbehren zu können, weil er die darin verzeichneten einzelnen Denkoperationen von Natur ohne besonderes Erlernen schon von selbst verrichte. Der Mensch wäre in der Tat in Ansehung des vernünftigen Denkens eben so übel daran, wenn die Bedingung desselben das mühselige Studium der Schlußformeln wäre, als er, (wie in der Vorrede schon bemerkt worden) übel daran sein würde, wenn er nicht gehen und verdauen könnte, ohne Anatomie und Physiologie studiert zu haben. Wie auch das Studium dieser Wissenschaften für das diätetische Verhalten nicht ohne Nutzen sein mag, so wird auch dem Studium der Vernunftformen ohne Zweifel ein noch wichtigerer Einfluss auf die Richtigkeit des Denkens zuzuschreiben sein; aber ohne in diese Seite, welche die Bildung des subjektiven Denkens, daher eigentlich die Pädagogik angeht, hier einzugehen, so wird zugegeben werden müssen, dass das Studium, welches die Operationsweisen und Gesetze der Vernunft zum Gegenstand habe, an und für sich vom größten Interesse sein müsse, – von einem wenigstens nicht geringerem, als die Kenntnis der Gesetze der Natur und der besondern Gestaltungen derselben. Wenn es nicht gering geachtet wird, etliche und sechzig Arten von Papageien, hundert und sieben und dreißig Arten der Veronica u.s.f. aufgefunden zu haben, so wird es noch viel weniger für gering geachtet werden dürfen, die Vernunftformen auszufinden; ist nicht eine Figur des Schlusses ein unendlich höheres, als eine Papagei- oder eine Veronica-Art?
So sehr es daher für nichts mehr als Rohheit anzusehen ist, die Kenntnisse der Vernunftformen überhaupt zu verachten, so sehr ist zuzugeben, dass die gewöhnliche Darstellung des Schlusses und seiner besondern Gestaltungen, nicht eine vernünftige Erkenntnis, nicht eine Darstellung derselben als Vernunftformen ist, und die syllogistische Weisheit sich durch ihren Unwert die Geringschätzung zugezogen hat, die sie erfuhr. Ihr Mangel besteht darin, dass sie schlechterdings bei der Verstandesform des Schlusses stehen bleibt, nach welcher die Begriffsbestimmungen als abstrakte formale Bestimmungen genommen werden. Es ist um so inkonsequenter, sie als abstrakte Qualitäten fest zu halten, da im Schlusse die Beziehungen derselben das Wesentliche ausmachen, und die Inhärenz und Subsumtion es schon enthält, dass das Einzelne, weil ihm das Allgemeine inhäriert, selbst allgemeines, und das Allgemeine, weil es das Einzelne subsumiert, selbst einzelnes ist, und näher der Schluss eben diese Einheit als Mitte ausdrücklich setzt, und seine Bestimmung gerade die Vermittlung ist, d. i. dass die Begriffsbestimmungen nicht mehr wie im Urteile ihre Äußerlichkeit gegen einander, sondern vielmehr ihre Einheit zur Grundlage haben. – Es ist somit durch den Begriff des Schlusses die Unvollkommenheit des formalen Schlusses ausgesprochen, in welchem die Mitte, nicht als Einheit der Extreme, sondern als eine formale, von ihnen qualitativ verschiedene, abstrakte Bestimmung festgehalten werden soll. – Die Betrachtung wird noch dadurch gehaltleerer, dass auch solche Beziehungen oder Urteile, worin selbst die formellen Bestimmungen gleichgültig werden, wie im negativen und partikulären Urteile, und die sich daher den Sätzen nähern, noch als vollkommene Verhältnisse angenommen werden. – Indem nun überhaupt die qualitative Form E–B–A als das letzte und absolute gilt, so fällt die dialektische Betrachtung des Schlusses ganz hinweg, die übrigen Schlüsse werden somit nicht als notwendige Veränderungen jener Form, sondern als Arten betrachtet. – Es ist hierbei gleichgültig, ob der erste formale Schluss selbst nur als eine Art neben den übrigen, oder aber als Gattung und Art zugleich betrachtet wird; letzteres geschieht, indem die übrigen Schlüsse auf den ersten zurückgebracht werden. Geschieht diese Reduktion nicht ausdrücklich, so liegt immer dasselbe formelle Verhältnis der äußerlichen Subsumtion zu Grunde, welche die erste Figur ausdrückt.
Dieser formelle Schluss ist der Widerspruch, dass die Mitte die bestimmte Einheit der Extreme sein soll, aber nicht als diese Einheit, sondern als eine von denen, deren Einheit sie sein soll, qualitativ verschiedene Bestimmung ist. Weil der Schluss dieser Widerspruch ist, ist er an ihm selbst dialektisch. Seine dialektische Bewegung stellt ihn in den vollständigen Begriffsmomenten dar, dass nicht nur jenes Verhältnis der Subsumtion, oder die Besonderheit, sondern eben so wesentlich die negative Einheit und die Allgemeinheit Momente des Zusammenschließens sind. Insofern jedes derselben für sich eben so nur ein einseitiges Moment der Besonderheit ist, sind sie gleichfalls unvollkommene Mitten, aber zugleich machen sie die entwickelten Bestimmungen derselben aus; der ganze Verlauf durch die drei Figuren stellt die Mitte in jeder dieser Bestimmungen nach einander dar, und das wahre Resultat, das daraus hervorgeht, ist, dass die Mitte nicht eine einzelne, sondern die Totalität derselben ist.
Der Mangel des formalen Schlusses liegt daher nicht in der Form des Schlusses, – sie ist vielmehr die Form der Vernünftigkeit, – sondern dass sie nur als abstrakte, daher begrifflose Form ist. Es ist gezeigt worden, dass die abstrakte Bestimmung um ihrer abstrakten Beziehung auf sich willen, eben so sehr als Inhalt betrachtet werden kann; insofern leistet der formale Schluss weiter nichts, als dass eine Beziehung eines Subjekts auf ein Prädikat nur aus diesem Medius Terminus folge oder nicht folge. Es hilft nichts einen Satz durch einen solchen Schluss erwiesen zu haben; um der abstrakten Bestimmtheit des Medius Terminus willen, der eine begrifflose Qualität ist, kann es eben so gut andere Medios Terminos geben, aus denen das Gegenteil folgt, ja aus demselben Medius Terminus können auch wieder entgegengesetzte Prädikate durch weitere Schlüsse abgeleitet werden. – Außerdem, dass der formale Schluss nicht viel leistet, ist er auch etwas sehr einfaches; die vielen Regeln, welche erfunden worden, sind schon darum lästig, weil sie mit der einfachen Natur der Sache so sehr kontrastieren, dann aber auch, weil sie sich auf die Fälle beziehen, wo der formale Gehalt des Schlusses, durch die äußerliche Formbestimmung besonders der Partikularität, vornehmlich insofern sie zu diesem Behuf in komprehensivem Sinne genommen werden muss, vollends vermindert, und auch der Form nach nur ganz gehaltlose Resultate herausgebracht werden. – Die gerechteste und wichtigste Seite der Ungunst, in welche die Syllogistik verfallen, ist aber, dass sie eine so weitläufige begrifflose Beschäftigung mit einem Gegenstande ist, dessen einziger Inhalt der Begriff selbst ist. – Die vielen syllogistischen Regeln erinnern an das Verfahren der Rechenmeister, welche gleichfalls eine Menge Regeln über die arithmetischen Operationen geben, welche alle voraus setzen, dass man den Begriff der Operation nicht habe. – Aber die Zahlen sind ein begriffloser Stoff, die Rechenoperation ist ein äußerliches Zusammenfassen oder Trennen, ein mechanisches Verfahren, wie denn Rechen-Maschinen erfunden worden sind, welche diese Operationen vollbringen; das härteste und grellste dagegen ist, wenn die Formbestimmungen des Schlusses, welche Begriffe sind, als ein begriffloser Stoff behandelt werden.
Das Aeusserste von diesem begrifflosen Nehmen der Begriffsbestimmungen des Schlusses, ist wohl, dass Leibnitz (Opp. Tom. II. P. I.) den Schluss dem kombinatorischen Calcul unterworfen, und durch denselben berechnet hat, wie viele Stellungen des Schlusses möglich sind; – mit Rücksicht nämlich auf die Unterschiede von positiven und negativen, dann von allgemeinen, partikulären, unbestimmten und singulären Urteilen; es finden sich solcher Verbindungen 2048 möglich, wovon nach Ausschließung der unbrauchbaren 24 brauchbare Figuren übrig bleiben. – Leibnitz macht sehr viel von der Nützlichkeit der kombinatorischen Analysis, um nicht nur die Formen des Schlusses, sondern auch die Verbindungen von andern Begriffen zu finden. Die Operation, wodurch dies gefunden wird, ist dieselbe, wodurch berechnet wird, wie viele Verbindungen von Buchstaben ein Alphabet zulässt, wie vielerlei Würfe in einem Würfelspiel, Spiele mit einer L’hombre-Charte möglich sind u.s.f. Man findet hier also die Bestimmungen des Schlusses in Eine Klasse mit den Punkten des Würfels und der L’hombre-Charte gesetzt, das Vernünftige als ein totes und begriffloses genommen, und das eigentümliche des Begriffs und seiner Bestimmungen, als geistige Wesen sich zu beziehen, und durch dies Beziehen ihre unmittelbare Bestimmung aufzuheben, auf der Seite gelassen. – Diese Leibnitzische Anwendung des kombinatorischen Calculs auf den Schluss und auf die Verbindung anderer Begriffe unterschied sich von der verrufenen Lullianischen Kunst durch nichts, als dass sie von Seiten der Anzahl methodischer war, übrigens an Sinnlosigkeit ihr gleich kam. – Es hing hiermit ein Lieblingsgedanke Leibnitzens zusammen, den er in der Jugend gefasst, und der Unreifheit und Seichtigkeit desselben unerachtet, auch späterhin nicht aufgab, von einer allgemeinen Charakteristik der Begriffe, – einer Schriftsprache, worin jeder Begriff dargestellt werde, wie er eine Beziehung aus andern ist, oder sich auf andere beziehe – als ob in der vernünftigen Verbindung, welche wesentlich dialektisch ist, ein Inhalt noch dieselben Bestimmungen behielte, die er hat, wenn er für sich fixiert ist.
Der Ploucquetsche Calcul hat ohne Zweifel die konsequenteste Verfahrungsweise ergriffen, wodurch das Verhältnis des Schlusses fähig wird, dem Calcul unterworfen zu werden. Er beruht darauf, dass von dem Verhältnisunterschiede, dem Unterschiede der Einzelnheit, Besonderheit und Allgemeinheit im Urteile abstrahiert, und die abstrakte Identität des Subjekts und Prädikats festgehalten wird, wodurch sie in mathematischer Gleichheit sind; – einer Beziehung, welche das Schließen zu einer völlig gehaltleeren und tautologischen Formierung von Sätzen macht. – Im Satze: die Rose ist rot, soll das Prädikat nicht das allgemeine Rot, sondern nur das bestimmte Rot der Rose bedeuten; im Satze: alle Christen sind Menschen, soll das Prädikat nur diejenigen Menschen bedeuten, welche Christen sind; aus diesem und dem Satze: die Juden sind keine Christen, folgt dann der Schlußsatz, der diesen syllogistischen Calcul bei Mendelssohn nicht gut empfohlen hat: Also sind die Juden keine Menschen, (nämlich diejenigen Menschen nicht, welche die Christen sind). – Ploucquet gibt als eine Folge seiner Erfindung an, posse etiam rudes mechanice totam logicam doceri, uti pueri arithmeticam docentur, ita quidem, ut nulla formidine in ratiociniis suis errandi torqueri, vel fallaciis circumveniri possint, si in calculo non errant. – Diese Empfehlung, dass Ungebildeten durch den Calcul mechanisch die ganze Logik beigebracht werden könne, ist wohl das schlimmste, was von einer Erfindung über die Darstellung der logischen Wissenschaft gesagt werden kann.
B. Der Schluss der Reflexion
Der Verlauf des qualitativen Schlusses, hat das Abstrakte der Bestimmungen desselben aufgehoben; der Terminus hat sich dadurch als eine solche Bestimmtheit gesetzt, in welcher auch die andre scheint. Außer den abstrakten Terminis ist im Schlusse auch die Beziehung derselben vorhanden, und im Schlußsatz ist sie als eine vermittelte und notwendige gesetzt; daher ist jede Bestimmtheit in Wahrheit nicht als eine einzelne für sich, sondern als Beziehung der andern, als konkrete Bestimmtheit, gesetzt.
Die Mitte war die abstrakte Besonderheit, für sich eine einfache Bestimmtheit, und Mitte nur äußerlich und relativ gegen die selbstständigen Extreme. Nunmehr ist sie gesetzt als die Totalität der Bestimmungen; so ist sie die gesetzte Einheit der Extreme; zunächst aber die Einheit der Reflexion, welche sie in sich befasst; – ein Befassen, welches als erstes Aufheben der Unmittelbarkeit und erstes Beziehen der Bestimmungen, noch nicht die absolute Identität des Begriffes ist.
Die Extreme sind die Bestimmungen des Urteils der Reflexion; eigentliche Einzelnheit, und Allgemeinheit als Verhältnisbestimmung, oder eine Mannigfaltiges in sich zusammenfassende Reflexion. Aber das einzelne Subjekt enthält auch, wie beim Urteile der Reflexion gezeigt worden, außer der bloßen Einzelnheit, die der Form angehört, die Bestimmtheit, als schlechthin in sich reflektierte Allgemeinheit, als vorausgesetzte, d. h. hier noch unmittelbar angenommene, Gattung.
Aus dieser Bestimmtheit der Extreme, welche dem Verlauf der Urteilsbestimmung angehört, ergibt sich der nähere Inhalt der Mitte, auf die es wesentlich beim Schlusse ankommt, da sie ihn vom Urteile unterscheidet. Sie enthält 1) die Einzelnheit, 2) aber zur Allgemeinheit erweitert, als Alle, 3) die zum Grunde liegende, Einzelnheit und abstrakte Allgemeinheit schlechthin in sich vereinigende Allgemeinheit, die Gattung. – Der Schluss der Reflexion hat auf diese Weise erst die eigentliche Bestimmtheit der Form, indem die Mitte als die Totalität der Bestimmungen gesetzt ist; der unmittelbare Schluss ist gegen ihn deswegen der unbestimmte, als die Mitte erst noch die abstrakte Besonderheit ist, in welcher die Momente ihres Begriffs noch nicht gesetzt sind. – Dieser erste Schluss der Reflexion, kann der Schluss der Allheit genannt werden.
a. Schluss der Allheit
1. Der Schluss der Allheit ist der Verstandesschluß in seiner Vollkommenheit, mehr aber noch nicht. Dass die Mitte in ihm nicht abstrakte Besonderheit, sondern in ihre Momente entwickelt und daher als konkrete ist, ist zwar ein wesentliches Erfordernis für den Begriff, allein die Form der Allheit fasst das Einzelne zunächst nur äußerlich in die Allgemeinheit zusammen, und umgekehrt erhält sie das Einzelne noch als ein unmittelbar für sich bestehendes, in der Allgemeinheit. Die Negation der Unmittelbarkeit der Bestimmungen, die das Resultat des Schlusses des Daseins war, ist nur die erste Negation, noch nicht die Negation der Negation, oder absolute Reflexion in sich. Jener die einzelnen Bestimmungen in sich befassenden Allgemeinheit der Reflexion, liegen sie daher noch zu Grunde, – oder die Allheit ist noch nicht die Allgemeinheit des Begriffs, sondern die äußere der Reflexion.
Der Schluss des Daseins war darum zufällig, weil der Medius Terminus desselben als eine einzelne Bestimmtheit des konkreten Subjekts, eine unbestimmbare Menge anderer solcher Mediorum Terminorum zulässt, und damit das Subjekt mit unbestimmbar andern, und mit entgegengesetzten Prädikaten zusammen geschlossen sein konnte. Indem die Mitte aber nunmehr die Einzelnheit enthält, und hierdurch selbst konkret ist, so kann durch sie mit dem Subjekt nur ein Prädikat verbunden werden, das ihm als konkretem zukommt. – Wenn z. B. aus dem Medius Terminus: Grün, geschlossen werden sollte, dass ein Gemälde angenehm sei, weil das Grün dem Auge angenehm ist, oder ein Gedicht, ein Gebäude u.s.f. schön sei, weil es Regelmässigkeit besitze, so könnte das Gemälde, u.s.f. dessen ungeachtet häßlich sein, um anderer Bestimmungen willen, aus denen auf dies letztere Prädikat geschlossen werden könnte. Indem hingegen der Medius Terminus die Bestimmung der Allheit hat, so enthält er das Grüne, die Regelmässigkeit als ein Konkretes, das eben darum nicht die Abstraktion eines bloß Grünen, Regelmässigen u.s.f. ist; mit diesem Konkreten können nun nur Prädikate verbunden sein, die der Totalität des Konkreten gemäß sind. – In dem Urteil: Das Grüne, oder Regelmässige ist angenehm, ist das Subjekt nur die Abstraktion von Grün, Regelmässigkeit; in dem Satze: Alles Grüne, oder Regelmässige ist angenehm; ist das Subjekt dagegen: alle wirklichen konkreten Gegenstände, die grün oder regelmässig sind, die also als konkrete mit allen ihren Eigenschaften, die sie außer dem Grünen oder der Regelmässigkeit noch haben, genommen werden.
2. Diese Reflexions-Vollkommenheit des Schlusses macht ihn aber eben hiermit zu einem bloßen Blendwerk. Der Medius Terminus hat die Bestimmtheit: Alle; diesen kommt im Obersatze das Prädikat unmittelbar zu, das mit dem Subjekte zusammen geschlossen wird. Aber Alle sind alle Einzelne; darin hat also das einzelne Subjekt jenes Prädikat schon unmittelbar, und erhält es nicht erst durch den Schluss. – Oder das Subjekt erhält durch den Schlußsatz ein Prädikat, als eine Folge; der Obersatz aber enthält in sich schon diesen Schlußsatz; der Obersatz ist also nicht für sich richtig, oder ist nicht ein unmittelbares, vorausgesetztes Urteil, sondern setzt selbst schon den Schlußsatz voraus, dessen Grund er sein sollte. – In dem beliebten vollkommenen Schlusse:
Alle Menschen sind sterblich, Nun ist Cajus ein Mensch Ergo ist Cajus sterblich,
ist der Obersatz nur darum und insofern richtig, als der Schlußsatz richtig ist; wäre Cajus zufälligerweise nicht sterblich, so wäre der Obersatz nicht richtig. Der Satz, welcher Schlußsatz sein sollte, muss schon unmittelbar für sich richtig sein, weil der Obersatz sonst nicht Alle Einzelne befassen könnte; ehe der Obersatz als richtig gelten kann, ist vorher die Frage, ob nicht jener Schlußsatz selbst eine Instanz gegen ihn sei.
3. Beim Schlusse des Daseins ergab sich aus dem Begriffe des Schlusses, dass die Prämissen als unmittelbare, dem Schlußsatze, nämlich der durch den Begriff des Schlusses geforderten Vermittlung, widersprachen, dass der erste Schluss daher andere, und umgekehrt diese andern ihn voraussetzten. Im Schlusse der Reflexion ist dies an ihm selbst gesetzt, dass der Obersatz seinen Schlußsatz voraussetzt, indem jener die Verbindung des Einzelnen mit einem Prädikate enthält, welche eben erst Schlußsatz sein soll.
Was also in der Tat vorhanden ist, kann zunächst so ausgedrückt werden: dass der Reflexionsschluß nur ein äußerlicher leerer Schein des Schließens ist, – dass somit das Wesen dieses Schließens auf subjektiver Einzelnheit beruht, diese hiermit die Mitte ausmacht, und als solche zu setzen ist; – die Einzelnheit, welche als solche ist, und nur äußerlich die Allgemeinheit an ihr hat. – Oder nach dem nähern Inhalt des Reflexionsschlusses zeigte sich, dass das Einzelne in unmittelbarer, nicht einer erschlossenen Beziehung auf sein Prädikat steht, und dass der Obersatz, die Verbindung eines Besondern mit einem Allgemeinen, oder näher eines formell Allgemeinen, mit einem an sich Allgemeinen, durch die Beziehung der Einzelnheit, die in jenem vorhanden ist, – der Einzelnheit als Allheit, – vermittelt ist. Dies aber ist der Schluss der Induktion.
b. Schluss der Induktion
1. Der Schluss der Allheit steht unter dem Schema der ersten Figur: E–B–A; der Schluss der Induktion unter dem der zweiten A–E–B, da er wieder die Einzelnheit zur Mitte hat, nicht die abstrakte Einzelnheit, sondern als vollständig, nämlich gesetzt mit der ihr entgegengesetzten Bestimmung, der Allgemeinheit. – Das eine Extrem ist irgend ein Prädikat, das allen diesen Einzelnen gemeinschaftlich ist; die Beziehung desselben auf sie macht die unmittelbaren Prämissen aus, dergleichen eine im vorhergehenden Schlusse, Schlußsatz sein sollte. – Das andre Extrem kann die unmittelbare Gattung sein, wie sie in der Mitte des vorigen Schlusses, oder im Subjekte des universellen Urteils vorhanden ist, und welche in den sämtlichen Einzelnen oder auch Arten der Mitte erschöpft ist. Der Schluss hat hiernach die Gestalt:
e e A– –B. e e ins unendliche.
2. Die zweite Figur des formalen Schlusses A–E–B entsprach dem Schema darum nicht, weil in der einen Prämisse E, das die Mitte ausmacht, nicht subsumierend oder Prädikat war. In der Induktion ist dieser Mangel gehoben; die Mitte ist hier: Alle Einzelne; der Satz: A–E, welcher das objektive Allgemeine oder Gattung als zum Extrem ausgeschieden, als Subjekt enthält, hat ein Prädikat, das mit ihm wenigstens von gleichem Umfange, hiermit für die äußere Reflexion identisch ist. Der Löwe, Elefant, u.s.f. machen die Gattung des vierfüssigen Tiers aus; der Unterschied, dass derselbe Inhalt, das einemal in der Einzelnheit, das andremal in der Allgemeinheit gesetzt ist, ist hiermit bloße gleichgültige Formbestimmung, – eine Gleichgültigkeit, welche das im Reflexionsschlusse gesetzte Resultat des formalen Schlusses, und hier durch die Gleichheit des Umfangs gesetzt ist.
Die Induktion ist daher nicht der Schluss der bloßen Wahrnehmung oder des zufälligen Daseins, wie die ihm entsprechende zweite Figur, sondern Schluss der Erfahrung; – des subjektiven Zusammenfassens der Einzelnen in die Gattung, und des Zusammenschließens der Gattung mit einer allgemeinen Bestimmtheit, weil sie in allen einzelnen angetroffen wird. Er hat auch die objektive Bedeutung, dass die unmittelbare Gattung sich durch die Totalität der Einzelnheit zu einer allgemeinen Eigenschaft bestimmt, in einem allgemeinen Verhältnisse oder Merkmal ihr Dasein hat. – Allein die objektive Bedeutung dieses, wie der andern Schlüsse ist nur erst ihr innerer Begriff, und hier noch nicht gesetzt.
3. Die Induktion ist vielmehr noch wesentlich ein subjektiver Schluss. Die Mitte sind die Einzelnen in ihrer Unmittelbarkeit, das Zusammenfassen derselben in die Gattung durch die Allheit ist eine äußerliche Reflexion. Um der bestehenden Unmittelbarkeit der Einzelnen, und um der daraus fließenden Äußerlichkeit willen, ist die Allgemeinheit nur Vollständigkeit, oder bleibt vielmehr eine Aufgabe. – Es kommt an ihr daher wieder der Progreß in die schlechte Unendlichkeit zum Vorschein; die Einzelnheit soll als identisch mit der Allgemeinheit gesetzt werden, aber indem die Einzelnen ebensosehr als unmittelbare gesetzt sind, so bleibt jene Einheit nur ein perennierendes Sollen; sie ist eine Einheit der Gleichheit; die identisch sein sollen, sollen es zugleich nicht sein. Die a, b, c, d, e nur ins Unendliche fort machen die Gattung aus, und geben die vollendete Erfahrung. Der Schlußsatz der Induktion bleibt insofern problematisch.
Indem sie aber dies ausdrückt, dass die Wahrnehmung, um zur Erfahrung zu werden, ins unendliche fortgesetzt werden soll, setzt sie voraus, dass die Gattung mit ihrer Bestimmtheit an und für sich zusammengeschlossen sei. Sie setzt damit eigentlich ihren Schlußsatz vielmehr als ein unmittelbares voraus, wie der Schluss der Allheit für eine seiner Prämissen den Schlußsatz voraussetzt. – Eine Erfahrung, die auf Induktion beruht, wird als gültig angenommen, obgleich die Wahrnehmung zugestandenermaßen nicht vollendet ist; es kann aber nur angenommen werden, dass sich keine Instanz gegen jene Erfahrung ergeben könne, insofern diese an und für sich wahr sei. Der Schluss durch Induktion gründet sich daher wohl auf eine Unmittelbarkeit, aber nicht auf die, auf die er sich gründen sollte, auf die seiende Unmittelbarkeit der Einzelnheit, sondern auf die an und für sich seiende, auf die allgemeine. – Die Grundbestimmung der Induktion ist, ein Schluss zu sein; wenn die Einzelnheit als wesentliche, die Allgemeinheit aber nur als äußerliche Bestimmung der Mitte genommen wird, so fiele die Mitte in zwei unverbundne Teile aus einander, und es wäre kein Schluss vorhanden; diese Äußerlichkeit gehört vielmehr den Extremen an. Die Einzelnheit kann nur Mitte sein, als unmittelbar identisch mit der Allgemeinheit; eine solche Allgemeinheit ist eigentlich die objektive, die Gattung. – Dies kann auch so betrachtet werden: die Allgemeinheit ist an der Bestimmung der Einzelnheit, welche der Mitte der Induktion zu Grunde liegt, äußerlich, aber wesentlich; ein solches Äußerliche ist so sehr unmittelbar sein Gegenteil, das Innerliche. – Die Wahrheit des Schlusses der Induktion ist daher ein solcher Schluss, der eine Einzelnheit zur Mitte hat, die unmittelbar an sich selbst Allgemeinheit ist; – der Schluss der Analogie.
c. Der Schluss der Analogie
1. Dieser Schluss hat die dritte Figur des unmittelbaren Schlusses: E–A–B zu seinem abstrakten Schema. Aber seine Mitte ist nicht mehr irgend eine einzelne Qualität, sondern eine Allgemeinheit, welche die Reflexion-in-sich eines Konkreten, somit die Natur desselben ist; – und umgekehrt, weil sie so die Allgemeinheit als eines Konkreten ist, ist sie zugleich an sich selbst dies Konkrete. – Es ist hier also ein Einzelnes die Mitte, aber nach seiner allgemeinen Natur; ferner ist ein anderes Einzelnes, Extrem, welches mit jenem dieselbe allgemeine Natur hat. Z. B.
Die Erde hat Bewohner Der Mond ist eine Erde, Also hat der Mond Bewohner.
2. Die Analogie ist um so oberflächlicher, je mehr das Allgemeine, in welchem die beiden Einzelnen eins sind, und nach welchem das eine, Prädikat des andern wird, eine bloße Qualität oder wie die Qualität subjektiv genommen wird, ein oder anderes Merkmal ist, wenn die Identität beider hierin als eine bloße Ähnlichkeit genommen wird. Dergleichen Oberflächlichkeit aber, zu der eine Verstandes- oder Vernunftform dadurch gebracht wird, dass man sie in die Sphäre der bloßen Vorstellung herabsetzt, sollte in der Logik gar nicht angeführt werden. – Auch ist es unpassend, den Obersatz dieses Schlusses so darzustellen, dass er lauten solle: Was einem Objekte in einigen Merkmalen ähnlich ist, das ist ihm auch in andern ähnlich. Auf solche Weise wird die Form des Schlusses in Gestalt eines Inhalts ausgedrückt, und der empirische, eigentlich so zu nennende, Inhalt zusammen in den Untersatz verlegt. So könnte auch die ganze Form z. B. des ersten Schlusses als sein Obersatz ausgedrückt werden: Was unter ein anderes subsumiert ist, welchem ein Drittes inhäriert, dem inhäriert auch dies Dritte; Nun aber und so fort. Aber beim Schlusse selbst kommt es nicht auf den empirischen Inhalt an, und seine eigene Form zum Inhalt eines Obersatzes zu machen, ist so gleichgültig, als ob jeder andere empirische Inhalt dafür genommen würde. Insofern es aber beim Schluss der Analogie auf jenen Inhalt, der nichts als die eigentümliche Form des Schlusses enthält, nicht ankommen sollte, so käme es auch bei dem ersten Schluss ebensosehr nicht darauf an, d. h. nicht auf das, was den Schluss zum Schlusse macht. – Worauf es ankommt, ist immer die Form des Schlusses, er mag nun diese selbst, oder etwas anderes zu seinem empirischen Inhalte haben. So ist der Schluss der Analogie eine eigentümliche Form, und es ist ein ganz leerer Grund, ihn nicht für eine solche ansehen zu wollen, weil seine Form zum Inhalt oder Materie eines Obersatzes gemacht werden könne, die Materie aber das Logische nicht angehe. – Was beim Schlusse der Analogie, etwa auch beim Schlusse der Induktion zu diesem Gedanken verleiten kann, ist, dass in ihnen die Mitte und auch die Extreme weiter bestimmt sind, als in dem bloß formalen Schlusse, und daher die Formbestimmung, weil sie nicht mehr einfach und abstrakt ist, auch als Inhaltsbestimmung erscheinen muss. Aber dies, dass die Form sich so zum Inhalte bestimmt, ist erstlich ein notwendiges Fortgehen des Formalen, und betrifft daher die Natur des Schlusses wesentlich; daher kann aber zweitens eine solche Inhaltsbestimmung nicht als eine solche, wie ein anderer empirischer Inhalt angesehen und davon abstrahiert werden.
Wenn die Form des Schlusses der Analogie in jenem Ausdruck seines Obersatzes betrachtet wird, dass wenn zwei Gegenstände in einer oder auch einigen Eigenschaften übereinkommen, so kommt dem einen auch eine weitere Eigenschaft zu, die der andere hat, so kann es scheinen, dass dieser Schluss vier Bestimmungen, die quaternionem terminorum, enthalte; – ein Umstand, der die Schwierigkeit mit sich führte, die Analogie in die Form eines formalen Schlusses zu bringen. – Es sind zwei Einzelne, drittens eine unmittelbar als gemeinschaftlich angenommene Eigenschaft, und viertens die andere Eigenschaft, die das eine Einzelne unmittelbar hat, die das andere aber erst durch den Schluss erhält. – Dies rührt daher, dass, wie sich ergeben hat, in dem analogischen Schlusse die Mitte als Einzelnheit, aber unmittelbar auch als deren wahre Allgemeinheit gesetzt ist. – In der Induktion ist außer den beiden Extremen die Mitte eine unbestimmbare Menge von Einzelnen; in diesem Schlusse sollte daher eine unendliche Menge von Terminis gezählt werden. – Im Schlusse der Allheit ist die Allgemeinheit an der Mitte nur erst als die äußerliche Formbestimmung der Allheit; im Schlusse der Analogie dagegen als wesentliche Allgemeinheit. Im obigen Beispiel ist der Medius Terminus: die Erde, als ein Konkretes genommen, das nach seiner Wahrheit ebensosehr eine allgemeine Natur oder Gattung, als ein Einzelnes ist.
Nach dieser Seite machte die Quaternio terminorum die Analogie nicht zu einem unvollkommenen Schluss. Aber er wird es durch sie nach einer andern Seite; denn wenn zwar das eine Subjekt dieselbe allgemeine Natur hat, als das andere, so ist es unbestimmt, ob dem einen Subjekt die Bestimmtheit, die auch für das andere erschlossen wird, vermöge seiner Natur, oder vermöge seiner Besonderheit zukommt, ob z. B. die Erde als Weltkörper überhaupt, oder nur als dieser besondere Weltkörper Bewohner hat. – Die Analogie ist insofern noch ein Schluss der Reflexion, als Einzelnheit und Allgemeinheit in dessen Mitte unmittelbar vereinigt sind. Um dieser Unmittelbarkeit willen ist noch die Äußerlichkeit der Reflexions-Einheit vorhanden; das Einzelne ist nur an sich die Gattung, es ist nicht in dieser Negativität gesetzt, wodurch seine Bestimmtheit als die eigene Bestimmtheit der Gattung wäre. Darum ist das Prädikat, das dem Einzelnen der Mitte zukommt, nicht auch schon Prädikat des andern Einzelnen, obgleich diese beide einerlei Gattung angehören.
3. E–B (der Mond hat Bewohner) ist der Schlußsatz; aber die eine Prämisse (die Erde hat Bewohner) ist ein eben solches E–B; insofern E–B ein Schlußsatz sein soll, so liegt darin die Forderung, dass auch jene Prämisse ein solcher sei. Dieser Schluss ist somit in sich selbst die Forderung seiner gegen die Unmittelbarkeit, die er enthält; oder er setzt seinen Schlußsatz voraus. Ein Schluss des Daseins hat seine Voraussetzung an den andern Schlüssen des Daseins; bei den so eben betrachteten ist sie in sie hinein gerückt, weil sie Schlüsse der Reflexion sind. Indem also der Schluss der Analogie die Forderung seiner Vermittlung gegen die Unmittelbarkeit ist, mit welcher seine Vermittlung behaftet ist, so ist es das Moment der Einzelnheit, dessen Aufhebung er fordert. So bleibt für die Mitte das objektive Allgemeine, die Gattung gereinigt von der Unmittelbarkeit. – Die Gattung war im Schlusse der Analogie Moment der Mitte, nur als unmittelbare Voraussetzung; indem der Schluss selbst die Aufhebung der vorausgesetzten Unmittelbarkeit fordert, so ist die Negation der Einzelnheit, und hiermit das Allgemeine nicht mehr unmittelbar, sondern gesetzt. – Der Schluss der Reflexion enthielt erst die erste Negation der Unmittelbarkeit; es ist nunmehr die zweite eingetreten, und damit die äußerliche Reflexions-Allgemeinheit zur an und für sich seienden bestimmt. – Von der positiven Seite betrachtet, so zeigt sich der Schlußsatz identisch mit der Prämisse, die Vermittlung mit ihrer Voraussetzung zusammengegangen, hiermit eine Identität der Reflexions-Allgemeinheit, wodurch sie höhere Allgemeinheit geworden.
Übersehen wir den Gang der Schlüsse der Reflexion, so ist die Vermittlung überhaupt die gesetzte, oder konkrete Einheit der Formbestimmungen der Extreme; die Reflexion besteht in diesem Setzen der einen Bestimmung in der andern; das Vermittelnde ist so die Allheit. Als der wesentliche Grund derselben aber zeigt sich die Einzelnheit, und die Allgemeinheit nur als äußerliche Bestimmung an ihr, als Vollständigkeit. Die Allgemeinheit ist aber dem Einzelnen wesentlich, dass es zusammenschließende Mitte sei; es ist daher als an sich seiendes Allgemeines zu nehmen. Es ist aber mit ihr nicht auf diese bloß positive Weise vereinigt, sondern in ihr aufgehoben, und negatives Moment; so ist das Allgemeine, das an und für sich-seiende, gesetzte Gattung, und das Einzelne als Unmittelbares ist vielmehr die Äußerlichkeit derselben, oder es ist Extrem. – Der Schluss der Reflexion steht überhaupt genommen unter dem Schema B–E–A, das Einzelne ist darin noch als solches, wesentliche Bestimmung der Mitte; indem sich seine Unmittelbarkeit aber aufgehoben hat, und die Mitte als an und für sich seiende Allgemeinheit bestimmt hat, so ist der Schluss unter das formelle Schema: E–A–B getreten, und der Schluss der Reflexion in den Schluss der Notwendigkeit übergegangen.
C. Der Schluss der Notwendigkeit
Das Vermittelnde hat sich nunmehr bestimmt 1) als einfache bestimmte Allgemeinheit, wie die Besonderheit in dem Schlusse des Daseins ist; aber 2) als objektive Allgemeinheit, das heißt, welche die ganze Bestimmtheit der unterschiedenen Extreme enthält, wie die Allheit des Schlusses der Reflexion; eine erfüllte, aber einfache Allgemeinheit; – die allgemeine Natur der Sache, die Gattung.
Dieser Schluss ist inhaltsvoll, weil die abstrakte Mitte des Schlusses des Daseins, sich zum bestimmten Unterschiede gesetzt, wie sie als Mitte des Reflexions-Schlusses ist, aber dieser Unterschied wieder in die einfache Identität sich reflektiert hat. – Dieser Schluss ist daher Schluss der Notwendigkeit, da seine Mitte kein sonstiger unmittelbarer Inhalt, sondern die Reflexion der Bestimmtheit der Extreme in sich ist. Diese haben an der Mitte ihre innere Identität, deren Inhaltsbestimmungen die Formbestimmungen der Extreme sind. – Damit ist das, wodurch sich die Termini unterscheiden, als äußerliche und unwesentliche Form, und sie sind als Momente eines notwendigen Daseins.
Zunächst ist dieser Schluss der unmittelbare, und insofern so formale, dass der Zusammenhang der Terminorum die wesentliche Natur ist, als Inhalt, und dieser an den unterschiedenen Terminis nur in verschiedener Form, und die Extreme für sich nur als ein unwesentliches Bestehen sind. – Die Realisierung dieses Schlusses hat ihn so zu bestimmen, dass die Extreme gleichfalls als diese Totalität, welche zunächst die Mitte ist, gesetzt werden, und die Notwendigkeit der Beziehung, welche zunächst nur der substantielle Inhalt ist, eine Beziehung der gesetzten Form sei.
a. Der kategorische Schluss
1. Der kategorische Schluss hat das kategorische Urteil zu einer oder zu seinen beiden Prämissen. – Es wird hier mit diesem Schlusse, wie mit dem Urteil, die bestimmtere Bedeutung verbunden, dass die Mitte desselben die objektive Allgemeinheit ist. Oberflächlicher Weise wird auch der kategorische Schluss für nicht mehr genommen, als für einen bloßen Schluss der Inhärenz.
Der kategorische Schluss ist nach seiner gehaltvollen Bedeutung der erste Schluss der Notwendigkeit, worin ein Subjekt mit einem Prädikat durch seine Substanz zusammen geschlossen ist. Die Substanz aber in die Sphäre des Begriffs erhoben ist das Allgemeine, gesetzt so an und für sich zu sein, dass sie nicht wie in ihrem eigentümlichen Verhältnisse, die Akzidentalität, sondern die Begriffsbestimmung zur Form, zur Weise ihres Seins hat. Ihre Unterschiede sind daher die Extreme des Schlusses, und bestimmt die Allgemeinheit und Einzelnheit. Jene ist gegen die Gattung wie die Mitte näher bestimmt ist, abstrakte Allgemeinheit oder allgemeine Bestimmtheit; – die Akzidentalität der Substanz in die einfache Bestimmtheit, die aber ihr wesentlicher Unterschied, die spezifische Differenz ist, zusammengefasst. – Die Einzelnheit aber ist das Wirkliche, an sich die konkrete Einheit der Gattung und der Bestimmtheit, hier aber als im unmittelbaren Schlusse zunächst unmittelbare Einzelnheit, die in die Form für sich seienden Bestehens zusammengefasste Akzidentalität. – Die Beziehung dieses Extrems auf die Mitte macht ein kategorisches Urteil aus; insofern aber auch das andre Extrem nach der angegebenen Bestimmung die spezifische Differenz der Gattung, oder ihr bestimmtes Prinzip ausdrückt, so ist auch diese andere Prämisse kategorisch.
2) Dieser Schluss steht zunächst als erster, somit unmittelbarer Schluss der Notwendigkeit unter dem Schema des ersten formalen Schlusses, E–B–A. – Da aber die Mitte die wesentliche Natur des Einzelnen, nicht irgend eine der Bestimmtheiten oder Eigenschaften desselben ist, und eben so das Extrem der Allgemeinheit nicht irgend ein abstraktes Allgemeines, auch wieder nur eine einzelne Qualität, sondern die allgemeine Bestimmtheit, das spezifische des Unterschiedes der Gattung ist, so fällt die Zufälligkeit weg, dass das Subjekt nur durch irgend einen Medius Terminus, mit irgend einer Qualität zusammen geschlossen wäre. – Indem somit auch die Beziehungen der Extreme auf die Mitte nicht diejenige äußerliche Unmittelbarkeit haben, wie im Schlusse des Daseins; so tritt die Forderung des Beweises nicht in dem Sinne ein, der dort Statt fand und zum unendlichen Progresse führte.
Dieser Schluss setzt ferner nicht wie ein Schluss der Reflexion, für seine Prämissen seinen Schlußsatz voraus. Die Termini stehen nach dem substantiellen Inhalt in identischer, als an und für sich seiender Beziehung auf einander; es ist ein die drei Terminos durchlaufendes Wesen vorhanden, an welchem die Bestimmungen der Einzelnheit, Besonderheit und Allgemeinheit nur formelle Momente sind.
Der kategorische Schluss ist daher insofern nicht mehr subjektiv; in jener Identität fängt die Objektivität an; die Mitte ist die inhaltsvolle Identität ihrer Extreme, welche in derselben nach ihrer Selbstständigkeit enthalten sind, denn ihre Selbstständigkeit ist jene substantielle Allgemeinheit, die Gattung. Das Subjektive des Schlusses besteht in dem gleichgültigen Bestehen der Extreme gegen den Begriff, oder die Mitte.
3) Es ist aber noch an diesem Schlusse dies subjektiv, dass jene Identität noch als die substantielle oder als Inhalt, noch nicht zugleich als Identität der Form ist. Daher ist die Identität des Begriffes noch inneres Band, somit als Beziehung noch Notwendigkeit; die Allgemeinheit der Mitte ist gediegene, positive Identität, nicht eben so sehr als Negativität ihrer Extreme.
Näher ist die Unmittelbarkeit dieses Schlusses welche noch nicht als das, was sie an sich ist, gesetzt ist, so vorhanden. Das eigentlich unmittelbare des Schlusses ist das Einzelne. Dies ist unter seine Gattung als Mitte subsumiert; aber unter derselben stehen noch andere, unbestimmt viele Einzelne; es ist daher zufällig, dass nur dieses Einzelne darunter als subsumiert gesetzt ist. – Diese Zufälligkeit gehört aber ferner nicht bloß der äußern Reflexion an, die das im Schlusse gesetzte Einzelne, durch die Vergleichung mit andern, zufällig findet; vielmehr darin dass es selbst auf die Mitte als seine objektive Allgemeinheit bezogen ist, ist es als zufällig, als eine subjektive Wirklichkeit gesetzt. Auf der andern Seite, indem das Subjekt ein unmittelbares Einzelnes ist, enthält es Bestimmungen, welche nicht in der Mitte, als der allgemeinen Natur enthalten sind; es hat somit auch eine dagegen gleichgültige, für sich bestimmte Existenz, die von eigentümlichen Inhalt ist. Damit hat auch umgekehrt, dieser andere Terminus eine gleichgültige Unmittelbarkeit und verschiedene Existenz von jenem. – Dasselbe Verhältnis findet auch zwischen der Mitte und dem andern Extreme Statt; denn dies hat gleichfalls die Bestimmung der Unmittelbarkeit, somit eines zufälligen Sein gegen seine Mitte.
Was hiermit im kategorischen Schlusse gesetzt ist, sind einerseits Extreme in solchem Verhältnis zur Mitte, dass sie an sich objektive Allgemeinheit oder selbstständige Natur haben und zugleich als Unmittelbare sind, also gegen einander gleichgültige Wirklichkeiten. Andererseits aber sind sie ebensosehr als zufällige, oder ihre Unmittelbarkeit als aufgehoben in ihrer Identität bestimmt. Diese aber ist um jener Selbstständigkeit und Totalität der Wirklichkeit willen nur die formelle, innere; hierdurch hat der Schluss der Notwendigkeit sich zum hypothetischen bestimmt.
b. Der hypothetische Schluss
1. Das hypothetische Urteil enthält nur die notwendige Beziehung, ohne die Unmittelbarkeit der Bezogenen. Wenn A ist, so ist B; oder das Sein des A ist auch ebensosehr das Sein eines andern, des B; damit ist noch nicht gesagt, weder dass A ist, noch dass B ist. Der hypothetische Schluss fügt diese Unmittelbarkeit des Seins hinzu:
Wenn A ist, so ist B
Nun ist A,
Also ist B.
Der Untersatz für sich spricht das unmittelbare Sein des A aus.
Aber es ist nicht bloß dies zum Urteil hinzugekommen. Der Schluss enthält die Beziehung des Subjekts und Prädikats nicht als die abstrakte Kopula, sondern als die erfüllte, vermittelnde Einheit. Das Sein des A ist daher nicht als bloße Unmittelbarkeit, sondern wesentlich als Mitte des Schlusses zu nehmen. Dies ist näher zu betrachten.
2. Zunächst ist die Beziehung des hypothetischen Urteils die Notwendigkeit, oder innere substantielle Identität bei äußerlicher Verschiedenheit der Existenz, oder der Gleichgültigkeit des erscheinenden Seins gegeneinander; – ein identischer Inhalt, der innerlich zu Grunde liegt. Die beiden Seiten des Urteils sind daher nicht als ein unmittelbares, sondern in der Notwendigkeit gehaltenes Sein, also zugleich aufgehobenes, oder nur erscheinendes Sein. Sie verhalten sich ferner als Seiten des Urteils, als Allgemeinheit und Einzelnheit; das eine ist daher jener Inhalt als Totalität der Bedingungen, das andere, als Wirklichkeit. Es ist jedoch gleichgültig, welche Seite als Allgemeinheit, welche als Einzelnheit genommen werde. Insofern nämlich die Bedingungen noch das Innre, abstrakte einer Wirklichkeit sind, sind sie das Allgemeine, und es ist das Zusammengefasstsein derselben in eine Einzelnheit, wodurch sie in Wirklichkeit getreten sind. Umgekehrt sind die Bedingungen, eine vereinzelnte zerstreute Erscheinung, welche erst in der Wirklichkeit, Einheit und Bedeutung, und ein allgemeingültiges Dasein gewinnt.
Das nähere Verhältnis, das hier zwischen den beiden Seiten als Verhältnis von Bedingung zum Bedingten angenommen worden, kann jedoch auch als Ursache und Wirkung, Grund und Folge genommen werden; dies ist hier gleichgültig; aber das Verhältnis der Bedingung entspricht insofern der in dem hypothetischen Urteile und Schlusse vorhandenen Beziehung näher, als die Bedingung wesentlich als eine gleichgültige Existenz, Grund und Ursache dagegen durch sich selbst übergehend ist; auch ist die Bedingung eine allgemeinere Bestimmung, indem sie beide Seiten jener Verhältnisse begreift, da die Wirkung, Folge u.s.f. ebensosehr Bedingung der Ursache, des Grundes ist, als diese von jenen. –
A ist nun das vermittelnde Sein, insofern es erstens ein unmittelbares Sein, eine gleichgültige Wirklichkeit, aber zweitens insofern es ebensosehr als ein an sich selbst zufälliges, sich aufhebendes Sein ist. Was die Bedingungen in die Wirklichkeit der neuen Gestalt, deren Bedingungen sie sind, übersetzt, ist, dass sie nicht das Sein als das abstrakte Unmittelbare sind, sondern das Sein in seinem Begriffe, zunächst das Werden; aber, da der Begriff nicht mehr das Übergehen ist, bestimmter die Einzelnheit, als sich auf sich beziehende negative Einheit. – Die Bedingungen sind ein zerstreutes, seine Verwendung erwartendes und forderndes Material; diese Negativität ist das Vermittelnde, die freie Einheit des Begriffes. Sie bestimmt sich als Tätigkeit, da diese Mitte der Widerspruch der objektiven Allgemeinheit, oder der Totalität des identischen Inhalts, und der gleichgültigen Unmittelbarkeit ist. – Diese Mitte ist daher nicht mehr bloß innere, sondern seiende Notwendigkeit; die objektive Allgemeinheit enthält die Beziehung auf sich selbst, als einfache Unmittelbarkeit, als Sein; – im kategorischen Schlusse ist dies Moment zunächst Bestimmung der Extreme; aber gegen die objektive Allgemeinheit der Mitte bestimmt es sich als Zufälligkeit, damit als ein nur gesetztes, auch aufgehobenes, das ist, in den Begriff oder in die Mitte als Einheit zurückgegangenes, welche selbst nun in ihrer Objektivität auch Sein ist.
Der Schlußsatz: Also ist B, drückt denselben Widerspruch aus, dass B ein unmittelbar seiendes, aber eben so durch ein anderes oder vermittelt ist. Seiner Form nach, ist er daher derselbe Begriff, welcher die Mitte ist; nur als das Notwendige unterschieden von der Notwendigkeit, – in der ganz oberflächlichen Form der Einzelnheit gegen die Allgemeinheit. Der absolute Inhalt von A und B ist derselbe; es sind nur zwei verschiedene Namen derselben Grundlage für die Vorstellung, insofern sie die Erscheinung der verschiedenen Gestalt des Daseins festhält, und vom Notwendigen seine Notwendigkeit unterscheidet; insofern diese aber von B getrennt sein sollte, so wäre es nicht das Notwendige. Es ist somit die Identität des Vermittelnden und des Vermittelten darin vorhanden.
3. Der hypothetische Schluss stellt zunächst die notwendige Beziehung, als Zusammenhang durch die Form oder negative Einheit dar, wie der kategorische durch die positive Einheit, den gediegenen Inhalt, die objektive Allgemeinheit. Aber die Notwendigkeit geht in das Notwendige zusammen; die Formtätigkeit des Übersetzens der bedingenden Wirklichkeit in die bedingte ist an sich die Einheit, in welcher die vorher zum gleichgültigen Dasein befreiten Bestimmtheiten des Gegensatzes aufgehoben sind, und der Unterschied des A und B ein leerer Namen ist. Sie ist daher in sich reflektierte Einheit, – somit ein identischer Inhalt; und ist dies nicht nur an sich, sondern es ist durch diesen Schluss auch gesetzt, indem das Sein des A auch nicht sein eigenes, sondern des B und umgekehrt, überhaupt das Sein des einen das Sein des andern ist, und im Schlußsatze bestimmt das unmittelbare Sein oder gleichgültige Bestimmtheit als eine vermittelte ist, – also die Äußerlichkeit sich aufgehoben, und deren in sich gegangene Einheit gesetzt ist.
Die Vermittlung des Schlusses hat sich hierdurch bestimmt, als Einzelnheit, Unmittelbarkeit, und als sich auf sich beziehende Negativität, oder unterscheidende und aus diesem Unterschiede sich in sich zusammennehmende Identität, – als absolute Form, und eben dadurch als objektive Allgemeinheit, mit sich identisch seiender Inhalt. Der Schluss ist in dieser Bestimmung der disjunktive Schluss.
c. Der disjunktive Schluss
Wie der hypothetische Schluss im allgemeinen unter dem Schema der zweiten Figur A–E–B steht, so steht der disjunktive unter dem Schema der dritten Figur des formalen Schlusses: E–A–B. Die Mitte ist aber die mit der Form erfüllte Allgemeinheit; sie hat sich als die Totalität, als entwickelte objective Allgemeinheit bestimmt. Der Medius Terminus ist daher sowohl Allgemeinheit, als Besonderheit und Einzelnheit. Als jene ist er erstlich die substantielle Identität der Gattung, aber zweitens als eine solche, in welche die Besonderheit, aber als ihr gleich, aufgenommen ist, also als allgemeine Sphäre, die ihre totale Besonderung enthält, – die in ihre Arten zerlegte Gattung; A welches sowohl B als C als D ist. Die Besonderung ist aber als Unterscheidung ebensosehr das Entweder Oder des B, C und D, negative Einheit, das gegenseitige Ausschließen der Bestimmungen. – Dies Ausschließen ist nun ferner nicht nur ein gegenseitiges und die Bestimmung bloß eine relative, sondern ebensosehr wesentlich sich auf sich beziehende Bestimmung; das Besondere als Einzelnheit mit Ausschließung der andern.
A ist entweder B oder C oder D
A ist aber B
Also ist A nicht C noch D.
oder auch:
A ist entweder B oder C oder D
A ist aber nicht C noch D
Also ist es B.
A ist nicht nur in den beiden Prämissen Subjekt, sondern auch im Schlußsatz. In der ersten ist es allgemeines und in seinem Prädikate die in die Totalität ihrer Arten besonderte allgemeine Sphäre; in der zweiten ist es als Bestimmtes, oder als eine Art; im Schlußsatz ist es als die ausschließende, einzelne Bestimmtheit gesetzt. – Oder auch ist es schon im Untersatze als ausschließende Einzelnheit, und im Schlußsatze als das Bestimmte, was es ist, positiv gesetzt.
Was hiermit überhaupt als das Vermittelte erscheint, ist die Allgemeinheit des A mit der Einzelnheit. Das Vermittelnde aber ist dieses A, welches die allgemeine Sphäre seiner Besonderungen und ein als einzelnes bestimmtes ist. Was die Wahrheit des hypothetischen Schlusses ist, die Einheit des Vermittelnden und des Vermittelten, ist somit im disjunktiven Schlusse gesetzt, der aus diesem Grunde ebensosehr kein Schluss mehr ist. Die Mitte, welche in ihm als die Totalität des Begriffes gesetzt ist, enthält nämlich selbst die beiden Extreme in ihrer vollständigen Bestimmtheit. Die Extreme, im Unterschiede von dieser Mitte, sind nur als ein Gesetztsein, dem keine eigentümliche Bestimmtheit gegen die Mitte mehr zukommt.
Dies noch in bestimmterer Rücksicht auf den hypothetischen Schluss betrachtet, so war in ihm eine substantielle Identität, als das innre Band der Notwendigkeit, und eine davon unterschiedene negative Einheit – nämlich die Tätigkeit oder die Form, welche ein Dasein in ein anderes übersetzte, – vorhanden. Der disjunktive Schluss ist überhaupt in der Bestimmung der Allgemeinheit, seine Mitte ist das A als Gattung und als vollkommen Bestimmtes; durch diese Einheit ist jener vorher innre Inhalt auch gesetzt, und umgekehrt das Gesetztsein oder die Form ist nicht die äußerliche negative Einheit gegen ein gleichgültiges Dasein, sondern identisch mit jenem gediegenen Inhalte. Die ganze Formbestimmung des Begriffs ist in ihrem bestimmten Unterschied und zugleich in der einfachen Identität des Begriffes gesetzt.
Dadurch hat sich nun der Formalismus des Schließens, hiermit die Subjektivität des Schlusses und des Begriffes überhaupt aufgehoben. Dies Formelle oder Subjektive bestand darin, dass das Vermittelnde der Extreme, der Begriff als abstrakte Bestimmung, und dadurch von ihnen, deren Einheit sie ist, verschieden ist. In der Vollendung des Schlusses dagegen, worin die objektive Allgemeinheit ebensosehr als Totalität der Formbestimmungen gesetzt ist, ist der Unterschied des Vermittelnden und Vermittelten weggefallen. Das was vermittelt ist, ist selbst wesentliches Moment seines Vermittelnden, und jedes Moment ist als die Totalität der Vermittelten.
Die Figuren des Schlusses stellen jede Bestimmtheit des Begriffs einzeln als die Mitte dar, welche zugleich der Begriff als Sollen ist, als Forderung, dass das Vermittelnde seine Totalität sei. Die verschiedenen Gattungen der Schlüsse aber stellen die Stufen der Erfüllung oder Konkretion der Mitte dar. In dem formalen Schlusse wird die Mitte nur dadurch als Totalität gesetzt, dass alle Bestimmtheiten, aber jede einzeln, die Funktion der Vermittlung durchlaufen. In den Schlüssen der Reflexion ist die Mitte als die, die Bestimmungen der Extreme äußerlich zusammenfassende Einheit. Im Schlusse der Notwendigkeit hat sie sich zur eben so entwickelten und totalen als einfachen Einheit bestimmt, und die Form des Schlusses, der in dem Unterschiede der Mitte gegen seine Extreme bestand, hat sich dadurch aufgehoben.
Damit ist der Begriff überhaupt realisiert worden; bestimmter hat er eine solche Realität gewonnen, welche Objektivität ist. Die nächste Realität war, dass der Begriff als die in sich negative Einheit sich dirimiert, und als Urteil seine Bestimmungen in bestimmtem und gleichgültigem Unterschiede setzt, und im Schlusse sich selbst ihnen entgegenstellt. Indem er so noch das Innerliche dieser seiner Äußerlichkeit ist, so wird durch den Verlauf der Schlüsse diese Äußerlichkeit mit der innerlichen Einheit ausgeglichen; die verschiedenen Bestimmungen kehren durch die Vermittlung, in welcher sie zunächst nur in einem Dritten eins sind, in diese Einheit zurück, und die Äußerlichkeit stellt dadurch den Begriff an ihr selbst dar, der hiermit ebensosehr nicht mehr als innerliche Einheit von ihr unterschieden ist.
Jene Bestimmung des Begriffs aber, welche als Realität betrachtet worden, ist umgekehrt ebensosehr ein Gesetztsein. Denn nicht nur in diesem Resultate hat sich als die Wahrheit des Begriffs die Identität seiner Innerlichkeit und Äußerlichkeit dargestellt, sondern schon die Momente des Begriffs im Urteile bleiben auch in ihrer Gleichgültigkeit gegen einander, Bestimmungen, die ihre Bedeutung nur in ihrer Beziehung haben. Der Schluss ist Vermittlung, der vollständige Begriff in seinem Gesetztsein. Seine Bewegung ist das Aufheben dieser Vermittlung, in welcher nichts an und für sich, sondern jedes nur vermittelst eines Andern ist. Das Resultat ist daher eine Unmittelbarkeit, die durch Aufheben der Vermittlung hervorgegangen, ein Sein, das ebensosehr identisch mit der Vermittlung und der Begriff ist, der aus und in seinem Anderssein sich selbst hergestellt hat. Dies Sein ist daher eine Sache, die an und für sich ist, – die Objektivität.
Zweiter Abschnitt. Die Objektivität
Im ersten Buche der objektiven Logik wurde das abstrakte Sein dargestellt, als übergehend in das Dasein, aber eben so zurückgehend in das Wesen. Im zweiten zeigt sich das Wesen, dass es sich zum Grunde bestimmt, dadurch in die Existenz tritt und sich zur Substanz realisiert, aber wieder in den Begriff zurückgeht. Vom Begriffe ist nun zunächst gezeigt worden, dass er sich zur Objektivität bestimmt. Es erhellt von selbst, dass dieser letztere Übergang seiner Bestimmung nach dasselbe ist, was sonst in der Metaphysik als der Schluss vom Begriffe, nämlich vom Begriffe Gottes auf sein Dasein, oder als der sogenannte ontologische Beweis vom Dasein Gottes vorkam. – Es ist eben so bekannt, dass der erhabenste Gedanke Deskartes, dass der Gott das ist, dessen Begriff sein Sein in sich schließt, nachdem er in die schlechte Form des formalen Schlusses, nämlich in die Form jenes Beweises herabgesunken, endlich der Kritik der Vernunft, und dem Gedanken, dass sich das Dasein nicht aus dem Begriffe herausklauben lasse, unterlegen ist. Einiges diesen Beweis betreffende ist schon früher beleuchtet worden; im ersten Teile S. 47. f. indem das Sein in seinem nächsten Gegensatze dem Nichtsein verschwunden und als die Wahrheit beider sich das Werden gezeigt hat, ist die Verwechslung bemerklich gemacht worden, wenn bei einem bestimmten Dasein nicht das Sein desselben, sondern sein bestimmter Inhalt festgehalten und daher gemeint wird, wenn dieser bestimmte Inhalt z. B. hundert Taler, mit einem andern bestimmten Inhalte z. B. dem Kontexte meiner Wahrnehmung, meinem Vermögenszustand verglichen und dabei ein Unterschied gefunden wird, ob jener Inhalt zu diesem hinzukomme oder nicht, – als ob dann vom Unterschiede des Seins und Nichtseins, oder gar vom Unterschiede des Seins und des Begriffes gesprochen werde. Ferner ist daselbst (S. 64. f. und II. Th. S. 289) die in dem ontologischen Beweise vorkommende Bestimmung eines Inbegriffs aller Realitäten beleuchtet worden. – Den wesentlichen Gegenstand jenes Beweises, den Zusammenhang des Begriffes und des Daseins, betrifft aber die eben geschlossene Betrachtung des Begriffs und des ganzen Verlaufs, durch den er sich zur Objektivität bestimmt. Der Begriff ist als absolut mit sich identische Negativität, das sich selbst bestimmende; es ist bemerkt worden, dass er schon, indem er sich in der Einzelnheit zum Urteil entschließt, sich als reales, seiendes setzt; diese noch abstrakte Realität vollendet sich in der Objektivität.
Wenn es nun scheinen möchte, als ob der Übergang des Begriffs in die Objektivität etwas anderes sei, als der Übergang vom Begriff Gottes, zu dessen Dasein, so wäre einerseits zu betrachten, dass der bestimmte Inhalt, Gott, im logischen Gange keinen Unterschied machte, und der ontologische Beweis nur eine Anwendung dieses logischen Ganges auf jenen besondern Inhalt wäre. Auf der andern Seite aber ist sich wesentlich an die oben gemachte Bemerkung zu erinnern, dass das Subjekt erst in seinem Prädikate Bestimmtheit und Inhalt erhält, vor demselben aber, er mag für das Gefühl, Anschauung und Vorstellung sonst sein was er will, für das begreifende Erkennen nur ein Namen ist; in dem Prädikate beginnt mit der Bestimmtheit aber zugleich die Realisation überhaupt. – Die Prädikate müssen aber gefasst werden, als selbst noch in den Begriff eingeschlossen, somit als etwas subjektives, mit dem noch nicht zum Dasein herausgekommen ist; insofern ist einerseits allerdings die Realisation des Begriffs im Urteil noch nicht vollendet. Andererseits bleibt aber auch die bloße Bestimmung eines Gegenstandes durch Prädikate, ohne dass sie zugleich die Realisation und Objektivierung des Begriffes ist, etwas so subjektives, dass sie auch nicht einmal die wahrhafte Erkenntnis und Bestimmung des Begriffs des Gegenstandes ist; – ein subjektives in dem Sinne von abstrakter Reflexion und unbegriffnen Vorstellungen. – Gott als lebendiger Gott, und noch mehr als absoluter Geist wird nur in seinem Tun erkannt. Früh ist der Mensch angewiesen worden, ihn in seinen Werken zu erkennen; aus diesen können erst die Bestimmungen hervorgehen, welche seine Eigenschaften genannt werden; so wie darin auch sein Sein enthalten ist. So fasst das begreifende Erkennen seines Wirkens, d. i. seiner selbst, den Begriff Gottes in seinem Sein, und sein Sein in seinem Begriffe. Das Sein für sich oder gar das Dasein ist eine so arme und beschränkte Bestimmung, dass die Schwierigkeit, sie im Begriffe zu finden, wohl nur daher hat kommen können, dass nicht betrachtet worden ist, was denn das Sein oder Dasein selbst ist. – Das Sein als die ganz abstrakte, unmittelbare Beziehung auf sich selbst, ist nichts anderes als das abstrakte Moment des Begriffs, welches abstrakte Allgemeinheit ist, die auch das, was man an das Sein verlangt, leistet, außer dem Begriff zu sein; denn so sehr sie Moment des Begriffs ist, eben so sehr ist sie der Unterschied, oder das abstrakte Urteil desselben, indem er sich selbst sich gegenüberstellt. Der Begriff, auch als formaler, enthält schon unmittelbar das Sein in einer wahrern und reichern Form, indem er als sich auf sich beziehende Negativität, Einzelnheit ist.
Unüberwindlich aber wird allerdings die Schwierigkeit, im Begriffe überhaupt, und eben so im Begriffe Gottes das Sein zu finden, wenn es ein solches sein soll, das im Kontexte der äußern Erfahrung oder in der Form der sinnlichen Wahrnehmung, wie die hundert Taler in meinem Vermögenszustande, nur als ein mit der Hand, nicht mit dem Geiste begriffenes, wesentlich dem äußern, nicht dem innern Auge sichtbares vorkommen soll; – wenn dasjenige, Sein, Realität, Wahrheit genannt wird, was die Dinge als sinnliche, zeitliche und vergängliche haben. – Wenn ein Philosophieren sich beim Sein nicht über die Sinne erhebt, so gesellt sich dazu, dass es auch beim Begriffe nicht den bloß abstrakten Gedanken verlässt; dieser steht dem Sein gegenüber.
Die Gewöhnung, den Begriff nur als etwas so einseitiges, wie der abstrakte Gedanke ist, zu nehmen, wird schon Anstand finden, das, was vorhin vorgeschlagen wurde, anzuerkennen, nämlich den Übergang vom Begriffe Gottes zu seinem Sein, als eine Anwendung von dem dargestellten logischen Verlauf der Objektivierung des Begriffs, anzusehen. Wenn jedoch wie gewöhnlich geschieht, zugegeben wird, dass das Logische als das Formale, die Form für das Erkennen jedes bestimmten Inhalts ausmache, so müsste wenigstens jenes Verhältnis zugestanden werden, wenn nicht überhaupt eben bei dem Gegensatze des Begriffes gegen die Objektivität, bei dem unwahren Begriffe und einer eben so unwahren Realität, als einem letzten stehen geblieben wird. – Allein bei der Exposition des reinen Begriffes ist noch weiter angedeutet worden, dass derselbe der absolute, göttliche Begriff selbst ist, so dass in Wahrheit nicht das Verhältnis einer Anwendung Statt finden würde, sondern jener logische Verlauf die unmittelbare Darstellung der Selbstbestimmung Gottes zum Sein wäre. Es ist aber hierüber zu bemerken, dass indem der Begriff als der Begriff Gottes dargestellt werden soll, er aufzufassen ist, wie er schon in die Idee aufgenommen ist. Jener reine Begriff durchläuft die endlichen Formen des Urteils und des Schlusses darum, weil er noch nicht als an und für sich eins mit der Objektivität gesetzt, sondern erst im Werden zu ihr, begriffen ist. So ist auch diese Objektivität noch nicht die göttliche Existenz, noch nicht die in der Idee scheinende Realität. Doch ist die Objektivität gerade um so viel reicher und höher als das Sein oder Dasein des ontologischen Beweises, als der reine Begriff reicher und höher ist, als jene metaphysische Leere des Inbegriffs aller Realität. – Ich erspare es jedoch auf eine andere Gelegenheit, den vielfachen Missverstand, der durch den logischen Formalismus in den ontologischen, so wie in die übrigen sogenannten Beweise vom Dasein Gottes gebracht worden ist, wie auch die Kantische Kritik derselben näher zu beleuchten, und durch Herstellen ihrer wahren Bedeutung die dabei zu Grunde liegenden Gedanken in ihren Wert und Würde zurückzuführen.
Es sind, wie bereits erinnert worden, schon mehrere Formen der Unmittelbarkeit vorgekommen; aber in verschiedenen Bestimmungen. In der Sphäre des Seins ist sie das Sein selbst und das Dasein; in der Sphäre des Wesens die Existenz und dann die Wirklichkeit und Substantialität, in der Sphäre des Begriffs außer der Unmittelbarkeit als abstrakter Allgemeinheit, nunmehr die Objektivität. – Diese Ausdrücke mögen, wenn es nicht um die Genauigkeit philosophischer Begriffsunterschiede zu tun ist, als synonym gebraucht werden; jene Bestimmungen sind aus der Notwendigkeit des Begriffs hervorgegangen; – Sein ist überhaupt die erste Unmittelbarkeit, und Dasein dieselbe mit der ersten Bestimmtheit. Die Existenz mit dem Dinge, ist die Unmittelbarkeit, welche aus dem Grunde hervorgeht, – aus der sich aufhebenden Vermittlung der einfachen Reflexion des Wesens. Die Wirklichkeit aber und die Substantialität ist die aus dem aufgehobenen Unterschiede der noch unwesentlichen Existenz als Erscheinung, und ihrer Wesentlichkeit hervorgegangene Unmittelbarkeit. Die Objektivität endlich ist die Unmittelbarkeit, zu der sich der Begriff durch Aufhebung seiner Abstraktion und Vermittlung bestimmt. – Die Philosophie hat das Recht aus der Sprache des gemeinen Lebens, welche für die Welt der Vorstellungen gemacht ist, solche Ausdrücke zu wählen, welche den Bestimmungen des Begriffs nahe zu kommen scheinen. Es kann nicht darum zu tun sein, für ein aus der Sprache des gemeinen Lebens gewähltes Wort zu erweisen, dass man auch im gemeinen Leben denselben Begriff damit verbinde, für welchen es die Philosophie gebraucht, denn das gemeine Leben hat keine Begriffe, sondern Vorstellungen, und es ist die Philosophie selbst, den Begriff dessen zu erkennen, was sonst bloße Vorstellung ist. Es muss daher genügen, wenn der Vorstellung bei ihren Ausdrücken, die für philosophische Bestimmungen gebraucht werden, so etwas ungefähres von ihrem Unterschiede vorschwebt; wie es bei jenen Ausdrücken der Fall sein mag, dass man in ihnen Schattierungen der Vorstellung erkennt, welche sich näher auf die entsprechenden Begriffe beziehen. – Man wird vielleicht schwerer zugeben, dass Etwas sein könne, ohne zu existieren; aber wenigstens wird man z. B. das Sein als Kopula des Urteils nicht wohl mit dem Ausdruck existieren vertauschen, und nicht sagen: diese Ware existiert teuer, passend u.s.f. das Geld existiert Metall, oder metallisch, statt: diese Ware ist teuer, passend u.s.f. das Geld ist Metall16; Sein aber und Erscheinen, Erscheinung und Wirklichkeit, wie auch bloßes Sein gegen Wirklichkeit, werden auch wohl sonst unterschieden, so wie alle diese Ausdrücke noch mehr von der Objektivität. – Sollten sie aber auch synonym gebraucht werden, so wird die Philosophie ohnehin die Freiheit haben, solchen leeren Überfluß der Sprache für ihre Unterschiede zu benutzen.
Es ist beim apodiktischen Urteil, wo, als in der Vollendung des Urteils, das Subjekt seine Bestimmtheit gegen das Prädikat verliert, an die daher stammende gedoppelte Bedeutung der Subjektivität erinnert worden, nämlich des Begriffs und eben so der ihm sonst gegenüberstehenden Äußerlichkeit und Zufälligkeit. So erscheint auch für die Objektivität die gedoppelte Bedeutung, dem selbstständigen Begriffe gegenüber zu stehen, aber auch das an und für sich seiende zu sein. Indem das Objekt in jenem Sinne dem im subjektiven Idealismus als das absolute Wahre ausgesprochenen Ich=Ich gegenübersteht, ist es die mannigfaltige Welt in ihrem unmittelbaren Dasein, mit welcher Ich oder der Begriff sich nur in den unendlichen Kampf setzt, um durch die Negation dieses an sich nichtigen Andern, der ersten Gewissheit seiner selbst die wirkliche Wahrheit seiner Gleichheit mit sich zu geben. – In unbestimmterem Sinne bedeutet es so einen Gegenstand überhaupt für irgend ein Interesse und Tätigkeit des Subjekts.
In dem entgegengesetzten Sinne aber bedeutet das Objektive, das an und für sich seiende, das ohne Beschränkung und Gegensatz ist. Vernünftige Grundsätze, vollkommene Kunstwerke u.s.f. heißen insofern objektive, als sie frei und über aller Zufälligkeit sind. Obschon vernünftige, theoretische oder sittliche Grundsätze nur dem Subjektiven, dem Bewusstsein angehören, so wird das an und für sichseiende desselben doch objektiv genannt; die Erkenntnis der Wahrheit wird darein gesetzt, das Objekt, wie es als Objekt frei von Zutat subjektiver Reflexion, zu erkennen, und das Rechttun in Befolgung von objektiven Gesetzen, die ohne subjektiven Ursprung und keiner Willkür und ihre Notwendigkeit verkehrenden Behandlung fähig sind.
Auf dem gegenwärtigen Standpunkte unserer Abhandlung hat zunächst die Objektivität die Bedeutung des an und für sichseienden Seins des Begriffes, des Begriffes, der die in seiner Selbstbestimmung gesetzte Vermittlung, zur unmittelbaren Beziehung auf sich selbst, aufgehoben hat. Diese Unmittelbarkeit ist dadurch selbst unmittelbar und ganz vom Begriffe durchdrungen, so wie seine Totalität unmittelbar mit seinem Sein identisch ist. Aber indem ferner der Begriff ebensosehr das freie Fürsichsein seiner Subjektivität herzustellen hat, so tritt ein Verhältnis desselben als Zwecks zur Objektivität ein, worin deren Unmittelbarkeit das gegen ihn Negative, und durch seine Tätigkeit zu bestimmende wird, hiermit die andere Bedeutung, das an und für sich Nichtige, insofern es dem Begriff gegenübersteht, zu sein, erhält.
Vors erste nun ist die Objektivität in ihrer Unmittelbarkeit, deren Momente, um der Totalität aller Momente willen, in selbstständiger Gleichgültigkeit als Objekte aussereinander bestehen, und in ihrem Verhältnisse die subjektive Einheit des Begriffs nur als innere oder als äußere haben; der Mechanismus. – Indem in ihm aber
Zweitens jene Einheit sich als immanentes Gesetz der Objekte selbst zeigt, so wird ihr Verhältnis ihre eigentümliche durch ihr Gesetz begründete Differenz, und eine Beziehung, in welcher ihre bestimmte Selbstständigkeit sich aufhebt; der Chemismus.
Drittens diese wesentliche Einheit der Objekte ist eben damit als unterschieden von ihrer Selbstständigkeit gesetzt, sie ist der subjektive Begriff aber gesetzt als an und für [sich] selbst bezogen auf die Objektivität, als Zweck; die Teleologie.
Indem der Zweck der Begriff ist, der gesetzt ist, als an ihm selbst sich auf die Objektivität zu beziehen, und seinen Mangel, subjektiv zu sein, durch sich aufzuheben, so wird die zunächst äußere Zweckmäßigkeit durch die Realisierung des Zwecks, zur innern, und zur Idee.
Erstes Kapitel. Der Mechanismus
Da die Objektivität die in ihre Einheit zurückgegangene Totalität des Begriffes ist, so ist damit ein unmittelbares gesetzt, das an und für sich jene Totalität und auch als solche gesetzt ist, in der aber die negative Einheit des Begriffs sich noch nicht von der Unmittelbarkeit dieser Totalität abgeschieden hat; – oder die Objektivität ist noch nicht als Urteil gesetzt. Insofern sie den Begriff immanent in sich hat, so ist der Unterschied desselben an ihr vorhanden; aber um der objektiven Totalität willen sind die Unterschiedenen vollständige und selbstständige Objekte, die sich daher auch in ihrer Beziehung nur als selbstständige zu einander verhalten, und sich in jeder Verbindung äußerlich bleiben. – Dies macht den Charakter des Mechanismus aus, dass welche Beziehung zwischen den Verbundenen Statt findet, diese Beziehung ihnen eine fremde ist, welche ihre Natur nichts angeht, und wenn sie auch mit dem Schein eines Eins verknüpft ist, nichts weiter als Zusammensetzung, Vermischung, Haufen, u.s.f. bleibt. Wie der materielle Mechanismus, so besteht auch der geistige darin, dass die im Geiste bezogenen sich einander und ihm selbst äußerlich bleiben. Eine mechanische Vorstellungsweise, ein mechanisches Gedächtnis, die Gewohnheit, eine mechanische Handlungsweise bedeuten, dass die eigentümliche Durchdringung und Gegenwart des Geistes bei demjenigen fehlt, was er auffasst oder tut. Ob zwar sein theoretischer oder praktischer Mechanismus nicht ohne seine Selbsttätigkeit, einen Trieb und Bewusstsein Statt finden kann, so fehlt darin doch die Freiheit der Individualität, und weil sie nicht darin erscheint, erscheint solches Tun als ein bloß äußerliches.
A. Das mechanische Objekt
1. Das Objekt ist, wie sich ergeben hat, der Schluss, dessen Vermittlung ausgeglichen und daher unmittelbare Identität geworden ist. Es ist daher an und für sich Allgemeines; die Allgemeinheit nicht im Sinne einer Gemeinschaftlichkeit von Eigenschaften, sondern welche die Besonderheit durchdringt, und in ihr unmittelbare Einzelnheit ist.
1. Vors erste unterscheidet sich daher das Objekt nicht in Materie und Form, deren jene das selbstständige Allgemeine des Objekts, diese aber das Besondere und Einzelne sein würde; ein solcher abstrakter Unterschied von Einzelnheit und Allgemeinheit ist nach seinem Begriffe an ihm nicht vorhanden; wenn es als Materie betrachtet wird, so muss es als an sich selbst geformte Materie genommen werden. Eben so kann es als Ding mit Eigenschaften, als Ganzes aus Teilen bestehend, als Substanz mit Akzidenzen und nach den andern Verhältnissen der Reflexion bestimmt werden; aber diese Verhältnisse sind überhaupt schon im Begriffe untergegangen; das Objekt hat daher nicht Eigenschaften noch Akzidenzen, denn solche sind vom Dinge oder der Substanz trennbar; im Objekt ist aber die Besonderheit schlechthin in die Totalität reflektiert. In den Teilen eines Ganzen ist zwar diejenige Selbstständigkeit vorhanden, welche den Unterschieden des Objekts zukommt, aber diese Unterschiede sind sogleich wesentlich selbst Objekte, Totalitäten, welche nicht wie die Teile, diese Bestimmtheit gegen das Ganze haben.
Das Objekt ist daher zunächst insofern unbestimmt, als es keinen bestimmten Gegensatz an ihm hat; denn es ist die zur unmittelbaren Identität zusammengegangene Vermittlung. Insofern der Begriff wesentlich bestimmt ist, hat es die Bestimmtheit als eine zwar vollständige, übrigens aber unbestimmte, d. i. verhältnislose Mannigfaltigkeit an ihm, welche eine eben so zunächst nicht weiter bestimmte Totalität ausmacht; Seiten, Teile, die an ihm unterschieden werden können, gehören einer äußern Reflexion an. Jener ganz unbestimmte Unterschied ist daher nur, dass es mehrere Objekte gibt, deren jedes seine Bestimmtheit nur in seine Allgemeinheit reflektiert enthält, und nicht nach Außen scheint. – Weil ihm diese unbestimmte Bestimmtheit wesentlich ist, ist es in sich selbst eine solche Mehrheit, und muss daher als zusammengesetztes, als Aggregat betrachtet werden. – Es besteht jedoch nicht aus Atomen, denn diese sind keine Objekte, weil sie keine Totalitäten sind. Die Leibnitzische Monade würde mehr ein Objekt sein, weil sie eine Totalität der Weltvorstellung ist, aber in ihre intensive Subjektivität eingeschlossen, soll sie wenigstens wesentlich Eins in sich sein. Jedoch ist die Monade, als ausschließendes Eins bestimmt, nur ein von der Reflexion angenommenes Prinzip. Sie ist aber teils insofern Objekt als der Grund ihrer mannigfaltigen Vorstellungen, der entwickelten d. h. der gesetzten Bestimmungen ihrer bloß an sich seienden Totalität, außer ihr liegt, teils insofern es der Monade eben so gleichgültig ist, mit andern zusammen ein Objekt auszumachen; es ist somit in der Tat nicht ein ausschließendes, für sich selbstbestimmtes.
2. Indem das Objekt nun Totalität des Bestimmtseins ist, aber um seiner Unbestimmtheit und Unmittelbarkeit willen nicht die negative Einheit desselben, so ist es gegen die Bestimmungen als einzelne, an und für sich bestimmte, so wie diese selbst gegeneinander gleichgültig. Diese sind daher nicht aus ihm, noch auseinander begreiflich; seine Totalität ist die Form des allgemeinen Reflektiertseins seiner Mannigfaltigkeit in die an sich selbst nicht bestimmte Einzelnheit überhaupt. Die Bestimmtheiten, die es an ihm hat, kommen ihm also zwar zu; aber die Form, welche ihren Unterschied ausmacht, und sie zu einer Einheit verbindet, ist eine äußerliche gleichgültige; sie sei eine Vermischung, oder weiter eine Ordnung, ein gewisses Arrangement von Teilen und Seiten, so sind dies Verbindungen, die denen so bezogenen gleichgültig sind.
Das Objekt hat hiermit, wie ein Dasein überhaupt, die Bestimmtheit seiner Totalität außer ihm, in andern Objekten, diese eben so wieder außer ihnen, und sofort ins unendliche. Die Rückkehr dieses Hinausgehens ins unendliche, in sich muss zwar gleichfalls angenommen und als eine Totalität vorgestellt werden, als eine Welt, die aber nichts als die durch die unbestimmte Einzelnheit in sich abgeschlossene Allgemeinheit, ein Universum ist.
Indem also das Objekt in seiner Bestimmtheit, eben so gleichgültig gegen sie ist, erweist es durch sich selbst für sein Bestimmtsein außer sich hinaus, wieder zu Objekten, denen es aber auf gleiche Weise gleichgültig ist, bestimmend zu sein. Es ist daher nirgend ein Prinzip der Selbstbestimmung vorhanden; – der Determinismus, – der Standpunkt, auf dem das Erkennen steht, insofern ihm das Objekt, wie es sich hier zunächst ergeben hat, das Wahre ist, – gibt für jede Bestimmung desselben die eines andern Objekts an, aber dieses Andere ist gleichfalls indifferent, sowohl gegen sein Bestimmtsein, als gegen sein aktives Verhalten. – Der Determinismus ist darum selbst auch so unbestimmt, ins unendliche fortzugehen; er kann beliebig allenthalben stehen bleiben, und befriedigt sein, weil das Objekt, zu welchem er übergegangen, als eine formale Totalität in sich beschlossen und gleichgültig gegen das Bestimmtsein durch ein anderes ist. Darum ist das Erklären der Bestimmung eines Objekts, und das zu diesem Behufe gemachte Fortgehen dieser Vorstellung nur ein leeres Wort, weil in dem andern Objekt, zu dem sie fortgeht, keine Selbstbestimmung liegt.
3. Indem nun die Bestimmtheit eines Objekts in einem andern liegt, so ist keine bestimmte Verschiedenheit zwischen ihnen vorhanden; die Bestimmtheit ist nur doppelt, einmal an dem einen, dann an dem andern Objekt, ein schlechthin nur identisches, und die Erklärung oder das Begreifen insofern tautologisch. Diese Tautologie ist das äußerliche, leere Hin- und Hergehen; da die Bestimmtheit von den dagegen gleichgültigen Objekten keine eigentümliche Unterschiedenheit erhält, und deswegen nur identisch ist, ist nur Eine Bestimmtheit vorhanden; und dass sie doppelt sei, drückt eben diese Äußerlichkeit und Nichtigkeit eines Unterschiedes aus. Aber zugleich sind die Objekte selbstständig gegeneinander; sie bleiben sich darum in jener Identität schlechthin äußerlich. – Es ist hiermit der Widerspruch vorhanden, zwischen der vollkommenen Gleichgültigkeit der Objekte gegen einander, und zwischen der Identität der Bestimmtheit derselben, oder ihrer vollkommenen Äußerlichkeit in der Identität ihrer Bestimmtheit. Dieser Widerspruch ist somit die negative Einheit mehrerer sich in ihr schlechthin abstoßender Objekte, – der mechanische Prozess.
B. Der mechanische Prozess
Wenn die Objekte nur als in sich abgeschlossene Totalitäten betrachtet werden, so können sie nicht auf einander wirken. Sie sind in dieser Bestimmung dasselbe, was die Monaden, die eben deswegen ohne alle Einwirkung auf einander gedacht worden. Aber der Begriff einer Monade ist eben darum eine mangelhafte Reflexion. Denn erstlich ist sie eine bestimmte Vorstellung ihrer nur an sich seienden Totalität; als ein gewisser Grad der Entwicklung und des Gesetztseins ihrer Weltvorstellung, ist sie ein bestimmtes; indem sie nun die in sich geschlossene Totalität ist, so ist sie gegen diese Bestimmtheit auch gleichgültig; es ist daher nicht ihre eigene, sondern eine durch ein anderes Objekt gesetzte Bestimmtheit. Zweitens ist sie ein unmittelbares überhaupt, insofern sie ein nur vorstellendes sein soll; ihre Beziehung auf sich, ist daher die abstrakte Allgemeinheit; dadurch ist sie ein für Andere offenes Dasein. – Es ist nicht hinreichend, um die Freiheit der Substanz zu gewinnen, sie als eine Totalität vorzustellen, die in sich vollständig, nichts von außen her zu erhalten habe. Vielmehr ist gerade die begrifflose, bloß vorstellende Beziehung auf sich selbst eine Passivität gegen anderes. – Eben so ist die Bestimmtheit, sie mag nun als die Bestimmtheit eines Seienden, oder eines Vorstellenden, als ein Grad eigener aus dem innern kommenden Entwicklung gefasst werden, ein Äußerliches; – der Grad, welchen die Entwicklung erreicht, hat seine Grenze in einem Andern. Die Wechselwirkung der Substanzen in eine vorherbestimmte Harmonie hinauszuschieben, heißt weiter nichts, als sie zu einer Voraussetzung machen, d. i. zu etwas, das dem Begriffe entzogen wird. – Das Bedürfnis, der Einwirkung der Substanzen zu entgehen, gründete sich auf das Moment der absoluten Selbstständigkeit und Ursprünglichkeit, welches zu Grunde gelegt wurde. Aber da diesem Ansichsein das Gesetztsein, der Grad der Entwicklung, nicht entspricht, so hat es eben darum seinen Grund in einem Andern.
Vom Substantialitäts-Verhältnisse ist seiner Zeit gezeigt worden, dass es in das Causalitäts-Verhältnis übergeht. Aber das Seiende hat hier nicht mehr die Bestimmung einer Substanz, sondern eines Objekts; das Causalitäts-Verhältnis ist im Begriffe untergegangen; die Ursprünglichkeit einer Substanz gegen die andere, hat sich als ein Schein, ihr Wirken als ein Übergehen in das Entgegengesetzte gezeigt. Dies Verhältnis hat daher keine Objektivität. Insofern daher das eine Objekt in der Form der subjektiven Einheit, als wirkende Ursache gesetzt ist, so gilt dies nicht mehr für eine ursprüngliche Bestimmung, sondern als etwas vermitteltes; das wirkende Objekt hat diese seine Bestimmung, nur vermittelst eines andern Objekts. – Der Mechanismus, da er der Sphäre des Begriffs angehört, hat an ihm dasjenige gesetzt, was sich als die Wahrheit des Causalitätsverhältnisses erwies; dass die Ursache, die das an und für sich seiende sein soll, wesentlich ebensowohl Wirkung, Gesetztsein ist. Im Mechanismus ist daher unmittelbar die Ursächlichkeit des Objekts eine Nicht-Ursprünglichkeit; es ist gleichgültig gegen diese seine Bestimmung; dass es Ursache ist, ist ihm daher etwas Zufälliges. – Insofern könnte man wohl sagen, dass die Kausalität der Substanzen nur ein vorgestelltes ist. Aber eben diese vorgestellte Kausalität ist der Mechanismus, indem er dies ist, dass die Kausalität, als identische Bestimmtheit verschiedener Substanzen, somit als das Untergehen ihrer Selbstständigkeit in dieser Identität, ein bloßes Gesetztsein ist; die Objekte sind gleichgültig gegen diese Einheit, und erhalten sich gegen sie. Aber ebensosehr ist auch diese ihre gleichgültige Selbstständigkeit ein bloßes Gesetztsein; sie sind darum fähig, sich zu vermischen und zu aggregieren, und als Aggregat zu Einem Objekte zu werden. Durch diese Gleichgültigkeit ebensowohl gegen ihren Übergang, als gegen ihre Selbstständigkeit sind die Substanzen Objekte.
a. Der formale mechanische Prozess
Der mechanische Prozess ist das Setzen dessen, was im Begriffe des Mechanismus enthalten ist, zunächst also eines Widerspruchs.
1. Das Einwirken der Objekte ergibt sich aus dem aufgezeigten Begriffe so, dass es das Setzen der identischen Beziehung der Objekte ist. Dies besteht nur darin, dass der Bestimmtheit, welche bewirkt wird, die Form der Allgemeinheit gegeben wird; – was die MITTHEILUNG ist, welche ohne Übergehen ins entgegengesetzte ist. – Die geistige Mitteilung, die ohnehin in dem Elemente vorgeht, welches das Allgemeine in der Form der Allgemeinheit ist, ist für sich selbst eine ideelle Beziehung, worin sich ungetrübt eine Bestimmtheit von einer Person in die andere kontinuiert, und ohne alle Veränderung sich verallgemeinert, – wie ein Duft in der widerstandslosen Atmosphäre sich frei verbreitet. Aber auch in der Mitteilung zwischen materiellen Objekten macht sich ihre Bestimmtheit auf eine eben so ideelle Weise, so zu sagen, breit; die Persönlichkeit ist eine unendlich intensivere Härte, als die Objekte haben. Die formelle Totalität des Objekts überhaupt, welche gegen die Bestimmtheit gleichgültig, somit keine Selbstbestimmung ist, macht es zum Ununterschiedenen vom andern, und die Einwirkung daher zunächst zu einer ungehinderten Kontinuierung der Bestimmtheit des einen in dem andern.
Im Geistigen ist es nun ein unendlich mannigfaltiger Inhalt, der mitteilungsfähig ist, indem er in die Intelligenz aufgenommen, diese Form der Allgemeinheit erhält, in der er ein mitgetheilbares wird. Aber das nicht nur durch die Form, sondern an und für sich Allgemeine ist das Objektive als solches, sowohl im Geistigen als im Körperlichen, wogegen die Einzelnheit der äußern Objekte, wie auch der Personen ein unwesentliches ist, das ihm keinen Widerstand leisten kann. Die Gesetze, Sitten, vernünftige Vorstellungen überhaupt, sind im Geistigen solche Mitteilbare, welche die Individuen auf eine bewusstlose Weise durchdringen, und sich in ihnen geltend machen. Im Körperlichen sind es Bewegung, Wärme, Magnetismus, Elektrizität und dergleichen – die, wenn man sie auch als Stoffe oder Materien sich vorstellen will, als imponderable Agentien bestimmt werden müssen, – Agentien, die dasjenige der Materialität nicht haben, was ihre Vereinzelung begründet.
2. Wenn nun im Einwirken der Objekte auf einander zuerst ihre identische Allgemeinheit gesetzt wird, so ist eben so notwendig das andere Begriffsmoment, die Besonderheit zu setzen; die Objekte beweisen daher auch ihre Selbstständigkeit, erhalten sich als einander äußerlich, und stellen die Einzelnheit in jener Allgemeinheit her. Diese Herstellung ist die Reaktion überhaupt. Zunächst ist sie nicht zu fassen, als ein bloßes Aufheben der Aktion und der mitgeteilten Bestimmtheit; das Mitgeteilte ist als Allgemeines positiv in den besondern Objekten und besondert sich nur an ihrer Verschiedenheit. Insofern bleibt also das Mitgeteilte, was es ist; nur verteilt es sich an die Objekte, oder wird durch deren Partikularität bestimmt. – Die Ursache geht in ihrem Andern, der Wirkung, die Aktivität der ursächlichen Substanz in ihrem Wirken verloren; das einwirkende Objekt aber wird nur ein Allgemeines; sein Wirken ist zunächst nicht ein Verlust seiner Bestimmtheit, sondern eine Partikularisation, wodurch es, welches zuerst jene ganze, an ihm einzelne Bestimmtheit war, nun eine Art derselben, und die Bestimmtheit erst dadurch als ein Allgemeines gesetzt wird. Beides, die Erhebung der einzelnen Bestimmtheit zur Allgemeinheit, in der Mitteilung, und die Partikularisation derselben oder die Herabsetzung derselben, die nur Eine war, zu einer Art, in der Verteilung, ist ein und dasselbe.
Die Reaktion ist nun der Aktion gleich. – Dies erscheint zunächst so, dass das andre Objekt das ganze Allgemeine in sich aufgenommen, und nun so aktives gegen das Erste ist. So ist seine Reaktion dieselbe als die Aktion, ein gegenseitiges Abstoßen des Stoßes. Zweitens ist das Mitgeteilte das Objektive; es bleibt also substantielle Bestimmung der Objekte, bei der Voraussetzung ihrer Verschiedenheit; das Allgemeine spezifiziert sich somit zugleich in ihnen, und jedes Objekt gibt daher nicht die ganze Aktion nur zurück, sondern hat seinen spezifischen Anteil. Aber drittens ist die Reaktion insofern ganz negative Aktion, als jedes durch die Elastizität seiner Selbstständigkeit, das Gesetztsein eines andern in ihm ausstößt, und seine Beziehung auf sich erhält. Die spezifische Besonderheit der mitgeteilten Bestimmtheit in den Objekten, was vorhin Art genannt wurde, geht zur Einzelnheit zurück, und das Objekt behauptet seine Äußerlichkeit gegen die mitgeteilte Allgemeinheit. Die Aktion geht dadurch in Ruhe über. Sie erweist sich als eine an der in sich geschlossenen gleichgültigen Totalität des Objekts, nur oberflächliche, transiente Veränderung.
3. Dieses Rückgehen macht das Produkt des mechanischen Prozesses aus. Unmittelbar ist das Objekt vorausgesetzt als Einzelnes, ferner als Besonderes gegen andere, drittens aber als gleichgültiges gegen seine Besonderheit, als Allgemeines. Das Produkt ist jene vorausgesetzte Totalität des Begriffes nun als eine gesetzte. Er ist der Schlußsatz, worin das mitgeteilte Allgemeine durch die Besonderheit des Objekts mit der Einzelnheit zusammengeschlossen ist; aber zugleich ist in der Ruhe die Vermittlung als eine solche gesetzt, die sich aufgehoben hat, oder dass das Produkt gegen dies sein Bestimmtwerden gleichgültig und die erhaltene Bestimmtheit eine äußerliche an ihm ist.
Sonach ist das Produkt dasselbe, was das in den Prozess erst eingehende Objekt. Aber zugleich ist es erst durch diese Bewegung bestimmt; das mechanische Objekt ist überhaupt nur Objekt als Produkt, weil das, was es ist, erst durch Vermittlung eines Andern an ihm ist. So als Produkt ist es, was es an und für [sich] sein sollte, ein zusammengesetztes, vermischtes, eine gewisse Ordnung und Arrangement der Teile, überhaupt ein solches, dessen Bestimmtheit nicht Selbstbestimmung, sondern ein gesetztes ist.
Auf der andern Seite ist ebensosehr das Resultat des mechanischen Prozesses nicht schon vor ihm selbst vorhanden; sein Ende ist nicht in seinem Anfang, wie beim Zwecke. Das Produkt ist eine Bestimmtheit am Objekt als äußerlich gesetzte. Dem Begriffe nach ist daher dies Produkt wohl dasselbe, was das Objekt schon von Anfang ist. Aber im Anfange ist die äußerliche Bestimmtheit noch nicht als gesetzte. Das Resultat ist insofern ein ganz anderes, als das erste Dasein des Objekts, und ist als etwas schlechthin für dasselbe zufälliges.
b. Der reale mechanische Prozess
Der mechanische Prozess geht in Ruhe über. Die Bestimmtheit nämlich, welche das Objekt durch ihn erhält, ist nur eine äußerliche. Ein eben so äußerliches ist ihm diese Ruhe selbst, indem dies die dem Wirken des Objekts entgegengesetzte Bestimmtheit, aber jede dem Objekte gleichgültig ist; die Ruhe kann daher auch angesehen werden, als durch eine äußerliche Ursache hervorgebracht, so sehr es dem Objekte gleichgültig war, wirkendes zu sein.
Indem nun ferner die Bestimmtheit eine gesetzte, und der Begriff des Objekts durch die Vermittlung hindurch zu sich selbst zurückgegangen ist, so hat das Objekt die Bestimmtheit als eine in sich reflektierte an ihm. Die Objekte haben daher nunmehr im mechanischen Prozesse und dieser selbst ein näher bestimmtes Verhältnis. Sie sind nicht bloß verschiedene, sondern bestimmt unterschiedene gegen einander. Das Resultat des formalen Prozesses, welches einerseits die bestimmungslose Ruhe ist, ist somit andererseits durch die in sich reflektierte Bestimmtheit die Verteilung des Gegensatzes, den das Objekt überhaupt an ihm hat, unter mehrere sich mechanisch zu einander verhaltende Objekte. Das Objekt einerseits das Bestimmungslose, das sich unelastisch und unselbstständig verhält, hat andererseits eine für andere undurchbrechbare Selbstständigkeit. Die Objekte haben nun auch gegen einander diesen bestimmtern Gegensatz der selbstständigen Einzelnheit und der unselbstständigen Allgemeinheit. – Der nähere Unterschied kann als ein bloß quantitativer der verschiedenen Größe der Masse im Körperlichen, oder der Intensität, oder auf vielfache andere Weise gefasst werden. Überhaupt aber ist er nicht bloß in jener Abstraktion festzuhalten; beide sind auch als Objekte positive Selbstständige.
Das erste Moment dieses realen Prozesses ist nun wie vorhin die Mitteilung. Das Schwächere kann vom Stärkern nur insofern gefasst und durchdrungen werden, als es dasselbe aufnimmt und Eine Sphäre mit ihm ausmacht. Wie im Materiellen das Schwache gegen das unverhältnismäßig Starke gesichert ist (wie ein in der Luft freihängendes Leintuch von einer Flintenkugel nicht durchschossen; eine schwache organische Rezeptivität nicht sowohl von den starken als von den schwachen Reizmitteln angegriffen wird) so ist der ganz schwache Geist sicherer gegen den starken als ein solcher, der diesem näher steht; wenn man sich ein ganz Dummes, Unedles vorstellen will, so kann auf dasselbe hoher Verstand, kann das Edle keinen Eindruck machen; das einzig konsequente Mittel gegen die Vernunft ist, sich mit ihr gar nicht einzulassen. – Insofern das Unselbstständige mit dem Selbstständigen nicht zusammengehen und keine Mitteilung zwischen ihnen Statt finden kann, kann das Letztere auch keinen Widerstand leisten, d. h. das mitgeteilte Allgemeine nicht für sich specificiren. – Wenn sie sich nicht in Einer Sphäre befänden, so wäre ihre Beziehung auf einander ein unendliches Urteil, und kein Prozess zwischen ihnen möglich.
Der Widerstand ist das nähere Moment der Überwältigung des einen Objekts durch das andere, indem er das beginnende Moment der Verteilung des mitgeteilten Allgemeinen, und des Setzens der sich auf sich beziehenden Negativität, der herzustellenden Einzelnheit, ist. Der Widerstand wird überwältigt, insofern seine Bestimmtheit dem mitgeteilten Allgemeinen, welches vom Objekte aufgenommen worden, und sich in ihm singularisiren soll, nicht angemessen ist. Seine relative Unselbstständigkeit manifestiert sich darin, dass seine Einzelnheit nicht die Kapazität für das Mitgeteilte hat, daher von demselben zersprengt wird, weil es sich an diesem Allgemeinen nicht als Subjekt konstituieren, dasselbe nicht zu seinem Prädikate machen kann. – Die Gewalt gegen ein Objekt ist nur nach dieser zweiten Seite Fremdes für dasselbe. Die Macht wird dadurch zur Gewalt, dass sie, eine objektive Allgemeinheit, mit der Natur des Objekts identisch ist, aber ihre Bestimmtheit oder Negativität nicht dessen eigene negative Reflexion in sich ist, nach welcher es ein Einzelnes ist. Insofern die Negativität des Objekts nicht an der Macht sich in sich reflektiert, die Macht nicht dessen eigene Beziehung auf sich ist, ist sie gegen dieselbe nur abstrakte Negativität, deren Manifestation der Untergang ist.
Die Macht, als die objektive Allgemeinheit und als Gewalt gegen das Objekt, ist, was Schicksal genannt wird; – ein Begriff, der innerhalb des Mechanismus fällt, insofern es blind genannt, d. h. dessen objektive Allgemeinheit vom Subjekte in seiner spezifischen Eigenheit nicht erkannt wird. – Um einiges weniges hierüber zu bemerken, so ist das Schicksal des Lebendigen überhaupt die Gattung, welche sich durch die Vergänglichkeit der lebendigen Individuen, die sie in ihrer wirklichen Einzelnheit nicht als Gattung haben, manifestiert. Als bloße Objekte haben die nur lebendigen Naturen wie die übrigen Dinge von niedrigerer Stufe kein Schicksal; was ihnen widerfährt, ist eine Zufälligkeit; aber sie sind in ihrem Begriffe als Objekte sich äußerliche; die fremde Macht des Schicksals ist daher ganz nur ihre eigene unmittelbare Natur, die Äußerlichkeit und Zufälligkeit selbst. Ein eigentliches Schicksal hat nur das Selbstbewusstsein; weil es frei, in der Einzelnheit seines Ich daher schlechthin an und für sich ist, und seiner objektiven Allgemeinheit sich gegenüberstellen, und sich gegen sie entfremden kann. Aber durch diese Trennung selbst erregt es gegen sich das mechanische Verhältnis eines Schicksals. Damit also ein solches Gewalt über dasselbe haben könne, muss es irgend eine Bestimmtheit gegen die wesentliche Allgemeinheit sich gegeben, eine Tat begangen haben. Hierdurch hat es sich zu einem besondern gemacht, und dies Dasein ist als die abstrakte Allgemeinheit zugleich die für die Mitteilung seines ihm entfremdeten Wesens offene Seite; an dieser wird es in den Prozess gerissen. Das Tatlose Volk ist Tadellos; es ist in die objektive, sittliche Allgemeinheit eingehüllt und darin aufgelöst, ohne die Individualität, welche das Unbewegte bewegt, sich eine Bestimmtheit nach Außen, und eine von der objektiven abgetrennte abstrakte Allgemeinheit gibt, womit aber auch das Subjekt zu einem seines Wesens entäußerten, einem Objekte wird, und in das Verhältnis der Äußerlichkeit gegen seine Natur, und des Mechanismus getreten ist.
c. Das Produkt des mechanischen Prozesses
Das Produkt des formalen Mechanismus ist das Objekt überhaupt, eine gleichgültige Totalität, an welcher die Bestimmtheit als gesetzte ist. Indem hierdurch das Objekt als Bestimmtes in den Prozess eingetreten ist, so ist einerseits in dem Untergange desselben, die Ruhe als der ursprüngliche Formalismus des Objekts, die Negativität seines Für-sich-bestimmtseins, das Resultat. Andererseits aber ist es das Aufheben des Bestimmtseins, als positive Reflexion desselben in sich, die in sich gegangene Bestimmtheit oder die gesetzte Totalität des Begriffs; die wahrhafte Einzelnheit des Objekts. Das Objekt zuerst in seiner unbestimmten Allgemeinheit, dann als Besonderes, ist nun als objektiv Einzelnes bestimmt; so dass darin jener Schein von Einzelnheit, welche nur eine sich der substantiellen Allgemeinheit gegenüberstellende Selbstständigkeit ist, aufgehoben worden.
Diese Reflexion in sich, ist nun, wie sie sich ergeben hat, das objektive Einssein der Objekte, welches individuelle Selbstständigkeit, – das Zentrum ist. Zweitens ist die Reflexion der Negativität die Allgemeinheit, die nicht ein der Bestimmtheit gegen überstehendes, sondern in sich bestimmtes, vernünftiges Schicksal ist, – eine Allgemeinheit, die sich an ihr selbst besondert, der ruhige in der unselbstständigen Besonderheit der Objekte und ihrem Prozesse feste Unterschied, das Gesetz. Dies Resultat ist die Wahrheit, somit auch die Grundlage des mechanischen Prozesses.
C. Der absolute Mechanismus
a. Das Centrum
Die leere Mannigfaltigkeit des Objekts ist nun erstens in die objektive Einzelnheit, in den einfachen selbst bestimmenden Mittelpunkt gesammelt. Insofern zweitens das Objekt als unmittelbare Totalität seine Gleichgültigkeit gegen die Bestimmtheit behält, so ist diese an ihm auch als unwesentliche oder als ein Außereinander von vielen Objekten vorhanden. Die erstere, die wesentliche Bestimmtheit macht dagegen die reelle Mitte zwischen den vielen mechanisch auf einander wirkenden Objekten aus, durch welche sie an und für sich zusammen geschlossen sind, und ist deren objektive Allgemeinheit. Die Allgemeinheit zeigte sich zuerst im Verhältnisse der Mitteilung, als eine nur durchs Setzen vorhandene; als objektive aber ist sie das durchdringende, immanente Wesen der Objekte.
In der materiellen Welt ist es der Zentralkörper, der die Gattung aber individuelle Allgemeinheit der einzelnen Objekte und ihres mechanischen Prozesses ist. Die unwesentlichen einzelnen Körper verhalten sich stoßend und drückend zu einander; solches Verhältnis findet nicht zwischen dem Zentralkörper und den Objekten Statt, deren Wesen er ist; denn ihre Äußerlichkeit macht nicht mehr ihre Grundbestimmung aus. Ihre Identität mit ihm ist also vielmehr die Ruhe, nämlich das Sein in ihrem Zentrum; diese Einheit ist ihr an und für sich seiender Begriff. Sie bleibt jedoch nur ein Sollen, da die zugleich noch gesetzte Äußerlichkeit der Objekte, jener Einheit nicht entspricht. Das Streben, das sie daher nach dem Zentrum haben, ist ihre absolute nicht durch Mitteilung gesetzte Allgemeinheit; sie macht die wahre, selbst konkrete nicht von außen gesetzte Ruhe aus, in welche der Prozess der Unselbstständigkeit zurückgehen muss. – Es ist deswegen eine leere Abstraktion, wenn in der Mechanik angenommen wird, dass ein in Bewegung gesetzter Körper überhaupt sich in gerader Linie ins unendliche fortbewegen würde, wenn er nicht durch äußerlichen Widerstand seine Bewegung verlöre. Die Reibung, oder welche Form der Widerstand sonst hat, ist nur die Erscheinung der Zentralität; diese ist es, welche ihn absolut zu sich zurückbringt; denn das, woran sich der bewegte Körper reibt, hat allein die Kraft eines Widerstands durch sein Einssein mit dem Zentrum. – Im Geistigen nimmt das Zentrum und das Einssein mit demselben, höhere Formen an; aber die Einheit des Begriffs, und deren Realität, welche hier zunächst mechanische Zentralität ist, muss auch dort die Grundbestimmung ausmachen.
Der Zentralkörper hat insofern aufgehört, ein bloßes Objekt zu sein, da an diesem die Bestimmtheit ein unwesentliches ist; denn er hat nicht mehr nur das An-sich-, sondern auch das Für-sichsein der objektiven Totalität. Er kann deswegen als ein Individuum angesehen werden. Seine Bestimmtheit ist wesentlich von einer bloßen Ordnung oder Arrangement und äußerlichen Zusammenhang von Teilen verschieden; sie ist als an und für sich seiende Bestimmtheit eine immanente Form, selbst bestimmendes Prinzip, welchem die Objekte inhärieren, und wodurch sie zu einem wahrhaften Eins verbunden sind.
Dieses Zentralindividuum ist aber so nur erst Mitte, welche noch keine wahrhaften Extreme hat; als negative Einheit des totalen Begriffs dirimiert es sich aber in solche. Oder: die vorhin unselbstständigen sich äußerlichen Objekte werden durch den Rückgang des Begriffs gleichfalls zu Individuen bestimmt; die Identität des Zentralkörpers mit sich, die noch ein Streben ist, ist mit Äußerlichkeit behaftet, welcher da sie in seine objektive Einzelnheit aufgenommen ist, diese mitgeteilt ist. Durch diese eigene Zentralität sind sie, außer jenem ersten Zentrum gestellt, selbst Centra für die unselbstständigen Objekte. Diese zweiten Centra und die unselbstständigen Objekte sind durch jene absolute Mitte zusammengeschlossen.
Die relativen Zentralindividuen machen aber auch selbst die Mitte eines zweiten Schlusses aus, welche einerseits unter ein höheres Extrem, die objektive Allgemeinheit und Macht des absoluten Zentrums, subsumiert ist, auf der andern Seite die unselbstständigen Objekte unter sich subsumiert, deren oberflächliche oder formale Vereinzelung von ihr getragen wird. – Auch diese Unselbstständigen sind die Mitte eines dritten, des formalen Schlusses; indem sie das Band zwischen der absoluten, und der relativen Centralindividualität insofern sind, als die letztere in ihnen ihre Äußerlichkeit hat, durch welche die Beziehung auf sich zugleich ein Streben nach einem absoluten Mittelpunkt ist. Die formalen Objekte haben zu ihrem Wesen die identische Schwere ihres unmittelbaren Zentralkörpers, dem sie als ihrem Subjekte und Extreme der Einzelnheit inhärieren; durch die Äußerlichkeit, welche sie ausmachen, ist er unter den absoluten Zentralkörper subsumiert; sie sind also die formale Mitte der Besonderheit. – Das absolute Individuum aber ist die objektiv-allgemeine Mitte, welche das Insichsein des relativen Individuums und seine Äußerlichkeit zusammenschließt und festhält. – So sind auch die Regierung, die Bürgerindividuen und die Bedürfnisse oder das äußerliche Leben der Einzelnen drei Termini, deren jeder die Mitte der zwei andern ist. Die Regierung ist das absolute Zentrum, worin das Extrem der Einzelnen mit ihrem äußerlichen Bestehen zusammengeschlossen wird; eben so sind die Einzelnen Mitte, welche jenes allgemeine Individuum zur äußerlichen Existenz betätigen, und ihr sittliches Wesen in das Extrem der Wirklichkeit übersetzen. Der dritte Schluss ist der formale, der Schluss des Scheins, dass die einzelnen durch ihre Bedürfnisse und das äußerliche Dasein an diese allgemeine absolute Individualität geknüpft sind; ein Schluss, der als der bloß subjektive in die andern übergeht, und in ihnen seine Wahrheit hat.
Diese Totalität, deren Momente selbst die vollständigen Verhältnisse des Begriffes, die Schlüsse, sind, worin jedes der drei unterschiedenen Objekte, die Bestimmung der Mitte und der Extreme durchläuft, macht den freien Mechanismus aus. In ihm haben die unterschiedenen Objekte die objektive Allgemeinheit, die durchdringende in der Besonderung sich identisch erhaltende Schwere, zu ihrer Grundbestimmung. Die Beziehungen von Druck, Stoß, Anziehen und dergleichen, so wie Aggregierungen oder Vermischungen, gehören dem Verhältnisse der Äußerlichkeit an, die den dritten der zusammengestellten Schlüsse begründet. Die Ordnung welches die bloß äußerliche Bestimmtheit der Objekte ist, ist in die immanente und objektive Bestimmung übergegangen; diese ist das Gesetz.
b. Das Gesetz
In dem Gesetze tut sich der bestimmtere Unterschied von ideeller Realität der Objektivität, gegen die äußerliche hervor. Das Objekt hat als unmittelbare Totalität des Begriffs die Äußerlichkeit noch nicht als von dem Begriffe unterschieden, der nicht für sich gesetzt ist. Indem es durch den Prozess in sich gegangen, ist der Gegensatz der einfachen Zentralität gegen eine Äußerlichkeit eingetreten, welche nun als Äußerlichkeit bestimmt, das ist, als nicht an und für sich seiendes gesetzt ist. Jenes Identische oder Ideelle der Individualität ist um der Beziehung auf die Äußerlichkeit willen ein Sollen; es ist die an-und-für-sich bestimmte und selbstbestimmende Einheit des Begriffs, welcher jene äußerliche Realität nicht entspricht, und daher nur bis zum Streben kommt. Aber die Individualität ist an und für sich das konkrete Prinzip der negativen Einheit, als solches selbst Totalität; eine Einheit, die sich in die bestimmten Begriffsunterschiede dirimiert, und in ihrer sich selbst gleichen Allgemeinheit bleibt; somit der innerhalb seiner reinen Idealität durch den Unterschied erweiterte Mittelpunkt. – Diese Realität, die dem Begriffe entspricht, ist die ideelle von jener nur strebenden unterschieden; der Unterschied, der zunächst eine Vielheit von Objekten ist, in seiner Wesentlichkeit, und in die reine Allgemeinheit aufgenommen. Diese reelle Idealität ist die Seele der vorhin entwickelten, objektiven Totalität, die an und für sich bestimmte Identität des Systems.
Das objektive An und für-sich-sein ergibt sich daher in seiner Totalität bestimmter als die negative Einheit des Zentrums, welche sich in die subjektive Individualität und die äußerliche Objektivität teilt, in dieser jene erhält und in ideellem Unterschiede bestimmt. Diese selbstbestimmende die äußerliche Objektivität in die Idealität absolut zurückführende Einheit ist Prinzip von Selbstbewegung; die Bestimmtheit dieses Beseelenden, welche der Unterschied des Begriffes selbst ist, ist das Gesetz. – Der tote Mechanismus war der betrachtete mechanische Prozess von Objekten, die unmittelbar als selbstständig erschienen, aber eben deswegen in Wahrheit unselbstständig sind, und ihr Zentrum außer ihnen haben; dieser Prozess, der in Ruhe übergeht, zeigt entweder Zufälligkeit und unbestimmte Ungleichheit, oder formale Gleichförmigkeit. Diese Gleichförmigkeit ist wohl eine Regel, aber nicht Gesetz. Nur der freie Mechanismus hat ein Gesetz, die eigene Bestimmung der reinen Individualität oder des für sich seienden Begriffes; es ist, als Unterschied an sich selbst unvergängliche Quelle sich selbst entzündender Bewegung; indem es in der Idealität seines Unterschiedes sich nur auf sich bezieht, freie Notwendigkeit.
c. Übergang des Mechanismus
Diese Seele ist jedoch in ihren Körper noch versenkt; der nunmehr bestimmte, aber innre Begriff der objektiven Totalität ist so freie Notwendigkeit, dass das Gesetz seinem Objekte noch nicht gegenüber getreten ist; es ist die konkrete Zentralität als in ihre Objektivität unmittelbar verbreitete Allgemeinheit. Jene Idealität hat daher nicht die Objekte selbst zu ihrem bestimmten Unterschied; diese sind selbstständige Individuen der Totalität, oder auch, wenn wir auf die formale Stufe zurücksehen, nicht individuelle, äußerliche Objekte. Das Gesetz ist ihnen wohl immanent und macht ihre Natur und Macht aus; aber sein Unterschied ist in seine Idealität eingeschlossen, und die Objekte sind nicht selbst in die ideelle Differenz des Gesetzes unterschieden. Aber das Objekt hat an der ideellen Zentralität und deren Gesetze allein seine wesentliche Selbstständigkeit; es hat daher keine Kraft, dem Urteile des Begriffs Widerstand zu tun, und sich in abstrakter, unbestimmter Selbstständigkeit und Verschlossenheit zu erhalten. Durch den ideellen, ihm immanenten Unterschied ist sein Dasein eine durch den Begriff gesetzte Bestimmtheit. Seine Unselbstständigkeit ist auf diese Weise nicht mehr nur ein Streben nach dem Mittelpunkte, gegen den es eben, weil seine Beziehung nur ein Streben ist, noch die Erscheinung eines selbstständigen äußerlichen Objektes hat; sondern es ist ein Streben nach dem bestimmt ihm entgegengesetzten Objekt; so wie das Zentrum dadurch selbst auseinander, und seine negative Einheit in den objektivierten Gegensatz übergegangen ist. Die Zentralität ist daher jetzt Beziehung dieser gegen einander negativen und gespannten Objektivitäten. So bestimmt sich der freie Mechanismus zum Chemismus.