Vom Begriff im allgemeinen
Wissenschaft der Logik

b. Das bestimmte Kausalitätsverhältnis

1. Die Identität der Ursache in ihrer Wirkung mit sich ist das Aufheben ihrer Macht und Negativität, daher die gegen die Formunterschiede gleichgültige Einheit, der Inhalt. – Er ist daher nur an sich auf die Form, hier die Kausalität, bezogen. Sie sind somit als verschieden gesetzt, und die Form gegen den Inhalt eine selbst nur unmittelbar wirkliche, eine zufällige Kausalität.

Ferner der Inhalt so als bestimmtes, ist ein verschiedener Inhalt an ihm selbst; und die Ursache ist ihrem Inhalte nach bestimmt, damit eben so die Wirkung. – Der Inhalt, da das Reflektiertsein hier auch unmittelbare Wirklichkeit ist, ist insofern wirkliche, aber die endliche Substanz.

Dies ist nunmehr das Causalitätsverhältnis in seiner Realität und Endlichkeit. Als formell ist es das unendliche Verhältnis der absoluten Macht, deren Inhalt die reine Manifestation oder Notwendigkeit ist. Als endliche Kausalität hingegen hat es einen gegebenen Inhalt, und verläuft sich als ein äußerlicher Unterschied an diesem identischen, das in seinen Bestimmungen eine und dieselbe Substanz ist.

Durch diese Identität des Inhalts ist diese Kausalität ein analytischer Satz. Es ist dieselbe Sache, welche sich das einemal als Ursache, das anderemal als Wirkung darstellt, dort als eigentümliches Bestehen, hier als Gesetztsein oder Bestimmung an einem andern. Da diese Bestimmungen der Form äußerliche Reflexion sind, so ist es die der Sache nach tautologische Betrachtung eines subjektiven Verstandes, eine Erscheinung als Wirkung zu bestimmen und davon zu ihrer Ursache aufzusteigen, um sie zu begreifen und zu erklären; es wird nur ein und derselbe Inhalt wiederholt; man hat in der Ursache nichts anderes als in der Wirkung. – Der Regen z. B. ist Ursache der Feuchtigkeit, welche seine Wirkung ist; – der Regen macht naß, dies ist ein analytischer Satz; dasselbe Wasser, was der Regen ist, ist die Feuchtigkeit; als Regen ist dies Wasser nur in der Form einer Sache für sich, als Wässerigkeit oder Feuchtigkeit dagegen ist es ein Adjektives, ein gesetztes, das nicht mehr sein Bestehen an ihm selbst haben soll; und die eine Bestimmung, wie die andere, ist ihm äußerlich. – So ist die Ursache dieser Farbe ein Färbendes, ein Pigment, welches eine und dieselbe Wirklichkeit ist, das einemal in der ihm äußern Form eines tätigen, das heißt, mit einem von ihm verschiedenen Tätigen äußerlich verbunden, das andremal aber in der ihm eben so äußerlichen Bestimmung einer Wirkung. – Die Ursache einer Tat ist die innere Gesinnung in einem tätigen Subjekt, die als äußeres Dasein, das sie durch die Handlung erhält, derselbe Inhalt und Wert ist. Wenn die Bewegung eines Körpers als Wirkung betrachtet wird, so ist die Ursache derselben eine stoßende Kraft; aber es ist dasselbe Quantum der Bewegung, das vor und nach dem Stoß vorhanden ist, dieselbe Existenz, welche der stoßende Körper enthielt, und dem gestoßenen mitteilte; und so viel er mitteilt, so viel verliert er selbst.

Die Ursache, z. B. der Maler, oder der stoßende Körper hat wohl noch einen andern Inhalt, jener, als die Farben und deren sie zum Gemälde verbindende Form; dieser, als eine Bewegung von bestimmter Stärke und Richtung. Allein dieser weitere Inhalt ist ein zufälliges Beiwesen, das die Ursache nichts angeht; was der Maler sonst für Qualitäten enthält, abstrahiert davon, dass er Maler dieses Gemäldes ist, dies tritt nicht in dieses Gemälde ein; nur was von seinen Eigenschaften sich in der Wirkung darstellt, ist in ihm als Ursache vorhanden, nach seinen übrigen Eigenschaften ist er nicht Ursache. So ob der stoßende Körper Stein oder Holz, grün, gelb ist u.s.f. dies tritt nicht in seinen Stoß ein; insofern ist er nicht Ursache.

Es ist in Rücksicht dieser Tautologie des Causalitätsverhältnisses zu bemerken, dass es dieselbe dann nicht zu enthalten scheint, wenn nicht die nächste, sondern die entfernte Ursache einer Wirkung angegeben wird. Die Formveränderung, welche die zu Grunde liegende Sache in diesem Durchgange durch mehrere Mittelglieder erleidet, versteckt die Identität, die sie darin behält. Sie verknüpft sich zugleich in dieser Vervielfältigung der Ursachen, welche zwischen sie und die letzte Wirkung eingetreten sind, mit andern Dingen und Umständen, so dass nicht jenes Erste, was als Ursache ausgesprochen wird, sondern nur diese mehrere Ursachen zusammen die vollständige Wirkung enthalten. – So wenn z. B. ein Mensch dadurch unter Umstände kam, in denen sich sein Talent entwickelte, dass er seinen Vater verlor, den in einer Schlacht eine Kugel traf, so könnte dieser Schuß, (oder noch weiter zurück der Krieg oder eine Ursache des Kriegs und so fort ins Unendliche) als Ursache der Geschicklichkeit jenes Menschen angegeben werden. Allein es erhellt, dass z. B. jener Schuß nicht für sich diese Ursache ist, sondern nur die Verknüpfung desselben mit andern wirkenden Bestimmungen. Oder vielmehr ist er überhaupt nicht Ursache, sondern nur ein einzelnes Moment, das zu den Umständen der Möglichkeit gehörte.

Denn hauptsächlich ist noch die unstatthafte Anwendung des Causalitätsverhältnisses auf Verhältnisse des physisch-organischen und des geistigen Lebens zu bemerken. Hier zeigt sich das, was als Ursache genannt wird, freilich von anderem Inhalte als die Wirkung, darum aber, weil das, was auf das Lebendige wirkt, von diesem selbstständig bestimmt, verändert und verwandelt wird, weil das Lebendige die Ursache nicht zu ihrer Wirkung kommen lässt, das heißt, sie als Ursache aufhebt. So ist es unstatthaft gesprochen, dass die Nahrung die Ursache des Bluts, oder diese Speisen oder Kälte, Nässe, Ursachen des Fiebers u.s.fort seien; so unstatthaft es ist, das ionische Klima als die Ursache der Homerischen Werke, oder Cäsars Ehrgeiz als die Ursache des Untergangs der republikanischen Verfassung Roms anzugeben. In der Geschichte überhaupt sind geistige Massen und Individuen im Spiele und in der Wechselbestimmung mit einander; die Natur des Geistes ist es aber noch in viel höherem Sinne, als der Charakter des Lebendigen überhaupt, vielmehr nicht ein anderes ursprüngliches in sich aufzunehmen, oder nicht eine Ursache sich in ihn kontinuieren zu lassen, sondern sie abzubrechen und zu verwandeln. – Welche Verhältnisse aber der Idee angehören und bei ihr erst zu betrachten sind. – Dies kann hier noch bemerkt werden, dass insofern das Verhältnis von Ursache und Wirkung, obwohl in uneigentlichem Sinne, zugelassen wird, die Wirkung nicht größer sein könne, als die Ursache; denn die Wirkung ist nichts weiter als die Manifestation der Ursache. Es ist ein gewöhnlich gewordener Witz in der Geschichte, aus kleinen Ursachen große Wirkungen entstehen zu lassen, und für die umfassende und tiefe Begebenheit eine Anekdote als erste Ursache aufzuführen. Eine solche sogenannte Ursache ist für nichts weiteres als eine Veranlassung, als äußere Erregung anzusehen, deren der innere Geist der Begebenheit nicht bedurft hätte, oder deren er eine unzählige Menge anderer hätte gebrauchen können, um von ihnen in der Erscheinung anzufangen, sich Luft zu machen und seine Manifestation zu geben. Vielmehr ist umgekehrt so etwas für sich kleinliches und zufälliges erst von ihm zu seiner Veranlassung bestimmt worden. Jene Arabesken-Mahlerei der Geschichte, die aus einem schwanken Stängel eine große Gestalt hervorgehen lässt, ist daher wohl eine geistreiche, aber höchst oberflächliche Behandlung. Es ist in diesem Entspringen des Großen aus dem Kleinen zwar überhaupt die Umkehrung vorhanden, die der Geist mit dem Äußerlichen vornimmt; aber eben darum ist dieses nicht Ursache in ihm, oder diese Umkehrung hebt selbst das Verhältnis der Kausalität auf.

2. Diese Bestimmtheit des Causalitätsverhältnisses aber, dass Inhalt und Form verschieden und gleichgültig sind, erstreckt sich weiter. Die Formbestimmung ist auch Inhaltsbestimmung; Ursache und Wirkung, die beiden Seiten des Verhältnisses, sind daher auch ein anderer Inhalt. Oder der Inhalt, weil er nur als Inhalt einer Form ist, hat ihren Unterschied an ihm selbst und ist wesentlich verschieden. Aber indem diese seine Form das Causalitätsverhältnis ist, das ein in Ursache und Wirkung identischer Inhalt ist, so ist der verschiedene Inhalt äußerlich mit der Ursache einerseits, und andererseits mit der Wirkung verbunden; er tritt somit nicht selbst in das Wirken und in das Verhältnis ein.

Dieser äußerliche Inhalt ist also verhältnislos; – eine unmittelbare Existenz; – oder weil er als Inhalt die ansichseiende Identität der Ursache und Wirkung ist, ist auch er unmittelbare, seiende Identität. Dies ist daher irgend ein Ding, das mannigfaltige Bestimmungen seines Daseins hat, unter anderem auch diese, dass es in irgend einer Rücksicht Ursache oder auch Wirkung ist. Die Formbestimmungen, Ursache und Wirkung, haben an ihm ihr Substrat, das heißt ihr wesentliches Bestehen, – und jede ein besonderes –, denn ihre Identität ist ihr Bestehen; – zugleich aber ist es ihr unmittelbares Bestehen, nicht ihr Bestehen als Formeinheit, oder als Verhältnis.

Aber dieses Ding ist nicht nur Substrat, sondern auch Substanz, denn es ist das identische Bestehen nur als des Verhältnisses. Ferner ist sie endliche Substanz, denn sie ist bestimmt als unmittelbare gegen ihre Ursächlichkeit. Aber sie hat zugleich Kausalität, weil sie eben so sehr nur das Identische als dieses Verhältnisses ist. – Als Ursache nun ist dieses Substrat die negative Beziehung auf sich. Aber es selbst, worauf es sich bezieht, ist erstens ein Gesetztsein, weil es als unmittelbar wirkliches bestimmt ist; dies Gesetztsein als Inhalt ist irgend eine Bestimmung überhaupt. Zweitens ist ihm die Kausalität äußerlich; diese macht somit selbst sein Gesetztsein aus. Indem es nun ursächliche Substanz ist, besteht seine Kausalität darin, sich negativ auf sich, also auf sein Gesetztsein und äußere Kausalität, zu beziehen. Das Wirken dieser Substanz fängt daher von einem äußern an, befreit sich von dieser äußern Bestimmung, und seine Rückkehr in sich ist die Erhaltung seiner unmittelbaren Existenz und das Aufheben seiner gesetzten, und damit seiner Kausalität überhaupt.

So ist ein Stein, der sich bewegt, Ursache; seine Bewegung ist eine Bestimmung, die er hat, außer welcher er aber noch viele andere Bestimmungen der Farbe, Gestalt u.s.f. enthält, welche nicht in seine Ursächlichkeit eingehen. Weil seine unmittelbare Existenz getrennt ist von seiner Formbeziehung, nämlich der Kausalität, so ist diese ein äußerliches; seine Bewegung, und die Kausalität, die ihm in ihr zukommt, ist an ihm nur Gesetztsein. – Aber die Kausalität ist auch seine eigene; dies ist darin vorhanden, dass sein substantielles Bestehen seine identische Beziehung auf sich ist, diese aber ist nunmehr als Gesetztsein bestimmt, sie ist also zugleich negative Beziehung auf sich. – Seine Kausalität, welche sich auf sich als auf das Gesetztsein oder als ein Äußeres richtet, besteht daher darin, es aufzuheben, und durch die Entfernung desselben in sich zurückzukehren, – somit insofern nicht in seinem Gesetztsein identisch mit sich zu sein, sondern nur seine abstrakte Ursprünglichkeit wiederherzustellen. – – Oder der Regen ist Ursache der Nässe, welche dasselbe Wasser ist als jener. Dieses Wasser hat die Bestimmung, Regen und Ursache zu sein, dadurch dass sie von einem andern in ihm gesetzt ist; – eine andere Kraft oder was es sei, hat es in die Luft erhoben und in eine Masse zusammengebracht, deren Schwere es fallen macht. Seine Entfernung von der Erde, ist eine seiner ursprünglichen Identität mit sich, der Schwere, fremde Bestimmung; seine Ursächlichkeit besteht darin dieselbe zu entfernen, und jene Identität wieder herzustellen, damit aber auch seine Kausalität aufzuheben.

Die itzt betrachtete zweite Bestimmtheit der Kausalität geht die Form an; dies Verhältnis ist die Kausalität als sich selbst äußerlich, als die Ursprünglichkeit, welche eben so sehr an ihr selbst Gesetztsein oder Wirkung ist. Diese Vereinigung der entgegengesetzten Bestimmungen als im seienden Substrat macht den unendlichen Regreß von Ursachen zu Ursachen aus. – Es wird von der Wirkung angefangen; sie hat als solche eine Ursache, diese hat wieder eine Ursache und so fort. Warum hat die Ursache wieder eine Ursache? das heißt, warum wird dieselbe Seite, die vorher als Ursache bestimmt war, nunmehr als Wirkung bestimmt und damit nach einer neuen Ursache gefragt? – Aus dem Grunde, weil die Ursache ein endliches, bestimmtes überhaupt ist; bestimmt als Ein Moment der Form gegen die Wirkung; so hat sie ihre Bestimmtheit oder Negation außer ihr; eben damit aber ist sie selbst endlich, hat ihre Bestimmtheit an ihr, und ist somit Gesetztsein oder Wirkung. Diese ihre Identität ist auch gesetzt, aber sie ist ein Drittes, das unmittelbare Substrat; die Kausalität ist darum sich selbst äußerlich, weil hier ihre Ursprünglichkeit eine Unmittelbarkeit ist. Der Formunterschied ist daher erste Bestimmtheit, noch nicht die Bestimmtheit als Bestimmtheit gesetzt, er ist seiendes Anderssein. Die endliche Reflexion bleibt einerseits bei diesem Unmittelbaren stehen, entfernt die Formeinheit davon und lässt es in anderer Rücksicht Ursache und in anderer Wirkung sein; andererseits verlegt sie die Formeinheit in das Unendliche, und drückt durch das perennierende Fortgehen ihre Ohnmacht aus, sie erreichen und festhalten zu können.

Mit der Wirkung ist es unmittelbar der nämliche Fall, oder vielmehr der unendliche Progreß von Wirkung zu Wirkung ist ganz und dasselbe was der Regreß von Ursache zu Ursache ist. In diesem wurde die Ursache zur Wirkung, welche wieder eine andere Ursache hat; eben so wird umgekehrt die Wirkung zur Ursache, die wieder eine andere Wirkung hat. – Die betrachtete bestimmte Ursache fängt von einer Äußerlichkeit an, und kehrt in ihrer Wirkung nicht als Ursache in sich zurück, sondern verliert vielmehr die Kausalität darin. Aber umgekehrt kommt die Wirkung an ein Substrat, welches Substanz, ursprünglich sich auf sich beziehendes Bestehen ist; an ihm wird daher dies Gesetztsein zum Gesetztsein; das heißt, diese Substanz, indem eine Wirkung in ihr gesetzt wird, verhält sich als Ursache. Aber jene erste Wirkung, das Gesetztsein, das an sie äußerlich kommt, ist ein anderes als die zweite, die von ihr hervorgebracht wird; denn diese zweite ist bestimmt, als ihre Reflexion-in-sich, jene aber als eine Äußerlichkeit an ihr. – Aber weil die Kausalität hier die sich selbst äußerliche Ursächlichkeit ist, so kehrt sie auch eben so sehr in ihrer Wirkung nicht in sich zurück; wird sich darin äußerlich, ihre Wirkung wird wieder Gesetztsein an einem Substrate, – als einer andern Substanz, die aber eben so es zum Gesetztsein macht, oder sich als Ursache manifestiert, ihre Wirkung wieder von sich abstößt und so fort in das Schlecht-Unendliche.

3. Es ist nun zu sehen, was durch die Bewegung des bestimmten Causalitätsverhältnisses geworden ist. – Die formelle Kausalität erlischt in der Wirkung; dadurch ist das Identische dieser beiden Momente geworden; aber damit nur als an sich die Einheit von Ursache und Wirkung, woran die Formbeziehung äußerlich ist. – Dies Identische ist dadurch auch unmittelbar nach den beiden Bestimmungen der Unmittelbarkeit, erstens als Ansichsein, ein Inhalt, an dem die Kausalität sich äußerlich verläuft; zweitens als ein existierendes Substrat, dem die Ursache und die Wirkung inhärieren, als unterschiedene Formbestimmungen. Diese sind darin an sich eins, aber jede ist um dieses Ansichseins oder der Äußerlichkeit der Form willen sich selbst äußerlich, somit in ihrer Einheit mit der andern auch als andre gegen sie bestimmt. Daher hat zwar die Ursache eine Wirkung, und ist zugleich selbst Wirkung; und die Wirkung hat nicht nur eine Ursache, sondern ist auch selbst Ursache. Aber die Wirkung, welche die Ursache hat, und die Wirkung, die sie ist; – eben so die Ursache, welche die Wirkung hat, und die Ursache, die sie ist, sind verschieden.

Durch die Bewegung des bestimmten Causalitätsverhältnisses ist aber nun dies geworden, dass die Ursache nicht nur in der Wirkung erlischt, und damit auch die Wirkung, wie in der formellen Kausalität, sondern dass die Ursache in ihrem Erlöschen, in der Wirkung wieder wird, dass die Wirkung in Ursache verschwindet, aber in ihr eben so wieder wird. Jede dieser Bestimmungen hebt sich in ihrem Setzen auf, und setzt sich in ihrem Aufheben; es ist nicht ein äußerliches Übergehen der Kausalität von einem Substrat an ein anderes vorhanden, sondern dies Anderswerden derselben ist zugleich ihr eigenes Setzen. Die Kausalität setzt also sich selbst voraus oder bedingt sich. Die vorher nur an sich seiende Identität, das Substrat, ist daher nunmehr bestimmt als Voraussetzung oder gesetzt gegen die wirkende Kausalität, und die vorhin dem Identischen nur äußerliche Reflexion steht nun im Verhältnisse zu demselben.

c. Wirkung und Gegenwirkung

Die Kausalität ist voraussetzendes Tun. Die Ursache ist bedingt; sie ist die negative Beziehung auf sich als vorausgesetztes, als äußerliches Anderes, welches an sich aber nur an sich die Kausalität selbst ist. Es ist, wie sich ergeben hat, die substantielle Identität, in welche die formelle Kausalität übergeht, die sich nunmehr gegen dieselbe als ihr Negatives bestimmt hat. Oder es ist dasselbe, was die Substanz des Causalitätsverhältnisses, aber welcher die Macht der Akzidentalität als selbst substantielle Tätigkeit gegenüber steht. – Es ist die passive Substanz. Passiv ist das Unmittelbare, oder Ansichseiende, das nicht auch für sich ist; – das reine Sein oder das Wesen, das nur in dieser Bestimmtheit der abstrakten Identität mit sich ist. – Der passiven steht die als negativ sich auf sich beziehende, die wirkende Substanz gegenüber. Sie ist die Ursache, insofern sie sich in der bestimmten Kausalität durch die Negation ihrer selbst, aus der Wirkung wiederhergestellt hat, das in seinem Anderssein oder als Unmittelbares sich wesentlich als setzend verhält, und durch seine Negation sich mit sich vermittelt. Die Kausalität hat deswegen hier kein Substrat mehr, dem sie inhärierte und ist nicht Formbestimmung gegen diese Identität sondern selbst die Substanz, oder das Ursprüngliche ist nur die Kausalität. – Das Substrat ist die passive Substanz, die sie sich vorausgesetzt hat.

Diese Ursache wirkt nun; denn sie ist die negative Macht auf sich selbst; zugleich ist sie ihr vorausgesetztes; so wirkt sie auf sich als auf ein anderes, auf die passive Substanz. – Somit hebt sie erstlich das Anderssein derselben auf; und kehrt in ihr in sich zurück; zweitens bestimmt sie dieselbe, sie setzt dies Aufheben ihres Andersseins oder die Rückkehr in sich als eine Bestimmtheit. Dies Gesetztsein, weil es zugleich ihre Rückkehr in sich ist, ist zunächst ihre Wirkung. Aber umgekehrt weil sie als voraussetzend sich selbst als ihr Anderes bestimmt, so setzt sie die Wirkung in der andern, der passiven Substanz. – Oder weil die passive Substanz selbst das gedoppelte ist, nämlich ein selbstständiges Anderes, und zugleich ein vorausgesetztes und an sich schon mit der wirkenden Ursache identisches, so ist das Wirken von dieser selbst ein gedoppeltes; es ist beides in Einem, das Aufheben ihres Bestimmtseins, nämlich ihrer Bedingung, oder das Aufheben der Selbstständigkeit der passiven Substanz; – und dass sie ihre Identität mit derselben aufhebt, somit sich voraus oder als anderes setzt. – Durch das letztere Moment wird die passive Substanz erhalten; jenes erste Aufheben derselben erscheint in Beziehung hierauf zugleich auch so, dass nur einige Bestimmungen an ihr aufgehoben werden und die Identität ihrer mit der ersten in der Wirkung äußerlich an ihr geschieht.

Insofern leidet sie Gewalt. – Die Gewalt ist die Erscheinung der Macht, oder die Macht als äußerliches. Äußerliches ist aber die Macht, nur insofern die ursächliche Substanz in ihrem Wirken, d. h. im Setzen ihrer selbst zugleich voraussetzend ist, d. h. sich selbst als aufgehobenes setzt. Umgekehrt ist daher eben so sehr das Tun der Gewalt, ein Tun der Macht. Es ist nur ein von ihr selbst vorausgesetztes Anderes, auf welches die gewaltige Ursache wirkt, ihre Wirkung auf dasselbe ist negative Beziehung auf sich, oder die Manifestation ihrer selbst. Das Passive ist das Selbstständige, das nur ein gesetztes ist; ein in sich selbst gebrochenes, – eine Wirklichkeit, welche Bedingung ist und zwar die Bedingung nunmehr in ihrer Wahrheit nämlich eine Wirklichkeit, welche nur eine Möglichkeit ist, oder umgekehrt ein Ansichsein, das nur die Bestimmtheit des Ansichseins, nur passiv ist. Demjenigen daher, dem Gewalt geschieht, ist es nicht nur möglich, Gewalt anzutun, sondern sie muss ihm auch angetan werden; was Gewalt über das andere hat, hat sie nur, weil es die Macht desselben ist, die sich darin und das Andere manifestiert. Die passive Substanz wird durch die Gewalt nur gesetzt, als das was sie in Wahrheit ist, nämlich weil sie das einfache Positive oder unmittelbare Substanz ist, eben darum nur ein Gesetztes zu sein; das Voraus, das sie als Bedingung ist, ist der Schein der Unmittelbarkeit, den die wirkende Kausalität ihr abstreift.

Der passiven Substanz wird daher durch die Einwirkung einer andern Gewalt nur ihr Recht angetan. Was sie verliert, ist jene Unmittelbarkeit, die ihr fremde Substantialität. Was sie als ein fremdes erhält, nämlich als ein Gesetztsein bestimmt zu werden, ist ihre eigene Bestimmung. – Indem sie nun aber in ihrem Gesetztsein oder in ihrer eigenen Bestimmung gesetzt wird, wird sie dadurch vielmehr nicht aufgehoben, sondern geht so nur mit sich selbst zusammen, und ist also in ihrem Bestimmtwerden Ursprünglichkeit. – Die passive Substanz wird also einerseits durch die aktive erhalten oder gesetzt, nämlich insofern diese sich selbst zur aufgehobenen macht; – andererseits aber ist es das Tun des Passiven selbst mit sich zusammenzugehen, und somit sich zum Ursprünglichen und zur Ursache zu machen. Das Gesetztwerden durch ein anderes und das eigene Werden ist ein und dasselbe.

Hierdurch, dass die passive Substanz nun selbst in Ursache verkehrt ist, wird erstlich die Wirkung in ihr aufgehoben; darin besteht ihre Gegenwirkung überhaupt. Sie ist an sich das Gesetztsein, als passive Substanz; auch ist das Gesetztsein durch die andere Substanz in ihr gesetzt worden, insofern sie nämlich die Wirkung derselben an ihr bekam. Ihre Gegenwirkung enthält daher eben so das Gedoppelte; dass nämlich erstlich was sie an sich ist, gesetzt wird, zweitens als was sie gesetzt wird, sich als ihr Ansichsein darstellt; sie ist an sich Gesetztsein, daher erhält sie eine Wirkung an ihr durch die andere; aber dies Gesetztsein ist umgekehrt ihr eigenes Ansichsein, so ist dies ihre Wirkung, sie selbst stellt sich als Ursache dar.

Zweitens geht die Gegenwirkung gegen die erste wirkende Ursache. Die Wirkung, welche die vorher passive Substanz in sich aufhebt, ist nämlich eben jene Wirkung der ersten. Die Ursache hat aber ihre substantielle Wirklichkeit nur in ihrer Wirkung; indem diese aufgehoben wird, so wird ihre ursächliche Substantialität aufgehoben. Dies geschieht erstlich an sich durch sich selbst, indem sie sich zur Wirkung macht; in dieser Identität verschwindet ihre negative Bestimmung und sie wird passives; zweitens geschieht es durch die vorhin passive, nun rückwirkende Substanz, welche deren Wirkung aufhebt. – In der bestimmten Kausalität wird die Substanz, auf welche gewirkt wird, zwar auch wieder Ursache, sie wirkt hiermit dagegen, dass eine Wirkung in ihr gesetzt wurde. Aber sie wirkte nicht zurück gegen jene Ursache, sondern setzte ihre Wirkung wieder in eine andere Substanz, wodurch der Progreß von Wirkungen ins Unendliche zum Vorschein kam; weil hier die Ursache in ihrer Wirkung nur erst an sich mit sich identisch ist, daher einerseits in einer unmittelbaren Identität in ihrer Ruhe verschwindet, andererseits in einer andern Substanz sich wieder erweckt. – In der bedingten Kausalität hingegen bezieht die Ursache in der Wirkung sich auf sich selbst, weil sie ihr Anderes als Bedingung als vorausgesetztes ist, und ihr Wirken dadurch eben so sehr Werden, als Setzen und Aufheben des Andern ist.

Ferner verhält sie sich hiermit als passive Substanz; aber, wie sich ergab, entsteht diese durch die auf sie geschehene Wirkung als ursächliche Substanz. Jene erste Ursache, welche zuerst wirkt, und ihre Wirkung als Gegenwirkung in sich zurück erhält, tritt damit wieder als Ursache auf; wodurch das in der endlichen Kausalität in den schlecht-unendlichen Progreß auslaufende Wirken umgebogen, und zu einem in sich zurückkehrenden, einem unendlichen Wechselwirken wird.

C. Die Wechselwirkung

In der endlichen Kausalität sind es Substanzen, die sich wirkend zu einander verhalten. Der Mechanismus besteht in dieser Äußerlichkeit der Kausalität, dass die Reflexion der Ursache in ihrer Wirkung in sich zugleich ein abstoßendes Sein ist, oder dass in der Identität, welche die ursächliche Substanz in ihrer Wirkung mit sich hat, sie sich eben so unmittelbar äußerliches bleibt, und die Wirkung in eine andere Substanz übergegangen ist. In der Wechselwirkung ist nun dieser Mechanismus aufgehoben; denn sie enthält erstens das Verschwinden jenes ursprünglichen Beharrens der unmittelbaren Substantialität; zweitens das Entstehen der Ursache; und damit die Ursprünglichkeit als durch ihre Negation sich mit sich vermittelnd.

Zunächst stellt die Wechselwirkung sich dar als eine gegenseitige Kausalität von vorausgesetzten, sich bedingenden Substanzen; jede ist gegen die andere zugleich aktive und zugleich passive Substanz. Indem beide hiermit sowohl passiv als aktiv sind, so hat sich bereits jeder Unterschied derselben aufgehoben; er ist ein völlig durchsichtiger Schein; sie sind Substanzen nur darin, dass sie die Identität des Aktiven und Passiven sind. Die Wechselwirkung selbst ist daher nur noch leere Art und Weise; und es bedarf bloß noch eines äußern Zusammenfassens dessen, was bereits sowohl an sich als gesetzt ist. Fürs erste sind es keine Substrate mehr, welche miteinander in Beziehung stehen, sondern Substanzen; in der Bewegung der bedingten Kausalität hat sich die noch übrige vorausgesetzte Unmittelbarkeit aufgehoben, und das Bedingende der ursächlichen Aktivität ist nur noch die Einwirkung, oder die eigene Passivität. Diese Einwirkung kommt aber ferner nicht von einer andern ursprünglichen Substanz her; sondern eben von einer Ursächlichkeit, welche durch Einwirkung bedingt, oder ein Vermitteltes ist. Dies zunächst Äußerliche, das an die Ursache kommt und die Seite ihrer Passivität ausmacht, ist daher durch sie selbst vermittelt, es ist durch ihre eigene Aktivität hervorgebracht, somit die durch ihre Aktivität selbst gesetzte Passivität. – Die Kausalität ist bedingt und bedingend; das Bedingende ist das Passive, aber eben so sehr ist das Bedingte passiv. Dies Bedingen oder die Passivität ist die Negation der Ursache durch sich selbst, indem sie sich wesentlich zur Wirkung macht, und eben dadurch Ursache ist. Die Wechselwirkung ist daher nur die Kausalität selbst; die Ursache hat nicht nur eine Wirkung, sondern in der Wirkung steht sie als Ursache mit sich selbst in Beziehung.

Hierdurch ist die Kausalität zu ihrem absoluten Begriffe zurückgekehrt, und zugleich zum Begriffe selbst gekommen. Sie ist zunächst die reale Notwendigkeit; absolute Identität mit sich, so dass der Unterschied der Notwendigkeit und die in ihr sich auf einander beziehenden Bestimmungen, Substanzen, freie Wirklichkeiten, gegen einander, sind. Die Notwendigkeit ist auf diese Weise die innre Identität; die Kausalität ist die Manifestation derselben, worin ihr Schein des substantiellen Anderssein sich aufgehoben hat, und die Notwendigkeit zur Freiheit erhoben ist. – In der Wechselwirkung stellt die ursprüngliche Kausalität sich als ein Entstehen aus ihrer Negation, der Passivität, und als Vergehen in dieselbe, als ein Werden dar; aber so dass dies Werden zugleich eben so sehr nur Scheinen ist; das Übergehen in Anderes ist Reflexion-in-sich selbst; die Negation, welche Grund der Ursache ist, ist ihr positives Zusammengehen mit sich selbst.

Notwendigkeit und Kausalität sind also darin verschwunden; sie enthalten beides die unmittelbare Identität als Zusammenhang und Beziehung, und die absolute Substantialität der Unterschiedenen somit die absolute Zufälligkeit derselben; die ursprüngliche Einheit substantieller Verschiedenheit; also den absoluten Widerspruch. Die Notwendigkeit ist das Sein, weil es ist; die Einheit des Seins mit sich selbst, das sich zum Grunde hat; aber umgekehrt weil es einen Grund hat, ist es nicht Sein, ist es schlechthin nur Schein, Beziehung oder Vermittlung. Die Kausalität ist dies gesetzte Übergehen des ursprünglichen Seins, der Ursache, in Schein oder bloßes Gesetztsein, umgekehrt des Gesetztseins in Ursprünglichkeit; aber die Identität selbst des Seins und Scheins ist noch die innre Notwendigkeit. Diese Innerlichkeit oder dies Ansichsein hebt die Bewegung der Kausalität auf; damit verliert sich die Substantialität der im Verhältnisse stehenden Seiten, und die Notwendigkeit enthüllt sich. Die Notwendigkeit wird nicht dadurch zur Freiheit, dass sie verschwindet, sondern dass nur ihre noch innre Identität manifestiert wird; eine Manifestation, welche die identische Bewegung des Unterschiedenen in sich selbst, die Reflexion des Scheins als Scheins in sich ist. – Umgekehrt wird zugleich dadurch die Zufälligkeit zur Freiheit, indem die Seiten der Notwendigkeit, welche die Gestalt für sich freier, nicht in einander scheinender Wirklichkeiten haben, nunmehr gesetzt sind als Identität, so dass diese Totalitäten der Reflexion-in-sich, in ihrem Unterschiede nun auch als identische scheinen, oder gesetzt sind nur als eine und dieselbe Reflexion.

Die absolute Substanz, als absolute Form sich von sich unterscheidend, stößt sich daher nicht mehr als Notwendigkeit von sich ab, noch fällt sie als Zufälligkeit in gleichgültige, sich äußerliche Substanzen aus einander, sondern unterscheidet sich einerseits in die Totalität, welche, – die vorhin passive Substanz –, Ursprüngliches ist als die Reflexion aus der Bestimmtheit in sich, als einfaches Ganzes, das sein Gesetztsein in sich selbst enthält und als identisch darin mit sich gesetzt ist, das Allgemeine; – andererseits in die Totalität, – die vorhin ursächliche Substanz, – als in die Reflexion eben so aus der Bestimmtheit in sich zur negativen Bestimmtheit, welche so als die mit sich identische Bestimmtheit ebenfalls das Ganze, aber als die mit sich identische Negativität gesetzt ist; – das Einzelne. Unmittelbar aber, weil das Allgemeine nur identisch mit sich ist, indem es die Bestimmtheit als aufgehoben in sich enthält, also das Negative als Negatives ist, – ist es dieselbe Negativität, welche die Einzelnheit ist; – und die Einzelnheit, weil sie eben so das bestimmte Bestimmte, das Negative als Negatives ist, ist sie unmittelbar dieselbe Identität, welche die Allgemeinheit ist. Diese ihre einfache Identität ist die Besonderheit, welche vom Einzelnen das Moment der Bestimmtheit, vom Allgemeinen das Moment der Reflexion-in-sich in unmittelbarer Einheit enthält. Diese drei Totalitäten sind daher Eine und dieselbe Reflexion, welche als negative Beziehung auf sich in jene beiden sich unterscheidet, aber als in einen vollkommen durchsichtigen Unterschied, nämlich in die bestimmte Einfachheit, oder in die einfache Bestimmtheit, welche ihre Eine und dieselbe Identität ist. – Dies ist der Begriff, das Reich der Subjektivität oder der Freiheit.

Zweiter Teil. Die subjektive Logik oder die Lehre vom Begriff

Vorbericht

Dieser Teil der Logik, der die Lehre vom Begriffe enthält, und den dritten Teil des Ganzen ausmacht, wird auch unter dem besondern Titel: System der subjektiven Logik, zur Bequemlichkeit derjenigen Freunde dieser Wissenschaft ausgegeben, die für die hier abgehandelten, in dem Umfange der gewöhnlich so genannten Logik befaßten Materien ein größeres Interesse zu haben gewöhnt sind, als für die weitern logischen Gegenstände, die in den beiden ersten Teilen abgehandelt worden. – Für diese frühern Teile konnte ich auf die Nachsicht billiger Beurteiler wegen der wenigen Vorarbeiten Anspruch machen, die mir einen Anhalt, Materialien und einen Faden des Fortgangs hätten gewähren können. Bei dem gegenwärtigen, darf ich diese Nachsicht vielmehr aus dem entgegengesetzten Grunde ansprechen; indem sich für die Logik des Begriffs ein völlig fertiges und festgewordenes, man kann sagen, verknöchertes Material vorfindet, und die Aufgabe darin besteht, dasselbe in Flüssigkeit zu bringen, und den lebendigen Begriff in solchem toten Stoffe wieder zu entzünden; wenn es seine Schwierigkeiten hat, in einem öden Lande eine neue Stadt zu erbauen, so findet sich zwar Material genug, aber desto mehr Hindernisse anderer Art, wenn es darum zu tun ist, einer alten, festgebauten, in fortwährendem Besitz und Bewohnung erhaltenen Stadt eine neue Anlage zu geben; man muss sich unter anderem auch entschließen, von vielem sonst wertgeachtetem des Vorrats gar keinen Gebrauch zu machen. –

Vornehmlich aber darf die Größe des Gegenstandes selbst zur Entschuldigung der unvollkommenen Ausführung angeführt werden. Denn welcher Gegenstand ist erhabener für die Erkenntnis, als die Wahrheit selbst? – Der Zweifel aber, ob nicht dieser Gegenstand es eben sei, der einer Entschuldigung bedürfe, liegt nicht aus dem Wege, wenn man sich des Sinns erinnert, in welchem Pilatus die Frage: was ist Wahrheit? sagte; – nach dem Dichter:

– – – – mit der Miene des Hofmanns, die kurzsichtig, doch lächelnd des Ernstes Sache verdammet. Jene Frage schließt dann den Sinn, der als ein Moment der Höflichkeit angesehen werden kann, und die Erinnerung daran in sich, dass das Ziel, die Wahrheit zu erkennen, etwas bekanntlich aufgegebenes, längst abgetanes, und die Unerreichbarkeit der Wahrheit auch unter Philosophen und Logikern von Profession etwas anerkanntes sei. – Wenn aber die Frage der Religion nach dem Werte der Dinge, der Einsichten und Handlungen, die dem Inhalte nach, einen gleichen Sinn hat, in unsern Zeiten ihr Recht sich wieder mehr vindiziert, so muss wohl die Philosophie hoffen, dass es auch nicht mehr so auffallend gefunden werde, wenn sie wieder, zunächst in ihrem unmittelbaren Felde, ihr wahrhaftes Ziel geltend macht, und nachdem sie in die Art und Weise und in die Anspruchslosigkeit anderer Wissenschaften auf Wahrheit, herabgefallen, sich wieder zu demselben zu erheben strebt. Wegen dieses Versuchs kann es eigentlich nicht erlaubt sein, eine Entschuldigung zu machen; aber wegen der Ausführung desselben darf ich für eine solche noch erwähnen, dass meine Amts-Verhältnisse und andere persönliche Umstände mir nur eine zerstreute Arbeit in einer Wissenschaft gestatteten, welche einer unzerstreuten und ungeteilten Anstrengung bedarf und würdig ist.

Nürnberg den 21. Jul. 1816.

Vom Begriff im allgemeinen

Was die Natur des Begriffes sei, kann so wenig unmittelbar angegeben werden, als der Begriff irgend eines andern Gegenstandes unmittelbar aufgestellt werden kann. Es könnte etwa scheinen, dass um den Begriff eines Gegenstandes anzugeben, das Logische vorausgesetzt werde, und dieses somit nicht wieder etwas anderes zu seinem Voraus haben, noch ein abgeleitetes sein könne, wie in der Geometrie logische Sätze, wie sie in Anwendung auf die Größe erscheinen und in dieser Wissenschaft gebraucht werden, in der Form von Axiomen, unabgeleiteten und unableitbaren Erkenntnisbestimmungen vorangeschickt werden. Ob nun wohl der Begriff nicht nur als eine subjektive Voraussetzung, sondern als absolute Grundlage anzusehen ist, so kann er dies doch nicht sein, als insofern er sich zur Grundlage gemacht hat. Das abstrakt-Unmittelbare ist wohl ein Erstes; als dies Abstrakte, ist es aber vielmehr ein Vermitteltes, von dem also, wenn es in seiner Wahrheit gefasst werden soll, seine Grundlage erst zu suchen ist. Diese muss daher zwar ein Unmittelbares sein, aber so dass es aus der Aufhebung der Vermittlung sich zum Unmittelbaren gemacht hat.

Der Begriff ist von dieser Seite zunächst überhaupt als das Dritte zum Sein und Wesen, zum Unmittelbaren und zur Reflexion anzusehen. Sein und Wesen sind insofern die Momente seines Werdens; er aber ist ihre Grundlage und Wahrheit, als die Identität, in welcher sie untergegangen und enthalten sind. Sie sind in ihm, weil er ihr Resultat ist, enthalten, aber nicht mehr als Sein und als Wesen; diese Bestimmung haben sie nur, insofern sie noch nicht in diese ihre Einheit zurückgegangen sind.

Die objektive Logik, welche das Sein und Wesen betrachtet, macht daher eigentlich die genetische Exposition des Begriffes aus. Näher ist die Substanz schon das reale Wesen, oder das Wesen, in so fern es mit dem Sein vereinigt und in Wirklichkeit getreten ist. Der Begriff hat daher die Substanz zu seiner unmittelbaren Voraussetzung, sie ist das an sich, was er als Manifestiertes ist. Die dialektische Bewegung der Substanz durch die Kausalität und Wechselwirkung hindurch ist daher die unmittelbare Genesis des Begriffes, durch welche sein Werden dargestellt wird. Aber sein Werden hat, wie das Werden überall, die Bedeutung, dass es die Reflexion des Übergehenden in seinen Grund ist, und dass das zunächst anscheinend Andere, in welches das erstere übergegangen, dessen Wahrheit ausmacht. So ist der Begriff die Wahrheit der Substanz, und indem die bestimmte Verhältnisweise der Substanz die Notwendigkeit ist, zeigt sich die Freiheit als die Wahrheit der Notwendigkeit, und als die Verhältnisweise des Begriffs.

Die eigene, notwendige Fortbestimmung der Substanz, ist das Setzen dessen, was an und für sich ist; der Begriff nun ist diese absolute Einheit des Seins und der Reflexion, dass das An- und Für sich sein erst dadurch ist, dass es eben so sehr Reflexion oder Gesetztsein ist, und dass das Gesetztsein das An- und Für sich sein ist. – Dies abstrakte Resultat erläutert sich durch die Darstellung seiner konkreten Genesis; sie enthält die Natur des Begriffes; sie muss aber dessen Abhandlung vorangegangen sein. Die Hauptmomente dieser Exposition, (welche im 2ten Buch der objektiven Logik ausführlich abgehandelt worden ist) sind daher hier kürzlich zusammen zu stellen:

Die Substanz ist das Absolute, das an- und für sich-seiende Wirkliche; – an sich als die einfache Identität der Möglichkeit und Wirklichkeit, absolutes, alle Wirklichkeit und Möglichkeit in sich enthaltendes Wesen; für sich, diese Identität als absolute Macht oder schlechthin sich auf sich beziehende Negativität. – Die Bewegung der Substantialität, welche durch diese Momente gesetzt ist, besteht darin,

1) Dass die Substanz, als absolute Macht oder sich auf sich beziehende Negativität, sich zu einem Verhältnisse unterscheidet, worin jene zunächst nur einfache Momente, als Substanzen, und als ursprüngliche Voraussetzungen sind. – Das bestimmte Verhältnis derselben ist das einer passiven Substanz, – der Ursprünglichkeit des einfachen An sich seins, welches machtlos sich nicht selbst setzend, nur ursprüngliches Gesetztsein ist; – und von aktiver Substanz, der sich auf sich beziehenden Negativität, welche als solche sich als andres gesetzt hat, und auf dies Andre bezieht. Dies andre ist eben die passive Substanz, welche sie sich in der Ursprünglichkeit ihrer Macht als Bedingung vorausgesetzt hat. – Dies Voraussetzen ist so zu fassen, dass die Bewegung der Substanz selbst zunächst unter der Form des einen Moments ihres Begriffs, des An sich seins ist, dass die Bestimmtheit der einen der im Verhältnis stehenden Substanzen, auch Bestimmtheit dieses Verhältnisses selbst ist.

2) Das andere Moment ist das Fürsichsein oder dass die Macht sich als sich auf sich selbst beziehende Negativität setzt, wodurch sie das Vorausgesetzte wieder aufhebt. – Die aktive Substanz ist die Ursache; sie wirkt; das heißt, sie ist nun das Setzen, wie sie vorher das Voraussetzen war, dass a) der Macht auch der Schein der Macht, dem Gesetztsein auch der Schein des Gesetztseins gegeben wird. Das, was in der Voraussetzung ursprüngliches war, wird in der Kausalität durch die Beziehung auf anderes, das, was es an sich ist; die Ursache bringt eine Wirkung, und zwar an einer andern Substanz hervor; sie ist nunmehr Macht in Beziehung auf ein anderes; erscheint in so fern als Ursache, aber ist es erst durch dies Erscheinen. – An die passive Substanz tritt die Wirkung, wodurch sie als Gesetztsein nun auch erscheint, aber erst darin passive Substanz ist.

3) Aber es ist noch mehr hierin vorhanden, als nur diese Erscheinung; nämlich a) die Ursache wirkt auf die passive Substanz, sie verändert deren Bestimmung; aber diese ist das Gesetztsein, sonst ist nichts an ihr zu verändern; die andere Bestimmung aber, die sie erhält, ist die Ursächlichkeit; die passive Substanz wird also zur Ursache, Macht und Tätigkeit. b) es wird die Wirkung an ihr gesetzt von der Ursache; das aber von der Ursache gesetzte ist die im Wirken mit sich identische Ursache selbst; es ist diese, welche sich an die Stelle der passiven Substanz setzt. – Eben so in Ansehung der aktiven Substanz ist a) das Wirken das Übersetzen der Ursache in die Wirkung, in ihr anderes, das Gesetztsein, und b) in der Wirkung zeigt sich die Ursache als das, was sie ist, die Wirkung ist identisch mit der Ursache, nicht ein anderes; die Ursache zeigt also im Wirken das Gesetztsein als das, was sie wesentlich ist. – Nach beiden Seiten also, des identischen sowohl als des negativen Beziehens der andern auf sie, wird jede das Gegenteil ihrer selbst; dies Gegenteil aber wird jede, dass die andere, also auch jede, identisch mit sich selbst bleibt. – Aber beides, das identische und das negative Beziehen, ist ein und dasselbe; die Substanz ist nur in ihrem Gegenteil identisch mit sich selbst, und dies macht die absolute Identität der als zwei gesetzten Substanzen aus. Die aktive Substanz wird durch das Wirken, d. h. indem sie sich als das Gegenteil ihrer selbst setzt, was zugleich das Aufheben ihres vorausgesetzten Andersseins, der passiven Substanz, ist, als Ursache oder ursprüngliche Substantialität manifestiert. Umgekehrt wird durch das Einwirken das Gesetztsein als Gesetztsein, das Negative, als Negatives, somit die passive Substanz als sich auf sich beziehende Negativität, manifestiert; und die Ursache geht in diesem Andern ihrer selbst schlechthin nur mit sich zusammen. Durch dies Setzen wird also die vorausgesetzte oder an sich seiende Ursprünglichkeit für sich; aber dies An und für sich sein ist nur dadurch, dass dies Setzen eben so sehr ein Aufheben des Vorausgesetzten ist, oder die absolute Substanz nur aus und in ihrem Gesetztsein zu sich selbst zurückgekommen, und dadurch absolut ist. Diese Wechselwirkung ist hiermit die sich wieder aufhebende Erscheinung; die Offenbarung des Scheins der Kausalität, worin die Ursache als Ursache ist, dass er Schein ist. Diese unendliche Reflexion in sich selbst, dass das An- und- Fürsichsein erst dadurch ist, dass es Gesetztsein ist, ist die Vollendung der Substanz. Aber diese Vollendung ist nicht mehr die Substanz selbst, sondern ist ein höheres, der Begriff, das Subjekt. Der Übergang des Substantialitäts-Verhältnisses geschieht durch seine eigene immanente Notwendigkeit, und ist weiter nichts, als die Manifestation ihrer selbst, dass der Begriff ihre Wahrheit, und die Freiheit die Wahrheit der Notwendigkeit ist.

Es ist schon früher im 2ten Buch der objektiven Logik (S. 376f. Anm.) erinnert worden, dass die Philosophie, welche sich auf den Standpunkt der Substanz stellt und darauf stehen bleibt, das System des Spinoza ist. Es ist daselbst zugleich der Mangel dieses Systems sowohl der Form als Materie nach aufgezeigt worden. Ein anderes aber ist die Widerlegung desselben. In Rücksicht auf die Widerlegung eines philosophischen Systems ist anderwärts gleichfalls die allgemeine Bemerkung gemacht worden, dass daraus die schiefe Vorstellung zu verbannen ist, als ob das System als durchaus falsch dargestellt werden solle, und als ob das wahre System dagegen dem falschen nur entgegengesetzt sei. Aus dem Zusammenhange, in welchem hier das Spinozistische System vorkommt, geht von selbst der wahre Standpunkt desselben und der Frage, ob es wahr oder falsch sei, hervor. Das Substantialitäts-Verhältnis erzeugte sich durch die Natur des Wesens; dies Verhältnis, so wie seine zu einem Ganzen erweiterte Darstellung in einem Systeme ist daher ein notwendiger Standpunkt, auf welchen das Absolute sich stellt. Ein solcher Standpunkt ist daher nicht als eine Meinung, eine subjektive, beliebige Vorstellungs- und Denkweise eines Individuums, als eine Verirrung der Spekulation, anzusehen; diese findet sich vielmehr auf ihrem Wege notwendig darauf versetzt, und insofern ist das System vollkommen wahr. Aber es ist nicht der höchste Standpunkt. Allein insofern kann das System nicht als falsch, als der Widerlegung bedürftig und fähig angesehen werden; sondern nur dies daran ist als das falsche zu betrachten, dass es der höchste Standpunkt sei. Das wahre System kann daher auch nicht das Verhältnis zu ihm haben, ihm nur entgegengesetzt zu sein; denn so wäre dies entgegengesetzte selbst ein einseitiges. Vielmehr als das höhere muss es das untergeordnete in sich enthalten.

Ferner muss die Widerlegung nicht von außen kommen, d. h. nicht von Annahmen ausgehen, welche außer jenem Systeme liegen, denen es nicht entspricht. Es braucht jene Annahmen nur nicht anzuerkennen; der Mangel ist nur für den ein Mangel, welcher von den auf sie gegründeten Bedürfnissen und Forderungen ausgeht. Insofern ist gesagt worden, dass wer die Freiheit und Selbstständigkeit des selbstbewussten Subjekts nicht für sich als entschieden voraussetze, für den könne keine Widerlegung des Spinozismus Statt finden. Ohnehin ignoriert ein so hoher, und in sich schon so reicher Standpunkt, als das Substantialitätsverhältnis, jene Annahme nicht, sondern enthält sie auch; eins der Attribute der spinozistischen Substanz ist das Denken. Er versteht vielmehr die Bestimmungen, unter welchen diese Annahmen ihm widerstreiten, aufzulösen und in sich zu ziehen, so dass sie in demselben aber in den ihm angemessenen Modifikationen erscheinen. Der Nerv des äußerlichen Widerlegens beruht dann allein darauf, die entgegengesetzten Formen jener Annahmen, z. B. das absolute Selbstbestehen des denkenden Individuums gegen die Form des Denkens, wie es in der absoluten Substanz mit der Ausdehnung identisch gesetzt wird, seinerseits steif und fest zu halten. Die wahrhafte Widerlegung muss in die Kraft des Gegners eingehen und sich in den Umkreis seiner Stärke stellen; ihn außerhalb seiner selbst angreifen und da Recht zu behalten, wo er nicht ist, fördert die Sache nicht. Die einzige Widerlegung des Spinozismus kann daher nur darin bestehen, dass sein Standpunkt zuerst als wesentlich und notwendig anerkannt werde, dass aber zweitens dieser Standpunkt aus sich selbst auf den höhern gehoben werde. Das Substantialitäts-Verhältnis ganz nur an und für sich selbst betrachtet, führt sich zu seinem Gegenteil, dem Begriffe, über. Die im letzten Buch enthaltene Exposition der Substanz, welche zum Begriffe überführt, ist daher die einzige und wahrhafte Widerlegung des Spinozismus. Sie ist die Enthüllung der Substanz, und diese ist die Genesis des Begriffs, deren Hauptmomente oben zusammengestellt worden. – Die Einheit der Substanz ist ihr Verhältnis der Notwendigkeit; aber so ist sie nur innre Notwendigkeit; indem sie durch das Moment der absoluten Negativität sich setzt, wird sie manifestierte oder gesetzte Identität, und damit die Freiheit, welche die Identität des Begriffs ist. Dieser, die aus der Wechselwirkung resultierende Totalität, ist die Einheit der beiden Substanzen der Wechselwirkung, so dass sie aber nunmehr der Freiheit angehören, indem sie nicht mehr ihre Identität als ein blindes, das heißt innerliches, sondern dass sie wesentlich die Bestimmung haben, als Schein oder Reflexionsmomente zu sein, wodurch jede mit ihrem Andern oder ihrem Gesetztsein eben so unmittelbar zusammengegangen und jede ihr Gesetztsein in sich selbst enthält, somit in ihrem Andern schlechthin nur als identisch mit sich gesetzt ist.

Im Begriffe hat sich daher das Reich der Freiheit eröffnet. Er ist das freie, weil die an und für sichseiende Identität, welche die Notwendigkeit der Substanz ausmacht, zugleich als aufgehoben, oder als Gesetztsein ist, und dies Gesetztsein als sich auf sich selbst beziehend, eben jene Identität ist. Die Dunkelheit der im Causalverhältnisse stehenden Substanzen für einander, ist verschwunden, denn die Ursprünglichkeit ihres Selbstbestehens ist in Gesetztsein übergegangen, und dadurch zur sich selbst durchsichtigen Klarheit geworden; die ursprüngliche Sache ist dies, indem sie nur die Ursache ihrer selbst ist, und dies ist die zum Begriffe befreite Substanz.

Es ergibt sich hieraus für den Begriff sogleich folgende nähere Bestimmung. Weil das An- und- für sich sein unmittelbar als Gesetztsein ist, ist der Begriff in seiner einfachen Beziehung auf sich selbst, absolute Bestimmtheit; aber welche eben so als sich nur auf sich beziehend unmittelbar einfache Identität ist. Aber diese Beziehung der Bestimmtheit auf sich selbst, als das Zusammengehen derselben mit sich, ist eben so sehr die Negation der Bestimmtheit, und der Begriff ist als diese Gleichheit mit sich selbst das Allgemeine. Aber diese Identität hat so sehr die Bestimmung der Negativität; sie ist die Negation oder Bestimmtheit, welche sich auf sich bezieht, so ist der Begriff Einzelnes. Jedes von ihnen ist die Totalität, jedes enthält die Bestimmung des andern in sich, und darum sind diese Totalitäten eben so schlechthin nur Eine, als diese Einheit die Diremtion ihrer selbst in den freien Schein dieser Zweiheit ist; – einer Zweiheit, welche in dem Unterschied des Einzelnen und Allgemeinen als vollkommener Gegensatz erscheint, der aber so sehr Schein ist, dass indem das eine begriffen und ausgesprochen wird, darin das andere unmittelbar begriffen und ausgesprochen ist.

Das so eben vorgetragene ist als der Begriff des Begriffes zu betrachten. Wenn derselbe von demjenigen abzuweichen scheinen kann, was man sonst unter Begriff verstehe, so könnte verlangt werden, dass aufgezeigt würde, wie dasselbe, was hier als der Begriff sich ergeben hat, in andern Vorstellungen oder Erklärungen enthalten sei. Einerseits kann es jedoch nicht um eine durch die Autorität des gewöhnlichen Verstehens begründete Bestätigung zu tun sein; in der Wissenschaft des Begriffes kann dessen Inhalt und Bestimmung allein durch die immanente Deduktion bewährt werden, welche seine Genesis enthält, und welche bereits hinter uns liegt. Auf der andern Seite muss wohl an sich in demjenigen, was sonst als der Begriff des Begriffs vorgelegt wird, der hier deduzierte zu erkennen sein. Aber es ist nicht so leicht, das aufzufinden, was Andere von der Natur des Begriffes gesagt haben. Denn meistens befassen sie sich mit dieser Aufsuchung gar nicht, und setzen voraus, dass jeder es schon von selbst verstehe, wenn man von dem Begriffe spreche. Neuerlich konnte man sich der Bemühung mit dem Begriffe um so mehr überhoben glauben, da, wie es eine Zeitlang Ton war, der Einbildungskraft, dann dem Gedächtnisse alles mögliche Schlimme nachzusagen, es in der Philosophie seit geraumer Zeit zur Gewohnheit geworden, und zum Teil noch gegenwärtig ist, auf den Begriff alle üble Nachrede zu häufen, ihn, der das höchste des Denkens ist, verächtlich zu machen und dagegen für den höchsten sowohl szientifischen als moralischen Gipfel das Unbegreifliche und das Nicht-Begreifen anzusehen.

Ich beschränke mich hier auf eine Bemerkung, die für das Auffassen der hier entwickelten Begriffe dienen kann, und es erleichtern mag, sich darein zu finden. Der Begriff, insofern er zu einer solchen Existenz gediehen ist, welche selbst frei ist, ist nichts anderes als Ich oder das reine Selbstbewusstsein. Ich habe wohl Begriffe, das heißt, bestimmte Begriffe; aber Ich ist der reine Begriff selbst, der als Begriff zum Dasein gekommen ist. Wenn man daher an die Grundbestimmungen, welche die Natur des Ich ausmachen, erinnert, so darf man voraussetzen, dass an etwas Bekanntes, d. i. der Vorstellung geläufiges, erinnert wird. Ich aber ist diese erstlich reine sich auf sich beziehende Einheit, und dies nicht unmittelbar, sondern indem es von aller Bestimmtheit und Inhalt abstrahiert, und in die Freiheit der schrankenlosen Gleichheit mit sich selbst zurückgeht. So ist es Allgemeinheit; Einheit, welche nur durch jenes negative Verhalten, welches als das Abstrahieren erscheint, Einheit mit sich ist, und dadurch alles Bestimmtsein in sich aufgelöst enthält. Zweitens ist Ich eben so unmittelbar als die sich auf sich selbst beziehende Negativität, Einzelnheit, absolutes Bestimmtsein, welches sich anderem gegenüberstellt, und es ausschließt; individuelle Persönlichkeit. Jene absolute Allgemeinheit, die eben so unmittelbar absolute Vereinzelung ist, und ein An- und Für-sichsein, welches schlechthin Gesetztsein und nur dies An- und Für-sichsein durch die Einheit mit dem Gesetztsein ist, macht ebenso die Natur des Ich, als des Begriffes aus; von dem einen und dem andern ist nichts zu begreifen, wenn nicht die angegebenen beiden Momente zugleich in ihrer Abstraktion und zugleich in ihrer vollkommenen Einheit aufgefasst werden.

Wenn nach der gewöhnlichen Weise von dem Verstande, den Ich habe, gesprochen wird, so versteht man darunter ein Vermögen oder Eigenschaft, die in dem Verhältnisse zu Ich stehe, wie die Eigenschaft des Dings zum Dinge selbst, – einem unbestimmten Substrate, welches nicht der wahrhafte Grund und das Bestimmende seiner Eigenschaft sei. Nach dieser Vorstellung habe Ich Begriffe und den Begriff, wie ich auch einen Rock, Farbe und andere äußerliche Eigenschaften habe. Kant ist über dieses äußerliche Verhältnis des Verstands als des Vermögens der Begriffe, und der Begriffe selbst, zum Ich, hinausgegangen. Es gehört zu den tiefsten und richtigsten Einsichten, die sich in der Kritik der Vernunft finden, dass die Einheit, die das Wesen des Begriffs ausmacht, als die ursprünglich-synthetische Einheit der Apperzeption, als Einheit des: Ich denke, oder des Selbstbewusstseins erkannt wird. – Dieser Satz macht die sogenannte transzendentale Deduktion der Kategorie aus; sie hat aber von jeher für eines der schwersten Stücke der Kantischen Philosophie gegolten, – wohl aus keinem andern Grunde, als weil sie fordert, dass über die bloße Vorstellung des Verhältnisses, in welchem Ich und der Verstand oder die Begriffe zu einem Ding und seinen Eigenschaften oder Akzidenzen stehen, zum Gedanken hinausgegangen werden soll. Objekt, sagt Kant, Kritik der r. V. S. 137. 2te Ausg. ist das, in dessen Begriff das Mannigfaltige einer gegebenen Anschauung vereinigt ist. Alle Vereinigung der Vorstellungen erfordert aber Einheit des Bewusstseins in der Synthesis derselben. Folglich ist diese Einheit des Bewusstseins dasjenige, was allein die Beziehung der Vorstellungen auf einen Gegenstand, mithin ihre objektive Gültigkeit, ausmacht, und worauf selbst die Möglichkeit des Verstands beruht. Kant unterscheidet die subjektive Einheit des Bewusstseins hiervon, die Einheit der Vorstellung, ob ich mir eines Mannigfaltigen als zugleich oder nach einander bewusst bin, was von empirischen Bedingungen abhänge. Die Prinzipien dagegen der objektiven Bestimmung der Vorstellungen seien allein aus dem Grundsatze der transzendentalen Einheit der Apperzeption abzuleiten. Durch die Kategorien, welche diese objektiven Bestimmungen sind, werde das Mannigfaltige gegebener Vorstellungen so bestimmt, dass es zur Einheit des Bewusstseins gebracht werde. – Nach dieser Darstellung ist die Einheit des Begriffs dasjenige, wodurch etwas nicht bloße Gefühlsbestimmung, Anschauung oder auch bloße Vorstellung, sondern Objekt ist, welche objektive Einheit, die Einheit des Ich mit sich selbst ist. – Das Begreifen eines Gegenstandes besteht in der Tat in nichts anderem, als dass Ich denselben sich zu eigen macht, ihn durchdringt, und ihn in seine eigene Form, d. i. in die Allgemeinheit, welche unmittelbar Bestimmtheit, oder Bestimmtheit, welche unmittelbar Allgemeinheit ist, bringt. Der Gegenstand in der Anschauung oder auch in der Vorstellung ist noch ein äußerliches, fremdes. Durch das Begreifen wird, das An- und-Fürsichsein, das er im Anschauen und Vorstellen hat, in ein Gesetztsein verwandelt; Ich durchdringt ihn denkend. Wie er aber im Denken ist, so ist er erst an und für sich; wie er in der Anschauung oder Vorstellung ist, ist er Erscheinung; das Denken hebt seine Unmittelbarkeit, mit der er zunächst vor uns kommt, auf, und macht so ein Gesetztsein aus ihm; dies sein Gesetztsein aber ist sein An- und Fürsichsein, oder seine Objektivität. Diese Objektivität hat der Gegenstand somit im Begriffe, und dieser ist die Einheit des Selbstbewusstseins, in die er aufgenommen worden; seine Objektivität oder der Begriff ist daher selbst nichts anderes, als die Natur des Selbstbewusstseins; hat keine andere Momente oder Bestimmungen, als das Ich selbst.

Hiernach rechtfertigt es sich durch einen Hauptsatz der Kantischen Philosophie, dass, um das zu erkennen, was der Begriff sei, an die Natur des Ich erinnert wird. Umgekehrt aber ist hierzu notwendig, den Begriff des Ich aufgefasst zu haben, wie er vorhin angeführt worden. Wenn bei der bloßen Vorstellung des Ich stehen geblieben wird, wie sie unsrem gewöhnlichen Bewusstsein vorschwebt, so ist Ich nur das einfache Ding, welches auch Seele genannt wird, dem der Begriff als ein Besitz oder Eigenschaft inhäriert. Diese Vorstellung, welche sich nicht damit einlässt, weder Ich noch den Begriff zu begreifen, kann nicht dazu dienen, das Begreifen des Begriffs zu erleichtern oder näher zu bringen.

Die angeführte Kantische Darstellung enthält noch zwei Seiten, die den Begriff betreffen, und einige weitere Bemerkungen notwendig machen. Vors erste sind der Stufe des Verstands, die Stufen des Gefühls und der Anschauung vorausgeschickt; und es ist ein wesentlicher Satz der Kantischen Transcendental-Philosophie, dass die Begriffe ohne Anschauung leer sind, und allein als Beziehungen des durch die Anschauung gegebenen Mannigfaltigen Gültigkeit haben. Zweitens ist der Begriff als das Objektive der Erkenntnis angegeben worden, somit als die Wahrheit. Aber auf der andern Seite wird derselbe als etwas bloß subjektives genommen, aus dem sich die Realität, unter welcher, da sie der Subjektivität gegenübergestellt wird, die Objektivität zu verstehen ist, nicht herausklauben lasse; und überhaupt wird der Begriff und das Logische für etwas nur formelles erklärt, das, weil es von dem Inhalt abstrahiere, die Wahrheit nicht enthalte.

Was nun erstens jenes Verhältnis des Verstands oder Begriffs zu den ihm vorausgesetzten Stufen betrifft, so kommt es darauf an, welches die Wissenschaft ist, die abgehandelt wird, um die Form jener Stufen zu bestimmen. In unserer Wissenschaft, als der reinen Logik, sind diese Stufen, Sein und Wesen. In der Psychologie sind es das Gefühl und die Anschauung, und dann die Vorstellung überhaupt, welche dem Verstande vorausgeschickt werden. In der Phänomenologie des Geistes, als der Lehre vom Bewusstsein, wurde durch die Stufen des sinnlichen Bewusstseins und dann des Wahrnehmens zum Verstande aufgestiegen. Kant schickt ihm nur Gefühl und Anschauung voraus. Wie unvollständig zunächst diese Stufenleiter ist, gibt er schon selbst dadurch zu erkennen, dass er als Anhang zu der transzendentalen Logik oder Verstandeslehre, noch eine Abhandlung über die Reflexionsbegriffe hinzufügt; – eine Sphäre, welche zwischen der Anschauung und dem Verstande, oder dem Sein und Begriffe liegt. Über die Sache selbst ist vors erste zu bemerken, dass jene Gestalten von Anschauung, Vorstellung und dergleichen dem selbstbewussten Geiste angehören, der als solcher nicht in der logischen Wissenschaft betrachtet wird. Die reinen Bestimmungen von Sein, Wesen und Begriff, machen zwar auch die Grundlage und das innere einfache Gerüste der Formen des Geistes aus; der Geist als anschauend eben so als sinnliches Bewusstsein, ist in der Bestimmtheit des unmittelbaren Seins, so wie der Geist als vorstellend, wie auch als wahrnehmendes Bewusstsein sich vom Sein auf die Stufe des Wesens oder der Reflexion erhoben hat. Allein diese konkreten Gestalten gehen die logische Wissenschaft so wenig an, als die konkreten Formen, welche die logischen Bestimmungen in der Natur annehmen, und welche Raum und Zeit, alsdann der sich erfüllende Raum und Zeit, als unorganische Natur, und die organische Natur sein würden. Eben so ist hier auch der Begriff, nicht als Aktus des selbstbewussten Verstandes, nicht der subjektive Verstand zu betrachten, sondern der Begriff an und für sich, welcher ebensowohl eine Stufe der Natur, als des Geistes ausmacht. Das Leben oder die organische Natur ist diese Stufe der Natur, auf welcher der Begriff hervortritt; aber als blinder, sich selbst nicht fassender d. h. nicht denkender Begriff; als solcher kommt er nur dem Geiste zu. Von jener ungeistigen aber sowohl, als von dieser geistigen Gestalt des Begriffs ist seine logische Form unabhängig, es ist hierüber schon in der Einleitung die nötige Vorerinnerung gemacht worden; es ist dies eine Bedeutung, welche nicht erst innerhalb der Logik zu rechtfertigen ist, sondern mit der man vor derselben im Reinen sein muss.

Wie nun aber auch die Formen gestaltet sein möchten, welche dem Begriffe vorangehen, so kommt es zweitens auf das Verhältnis an, in welchem der Begriff zu denselben gedacht wird. Dies Verhältnis wird sowohl in der gewöhnlichen psychologischen Vorstellung, als auch in der Kantischen Transcendental-Philosophie so angenommen, dass der empirische Stoff, das Mannigfaltige der Anschauung und Vorstellung zuerst für sich da ist, und dass dann der Verstand dazu hintrete, Einheit in denselben bringe, und ihn durch Abstraktion in die Form der Allgemeinheit erhebe. Der Verstand ist auf diese Weise eine für sich leere Form, welche teils nur durch jenen gegebenen Inhalt Realität erhält, teils von ihm abstrahiert, nämlich ihn als etwas aber nur für den Begriff unbrauchbares weglässt. Der Begriff ist in dem einen und dem andern Tun nicht das unabhängige, nicht das Wesentliche und Wahre jenes vorausgehenden Stoffes, welches vielmehr die Realität an und für sich ist, die sich aus dem Begriffe nicht herausklauben lässt.

Es muss nun allerdings zugegeben werden, dass der Begriff als solcher noch nicht vollständig ist, sondern in die Idee sich erheben muss, welche erst die Einheit des Begriffs und der Realität ist; wie sich in dem Verfolge durch die Natur des Begriffes selbst ergeben muss. Denn die Realität, die er sich gibt, darf nicht als ein äußerliches aufgenommen, sondern muss nach wissenschaftlicher Forderung aus ihm selbst abgeleitet werden. Aber es ist wahrhaftig nicht jener durch die Anschauung und die Vorstellung gegebene Stoff, welcher gegen den Begriff als das Reale geltend gemacht werden darf. »Es ist nur ein Begriff,« pflegt man zu sagen, indem man nicht nur die Idee, sondern das sinnliche, räumliche und zeitliche handgreifliche Dasein, als etwas gegenüberstellt, das vortrefflicher sei, als der Begriff. Das Abstrakte hält man dann darum für geringer, als das Konkrete, weil aus jenem so viel dergleichen Stoff weggelassen worden sei. Das Abstrahieren hat in dieser Meinung die Bedeutung, dass aus dem Konkreten nur zu unserem subjektiven Behuf, ein oder das andere Merkmal so herausgenommen werden, dass mit dem Weglassen so vieler anderer Eigenschaften und Beschaffenheiten des Gegenstandes, denselben an ihrem Werte und ihrer Würde nichts benommen sein solle; sondern sie als das Reelle, nur auf der andern Seite drüben, noch immer als völlig geltendes gelassen werden; so dass es nur das Unvermögen des Verstandes sei, solchen Reichtum nicht aufzunehmen, und sich mit der dürftigen Abstraktion begnügen zu müssen. Wenn nun der gegebene Stoff der Anschauung und das Mannigfaltige der Vorstellung, als das Reelle gegen das Gedachte und den Begriff genommen wird, so ist dies eine Ansicht, welche abgelegt zu haben nicht nur Bedingung des Philosophierens ist, sondern schon von der Religion vorausgesetzt wird; wie ist ein Bedürfnis und der Sinn derselben möglich, wenn die flüchtige und oberflächliche Erscheinung des Sinnlichen und Einzelnen noch für das Wahre gehalten wird? Die Philosophie aber gibt die begriffene Einsicht, was es mit der Realität des sinnlichen Seins für eine Bewandtnis habe, und schickt jene Stufen des Gefühls und der Anschauung, des sinnlichen Bewusstseins u.s.f. insofern dem Verstande voraus, als sie in dessen Werden seine Bedingungen, aber nur so sind, dass der Begriff aus ihrer Dialektik und Nichtigkeit als ihr Grund hervorgeht, nicht aber dass er durch ihre Realität bedingt wäre. Das abstrahierende Denken ist daher nicht als bloßes Auf die Seite-Stellen des sinnlichen Stoffes zu betrachten, welcher dadurch in seiner Realität keinen Eintrag leide, sondern es ist vielmehr das Aufheben und die Reduktion desselben als bloßer Erscheinung auf das Wesentliche, welches nur im Begriff sich manifestiert. Wenn das freilich nur als ein Merkmal oder Zeichen dienen soll, was von der konkreten Erscheinung in den Begriff aufzunehmen sei, so darf es allerdings auch irgend eine nur sinnliche einzelne Bestimmung des Gegenstandes sein, die wegen irgend eines äußerlichen Interesses aus den andern herausgewählt wird, und von gleicher Art und Natur, wie die übrigen, ist.

Ein hauptsächlicher Missverstand, welcher hierbei obwaltet, ist, als ob das natürliche Prinzip, oder der Anfang, von dem in der natürlichen Entwicklung oder in der Geschichte des sich bildenden Individuums ausgegangen wird, das Wahre und im Begriffe Erste sei. Anschauung oder Sein sind wohl der Natur nach das Erste oder die Bedingung für den Begriff, aber sie sind darum nicht das an und für sich Unbedingte, im Begriffe hebt sich vielmehr ihre Realität und damit zugleich der Schein auf, den sie als das bedingende Reelle hatten. Wenn es nicht um die Wahrheit, sondern nur um die Historie zu tun ist, wie es im Vorstellen und dem erscheinenden Denken zugehe, so kann man allerdings bei der Erzählung stehen bleiben, dass wir mit Gefühlen und Anschauungen anfangen, und der Verstand aus dem Mannigfaltigen derselben eine Allgemeinheit oder ein Abstraktes herausziehe, und begreiflich jene Grundlage dazu nötig habe, welche bei diesem Abstrahieren, noch in der ganzen Realität, mit welcher sie sich zuerst zeigte, dem Vorstellen stehen bleibe. Aber die Philosophie soll keine Erzählung dessen sein, was geschieht, sondern eine Erkenntnis dessen, was wahr darin ist, und aus dem Wahren soll sie ferner das begreifen, was in der Erzählung als ein bloßes Geschehen erscheint.

Wenn in der oberflächlichen Vorstellung von dem, was der Begriff ist, alle Mannigfaltigkeit außer dem Begriffe steht, und diesem nur die Form der abstrakten Allgemeinheit oder der leeren Reflexionsidentität zukommt, so kann schon zunächst daran erinnert werden, dass auch sonst für die Angabe eines Begriffs oder die Definition, zu der Gattung, welche selbst schon eigentlich nicht rein abstrakte Allgemeinheit ist, ausdrücklich auch die spezifische Bestimmtheit gefordert wird. Wenn nur mit etwas denkender Betrachtung darauf reflektiert würde, was dies sagen will, so würde sich ergeben, dass damit das Unterscheiden als ein eben so wesentliches Moment des Begriffes angesehen wird. Kant hat diese Betrachtung durch den höchst wichtigen Gedanken eingeleitet, dass es synthetische Urteile à priori gebe. Diese ursprüngliche Synthesis der Apperzeption ist eines der tiefsten Prinzipien für die spekulative Entwicklung; sie enthält den Anfang zum wahrhaften Auffassen der Natur des Begriffs, und ist jener leeren Identität oder abstrakten Allgemeinheit, welche keine Synthesis in sich ist, vollkommen entgegengesetzt. – Diesem Anfange entspricht jedoch die weitere Ausführung wenig. Schon der Ausdruck: Synthesis leitet leicht wieder zur Vorstellung einer äußerlichen Einheit, und bloßen Verbindung von solchen, die an und für sich getrennt sind. Alsdann ist die Kantische Philosophie nur bei dem psychologischen Reflexe des Begriffs stehen geblieben, und ist wieder zur Behauptung der bleibenden Bedingtheit des Begriffes durch ein Mannigfaltiges der Anschauung zurück gegangen. Sie hat die Verstandeserkenntnisse und die Erfahrung nicht darum als einen erscheinenden Inhalt ausgesprochen, weil die Kategorien selbst nur endliche sind, sondern aus dem Grunde eines psychologischen Idealismus, weil sie nur Bestimmungen seien, die vom Selbstbewusstsein herkommen. Auch gehört hierher, dass der Begriff wieder ohne das Mannigfaltige der Anschauung inhaltslos und leer sein soll, ungeachtet er à priori eine Synthesis sei; indem er dies ist, hat er ja die Bestimmtheit und den Unterschied in sich selbst. Indem sie die Bestimmtheit des Begriffs, damit die absolute Bestimmtheit, die Einzelheit, ist, ist der Begriff, Grund und Quelle aller endlichen Bestimmtheit und Mannigfaltigkeit.

Die formelle Stellung, welche er als Verstand behält, wird in der Kantischen Darstellung dessen, was Vernunft sei, vollendet. In der Vernunft, der höchsten Stufe des Denkens, sollte man erwarten, der Begriff werde die Bedingtheit, in welcher er auf der Stufe des Verstandes noch erscheint, verlieren, und zur vollendeten Wahrheit kommen. Diese Erwartung wird aber getäuscht. Dadurch dass Kant das Verhalten der Vernunft zu den Kategorien als nur dialektisch bestimmt, und zwar das Resultat dieser Dialektik schlechthin nur als das unendliche Nichts auffasst, so verliert die unendliche Einheit der Vernunft, auch noch die Synthesis und damit jenen Anfang eines spekulativen, wahrhaft unendlichen Begriffs, sie wird zu der bekannten ganz formellen, bloß regulativen Einheit des systematischen Verstandesgebrauchs. Es wird für einen Mißbrauch erklärt, dass die Logik, die bloß ein Canon der Beurteilung sein solle, als ein Organon zur Hervorbringung objektiver Einsichten angesehen werde. Die Vernunftbegriffe, in denen man eine höhere Kraft und tiefern Inhalt ahnden musste, haben nichts Konstitutives mehr, wie noch die Kategorien; sie sind bloße Ideen; es soll ganz wohl erlaubt sein, sie zu gebrauchen, aber mit diesen intelligiblen Wesen, in denen sich alle Wahrheit ganz aufschließen sollte, soll weiter nichts gemeint sein, als Hypothesen, denen eine Wahrheit an und für sich zuzuschreiben, eine völlige Willkür und Tollkühnheit sein würde, da sie – in keiner Erfahrung vorkommen können. – Hätte man es je denken sollen, dass die Philosophie den intelligiblen Wesen darum die Wahrheit absprechen würde, weil sie des räumlichen und zeitlichen Stoffes der Sinnlichkeit entbehren?

Es hängt hiermit unmittelbar der Gesichtspunkt zusammen, in Rücksicht auf welchen der Begriff und die Bestimmung der Logik überhaupt zu betrachten ist, und der in der Kantischen Philosophie auf die gleiche Weise, wie insgemein genommen wird; das Verhältnis nämlich des Begriffs und seiner Wissenschaft zur Wahrheit selbst. Es ist vorhin aus der Kantischen Deduktion der Kategorien angeführt worden, dass nach derselben das Objekt, als in welchem das Mannigfaltige der Anschauung vereinigt ist, nur diese Einheit ist durch die Einheit des Selbstbewusstseins. Die Objektivität des Denkens ist also hier bestimmt ausgesprochen, eine Identität des Begriffs und des Dinges, welche die Wahrheit ist. Auf gleiche Weise wird auch insgemein zugegeben, dass indem das Denken einen gegebenen Gegenstand sich aneignet, dieser dadurch eine Veränderung erleidet, und aus einem sinnlichen zu einem gedachten gemacht werde; dass aber diese Veränderung nicht nur nichts an seiner Wesentlichkeit ändere, sondern dass er vielmehr erst in seinem Begriffe in seiner Wahrheit; in der Unmittelbarkeit, in welcher er gegeben ist, aber nur Erscheinung und Zufälligkeit, dass die Erkenntnis des Gegenstands, welche ihn begreift, die Erkenntnis desselben, wie er an und für sich ist, und der Begriff seine Objektivität selbst sei. Auf der andern Seite wird aber eben so wieder behauptet, wir können die Dinge doch nicht erkennen, wie sie an und für sich seien, und die Wahrheit sei für die erkennende Vernunft unzugänglich; jene Wahrheit, welche in der Einheit des Objekts und des Begriffs besteht, sei doch nur Erscheinung; und zwar nun wieder aus dem Grunde, weil der Inhalt nur das Mannigfaltige der Anschauung sei. Es ist hierüber schon daran erinnert worden, dass eben im Begriffe vielmehr diese Mannigfaltigkeit, insofern sie der Anschauung im Gegensatze gegen den Begriff angehört, aufgehoben werde, und der Gegenstand durch den Begriff in seine nicht zufällige Wesenheit zurückgeführt sei; diese tritt in die Erscheinung, darum eben ist die Erscheinung nicht bloß ein wesenloses, sondern Manifestation des Wesens. Die aber ganz frei gewordene Manifestation desselben ist der Begriff. – Diese Sätze, an welche hier erinnert wird, sind darum keine dogmatische Assertionen, weil sie aus der ganzen Entwicklung des Wesens durch sich selbst hervorgegangene Resultate sind. Der jetzige Standpunkt, auf welchen diese Entwicklung geführt hat, ist, dass die Form des Absoluten, welche höher als Sein und Wesen, der Begriff ist. Indem er nach dieser Seite, Sein und Wesen, wozu auch bei andern Ausgangspunkten, Gefühl und Anschauung und Vorstellung gehören, und welche als seine vorangehenden Bedingungen erschienen, sich unterworfen und sich als ihren unbedingten Grund erwiesen hat, so ist nun noch die zweite Seite übrig, deren Abhandlung dieses dritte Buch der Logik gewidmet ist, die Darstellung nämlich, wie er die Realität, welche in ihm verschwunden, in und aus sich bildet. Es ist daher allerdings zugegeben worden, dass die Erkenntnis, welche nur bei dem Begriff rein als solchem steht, noch unvollständig ist und nur erst zur abstrakten Wahrheit gekommen ist. Aber ihre Unvollständigkeit liegt nicht darin, dass sie jener vermeintlichen Realität, die im Gefühl und Anschauung gegeben sei, entbehre; sondern, dass der Begriff noch nicht seine eigene aus ihm selbst erzeugte Realität sich gegeben hat. Darin besteht die gegen und an dem empirischen Stoff und genauer an seinen Kategorien und Reflexionsbestimmungen erwiesene Absolutheit des Begriffes, dass derselbe nicht, wie er außer und vor dem Begriffe erscheint, Wahrheit habe, sondern allein in seiner Idealität, oder Identität mit dem Begriffe. Die Herleitung des Reellen aus ihm, wenn man es Herleitung nennen will, besteht zunächst wesentlich darin, dass der Begriff in seiner formellen Abstraktion sich als unvollendet zeigt, und durch die in ihm selbst gegründete Dialektik zur Realität so übergeht, dass er sie aus sich erzeugt, aber nicht, dass er zu einer fertigen, ihm gegenübergefundenen Realität wieder zurückfällt, und zu etwas, das sich als das Unwesentliche der Erscheinung kund getan, seine Zuflucht nimmt, weil er, nachdem er sich um ein Besseres umgesehen, doch dergleichen nicht gefunden habe. – Es wird immer als etwas verwundernswürdiges ausgezeichnet werden, wie die Kantische Philosophie, dasjenige Verhältnis des Denkens zum sinnlichen Dasein, bei dem sie stehen blieb, für ein nur relatives Verhältnis der bloßen Erscheinung erkannte, und eine höhere Einheit beider in der Idee überhaupt, und z. B. in der Idee eines anschauenden Verstandes sehr wohl anerkannte und aussprach, doch bei jenem relativen Verhältnisse und bei der Behauptung stehen geblieben ist, dass der Begriff schlechthin von der Realität getrennt sei und bleibe, – somit als die Wahrheit dasjenige behauptete, was sie als endliche Erkenntnis aussprach, und das für überschwenglich, unerlaubt und für Gedanken Dinge erklärte, was sie als Wahrheit erkannte, und wovon sie den bestimmten Begriff aufstellte.

Indem es zunächst hier die Logik, nicht die Wissenschaft überhaupt ist, von derem Verhältnisse zur Wahrheit die Rede ist, so muss ferner noch zugegeben werden, dass jene als die formelle Wissenschaft nicht auch diejenige Realität enthalten könne und solle, welche der Inhalt weiterer Teile der Philosophie, der Wissenschaften der Natur und des Geistes, ist. Diese konkreten Wissenschaften treten allerdings zu einer reellern Form der Idee heraus als die Logik, aber zugleich nicht so, dass sie zu jener Realität sich wieder umwendeten, welche das über seine Erscheinung, zur Wissenschaft erhobene Bewusstsein aufgegeben, oder auch zum Gebrauch von Formen, wie die Kategorien und Reflexionsbestimmungen sind, deren Endlichkeit und Unwahrheit sich in der Logik dargestellt hat, wieder zurückkehrten. Vielmehr zeigt die Logik die Erhebung der Idee zu der Stufe, von daraus sie die Schöpferin der Natur wird und zur Form einer konkreten Unmittelbarkeit überschreitet, deren Begriff aber auch diese Gestalt wieder zerbricht, um zu sich selbst, als konkreter Geist, zu werden. Gegen diese konkreten Wissenschaften, welche aber das Logische oder den Begriff zum innern Bildner haben und behalten, wie sie es zum Vorbildner hatten, ist die Logik selbst allerdings die formelle Wissenschaft, aber die Wissenschaft der absoluten Form, welche in sich Totalität ist, und die reine Idee der Wahrheit selbst enthält. Diese absolute Form hat an ihr selbst ihren Inhalt oder Realität; der Begriff, indem er nicht die triviale, leere Identität ist, hat in dem Momente seiner Negativität oder des absoluten Bestimmens die unterschiedenen Bestimmungen; der Inhalt ist überhaupt nichts anderes als solche Bestimmungen der absoluten Form; der durch sie selbst gesetzte, und daher auch ihr angemessene Inhalt. – Diese Form ist darum auch von ganz anderer Natur, als gewöhnlich die logische Form genommen wird. Sie ist schon für sich selbst die Wahrheit, indem dieser Inhalt seiner Form, oder diese Realität ihrem Begriffe angemessen ist, und die reine Wahrheit, weil dessen Bestimmungen noch nicht die Form eines absoluten Andersseins oder der absoluten Unmittelbarkeit haben. – Kant, indem er (Kr. der r. Vern. S. 83.) in Beziehung auf die Logik, auf die alte und berühmte Frage: Was die Wahrheit sei? zu reden kommt, schenkt vors erste als etwas triviales die Namenerklärung, dass sie die Übereinstimmung der Erkenntnis mit ihrem Gegenstande sei; – eine Definition, die von großem, ja von dem höchsten Werte ist. Wenn man sich derselben bei der Grundbehauptung des transzendentalen Idealismus erinnert, dass die Vernunfterkenntnis die Dinge an sich zu erfassen nicht vermögend sei, dass die Realität schlechthin außer dem Begriffe liege, so zeigt sich sogleich, dass eine solche Vernunft, die sich mit ihrem Gegenstande, den Dingen an sich, nicht in Übereinstimmung zu setzen vermag, und die Dinge an sich, die nicht mit dem Vernunftbegriffe, der Begriff, der nicht mit der Realität, eine Realität, die nicht mit dem Begriffe in Übereinstimmung ist, unwahre Vorstellungen sind. Wenn Kant die Idee eines anschauenden Verstandes an jene Definition der Wahrheit gehalten hätte, so würde er diese Idee, welche die geforderte Übereinstimmung ausdrückt, nicht als ein Gedankending, sondern vielmehr als Wahrheit behandelt haben.

»Das, was man zu wissen verlange, gibt Kant ferner an, sei ein allgemeines und sicheres Kriterium der Wahrheit einer jeden Erkenntnis; es würde ein solches sein, welches von allen Erkenntnissen, ohne Unterschied ihrer Gegenstände, gültig wäre; da man aber bei demselben von allem Inhalt der Erkenntnis (Beziehung auf ihr Objekt) abstrahiert, und Wahrheit gerade diesen Inhalt angeht, so würde es ganz unmöglich und ungereimt sein, nach einem Merkmal der Wahrheit dieses Inhalts der Erkenntnisse zu fragen – Es ist hier die gewöhnliche Vorstellung von der formellen Funktion der Logik sehr bestimmt ausgedrückt, und das angeführte Räsonnement scheint sehr einleuchtend zu sein. Vors erste aber ist zu bemerken, dass es solchem formellen Räsonnement gewöhnlich so geht, in seinem Reden die Sache zu vergessen, die es zur Grundlage gemacht und von der es spricht. Es würde ungereimt sein, heißt es, nach einem Kriterium der Wahrheit des Inhalts der Erkenntnis zu fragen; – aber nach der Definition macht nicht der Inhalt die Wahrheit aus, sondern die Übereinstimmung desselben mit dem Begriffe. Ein Inhalt, wie von ihm hier gesprochen wird, ohne den Begriff, ist ein begriffloses, somit wesenloses; nach dem Kriterium der Wahrheit eines solchen kann freilich nicht gefragt werden, aber aus dem entgegengesetzten Grunde; darum nämlich nicht, weil er um seiner Begrifflosigkeit willen nicht die geforderte Übereinstimmung ist, sondern weiter nichts als ein der wahrheitslosen Meinung angehöriges sein kann. – Lassen wir die Erwähnung des Inhalts bei Seite, der hier die Verwirrung verursacht, in welche aber der Formalismus jedesmal verfällt, und die ihn das Gegenteil dessen sagen lässt, was er vorbringen will, so oft er sich auf Erläuterung einlässt, und bleiben bei der abstrakten Ansicht stehen, dass das Logische nur formell sei, und von allem Inhalt vielmehr abstrahiere; – so haben wir eine einseitige Erkenntnis, welche keinen Gegenstand enthalten soll, eine leere, bestimmungslose Form, die also eben so wenig eine Übereinstimmung, da zur Übereinstimmung wesentlich Zwei gehören, – eben so wenig Wahrheit ist. – An der à priorischen Synthesis des Begriffs hatte Kant ein höheres Prinzip, worin die Zweiheit in der Einheit, somit dasjenige erkannt werden konnte, was zur Wahrheit gefordert wird; aber der sinnliche Stoff, das Mannigfaltige der Anschauung war ihm zu mächtig, um davon weg zur Betrachtung des Begriffs und der Kategorien an und für sich, und zu einem spekulativen Philosophieren kommen zu können.

Indem die Logik Wissenschaft der absoluten Form ist, so muss dies Formelle, damit es ein Wahres sei, an ihm selbst einen Inhalt haben, welcher seiner Form gemäß sei, und um so mehr, da das logische Formelle die reine Form, also das logische Wahre, die reine Wahrheit selbst sein muss. Dieses Formelle muss daher in sich viel reicher an Bestimmungen und Inhalt, so wie auch von unendlich größerer Wirksamkeit auf das Konkrete gedacht werden, als es gewöhnlich genommen wird. Die logischen Gesetze für sich, (das ohnehin heterogene, die angewandte Logik und übrige psychologische und anthropologische Material weggerechnet,) werden gewöhnlich außer dem Satze des Widerspruchs, auf einige dürftige Sätze, die Umkehrung der Urteile, und die Formen der Schlüsse betreffend, beschränkt. Die selbst hierbei vorkommenden Formen, so wie weitere Bestimmungen derselben werden nur gleichsam historisch aufgenommen, nicht der Kritik, ob sie an und für sich ein Wahres seien, unterworfen. So gilt z. B. die Form des positiven Urteils für etwas an sich völlig richtiges, wobei es ganz allein auf den Inhalt ankomme, ob ein solches Urteil wahr sei. Ob diese Form an und für sich eine Form der Wahrheit, ob der Satz, den sie ausspricht, das Einzelne ist ein Allgemeines, nicht in sich dialektisch sei, an diese Untersuchung wird nicht gedacht. Es wird geradezu dafür gehalten, dass dies Urteil für sich fähig, Wahrheit zu enthalten, und jener Satz, den jedes positive Urteil ausspricht, ein wahrer sei; obschon unmittelbar erhellt, dass ihm dasjenige fehlt, was die Definition der Wahrheit fordert, nämlich die Übereinstimmung des Begriffs und seines Gegenstandes; das Prädikat, welches hier das Allgemeine ist, als den Begriff, das Subjekt, welches das Einzelne ist, als den Gegenstand genommen, so stimmt das eine mit dem andern nicht überein. Wenn aber das abstrakte Allgemeine, welches das Prädikat ist, noch nicht einen Begriff ausmacht, als zu welchem allerdings mehr gehört; – so wie auch solches Subjekt noch nicht viel weiter als ein grammatisches ist, wie sollte das Urteil Wahrheit enthalten können, da sein Begriff und Gegenstand nicht übereinstimmen, oder ihm der Begriff, wohl auch der Gegenstand, gar fehlt? – Dies ist daher vielmehr das unmögliche und ungereimte, in dergleichen Formen, wie ein positives Urteil und wie das Urteil überhaupt ist, die Wahrheit fassen zu wollen. So wie die Kantische Philosophie die Kategorien nicht an und für sich betrachtete, sondern sie nur aus dem schiefen Grunde, weil sie subjektive Formen des Selbstbewusstseins seien, für endliche Bestimmungen, die das Wahre zu enthalten unfähig seien, erklärte, so hat sie noch weniger die Formen des Begriffs, welche der Inhalt der gewöhnlichen Logik sind, der Kritik unterworfen; sie hat vielmehr einen Teil derselben, nämlich die Funktionen der Urteile für die Bestimmung der Kategorie aufgenommen, und sie als gültige Voraussetzungen gelten lassen. Soll in den logischen Formen auch weiter nichts gesehen werden, als formelle Funktionen des Denkens, so wären sie schon darum der Untersuchung, in wiefern sie für sich der Wahrheit entsprechen, würdig. Eine Logik, welche dies nicht leistet, kann höchstens auf den Wert einer naturhistorischen Beschreibung der Erscheinungen des Denkens, wie sie sich vorfinden, Anspruch machen. Es ist ein unendliches Verdienst des Aristoteles, welches uns mit der höchsten Bewunderung für die Stärke dieses Geistes erfüllen muss, diese Beschreibung zuerst unternommen zu haben. Aber es ist nötig, dass weiter gegangen, und teils der systematische Zusammenhang, teils aber der Wert der Formen erkannt werde.

Einteilung

Der Begriff zeigt sich obenhin betrachtet, als die Einheit des Seins und Wesens. Das Wesen ist die erste Negation des Seins, das dadurch zum Schein geworden ist, der Begriff ist die zweite, oder die Negation dieser Negation; also das wiederhergestellte Sein, aber als die unendliche Vermittlung und Negativität desselben in sich selbst. Sein und Wesen haben daher im Begriffe nicht mehr die Bestimmung, in welcher sie als Sein und Wesen sind, noch sind sie nur in solcher Einheit, dass jedes in dem andern scheine. Der Begriff unterscheidet sich daher nicht in diese Bestimmungen. Er ist die Wahrheit des substantiellen Verhältnisses, in welchem Sein und Wesen ihre erfüllte Selbstständigkeit, und Bestimmung durch einander erreichen. Als die Wahrheit der Substantialität erwies sich die substantielle Identität, welche eben so sehr und nur als das Gesetztsein ist. Das Gesetztsein ist das Dasein und Unterscheiden; das An- und Fürsichsein hat daher im Begriffe ein sich gemässes, und wahres Dasein erreicht, denn jenes Gesetztsein ist das An- und Für-sichsein selbst. Dies Gesetztsein macht den Unterschied des Begriffes in ihm selbst aus; seine Unterschiede, weil er unmittelbar das An- und Für-sichsein ist, sind selbst der ganze Begriff; in ihrer Bestimmtheit allgemeine, und identisch mit ihrer Negation.

Dies ist nun der Begriff selbst des Begriffes. Aber es ist nur erst sein Begriff; – oder er ist selbst auch nur der Begriff. Weil er das An- und Für-sichsein ist, insofern es Gesetztsein ist, oder die absolute Substanz, insofern sie die Notwendigkeit unterschiedener Substanzen als Identität offenbart, so muss diese Identität das, was sie ist, selbst setzen. Die Momente der Bewegung des Substantialitäts-Verhältnisses, wodurch der Begriff geworden ist, und die dadurch dargestellte Realität ist erst im Übergange zum Begriffe; sie ist noch nicht als seine eigene, aus ihm hervorgegangene Bestimmung; sie fiel in die Sphäre der Notwendigkeit, die seinige kann nur seine freie Bestimmung, ein Dasein sein, in welchem er als identisch mit sich, dessen Momente Begriffe und durch ihn selbst gesetzte sind.

Zuerst ist also der Begriff nur an sich die Wahrheit; weil er nur ein inneres ist, so ist er ebensosehr nur ein äußeres. Er ist zuerst überhaupt ein Unmittelbares, und in dieser Gestalt haben seine Momente die Form von unmittelbaren, festen Bestimmungen. Er erscheint als der bestimmte Begriff, als die Sphäre des bloßen Verstandes. – Weil diese Form der Unmittelbarkeit ein seiner Natur noch nicht angemessenes Dasein ist, da er das sich nur auf sich selbst beziehende Freie ist, so ist sie eine äußerliche Form, in der der Begriff nicht als an- und für-sich seiendes, sondern als nur gesetztes oder ein Subjektives gelten kann. – Die Gestalt des unmittelbaren Begriffes macht den Standpunkt aus, nach welchem der Begriff ein subjektives Denken, eine der Sache äußerliche Reflexion ist. Diese Stufe macht daher die SUBJECTIVITÄT oder den formellen Begriff aus. Die Äußerlichkeit desselben erscheint in dem festen Sein seiner Bestimmungen, wodurch jede für sich als ein isoliertes, qualitatives auftritt, das nur in äußerer Beziehung auf sein Anderes ist. Die Identität des Begriffes aber, die eben das innre oder subjektive Wesen derselben ist, setzt sie in dialektische Bewegung, durch welche sich ihre Vereinzelung und damit die Trennung des Begriffs von der Sache aufhebt und als ihre Wahrheit die Totalität, hervorgeht, welche der objektive Begriff ist.

II. Der Begriff in seiner OBJECTIVITÄT ist die an- und für-sichseiende Sache selbst. Durch seine notwendige Fortbestimmung macht der formelle Begriff sich selbst zur Sache, und verliert dadurch das Verhältnis der Subjektivität und Äußerlichkeit gegen sie. Oder umgekehrt ist die Objektivität der aus seiner Innerlichkeit hervorgetretene und in das Dasein übergegangene reelle Begriff. – In dieser Identität mit der Sache hat er somit eigenes und freies Dasein. Aber es ist dies noch eine unmittelbare, noch nicht negative Freiheit. Eins mit der Sache ist er in sie versenkt; seine Unterschiede sind objektive Existenzen, in denen er selbst wieder das Innre ist. Als die Seele des objektiven Daseins muss er sich die Form der Subjektivität geben, die er als formeller Begriff unmittelbar hatte; so tritt er in der Form des Freien, die er in der Objektivität noch nicht hatte, ihr gegenüber, und macht darin die Identität mit ihr, die er an und für sich als objektiver Begriff mit ihr hat, zu einer auch gesetzten.

In dieser Vollendung, worin er in seiner Objektivität eben so die Form der Freiheit hat, ist der adäquate Begriff, die IDEE. Die VERNUNFT, welche die Sphäre der Idee ist, ist die sich selbst enthüllte Wahrheit, worin der Begriff die schlechthin ihm angemessene Realisation hat, und insofern frei ist, als er diese seine objektive Welt in seiner Subjektivität, und diese in jener erkennt.

Erster Abschnitt. Die Subjektivität

Der Begriff ist zuerst der formelle, der Begriff im Anfang oder der als unmittelbarer ist. – In der unmittelbaren Einheit ist sein Unterschied oder Gesetztsein zuerst zunächst selbst einfach und nur ein Schein, so dass die Momente des Unterschiedes unmittelbar die Totalität des Begriffes sind, und nur der BEGRIFF als solcher sind.

Zweitens aber, weil er die absolute Negativität ist, so dirimiert er sich, und setzt sich als das Negative oder als das Andre seiner selbst; und zwar weil er erst der unmittelbare ist, hat dies Setzen oder Unterscheiden die Bestimmung, dass die Momente gleichgültig gegeneinander und jedes für sich wird; seine Einheit ist in dieser Teilung nur noch äußere Beziehung. So als Beziehung seiner als selbstständig und gleichgültig gesetzten Momente ist er das URTHEIL.

Drittens das Urteil enthält wohl die Einheit des in seine selbstständigen Momente verlornen Begriffs, aber sie ist nicht gesetzt. Sie wird dies durch die dialektische Bewegung des Urteils, das hierdurch der SCHLUSS geworden ist, zum vollständig gesetzten Begriff; indem im Schluss, eben so wohl die Momente desselben als selbstständige Extreme, wie auch deren vermittelnde Einheit gesetzt ist.

Indem aber unmittelbar diese Einheit selbst als die vereinigende Mitte, und die Momente als selbstständige Extreme zunächst einander gegenüber stehen, so hebt dies widersprechende Verhältnis, das im formalen Schlusse Statt findet, sich auf, und die Vollständigkeit des Begriffs geht in die Einheit der Totalität über, die Subjektivität des Begriffes in seine Objektivität.

Erstes Kapitel. Der Begriff

Durch den Verstand pflegt das Vermögen der Begriffe überhaupt ausgedrückt zu werden, er wird insofern von der Urteilskraft und dem Vermögen der Schlüsse, als der formellen Vernunft, unterschieden. Vornehmlich aber wird er der Vernunft entgegengesetzt; insofern aber bedeutet er nicht das Vermögen des Begriffs überhaupt, sondern der bestimmten Begriffe, wobei die Vorstellung herrscht, als ob der Begriff NUR ein bestimmtes sei. Wenn der Verstand in dieser Bedeutung von der formellen Urteilskraft und der formellen Vernunft unterschieden wird, so ist er als Vermögen des einzelnen bestimmten Begriffs zu nehmen. Denn das Urteil und der Schluss oder die Vernunft sind selbst, als formales, nur ein Verständiges, indem sie unter der Form der abstrakten Begriffsbestimmtheit stehen. Der Begriff gilt aber hier überhaupt nicht als bloß abstrakt-bestimmtes; der Verstand ist daher von der Vernunft nur so zu unterscheiden, dass jener nur das Vermögen des Begriffes überhaupt sei.

Dieser allgemeine Begriff, der nun hier zu betrachten ist, enthält die drei Momente, Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelnheit. Der Unterschied und die Bestimmungen, die er sich in dem Unterscheiden gibt, machen die Seite aus, welche vorhin Gesetztsein genannt wurde. Da dieses in dem Begriffe identisch mit dem An- und Für-sichsein ist, so ist jedes jener Momente so sehr ganzer Begriff, als bestimmter Begriff, und als eine Bestimmung des Begriffs.

Zuerst ist er reiner Begriff, oder die Bestimmung der Allgemeinheit. Der reine oder allgemeine Begriff ist aber auch nur ein bestimmter, oder besonderer Begriff, der sich auf die Seite neben die andern stellt. Weil der Begriff die Totalität ist, also in seiner Allgemeinheit oder rein identischen Beziehung auf sich selbst, wesentlich das Bestimmen und Unterscheiden ist, so hat er in ihm selbst den Maßstab, wodurch diese Form seiner Identität mit sich, indem sie alle Momente durchdringt und in sich fasst, eben so unmittelbar sich bestimmt, nur das Allgemeine gegen die Unterschiedenheit der Momente zu sein.

Zweitens ist der Begriff dadurch als dieser besondere oder als bestimmte Begriff, welcher als gegen andere unterschieden gesetzt ist.

Drittens die Einzelnheit ist der aus dem Unterschiede in die absolute Negativität sich reflektierende Begriff. Dies ist zugleich das Moment, worin er aus seiner Identität in sein Anderssein übergetreten ist, und zum Urteil wird.

A) Der allgemeine Begriff

Der reine Begriff ist das absolut unendliche, unbedingte und freie. Es ist hier, wo die Abhandlung, welche den Begriff zu ihrem Inhalte hat, beginnt, noch einmal nach seiner Genesis zurückzusehen. Das Wesen ist aus dem Sein, und der Begriff aus dem Wesen somit auch aus dem Sein geworden. Dies Werden hat aber die Bedeutung des Gegenstoßes seiner selbst, so dass das Gewordene vielmehr das Unbedingte und Ursprüngliche ist. Das Sein ist in seinem Übergange zum Wesen, zu einem Schein oder Gesetztsein, und das Werden oder das Übergehen in Anderes zu einem Setzen geworden, und umgekehrt hat das Setzen oder die Reflexion des Wesens sich aufgehoben und sich zu einem Nichtgesetzten, einem ursprünglichen Sein hergestellt. Der Begriff ist die Durchdringung dieser Momente, dass das Qualitative, und ursprünglich-seiende nur als Setzen und nur als Rückkehr-in-sich ist, und diese reine Reflexion-in-sich schlechthin das Anderswerden oder die Bestimmtheit ist, welche eben so daher unendliche, sich auf sich beziehende Bestimmtheit ist.

Der Begriff ist daher zuerst so die absolute Identität mit sich, dass sie dies nur ist, als die Negation der Negation, oder als die unendliche Einheit der Negativität mit sich selbst. Diese reine Beziehung des Begriffs auf sich, welche dadurch diese Beziehung ist, als durch die Negativität sich setzend, ist die Allgemeinheit des Begriffs.

Die Allgemeinheit, da sie die höchst einfache Bestimmung ist, scheint keiner Erklärung fähig zu sein; denn eine Erklärung muss sich auf Bestimmungen und Unterscheidungen einlassen, und von ihrem Gegenstande prädizieren, das einfache aber wird hierdurch vielmehr verändert, als erklärt. Es ist aber gerade die Natur des Allgemeinen, ein solches einfaches zu sein, welches durch die absolute Negativität den höchsten Unterschied und Bestimmtheit in sich enthält. Das Sein ist einfaches, als unmittelbares; deswegen ist es ein nur Gemeintes, und kann man von ihm nicht sagen, was es ist; es ist daher unmittelbar eins mit seinem Andern, dem Nichtsein. Eben dies ist sein Begriff, ein solches einfaches zu sein, das in seinem Gegenteil unmittelbar verschwindet; er ist das Werden. Das Allgemeine dagegen ist das einfache, welches eben so sehr das reichste in sich selbst ist; weil es der Begriff ist.

Es ist daher erstens die einfache Beziehung auf sich selbst; es ist nur in sich. Aber diese Identität ist zweitens in sich absolute Vermittlung; nicht aber ein vermitteltes. Vom Allgemeinen, welches ein vermitteltes, nämlich das Abstrakte, dem Besondern und Einzelnen entgegengesetzte Allgemeine ist, ist erst bei dem bestimmten Begriffe zu reden. – Aber auch schon das Abstrakte enthält dies, dass, um es zu erhalten, erfordert werde, andere Bestimmungen des Konkreten wegzulassen. Diese Bestimmungen sind als Determinationen überhaupt Negationen; eben so ist ferner das Weglassen derselben ein Negieren. Es kommt also beim Abstrakten gleichfalls die Negation der Negation vor. Diese gedoppelte Negation aber wird vorgestellt, als ob sie demselben äußerlich sei, und sowohl die weggelassenen weitern Eigenschaften des Konkreten von der beibehaltenen, welche der Inhalt des Abstrakten ist, verschieden sei, als auch diese Operation des Weglassens der übrigen und des Beibehaltens der einen, außer derselben vorgehe. Zu solcher Äußerlichkeit hat sich das Allgemeine gegen jene Bewegung noch nicht bestimmt; es ist noch selbst in sich jene absolute Vermittlung, welche eben die Negation der Negation oder absolute Negativität ist.

Nach dieser ursprünglichen Einheit, ist vors erste das erste Negative oder die Bestimmung keine Schranke für das Allgemeine, sondern es erhält sich darin, und ist positiv mit sich identisch. Die Kategorien des Seins waren, als Begriffe, wesentlich diese Identitäten der Bestimmungen mit sich selbst, in ihrer Schranke oder ihrem Anderssein; diese Identität war aber nur an sich der Begriff; sie war noch nicht manifestiert. Daher die qualitative Bestimmung als solche in ihrer andern unterging und eine von ihr verschiedene Bestimmung zu ihrer Wahrheit hatte. Das Allgemeine hingegen, wenn es sich auch in eine Bestimmung setzt, bleibt es darin, was es ist. Es ist die Seele des Konkreten, dem es innewohnt, ungehindert und sich selbst gleich in dessen Mannigfaltigkeit und Verschiedenheit. Es wird nicht mit in das Werden gerissen, sondern kontinuiert sich ungetrübt durch dasselbe, und hat die Kraft unveränderlicher, unsterblicher Selbsterhaltung.

Eben so scheint es aber nicht nur in sein Anderes, wie die Reflexionsbestimmung. Diese als ein relatives bezieht sich nicht nur auf sich, sondern ist ein Verhalten. Sie gibt sich in ihrem Andern kund; aber scheint nur erst an ihm, und das Scheinen eines jeden an dem andern oder ihr gegenseitiges Bestimmen hat bei ihrer Selbstständigkeit, die Form eines äußerlichen Tuns. – Das Allgemeine dagegen ist gesetzt als das Wesen seiner Bestimmung, die eigene positive Natur derselben. Denn die Bestimmung, die sein Negatives ausmacht, ist im Begriffe schlechthin nur als ein Gesetztsein, oder wesentlich nur zugleich als das Negative des Negativen, und sie ist nur als diese Identität des Negativen mit sich, welche das Allgemeine ist. Dieses ist insofern auch die Substanz seiner Bestimmungen; aber so, dass das, was für die Substanz als solche ein zufälliges war, die eigne Vermittlung des Begriffes mit sich selbst, seine eigene immanente Reflexion ist. Diese Vermittlung, welche das Zufällige zunächst zur Notwendigkeit erhebt, ist aber die manifestierte Beziehung; der Begriff ist nicht der Abgrund der formlosen Substanz, oder die Notwendigkeit, als die innre Identität von einander verschiedener und sich beschränkender Dinge oder Zustände, sondern als absolute Negativität das formierende und erschaffende, und weil die Bestimmung nicht als Schranke, sondern schlechthin so sehr als aufgehobene, als Gesetztsein ist, so ist der Schein die Erscheinung als des Identischen.

Das Allgemeine ist daher die freie Macht; es ist es selbst und greift über sein Anderes über; aber nicht als ein gewaltsames, sondern das vielmehr in demselben ruhig und bei sich selbst ist. Wie es die freie Macht genannt worden, so könnte es auch die freie Liebe, und schrankenlose Seligkeit genannt werden, denn es ist ein Verhalten seiner zu dem Unterschiedenen nur als zu sich selbst, in demselben ist es zu sich selbst zurückgekehrt.

Es ist so eben der Bestimmtheit erwähnt worden, obgleich der Begriff nur erst als das Allgemeine und nur mit sich identische, noch nicht dazu fortgegangen ist. Es kann aber von dem Allgemeinen nicht ohne die Bestimmtheit, welche näher die Besonderheit und Einzelnheit ist, gesprochen werden; denn es enthält sie in seiner absoluten Negativität an und für sich; die Bestimmtheit wird also nicht von außen dazu genommen, wenn beim Allgemeinen von ihr gesprochen wird. Als Negativität überhaupt, oder nach der ersten, unmittelbaren Negation hat es die Bestimmtheit überhaupt als Besonderheit an ihm; als zweites als Negation der Negation ist es absolute Bestimmtheit, oder Einzelnheit und Konkretion. – Das Allgemeine ist somit die Totalität des Begriffes, es ist Konkretes, ist nicht ein leeres, sondern hat vielmehr durch seinen Begriff Inhalt; – einen Inhalt, in dem es sich nicht nur erhält, sondern der ihm eigen und immanent ist. Es kann von dem Inhalte wohl abstrahiert werden; so erhält man aber nicht das Allgemeine des Begriffs, sondern das Abstrakte, welches ein isoliertes, unvollkommenes Moment des Begriffes ist, und keine Wahrheit hat.

Näher ergibt sich das Allgemeine so als diese Totalität. Insoferne es die Bestimmtheit in sich hat, ist sie nicht nur die erste Negation, sondern auch die Reflexion derselben in sich. Mit jener ersten Negation für sich genommen, ist es Besonderes, wie es sogleich wird betrachtet werden; aber es ist in dieser Bestimmtheit wesentlich noch allgemeines; diese Seite muss hier noch aufgefasst werden. – Diese Bestimmtheit ist nämlich als im Begriffe die totale Reflexion, der Doppelschein, einmal der Schein nach außen, die Reflexion in anderes; das andremal der Schein nach innen, die Reflexion in sich. Jenes äußerliche Scheinen macht einen Unterschied gegen anderes; das Allgemeine, hat hiernach eine Besonderheit, welche ihre Auflösung in einem höhern Allgemeinen hat. Insofern es nun auch nur ein relativ-allgemeines ist, verliert es seinen Charakter des Allgemeinen nicht; es erhält sich in seiner Bestimmtheit, nicht nur so, dass es in der Verbindung mit ihr nur gleichgültig gegen sie bliebe, – so wäre es nur mit ihr zusammengesetzt, – sondern dass es das ist, was so eben das Scheinen nach innen genannt wurde. Die Bestimmtheit ist als bestimmter Begriff aus der Äußerlichkeit in sich zurückgebogen; sie ist der eigne, immanente Charakter, der dadurch ein Wesentliches ist, dass er in die Allgemeinheit aufgenommen und von ihr durchdrungen, von gleichem Umfange, identisch mit ihr sie ebenso durchdringt; es ist der Charakter, welcher der Gattung angehört, als die von dem Allgemeinen ungetrennte Bestimmtheit. Er ist insofern nicht eine nach außen gehende Schranke, sondern positiv, indem er durch die Allgemeinheit in der freien Beziehung auf sich selbst steht. Auch der bestimmte Begriff bleibt so in sich unendlich freier Begriff.

In Ansehung der andern Seite aber, nach welcher die Gattung durch ihren bestimmten Charakter begrenzt ist, ist bemerkt worden, dass sie als niedrigere Gattung in einem höhern Allgemeinern ihre Auflösung habe. Dieses kann auch wieder als Gattung, aber als eine Abstraktere aufgefasst werden, gehört aber immer wieder nur der Seite des bestimmten Begriffes an, die nach außen geht. Das wahrhaft höhere Allgemeine ist, worin diese nach außen gehende Seite nach innen zurückgenommen ist, die zweite Negation, in welcher die Bestimmtheit schlechthin nur als Gesetztes, oder als Schein ist. Leben, Ich, Geist, absoluter Begriff, sind nicht Allgemeine nur als höhere Gattungen, sondern Konkrete, deren Bestimmtheiten auch nicht nur Arten oder niedrige Gattungen sind, sondern die in ihrer Realität schlechthin nur in sich und davon erfüllt sind. Insofern Leben, Ich, endlicher Geist, wohl auch nur bestimmte Begriffe sind, so ist ihre absolute Auflösung in demjenigen Allgemeinen, welches als wahrhaft absoluter Begriff, als Idee des unendlichen Geistes zu fassen ist, dessen Gesetztsein die unendliche, durchsichtige Realität ist, worin er seine Schöpfung, und in ihr sich selbst anschaut.

Das wahrhafte, unendliche Allgemeine, welches unmittelbar eben so sehr Besonderheit als Einzelnheit in sich ist, ist nun zunächst näher als Besonderheit zu betrachten. Es bestimmt sich frei; seine Verendlichung ist kein Übergehen, das nur in der Sphäre des Seins Statt hat; es ist schöpferische Macht, als die absolute Negativität, die sich auf sich selbst bezieht. Es ist als solche das Unterscheiden in sich, und dieses ist Bestimmen, dadurch, dass das Unterscheiden mit der Allgemeinheit eins ist. Somit ist es ein Setzen der Unterschiede selbst als allgemeiner, sich auf sich beziehender. Hierdurch werden sie fixierte, isolierte Unterschiede. Das isolierte Bestehen des Endlichen, das sich früher als sein Fürsich-sein, auch als Dingheit, als Substanz bestimmte, ist in seiner Wahrheit die Allgemeinheit, mit welcher Form der unendliche Begriff seine Unterschiede bekleidet, – eine Form, die eben einer seiner Unterschiede selbst ist. Hierin besteht das Schaffen des Begriffs, das nur in diesem Innersten desselben selbst zu begreifen ist.

B) Der besondere Begriff

Die Bestimmtheit als solche gehört dem Sein und dem Qualitativen an; als Bestimmtheit des Begriffs ist sie Besonderheit. Sie ist keine Grenze, so dass sie sich zu einem Andern als einem Jenseits ihrer verhielte, vielmehr, wie sich so eben zeigte, das eigene immanente Moment des Allgemeinen; dieses ist daher in der Besonderheit nicht bei einem Andern, sondern schlechthin bei sich selbst.

Das Besondere enthält die Allgemeinheit, welche dessen Substanz ausmacht; die Gattung ist unverändert in ihren Arten; die Arten sind nicht von dem Allgemeinen, sondern nur gegen einander verschieden. Das Besondere hat mit den andern Besondern, zu denen es sich verhält, eine und dieselbe Allgemeinheit. Zugleich ist die Verschiedenheit derselben, um ihrer Identität mit dem Allgemeinen willen, als solche allgemein; sie ist Totalität. – Das Besondre enthält also nicht nur das Allgemeine, sondern stellt dasselbe auch durch seine Bestimmtheit dar; dieses macht insofern eine Sphäre aus, welche das Besondere erschöpfen muss. Diese Totalität erscheint, insofern die Bestimmtheit des Besondern als bloße Verschiedenheit genommen wird, als Vollständigkeit. Vollständig sind in dieser Rücksicht die Arten, insofern es deren eben nicht mehrere gibt. Es ist für sie kein innerer Maßstab, oder Prinzip vorhanden, weil die Verschiedenheit eben der Einheitslose Unterschied ist, an welchem die Allgemeinheit, die für sich absolute Einheit ist, bloß äußerlicher Reflex, und eine unbeschränkte, zufällige Vollständigkeit ist. Die Verschiedenheit aber geht in Entgegensetzung, in eine immanente Beziehung der Verschiedenen über. Die Besonderheit aber, ist als Allgemeinheit an und für sich selbst, nicht durch Übergehen solche immanente Beziehung; sie ist Totalität an ihr selbst, und einfache Bestimmtheit, wesentlich Prinzip. Sie hat keine andere Bestimmtheit, als welche durch das Allgemeine selbst gesetzt ist, und sich aus demselben folgendermaßen ergibt.

Das Besondre ist das Allgemeine selbst, aber es ist dessen Unterschied oder Beziehung auf ein Anderes, sein Scheinen nach Außen; es ist aber kein Anderes vorhanden, wovon das Besondere unterschieden wäre, als das Allgemeine selbst. – Das Allgemeine bestimmt sich, so ist es selbst das Besondere; die Bestimmtheit ist sein Unterschied; es ist nur von sich selbst unterschieden. Seine Arten sind daher nur a) das Allgemeine selbst und b) das Besondere. Das Allgemeine als der Begriff, ist es selbst und sein Gegenteil, was wieder es selbst als seine gesetzte Bestimmtheit ist; es greift über dasselbe über, und ist in ihm bei sich. So ist es die Totalität und Prinzip seiner Verschiedenheit, die ganz nur durch es selbst bestimmt ist.

Es gibt daher keine andere wahrhafte Einteilung, als dass der Begriff sich selbst auf die Seite stellt, als die unmittelbare, unbestimmte Allgemeinheit; eben dies unbestimmte, macht seine Bestimmtheit, oder dass er ein Besonderes ist. Beides ist das Besondere, und ist daher koordiniert. Beides ist auch als Besonderes das bestimmte gegen das Allgemeine; es heißt demselben insofern subordiniert. Aber eben dies Allgemeine, gegen welches das Besondre bestimmt ist, ist damit vielmehr selbst auch nur eines der Gegenüberstehenden. Wenn wir von zwei Gegenüberstehenden sprechen, so müssen wir also auch wieder sagen, dass sie beide das Besondre ausmachen, nicht nur zusammen, dass sie nur für die äußere Reflexion darin gleich wären, Besondre zu sein, sondern ihre Bestimmtheit gegeneinander ist wesentlich zugleich nur Eine Bestimmtheit, die Negativität, welche im Allgemeinen einfach ist.

Wie sich der Unterschied hier zeigt, ist er in seinem Begriffe, und damit in seiner Wahrheit. Aller frühere Unterschied hat diese Einheit im Begriffe. Wie er unmittelbarer Unterschied im Sein ist, ist er als die Grenze eines Andern; wie er in der Reflexion ist, ist er relativer, gesetzt als sich auf sein anderes wesentlich beziehend; hier beginnt somit die Einheit des Begriffs gesetzt zu werden; aber zunächst ist sie nur der Schein an einem Andern. – Das Übergehen und die Auflösung dieser Bestimmungen hat nur diesen wahren Sinn, dass sie ihren Begriff, ihre Wahrheit erreichen; Sein, Dasein, Etwas, oder Ganzes und Teile u.s.f. Substanz und Akzidenzen, Ursache und Wirkung sind für sich Gedankenbestimmungen; als bestimmte Begriffe werden sie aufgefasst, insofern jede in der Einheit mit ihrer andern oder entgegengesetzten erkannt wird. – Das Ganze und die Teile, Ursache und Wirkung z. B. u.s.f. sind noch nicht verschiedene, die als Besondere gegeneinander bestimmt wären, weil sie an sich zwar Einen Begriff ausmachen, aber ihre Einheit noch nicht die Form der Allgemeinheit erreicht hat; so hat auch der Unterschied, der in diesen Verhältnissen ist, noch nicht die Form, dass er Eine Bestimmtheit ist. Ursache und Wirkung z. B. sind nicht zwei verschiedene Begriffe, sondern nur Ein bestimmter Begriff, und die Kausalität ist, wie jeder Begriff, ein einfacher.

In Absicht auf Vollständigkeit hat sich ergeben, dass das Bestimmte der Besonderheit vollständig in dem Unterschiede des Allgemeinen und Besondern ist, und dass nur diese beide die besondern Arten ausmachen. In der Natur finden sich freilich in einer Gattung mehr als zwei Arten, so wie diese vielen Arten auch nicht das aufgezeigte Verhältnis zu einander haben können. Es ist dies die Ohnmacht der Natur, die Strenge des Begriffs nicht festhalten und darstellen zu können, und in diese begrifflose blinde Mannigfaltigkeit sich zu verlaufen. Wir können die Natur in der Mannigfaltigkeit ihrer Gattungen und Arten, und der unendlichen Verschiedenheit ihrer Gestaltungen bewundern, denn die Bewunderung ist ohne Begriff, und ihr Gegenstand ist das Vernunftlose. Der Natur weil sie das Außersichsein des Begriffes ist, ist es freigegeben, in dieser Verschiedenheit sich zu ergehen, wie der Geist, ob er gleich den Begriff in der Gestalt des Begriffes hat, auch aufs Vorstellen sich einlässt, und in einer unendlichen Mannigfaltigkeit desselben sich herumtreibt. Die vielfachen Naturgattungen oder Arten müssen für nichts höheres geachtet werden, als die willkürlichen Einfälle des Geistes in seinen Vorstellungen. Beide zeigen wohl allenthalben Spuren und Ahnungen des Begriffs, aber stellen ihn nicht in treuem Abbild dar, weil sie die Seite seines freien Außersichseins sind; er ist die absolute Macht gerade darum, dass er seinen Unterschied frei zur Gestalt selbstständiger Verschiedenheit, äußerlicher Notwendigkeit, Zufälligkeit, Willkür, Meinung entlassen kann, welche aber für nicht mehr als die abstrakte Seite der Nichtigkeit genommen werden muss.

Die Bestimmtheit des Besondern ist einfach als Prinzip, wie wir gesehen haben, aber sie ist es auch als Moment der Totalität, als Bestimmtheit gegen die andere Bestimmtheit. Der Begriff, insofern er sich bestimmt oder unterscheidet, ist er negativ auf seine Einheit gerichtet, und gibt sich die Form eines seiner ideellen Momente des Seins; als bestimmter Begriff hat er ein Dasein überhaupt. Dies Sein hat aber nicht mehr den Sinn der bloßen Unmittelbarkeit, sondern der Allgemeinheit, der durch die absolute Vermittlung sich selbst gleichen Unmittelbarkeit, die eben so sehr auch das andere Moment, das Wesen oder die Reflexion in sich enthält. Diese Allgemeinheit, mit welcher das Bestimmte bekleidet ist, ist die abstrakte. Das Besondre hat die Allgemeinheit in ihm selbst als sein Wesen; insofern aber die Bestimmtheit des Unterschieds gesetzt ist, und dadurch Sein hat, ist sie Form an demselben, und die Bestimmtheit als solche ist der Inhalt. Zur Form wird die Allgemeinheit, insofern der Unterschied als das Wesentliche ist, wie er im Gegenteil im rein Allgemeinen nur als absolute Negativität, nicht als Unterschied ist, der als solcher gesetzt ist.

Die Bestimmtheit ist nun zwar das abstrakte, gegen die andere Bestimmtheit; die andere ist aber nur die Allgemeinheit selbst, diese ist insofern auch die abstrakte; und die Bestimmtheit des Begriffs, oder die Besonderheit ist wieder weiter nicht als die bestimmte Allgemeinheit. Der Begriff ist in ihr außer sich; insofern er es ist, der darin außer sich ist, so enthält das Abstrakt-Allgemeine alle Momente des Begriffs; es ist α) Allgemeinheit β) Bestimmtheit γ) die einfache Einheit von beiden; aber diese Einheit ist unmittelbare, und die Besonderheit ist darum nicht als die Totalität. An sich ist sie auch diese Totalität, und Vermittlung; sie ist wesentlich ausschließende Beziehung auf anderes, oder Aufhebung der Negation, nämlich der andern Bestimmtheit, – der andern, die aber nur als Meinung vorschwebt, denn unmittelbar verschwindet sie, und zeigt sich als dasselbe, was die ihr andre sein sollte. Dies macht also diese Allgemeinheit zur abstrakten, dass die Vermittlung nur Bedingung ist, oder nicht an ihr selbst gesetzt ist. Weil sie nicht gesetzt ist, hat die Einheit des Abstrakten die Form der Unmittelbarkeit, und der Inhalt die Form der Gleichgültigkeit gegen seine Allgemeinheit, weil er nicht als diese Totalität ist, welche die Allgemeinheit der absoluten Negativität ist. Das Abstrakt-Allgemeine ist somit zwar der Begriff, aber als Begriffloses, als Begriff, der nicht als solcher gesetzt ist.

Wenn vom bestimmten Begriffe die Rede ist, so ist es gewöhnlich rein nur ein solches abstrakt-Allgemeines, was gemeint ist. Auch unter dem Begriffe überhaupt, wird meist nur dieser begrifflose Begriff verstanden, und der Verstand bezeichnet das Vermögen solcher Begriffe. Die Demonstration gehört diesem Verstande an, insofern sie an Begriffen fortgehe, das heißt nur an Bestimmungen. Solches Fortgehen an Begriffen kommt daher nicht über die Endlichkeit und Notwendigkeit hinaus; ihr höchstes ist das negative Unendliche, die Abstraktion des höchsten Wesens, welches selbst die Bestimmtheit der Unbestimmtheit ist. Auch die absolute Substanz ist zwar nicht diese leere Abstraktion, dem Inhalte nach vielmehr die Totalität, aber sie ist darum abstrakt, weil sie ohne die absolute Form ist, ihre innerste Wahrheit macht nicht der Begriff aus; ob sie zwar die Identität der Allgemeinheit und Besonderheit, oder des Denkens und des Außereinander ist, so ist diese Identität nicht die Bestimmtheit des Begriffes; außer ihr ist vielmehr ein, und zwar eben weil er außer ihr ist, ein zufälliger Verstand, in und für welchen sie in verschiedenen Attributen und Modis ist.

Leer ist übrigens die Abstraktion nicht, wie sie gewöhnlich genannt wird; sie ist der bestimmte Begriff; sie hat irgend eine Bestimmtheit zum Inhalt; auch das höchste Wesen, die reine Abstraktion, hat, wie erinnert, die Bestimmtheit der Unbestimmtheit; eine Bestimmtheit aber ist die Unbestimmtheit, weil sie dem Bestimmten gegenüber stehen soll. Indem man aber ausspricht, was sie ist, hebt sich dies selbst auf, was sie sein soll; sie wird als eins mit der Bestimmtheit ausgesprochen, und auf diese Weise aus der Abstraktion der Begriff und ihre Wahrheit hergestellt. – Insofern aber ist jeder bestimmte Begriff allerdings leer, als er nicht die Totalität sondern nur eine einseitige Bestimmtheit enthält. Wenn er auch sonst konkreten Inhalt hat, z. B. Mensch, Staat, Tier u.s.f. so bleibt er ein leerer Begriff, insofern seine Bestimmtheit nicht das Prinzip seiner Unterschiede ist; das Prinzip enthält den Anfang und das Wesen seiner Entwicklung und Realisation; irgend eine andere Bestimmtheit des Begriffs aber ist unfruchtbar. Wenn der Begriff daher überhaupt als leer gescholten ist, so wird jene absolute Bestimmtheit desselben verkannt, welche der Begriffsunterschied, und der einzig wahre Inhalt in seinem Element ist.

Hierher gehört der Umstand, um dessen willen der Verstand in neuern Zeiten gering geachtet und gegen die Vernunft so sehr zurückgesetzt wird; es ist die Festigkeit, welche er den Bestimmtheiten und somit den Endlichkeiten erteilt. Dies Fixe besteht in der betrachteten Form der abstrakten Allgemeinheit; durch sie werden sie unveränderlich. Denn die qualitative Bestimmtheit, so wie die Reflexionsbestimmung, sind wesentlich als begrenzte, und haben durch ihre Schranke eine Beziehung auf ihr Anderes, somit die Notwendigkeit des Übergehens und Vergehens. Die Allgemeinheit aber, welche sie im Verstande haben, gibt ihnen die Form der Reflexion in sich, wodurch sie der Beziehung auf Anderes entnommen, und unvergänglich geworden sind. Wenn nun am reinen Begriffe diese Ewigkeit zu seiner Natur gehört, so wären seine abstrakten Bestimmungen nur ihrer Form nach ewige Wesenheiten; aber ihr Inhalt ist dieser Form nicht angemessen; sie sind daher nicht Wahrheit und Unvergänglichkeit. Ihr Inhalt ist der Form nicht angemessen, weil er nicht die Bestimmtheit selbst als allgemein, d. i. nicht als Totalität des Begriffsunterschieds, oder nicht selbst die ganze Form ist; die Form des beschränkten Verstandes ist darum aber selbst die unvollkommne, nämlich abstrakte Allgemeinheit. – Es ist aber ferner als die unendliche Kraft des Verstandes zu achten, das Konkrete in die abstrakten Bestimmtheiten zu trennen, und die Tiefe des Unterschieds zu fassen, welche allein zugleich die Macht ist, die ihren Übergang bewirkt. Das Konkrete der Anschauung ist Totalität, aber die sinnliche, – ein realer Stoff, der in Raum und Zeit gleichgültig aussereinander besteht; diese Einheitslosigkeit des Mannigfaltigen, in der es der Inhalt der Anschauung ist, sollte ihm doch wohl nicht als Verdienst und Vorzug vor dem Verständigen angerechnet werden. Die Veränderlichkeit, die es in der Anschauung zeigt, deutet schon auf das Allgemeine hin; was davon zur Anschauung kommt, ist nur ein anderes eben so Veränderliches, also nur das Nämliche; es ist nicht das Allgemeine, das an dessen Stelle träte und erschiene. Am wenigsten aber sollte der Wissenschaft z. B. der Geometrie und Arithmetik, das Anschauliche, das ihr Stoff mit sich bringt, zu einem Verdienste angerechnet, und ihre Sätze als hierdurch begründet, vorgestellt werden. Vielmehr ist der Stoff solcher Wissenschaften darum von niedrigerer Natur; das Anschauen der Figuren oder Zahlen verhilft nicht zur Wissenschaft derselben; nur das Denken darüber vermag eine solche hervorzubringen. – Insofern aber unter Anschauung nicht bloß das Sinnliche, sondern die objektive Totalität verstanden wird, so ist sie eine intellektuelle, d. i. sie hat das Dasein nicht in seiner äußerlichen Existenz zum Gegenstande, sondern das, was in ihm unvergängliche Realität und Wahrheit ist, – die Realität, nur insofern sie wesentlich im Begriffe und durch ihn bestimmt ist, die Idee, deren nähere Natur sich später zu ergeben hat. Was die Anschauung als solche, vor dem Begriffe voraushaben soll, ist die äußerliche Realität, das Begrifflose, das erst einen Wert durch ihn erhält.

Indem daher der Verstand die unendliche Kraft darstellt, welche das Allgemeine bestimmt, oder umgekehrt, dem an und für sich Haltungslosen der Bestimmtheit durch die Form der Allgemeinheit das fixe Bestehen erteilt, so ist es nun nicht Schuld des Verstandes, wenn nicht weiter gegangen wird. Es ist eine subjektive Ohnmacht der Vernunft, welche diese Bestimmtheiten so gelten lässt und sie nicht durch die jener abstrakten Allgemeinheit entgegengesetzte dialektische Kraft, d. h. durch die eigentümliche Natur, nämlich durch den Begriff jener Bestimmtheiten, zur Einheit zurückzuführen vermag. Der Verstand gibt ihnen zwar durch die Form der abstrakten Allgemeinheit so zu sagen, eine solche Härte des Seins, als sie in der qualitativen Sphäre, und in der Sphäre der Reflexion nicht haben; aber durch diese Vereinfachung begeistet er sie zugleich, und schärft sie so zu, dass sie eben nur auf dieser Spitze die Fähigkeit erhalten, sich aufzulösen und in ihr entgegengesetztes überzugehen. Die höchste Reife und Stufe, die irgend Etwas erreichen kann, ist diejenige, in welcher sein Untergang beginnt. Das Feste der Bestimmtheiten, in welche sich der Verstand einzurennen scheint, die Form des Unvergänglichen ist die der sich auf sich beziehenden Allgemeinheit. Aber sie gehört dem Begriffe zu eigen an; und daher liegt in ihr selbst die Auflösung des Endlichen ausgedrückt, und in unendlicher Nähe. Diese Allgemeinheit arguirt unmittelbar die Bestimmtheit des Endlichen, und drückt seine Unangemessenheit zu ihr aus. – Oder vielmehr ist seine Angemessenheit schon vorhanden; das abstrakte Bestimmte ist als eins mit der Allgemeinheit gesetzt; eben darum als nicht für sich, insofern es nur Bestimmtes wäre, sondern nur als Einheit seiner und des Allgemeinen, d. i. als Begriff.

Es ist daher in jeder Rücksicht zu verwerfen, Verstand und die Vernunft so, wie gewöhnlich geschieht, zu trennen. Wenn der Begriff als vernunftlos betrachtet wird, so muss es vielmehr als eine Unfähigkeit der Vernunft betrachtet werden, sich in ihm zu erkennen. Der bestimmte und abstrakte Begriff ist die Bedingung, oder vielmehr wesentliches Moment der Vernunft; er ist begeistete Form, in welcher das Endliche durch die Allgemeinheit, in der es sich auf sich bezieht, sich in sich entzündet, als dialektisch gesetzt und hiermit der Anfang selbst der Erscheinung der Vernunft ist.

Indem der bestimmte Begriff in dem Bisherigen in seiner Wahrheit dargestellt ist, so ist nur noch übrig, anzuzeigen, als was er hiermit schon gesetzt ist. – Der Unterschied, welcher wesentliches Moment des Begriffs, aber im rein Allgemeinen noch nicht als solcher gesetzt ist, erhält im bestimmten Begriffe sein Recht. Die Bestimmtheit in der Form der Allgemeinheit ist zum Einfachen mit derselben verbunden; dies bestimmte Allgemeine ist die sich auf sich selbst beziehende Bestimmtheit; die bestimmte Bestimmtheit oder absolute Negativität für sich gesetzt. Die sich auf sich selbst beziehende Bestimmtheit aber ist die Einzelnheit. So unmittelbar die Allgemeinheit schon an und für sich selbst Besonderheit ist, so unmittelbar an und für sich ist die Besonderheit auch Einzelnheit, welche zunächst als drittes Moment des Begriffes, insofern sie gegen die beiden ersten festgehalten wird, aber auch als die absolute Rückkehr desselben in sich, und zugleich als der gesetzte Verlust seiner selbst zu betrachten ist.

Anmerkung

Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelnheit sind nach dem bisherigen die drei bestimmten Begriffe, wenn man sie nämlich zählen will. Es ist schon früher gezeigt worden, dass die Zahl eine unpassende Form ist, um Begriffsbestimmungen darein zu fassen, aber am unpassendsten vollends für Bestimmungen des Begriffs selbst; die Zahl, da sie das Eins zum Prinzip hat, macht die gezählten zu ganz abgesonderten und einander ganz gleichgültigen. Es hat sich im Bisherigen ergeben, dass die verschiedenen bestimmten Begriffe schlechthin vielmehr nur Einer und derselbe Begriff sind, als dass sie in die Zahl aus einander fallen.

In der sonst gewöhnlichen Abhandlung der Logik kommen mancherlei Einteilungen und Arten von Begriffen vor. Es fällt sogleich die Inkonsequenz daran in die Augen, dass die Arten so eingeführt werden: Es gibt der Quantität, Qualität u.s.f. nach folgende Begriffe. Es gibt, drückt keine andere Berechtigung aus, als die, dass man solche Arten vorfindet und sie sich nach der Erfahrung zeigen. Man erhält auf diese Weise eine empirische Logik, – eine sonderbare Wissenschaft, eine irrationelle Erkenntnis des Rationellen. Die Logik gibt hierdurch ein sehr übles Beispiel der Befolgung ihrer eigenen Lehren; sie erlaubt sich für sich selbst das Gegenteil dessen zu tun, was sie als Regel vorschreibt, dass die Begriffe abgeleitet und die wissenschaftlichen Sätze, (also auch der Satz: es gibt so und so vielerlei Arten von Begriffe) bewiesen werden sollen. – Die Kantische Philosophie begeht hierin eine weitere Inkonsequenz, sie entlehnt für die transzendentale Logik die Kategorien als sogenannte Stammbegriffe aus der subjektiven Logik, in welcher sie empirisch aufgenommen worden. Da sie letzteres zugibt, so ist nicht abzusehen, warum die transzendentale Logik sich zum Entlehnen aus solcher Wissenschaft entschließt, und nicht gleich selbst empirisch zugreift.

Um einiges hiervon anzuführen, so werden die Begriffe vornehmlich nach ihrer Klarheit eingeteilt, und zwar in klare und dunkle, deutliche und undeutliche, in adäquate und nichtadäquate. Auch können hierher die vollständigen, überfließenden und andere dergleichen Überflüssigkeiten genommen werden. – Was jene Einteilung nach der Klarheit betrifft, so zeigt sich bald, dass dieser Gesichtspunkt und die sich auf ihn beziehenden Unterschiede aus psychologischen, nicht aus logischen Bestimmungen genommen sind. Der sogenannte klare Begriff soll hinreichen, einen Gegenstand von einem andern zu unterscheiden; ein solches ist noch kein Begriff zu nennen, es ist weiter nichts als die subjektive Vorstellung. Was ein dunkler Begriff sei, muss auf sich beruhen bleiben, denn sonst wäre er kein dunkler, er würde ein deutlicher Begriff. – Der deutliche Begriff soll ein solcher sein, von welchem man die Merkmale angeben könne. Sonach ist er eigentlich der bestimmte Begriff. Das Merkmal, wenn nämlich das, was darin richtiges liegt, aufgefasst wird, ist nichts anderes als die Bestimmtheit oder der einfache Inhalt des Begriffs, insofern er von der Form der Allgemeinheit unterschieden wird. Aber das Merkmal hat zunächst nicht gerade diese genauere Bedeutung, sondern ist überhaupt nur eine Bestimmung, wodurch ein Dritter sich einen Gegenstand oder den Begriff merkt; es kann daher ein sehr zufälliger Umstand sein. Überhaupt drückt es nicht sowohl die Immanenz und Wesentlichkeit der Bestimmung aus, sondern deren Beziehung auf einen äußern Verstand. Ist dieser wirklich ein Verstand, so hat er den Begriff vor sich, und merkt sich denselben durch nichts anderes, als durch das, was im Begriffe ist. Soll es aber hiervon unterschieden sein, so ist es ein Zeichen oder sonst eine Bestimmung, welche zur Vorstellung der Sache, nicht zu ihrem Begriffe gehört. – Was der undeutliche Begriff sei, kann als überflüssig übergangen werden.

Der adäquate Begriff aber ist ein höheres; es schwebt dabei eigentlich die Übereinstimmung des Begriffs mit der Realität vor, was nicht der Begriff als solcher, sondern die Idee ist.

Wenn das Merkmal des deutlichen Begriffs wirklich die Begriffsbestimmung selbst sein sollte, so würde die Logik mit den einfachen Begriffen, in Verlegenheit kommen, welche nach einer andern Einteilung den zusammengesetzten gegenübergestellt werden. Denn wenn vom einfachen Begriffe ein wahres, d. i. ein immanentes Merkmal angegeben werden sollte, so würde man ihn nicht als einen einfachen ansehen wollen; insofern aber keines von ihm angegeben würde, wäre er kein deutlicher Begriff. Da hilft aber nun der klare Begriff aus. Einheit, Realität und dergleichen Bestimmungen sollen einfache Begriffe sein, wohl nur aus dem Grunde, dass die Logiker nicht damit zu Stande kamen, die Bestimmung derselben aufzufinden, sich daher begnügten, einen bloß klaren Begriff, d. h. gar keinen davon zu haben. Zur Definition, d. i. zur Angabe des Begriffs wird allgemein die Angabe der Gattung und der spezifischen Differenz gefordert. Sie gibt also den Begriff nicht als etwas einfaches, sondern in zwei zählbaren Bestandstücken. Aber darum wird solcher Begriff doch wohl nicht ein zusammengesetztes sein sollen. – Es scheint beim einfachen Begriffe die abstrakte Einfachheit vorzuschweben, eine Einheit, welche den Unterschied und die Bestimmtheit nicht in sich enthält, welche daher auch nicht diejenige ist, die dem Begriffe zukommt. Sofern ein Gegenstand in der Vorstellung, insbesondere im Gedächtnis ist, oder auch die abstrakte Gedankenbestimmung ist, kann er ganz einfach sein. Selbst der in sich reichste Gegenstand: z. B. Geist, Natur, Welt, auch Gott ganz begrifflos in die einfache Vorstellung des eben so einfachen Ausdruckes: Geist, Natur, Welt, Gott, gefasst, ist wohl etwas einfaches, bei dem das Bewusstsein stehen bleiben kann, ohne sich die eigentümliche Bestimmung oder ein Merkmal weiter herauszuheben; aber die Gegenstände des Bewusstseins sollen nicht diese einfache, nicht Vorstellungen oder abstrakte Gedankenbestimmungen bleiben, sondern begriffen werden, d. h. ihre Einfachheit soll mit ihrem innern Unterschied bestimmt sein. – Der zusammengesetzte Begriff aber ist wohl nicht mehr als ein hölzernes Eisen. Von Etwas zusammengesetztem kann man wohl einen Begriff haben; aber ein zusammengesetzter Begriff wäre etwas schlimmeres als der Materialismus, welcher nur die Substanz der Seele als ein zusammengesetztes annimmt, aber das Denken doch als einfach auffasst. Die ungebildete Reflexion verfällt zunächst auf die Zusammensetzung als die ganz äußerliche Beziehung, die schlechteste Form, in der die Dinge betrachtet werden können; auch die niedrigsten Naturen müssen eine innre Einheit sein. Dass vollends die Form des unwahrsten Daseins auf Ich, auf den Begriff übergetragen wird, ist mehr, als zu erwarten war, ist als unschicklich und barbarisch zu betrachten.

Die Begriffe werden ferner vornehmlich in konträre und kontradiktorische eingeteilt. – Wenn es bei der Abhandlung des Begriffs darum zu tun wäre, anzugeben, was es für bestimmte Begriffe gebe, so wären alle möglichen Bestimmungen anzuführen, – denn alle Bestimmungen sind Begriffe, somit bestimmte Begriffe, – und alle Kategorien des Seins, wie alle Bestimmungen des Wesens wären unter den Arten der Begriffe aufzuführen. Wie denn auch in den Logiken, in der einen nach Belieben mehr, in der andern weniger erzählt wird, dass es bejahende, verneinende, identische, bedingte, notwendige u.s.f. Begriffe gebe. Da solche Bestimmungen der Natur des Begriffes selbst schon im Rücken liegen, und daher wenn sie bei demselben aufgeführt werden, nicht in ihrer eigentümlichen Stelle vorkommen, so lassen sie nur oberflächliche Worterklärungen zu, und erscheinen hier ohne alles Interesse. – Den konträren und kontradiktorischen Begriffen, – ein Unterschied, der hier vornehmlich beachtet wird, liegt die Reflexionsbestimmung der Verschiedenheit und Entgegensetzung zu Grunde. Sie werden als zwei besondere Arten angesehen, d. h. jeder als fest für sich und gleichgültig gegen den andern, ohne allen Gedanken der Dialektik und der innern Nichtigkeit dieser Unterschiede; als ob das, was konträr ist, nicht eben so sehr als kontradiktorisch bestimmt werden müsste. Die Natur und der wesentliche Übergang der Reflexionsformen, die sie ausdrücken, ist an ihrer Stelle betrachtet worden. In dem Begriffe ist die Identität zur Allgemeinheit, der Unterschied zur Besonderheit, die Entgegensetzung, die in den Grund zurückgeht, zur Einzelnheit fortgebildet. In diesen Formen sind jene Reflexionsbestimmungen wie sie in ihrem Begriffe sind. Das Allgemeine erwies sich nicht nur als das Identische, sondern zugleich als das verschiedene oder konträre gegen das Besondere und Einzelne, ferner auch als ihnen entgegengesetzt, oder kontradiktorisch; in dieser Entgegensetzung aber ist es identisch mit ihnen, und ihr wahrhafter Grund, in welchem sie aufgehoben sind. Ein gleiches gilt von der Besonderheit und Einzelnheit, welche eben so die Totalität der Reflexionsbestimmungen sind.

Weiter werden die Begriffe in subordinierte und koordinierte eingeteilt; – ein Unterschied, der die Begriffsbestimmung näher angeht, nämlich das Verhältnis von Allgemeinheit und Besonderheit, wo diese Ausdrücke auch beiläufig erwähnt worden sind. Nur pflegen sie gewöhnlich gleichfalls als ganz feste Verhältnisse betrachtet, und hiernach mehrfache unfruchtbare Sätze von denselben aufgestellt zu werden. Die weitläufigste Verhandlung darüber betrifft wieder die Beziehung der Kontrarietät und Contradictorietät auf die Sub- und Koordination. Indem das Urteil die Beziehung der bestimmten Begriffe ist, so hat sich erst bei demselben das wahre Verhältnis zu ergeben. Jene Manier, diese Bestimmungen zu vergleichen ohne Gedanken an ihre Dialektik und um die fortgehende Änderung ihrer Bestimmung, oder vielmehr an die in ihnen vorhandene Verknüpfung entgegengesetzter Bestimmungen, macht die ganze Betrachtung, was in ihnen einstimmig sei oder nicht, gleichsam als ob diese Einstimmigkeit oder Nichteinstimmigkeit etwas gesondertes, und bleibendes sei, zu etwas nur unfruchtbarem und gehaltlosem. – Der große, in dem Auffassen und Kombinieren der tiefern Verhältnisse der algebraischen Größen unendlich fruchtbare und scharfsinnige Euler, besonders der trocken verständige Lambert und andere haben für diese Art von Verhältnissen der Begriffsbestimmungen eine Bezeichnung durch Linien, Figuren und dergleichen versucht; man beabsichtete überhaupt, die logischen Beziehungsweisen zu einem Calcul zu erheben; – oder vielmehr in der Tat herabzusetzen. Schon der Versuch der Bezeichnung stellt sich sogleich als an und für sich nichtig dar, wenn man die Natur des Zeichens und dessen, was bezeichnet werden soll, mit einander vergleicht. Die Begriffsbestimmungen, Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelnheit sind allerdings verschieden, wie Linien oder die Buchstaben der Algebra; – sie sind ferner auch entgegengesetzt, und ließen insofern auch die Zeichen von plus und minus zu. Aber sie selbst und vollends deren Beziehungen, – wenn auch nur bei der Subsumtion und Inhärenz stehen geblieben wird, sind von ganz anderer wesentlicher Natur, als die Buchstaben und Linien und deren Beziehungen, die Gleichheit oder Verschiedenheit der Größe, das plus und minus, oder eine Stellung der Linien übereinander oder ihre Verbindung zu Winkeln und die Stellungen von Räumen, die sie einschließen. Dergleichen Gegenstände haben gegen sie das eigentümliche, dass sie einander äußerlich sind, eine fixe Bestimmung haben. Wenn Begriffe nun in der Weise genommen worden, dass sie solchen Zeichen entsprechen, so hören sie auf, Begriffe zu sein. Ihre Bestimmungen sind nicht so ein Totliegendes, wie Zahlen und Linien, denen ihre Beziehung nicht selbst angehört; sie sind lebendige Bewegungen; die unterschiedene Bestimmtheit der einen Seite ist unmittelbar auch der andern innerlich; was bei Zahlen und Linien ein vollkommener Widerspruch wäre, ist der Natur des Begriffes wesentlich. – Die höhere Mathematik, welche auch zum Unendlichen fortgeht, und sich Widersprüche erlaubt, kann für die Darstellung solcher Bestimmungen ihre sonstigen Zeichen nicht mehr gebrauchen; für Bezeichnung der noch sehr begrifflosen Vorstellung der unendlichen Annäherung zweier Ordinaten, oder wenn sie einen Bogen, einer unendlichen Anzahl von unendlich kleinen geraden Linien gleichsetzt, tut sie weiter nichts als die zwei geraden Linien, aussereinander zu zeichnen, und in einen Bogen gerade Linien, aber als verschieden von ihm ziehen; für das unendliche, worauf es dabei ankommt, verweist sie an das Vorstellen.

Was zu jenem Versuche zunächst verleitet hat, ist vornehmlich das quantitative Verhältnis, in welchem Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelnheit zu einander stehen sollen; das Allgemeine heißt weiter als das Besondere und Einzelne, und das Besondere weiter als das Einzelne. Der Begriff ist das Konkrete und Reichste, weil er der Grund und die Totalität der frühern Bestimmungen, der Kategorien des Seins, und der Reflexionsbestimmungen ist; dieselben kommen daher wohl auch an ihm hervor. Aber seine Natur wird gänzlich verkannt, wenn sie an ihm noch in jener Abstraktion festgehalten werden; wenn der weitere Umfang des Allgemeinen so genommen wird, dass es ein Mehreres oder ein größeres Quantum sei, als das Besondere und Einzelne. Als absoluter Grund ist er die Möglichkeit der Quantität, aber eben so sehr der Qualität, d. h. seine Bestimmungen sind eben so wohl qualitativ unterschieden; sie werden daher dann schon gegen ihre Wahrheit betrachtet, wenn sie unter der Form der Quantität allein gesetzt werden. So ist ferner die Reflexionsbestimmung ein relatives, in der ihr Gegenteil scheint; sie ist nicht im äußerlichen Verhältnisse, wie ein Quantum. Aber der Begriff ist mehr als alles dieses; seine Bestimmungen sind bestimmte Begriffe, wesentlich selbst die Totalität aller Bestimmungen. Es ist daher völlig unpassend, um solche innige Totalität zu fassen, Zahlen- und Raumverhältnisse anwenden zu wollen, in welchen alle Bestimmungen auseinander fallen; sie sind vielmehr das letzte und schlechteste Medium, welches gebraucht werden könnte. Naturverhältnisse, wie z. B. Magnetismus, Farbenverhältnisse würden unendlich höhere und wahrere Symbole dafür sein. Da der Mensch die Sprache hat, als das der Vernunft eigentümliche Bezeichnungsmittel, so ist es ein müßiger Einfall, sich nach einer unvollkommnern Darstellungsweise umsehen und damit quälen zu wollen. Der Begriff kann als solcher wesentlich nur mit dem Geiste aufgefasst werden, dessen Eigentum nicht nur, sondern dessen reines Selbst er ist. Es ist vergeblich ihn durch Raumfiguren und algebraische Zeichen zum Behufe des äußerlichen Auges und einer begrifflosen, mechanischen Behandlungsweise, eines Calculs, festhalten zu wollen. Auch jedes andere, was als Symbol dienen sollte, kann höchstens, wie Symbole für die Natur Gottes, Ahnungen und Anklänge des Begriffes erregen; aber wenn es Ernst sein sollte, den Begriff dadurch auszudrücken und zu erkennen, so ist die äußerliche Natur aller Symbole unangemessen dazu und vielmehr ist das Verhältnis umgekehrt, dass was in den Symbolen Anklang einer höhern Bestimmung ist, erst durch den Begriff erkannt, und allein durch die Absonderung jenes sinnlichen Beiwesens ihm genähert werden [kann], das ihn ausdrücken sollte.

C) Das Einzelne

Die Einzelnheit ist, wie sich ergeben, schon durch die Besonderheit gesetzt; diese ist die bestimmte Allgemeinheit; also die sich auf sich beziehende Bestimmtheit, das bestimmte Bestimmte.

1. Zunächst erscheint daher die Einzelnheit als die Reflexion des Begriffs aus seiner Bestimmtheit in sich selbst. Sie ist die Vermittlung desselben durch sich, insofern sein Anderssein sich wieder zu einem Andern gemacht, wodurch der Begriff als sich selbst gleiches hergestellt, aber in der Bestimmung der absoluten Negativität ist. – Das Negative am Allgemeinen, wodurch dieses ein Besonderes ist, wurde vorhin als der Doppelschein bestimmt; insofern es Scheinen nach Innen ist, bleibt das Besondere ein Allgemeines; durch das Scheinen nach Außen ist es bestimmtes; die Rückkehr dieser Seite in das Allgemeine ist die gedoppelte, entweder durch die Abstraktion, welche dasselbe weglässt, und zur höhern und höchsten Gattung aufsteigt, oder aber durch die Einzelnheit, zu welcher das Allgemeine in der Bestimmtheit selbst, heruntersteigt. – Hier geht der Abweg ab, auf welchem die Abstraktion vom Wege des Begriffs abkommt, und die Wahrheit verlässt. Ihr höheres und höchstes Allgemeine, zu dem sie sich erhebt, ist nur die immer inhaltsloser werdende Oberfläche; die von ihr verschmähte Einzelnheit ist die Tiefe, in der der Begriff sich selbst erfasst, und als Begriff gesetzt ist.

Die Allgemeinheit und die Besonderheit erschienen einerseits als die Momente des Werdens der Einzelnheit. Aber es ist schon gezeigt worden, dass sie an ihnen selbst der totale Begriff sind, somit in der Einzelnheit nicht in ein anderes übergehen, sondern dass darin nur gesetzt ist, was sie an und für sich sind. Das Allgemeine ist für sich, weil es an ihm selbst die absolute Vermittlung, Beziehung auf sich nur als absolute Negativität ist. Es ist abstraktes Allgemeines, insofern dies Aufheben ein äußerliches Tun, und hierdurch ein Weglassen der Bestimmtheit ist. Diese Negativität ist daher wohl an dem Abstrakten, aber sie bleibt außerhalb, als eine bloße Bedingung desselben; sie ist die Abstraktion selbst, welche ihr Allgemeines sich gegenüber hält, das daher die Einzelnheit nicht in sich selbst hat, und begrifflos bleibt. – Leben, Geist, Gott, – so wie den reinen Begriff, vermag die Abstraktion deswegen nicht zu fassen, weil sie von ihren Erzeugnissen, die Einzelnheit, das Prinzip der Individualität und Persönlichkeit, abhält, und so zu nichts, als leb- und geistlosen, farb- und gehaltlosen Allgemeinheiten kommt.

Aber die Einheit des Begriffs ist so untrennbar, dass auch diese Produkte der Abstraktion, indem sie die Einzelnheit weglassen sollen, selbst vielmehr einzelne sind. Indem sie das Konkrete in die Allgemeinheit erhebt, das Allgemeine aber nur als bestimmte Allgemeinheit fasst, so ist eben dies die Einzelnheit, welche sich als die sich auf sich beziehende Bestimmtheit ergeben hat. Die Abstraktion ist daher eine Trennung des Konkreten, und eine Vereinzelung seiner Bestimmungen; durch sie werden nur einzelne Eigenschaften oder Momente aufgefasst; denn ihr Produkt muss das enthalten, was sie selbst ist. Der Unterschied aber dieser Einzelnheit ihrer Produkte, und der Einzelnheit des Begriffs, ist, dass in jenen das Einzelne als Inhalt, und das Allgemeine als Form von einander verschieden sind; – weil eben jener nicht als die absolute Form, als der Begriff selbst, oder diese nicht als die Totalität der Form ist. – Diese nähere Betrachtung aber zeigt das Abstrakte selbst als Einheit des einzelnen Inhalts, und der abstrakten Allgemeinheit, somit als Konkretes, als das Gegenteil dessen, was es sein will.

Das Besondere ist aus demselben Grunde, weil es nur das bestimmte Allgemeine ist, auch Einzelnes, und umgekehrt, weil das Einzelne das bestimmte Allgemeine ist, ist es eben so sehr ein Besonderes. Wenn an dieser abstrakten Bestimmtheit fest gehalten wird, so hat der Begriff die drei besondern Bestimmungen, das Allgemeine, Besondere und Einzelne; nachdem vorhin nur das Allgemeine und Besondere als die Arten des Besondern angegeben wurden. Indem die Einzelnheit als die Rückkehr des Begriffs als des Negativen in sich ist, so kann diese Rückkehr selbst von der Abstraktion, die darin eigentlich aufgehoben ist, als ein gleichgültiges Moment, neben die andern gestellt und gezählt werden.

Wenn die Einzelnheit als eine der besondern Begriffsbestimmungen aufgeführt wird, so ist die Besonderheit die Totalität, welche alle in sich begreift; als diese Totalität eben ist sie das Konkrete derselben, oder die Einzelnheit selbst. Sie ist das Konkrete aber auch nach der vorhin bemerkten Seite, als bestimmte Allgemeinheit; so ist sie als die unmittelbare Einheit, in welcher keines dieser Momente als unterschieden oder als das Bestimmende gesetzt ist, und in dieser Form wird sie die Mitte des formalen Schlusses ausmachen.

Es fällt von selbst auf, dass jede Bestimmung, die in der bisherigen Exposition des Begriffs gemacht worden, sich unmittelbar aufgelöst und in ihre andere verloren hat. Jede Unterscheidung konfundiert sich in der Betrachtung, welche sie isolieren und festhalten soll. Nur die bloße Vorstellung, für welche sie das Abstrahieren isoliert hat, vermag sich das Allgemeine, Besondere und Einzelne fest auseinander zu halten; so sind sie zählbar, und für einen weitern Unterschied hält sie sich an den völlig äußerlichen des Seins, die Quantität, die nirgend weniger, als hierher gehört. – In der Einzelnheit ist jenes wahre Verhältnis, die Untrennbarkeit der Begriffsbestimmungen, gesetzt; denn als Negation der Negation enthält sie den Gegensatz derselben und ihn zugleich in seinem Grunde oder Einheit; das Zusammengegangensein einer jeden mit ihrer andern. Weil in dieser Reflexion an und für sich die Allgemeinheit ist, ist sie wesentlich die Negativität der Begriffsbestimmungen nicht nur so, dass sie nur ein Drittes verschiedenes gegen sie wäre, sondern es ist dies nunmehr gesetzt, dass das Gesetztsein das An- und fürsichsein ist; d. h. dass die dem Unterschiede angehörigen Bestimmungen selbst jede die Totalität ist. Die Rückkehr des bestimmten Begriffes in sich ist, dass er die Bestimmung hat, in seiner Bestimmtheit der ganze Begriff zu sein.

2. Die Einzelnheit ist aber nicht nur die Rückkehr des Begriffes in sich selbst, sondern unmittelbar sein Verlust. Durch die Einzelnheit, wie er darin in sich ist, wird er außer sich, und tritt in Wirklichkeit. Die Abstraktion, welche als die Seele der Einzelnheit die Beziehung des Negativen auf das Negative ist, ist, wie sich gezeigt, dem Allgemeinen und Besondern nichts äußerliches, sondern immanent, und sie sind durch sie Konkretes, Inhalt, Einzelnes. Die Einzelnheit aber ist als diese Negativität die bestimmte Bestimmtheit, das Unterscheiden als solches; durch diese Reflexion des Unterschiedes in sich wird er ein fester; das Bestimmen des Besondern ist erst durch die Einzelnheit; denn sie ist jene Abstraktion, die nunmehr eben als Einzelnheit, gesetzte Abstraktion ist.

Das Einzelne also ist als sich auf sich beziehende Negativität, unmittelbare Identität des Negativen mit sich; es ist für sich seiendes. Oder es ist die Abstraktion welche den Begriff nach seinem ideellen Momente des Seins, als ein unmittelbares bestimmt. – So ist das Einzelne ein qualitatives Eins oder Dieses. Nach dieser Qualität ist es erstlich Repulsion seiner von sich selbst, wodurch die vielen andern Eins vorausgesetzt werden; zweitens ist es nun gegen diese vorausgesetzten Andern negative Beziehung, und das Einzelne insofern ausschließend. Die Allgemeinheit auf diese Einzelnen als gleichgültige Eins bezogen, – und bezogen muss sie darauf werden, weil sie Moment des Begriffes der Einzelnheit ist, – ist sie nur das Gemeinsame derselben. Wenn unter dem Allgemeinen das verstanden wird, was mehrern Einzelnen gemeinschaftlich ist, so wird von dem gleichgültigen Bestehen derselben ausgegangen, und in die Begriffsbestimmung die Unmittelbarkeit des Seins eingemischt. Die niedrigste Vorstellung, welche man vom Allgemeinen haben kann, wie es in der Beziehung auf das Einzelne ist, ist dies äußerliche Verhältnis desselben, als eines bloß Gemeinschaftlichen.

Das Einzelne, welches in der Reflexionssphäre der Existenz als Dieses ist, hat nicht die ausschließende Beziehung auf anderes Eins, welche dem qualitativen Für-sichsein zukommt. Dieses ist als das in sich reflektierte Eins für sich ohne Repulsion; oder die Repulsion ist in dieser Reflexion mit der Abstraktion in eins, und ist die reflektierende Vermittlung, welche so an ihm ist, dass dasselbe eine gesetzte, von einem Äußerlichen gezeigte Unmittelbarkeit ist. Dieses IST; es ist unmittelbar; es ist aber nur Dieses, insofern es monstriert wird. Das Monstrieren ist die reflektierende Bewegung, welche sich in sich zusammennimmt und die Unmittelbarkeit setzt, aber als ein sich äußerliches. – Das Einzelne nun ist wohl auch Dieses, als das aus der Vermittlung hergestellte Unmittelbare; es hat sie aber nicht außer ihm, es ist selbst repellierende Abscheidung, die gesetzte Abstraktion, aber in seiner Abscheidung selbst positive Beziehung.

Dieses Abstrahieren des Einzelnen ist als die Reflexion des Unterschiedes in sich erstlich ein Setzen der Unterschiedenen als selbstständiger, in sich reflektierter. Sie sind unmittelbar; aber ferner ist dieses Trennen Reflexion überhaupt, das Scheinen des einen im andern; so stehen sie in wesentlicher Beziehung. Sie sind ferner nicht bloß seiende Einzelne gegen einander; solche Vielheit gehört dem Sein an; die sich als bestimmt setzende Einzelnheit setzt sich nicht in einem äußerlichen, sondern im Begriffsunterschiede; sie schließt also das Allgemeine von sich aus, aber da dieses Moment ihrer selbst ist, so bezieht [es] sich eben so wesentlich auf sie.

Der Begriff als diese Beziehung seiner selbstständigen Bestimmungen hat sich verloren; denn so ist er nimmer die gesetzte Einheit derselben, und sie nicht mehr als Momente, als der Schein desselben, sondern als an und für sich bestehende. – Als Einzelnheit kehrt er in der Bestimmtheit in sich zurück; damit ist das Bestimmte selbst Totalität geworden. Seine Rückkehr in sich ist daher die absolute, ursprüngliche Teilung seiner, oder als Einzelnheit ist er als Urteil gesetzt.

Zweites Kapitel. Das Urteil

Das Urteil ist die am Begriffe selbst gesetzte Bestimmtheit desselben. Die Begriffsbestimmungen, oder was, wie sich gezeigt hat, dasselbe ist, die bestimmten Begriffe sind schon für sich betrachtet worden; aber diese Betrachtung war mehr eine subjektive Reflexion, oder subjektive Abstraktion. Der Begriff ist aber selbst dieses Abstrahieren, das Gegeneinanderstellen seiner Bestimmungen ist sein eigenes Bestimmen. Das Urteil ist dies Setzen der bestimmten Begriffe durch den Begriff selbst.

Das Urteilen ist insofern eine andere Funktion als das Begreifen, oder vielmehr die andre Funktion des Begriffes, als es das Bestimmen des Begriffes durch sich selbst ist, und der weitere Fortgang des Urteils in die Verschiedenheit der Urteile ist diese Fortbestimmung des Begriffes. Was es für bestimmte Begriffe gibt, und wie sich diese Bestimmungen desselben notwendig ergeben, dies hat sich im Urteil zu zeigen.

Das Urteil kann daher die nächste Realisierung des Begriffs genannt werden, insofern die Realität das Treten ins Dasein als bestimmtes Sein, überhaupt bezeichnet. Näher hat sich die Natur dieser Realisierung so ergeben, dass vors erste die Momente des Begriffs durch seine Reflexion-in-sich oder seine Einzelnheit selbstständige Totalitäten sind; vors andre aber die Einheit des Begriffes als deren Beziehung ist. Die in sich reflektierten Bestimmungen sind bestimmte Totalitäten, eben so wesentlich in gleichgültigem beziehungslosem Bestehen, als durch die gegenseitige Vermittlung mit einander. Das Bestimmen selbst ist nur die Totalität, indem es diese Totalitäten und deren Beziehung enthält. Diese Totalität ist das Urteil. – Es enthält erstlich also die beiden Selbstständigen, welche Subjekt und Prädikat heißen. Was jedes ist, kann eigentlich noch nicht gesagt werden; sie sind noch unbestimmt, denn erst durch das Urteil sollen sie bestimmt werden. Indem es der Begriff als bestimmter ist, so ist nur der allgemeine Unterschied gegen einander vorhanden, dass das Urteil den bestimmten Begriff gegen den noch unbestimmten enthält. Das Subjekt kann also zunächst gegen das Prädikat als das Einzelne gegen das Allgemeine, oder auch als das Besondere gegen das Allgemeine, oder als das Einzelne gegen das Besondere genommen werden; insofern sie nur überhaupt als das Bestimmtere und das Allgemeinere einander gegenüberstehen.

Es ist daher passend und Bedürfnis, für die Urteilsbestimmungen diese Namen, Subjekt und Prädikat, zu haben; als Namen sind sie etwas unbestimmtes, das erst noch seine Bestimmung erhalten soll; und mehr als Namen sind sie daher nicht. Begriffsbestimmungen selbst könnten für die zwei Seiten des Urteils teils aus diesem Grunde nicht gebraucht werden; teils aber noch mehr darum nicht, weil die Natur der Begriffsbestimmung sich hervortut, nicht ein abstraktes und festes zu sein, sondern ihre entgegengesetzte in sich zu haben, und an sich zu setzen; indem die Seiten des Urteils selbst Begriffe, also die Totalität seiner Bestimmungen sind, so müssen sie dieselben alle durchlaufen und an sich zeigen; es sei in abstrakter oder konkreter Form. Um nun doch bei dieser Veränderung ihrer Bestimmung, die Seiten des Urteils doch auf eine allgemeine Weise festzuhalten, sind Namen am dienlichsten, die sich darin gleich bleiben. – Der Nahme aber steht der Sache oder dem Begriffe gegenüber; diese Unterscheidung kommt an dem Urteile als solchem selbst vor; indem das Subjekt überhaupt das Bestimmte, und daher mehr das unmittelbar Seiende, das Prädikat aber das Allgemeine, das Wesen oder den Begriff ausdrückt, so ist das Subjekt als solches zunächst nur eine Art von Namen; denn, was es IST, drückt erst das Prädikat aus, welches das Sein im Sinne des Begriffs enthält. Was ist dies, oder was ist dies für eine Pflanze u.s.f.? unter dem Sein, nach welchem gefragt wird, wird oft bloß der Namen verstanden, und wenn man denselben erfahren, ist man befriedigt und weiß nun, was die Sache ist. Dies ist das Sein im Sinne des Subjekts. Aber der Begriff, oder wenigstens das Wesen und das Allgemeine überhaupt gibt erst das Prädikat, und nach diesem wird im Sinne des Urteils gefragt. Gott, Geist, Natur oder was es sei, ist daher als das Subjekt eines Urteils nur erst der Nahme; was ein solches Subjekt ist, dem Begriffe nach, ist erst im Prädikate vorhanden. Wenn gesucht wird, was solchem Subjekte für ein Prädikat zukomme, so müsste für die Beurteilung schon ein Begriff zu Grunde liegen; aber diesen spricht erst das Prädikat selbst aus. Es ist deswegen eigentlich die bloße Vorstellung, welche die vorausgesetzte Bedeutung des Subjekts ausmacht, und die zu einer Namenerklärung führt, wobei es zufällig und ein historisches Faktum ist, was unter einem Namen verstanden werde oder nicht. So viele Streitigkeiten, ob einem gewissen Subjekte ein Prädikat zukomme oder nicht, sind darum nichts mehr als Wortstreitigkeiten, weil sie von jener Form ausgehen; das zu Grunde liegende, (subjectum, ὑποκειμενον) ist noch nichts weiter als der Namen.

Es ist nun näher zu betrachten, wie zweitens die Beziehung des Subjekts und Prädikats im Urteile, und wie sie selbst eben dadurch zunächst bestimmt sind. Das Urteil hat zu seinen Seiten überhaupt Totalitäten, welche zunächst als wesentlich selbstständig sind. Die Einheit des Begriffes ist daher nur erst eine Beziehung von Selbstständigen; noch nicht die konkrete aus dieser Realität in sich zurückgekehrte, erfüllte Einheit, sondern außer der sie, als nicht in ihr aufgehobene Extreme bestehen. – Es kann nun die Betrachtung des Urteils von der ursprünglichen Einheit des Begriffes oder von der Selbstständigkeit der Extreme ausgehen. Das Urteil ist die Diremtion des Begriffs durch sich selbst; diese Einheit ist daher der Grund, von welchem aus es nach seiner wahrhaften Objektivität betrachtet wird. Es ist insofern die ursprüngliche Teilung des ursprünglich Einen; das Wort: URTHEIL bezieht sich hiermit auf das, was es an und für sich ist. Dass aber der Begriff im Urteil als Erscheinung ist, indem seine Momente darin Selbstständigkeit erlangt haben, – an diese Seite der Äußerlichkeit hält sich mehr die Vorstellung.

Nach dieser subjektiven Betrachtung werden daher Subjekt und Prädikat, jedes als außer dem andern für sich fertig, betrachtet; das Subjekt als ein Gegenstand, der auch wäre, wenn er dieses Prädikat nicht hätte; das Prädikat als eine allgemeine Bestimmung, die auch wäre, wenn sie diesem Subjekte nicht zukäme. Mit dem Urteilen ist hernach die Reflexion verbunden, ob dieses oder jenes Prädikat, das im Kopfe ist, dem Gegenstande, der draußen für sich ist, beigelegt werden könne und solle; das Urteilen selbst besteht darin, dass erst durch dasselbe ein Prädikat mit dem Subjekte verbunden wird, so dass wenn diese Verbindung nicht Statt fände, Subjekt und Prädikat, jedes für sich doch bliebe was es ist, jenes, ein existierender Gegenstand, dieses eine Vorstellung im Kopfe. – Das Prädikat, welches dem Subjekte beigelegt wird, soll ihm aber auch zukommen, das heißt, an und für sich identisch mit demselben sein. Durch diese Bedeutung des Beilegens wird der subjektive Sinn des Urteilens und das gleichgültige äußerliche Bestehen des Subjekts und Prädikats wieder aufgehoben: diese Handlung ist gut; die Kopula zeigt an, dass das Prädikat zum Sein des Subjekts gehört, und nicht bloß äußerlich damit verbunden wird. Im grammatischen Sinne hat jenes subjektive Verhältnis, in welchem von der gleichgültigen Äußerlichkeit des Subjekts und Prädikats ausgegangen wird, sein vollständiges Gelten; denn es sind Worte, die hier äußerlich verbunden werden. – Bei dieser Gelegenheit kann auch angeführt werden, dass ein Satz zwar im grammatischen Sinne ein Subjekt und Prädikat hat, aber darum noch kein Urteil ist. Zu letzterem gehört, dass das Prädikat sich zum Subjekt nach dem Verhältnis von Begriffsbestimmungen, also als ein allgemeines zu einem besondern oder einzelnen verhalte. Drückt das, was vom einzelnen Subjekte gesagt wird, selbst nur etwas einzelnes aus, so ist dies ein bloßer Satz. Z. B. Aristoteles ist im 73ten Jahre seines Alters, in dem 4ten Jahr der 115ten Olympiade gestorben, – ist ein bloßer Satz, kein Urteil. Es wäre von letzterem nur dann etwas darin, wenn einer der Umstände, die Zeit des Todes oder das Alter jenes Philosophen in Zweifel gestellt gewesen, aus irgend einem Grunde aber die angegebenen Zahlen behauptet würden. Denn in diesem Falle, würden dieselben als etwas allgemeines, auch ohne jenen bestimmten Inhalt des Todes des Aristoteles bestehende, mit anderem erfüllte oder auch leere Zeit genommen. So ist die Nachricht: mein Freund N. ist gestorben, ein Satz; und wäre nur dann ein Urteil, wenn die Frage wäre, ob er wirklich tot, oder nur scheintot wäre.

Wenn das Urteil gewöhnlich so erklärt wird, dass es die Verbindung zweier Begriffe sei, so kann man für die äußerliche Kopula wohl den unbestimmten Ausdruck: Verbindung gelten lassen, ferner dass die Verbundenen wenigstens Begriffe sein sollen. Sonst aber ist diese Erklärung wohl höchst oberflächlich; nicht nur dass z. B. im disjunktiven Urteile mehr als zwei sogenannte Begriffe verbunden sind, sondern dass vielmehr die Erklärung viel besser ist, als die Sache; denn es sind überhaupt keine Begriffe, die gemeint sind, kaum Begriffs-, eigentlich nur Vorstellungs-Bestimmungen; beim Begriffe überhaupt, und beim bestimmten Begriff ist bemerkt worden, dass das, was man so zu benennen pflegt, keineswegs den Namen von Begriffen verdient; wo sollten nun beim Urteile Begriffe herkommen? – Vornehmlich ist in jener Erklärung das Wesentliche des Urteils, nämlich der Unterschied seiner Bestimmungen übergangen; noch weniger das Verhältnis des Urteils zum Begriffe berücksichtigt.

Was die weitere Bestimmung des Subjekts und Prädikats betrifft, so ist erinnert worden, dass sie im Urteil eigentlich erst ihre Bestimmung zu erhalten haben. Insofern dasselbe aber die gesetzte Bestimmtheit des Begriffs ist, so hat sie die angegebenen Unterschiede unmittelbar und abstrakt, als Einzelnheit und Allgemeinheit. – Insofern es aber überhaupt das Dasein oder das Anderssein des Begriffs, welcher sich noch nicht zu der Einheit, wodurch er als Begriff ist, wieder hergestellt hat, so tritt auch die Bestimmtheit hervor, welche begrifflos ist; der Gegensatz des Seins und der Reflexion oder des An sich seins. Indem aber der Begriff den wesentlichen Grund des Urteils ausmacht, so sind jene Bestimmungen wenigstens so gleichgültig, dass, jede indem die eine dem Subjekte, die andere dem Prädikate zukommt, dies Verhältnis umgekehrt eben so sehr Statt hat. Das Subjekt als das Einzelne, erscheint zunächst als das Seiende oder für sich seiende nach der bestimmten Bestimmtheit des Einzelnen – als ein wirklicher Gegenstand, wenn er auch nur Gegenstand in der Vorstellung ist, – wie z. B. die Tapferkeit, das Recht, Übereinstimmung u.s.f. – über welchen geurteilt wird; – das Prädikat dagegen als das Allgemeine, erscheint als diese Reflexion über ihn, oder auch vielmehr als dessen Reflexion in-sich-selbst, welche über jene Unmittelbarkeit hinausgeht und die Bestimmtheiten als bloß seiende aufhebt, – als sein Ansichsein. – Insofern wird vom Einzelnen, als dem Ersten, Unmittelbaren ausgegangen, und dasselbe durch das Urteil in die Allgemeinheit erhoben, so wie umgekehrt, das nur an sich seiende Allgemeine im Einzelnen ins Dasein heruntersteigt, oder ein Für-sich-seiendes wird.

Diese Bedeutung des Urteils ist als der objektive Sinn desselben, und zugleich als die wahre der früheren Formen des Übergangs zu nehmen. Das Seiende wird und verändert sich, das Endliche geht im Unendlichen unter; das Existierende geht aus seinem Grunde hervor in die Erscheinung, und geht zu Grunde; die Akzidenz manifestiert den Reichtum der Substanz, so wie deren Macht; im Sein ist Übergang in Anderes, im Wesen Scheinen an einem Andern, wodurch die notwendige Beziehung sich offenbart. Dies Übergehen und Scheinen ist nun in das ursprüngliche Teilen des Begriffes übergegangen, welcher, indem er das Einzelne in das Ansichsein seiner Allgemeinheit zurückführt, eben so sehr das Allgemeine als Wirkliches bestimmt. Dies beides ist ein und dasselbe, dass die Einzelnheit in ihre Reflexion-in-sich, und das Allgemeine als Bestimmtes gesetzt wird.

Zu dieser objektiven Bedeutung gehört nun aber eben so wohl, dass die angegebenen Unterschiede, indem sie in der Bestimmtheit des Begriffes wieder hervortreten, zugleich nur als Erscheinende gesetzt seien, das heißt dass sie nichts fixes sind, sondern der einen Begriffsbestimmung eben so gut zukommen als der andern. Das Subjekt ist daher eben so wohl als das Ansichsein, das Prädikat dagegen als das Dasein zu nehmen. Das Subjekt ohne Prädikat ist was in der Erscheinung, das Ding ohne Eigenschaften, das Ding-an-sich ist, ein leerer unbestimmter Grund; es ist so der Begriff in sich selbst, welcher erst am Prädikate eine Unterscheidung und Bestimmtheit erhält; dieses macht hiermit die Seite des Daseins des Subjekts aus. Durch diese bestimmte Allgemeinheit steht das Subjekt in Beziehung auf äußerliches, ist für den Einfluss anderer Dinge offen, und tritt dadurch in Tätigkeit gegen sie. Was da ist, tritt aus seinem In-sich-sein in das allgemeine Element des Zusammenhanges und der Verhältnisse, in die negativen Beziehungen und das Wechselspiel der Wirklichkeit, was eine Kontinuation des Einzelnen in andere, und daher Allgemeinheit ist.

Die so eben aufgezeigte Identität, dass die Bestimmung des Subjekts eben so wohl auch dem Prädikat zukommt und umgekehrt, fällt jedoch nicht nur in unsere Betrachtung; sie ist nicht nur an sich, sondern ist auch im Urteile gesetzt; denn das Urteil ist die Beziehung beider; die Kopula drückt aus, dass das Subject das Prädikat ist. Das Subjekt ist die bestimmte Bestimmtheit, und das Prädikat ist diese gesetzte Bestimmtheit desselben; das Subjekt ist nur in seinem Prädikat bestimmt, oder nur in demselben ist es Subjekt, es ist im Prädikat in sich zurückgekehrt, und ist darin das Allgemeine. – Insofern nun aber das Subjekt das Selbstständige ist, so hat jene Identität das Verhältnis, dass das Prädikat nicht ein selbstständiges Bestehen für sich, sondern sein Bestehen nur in dem Subjekte hat; es inhäriert diesem. Insofern hiernach das Prädikat vom Subjekte unterschieden wird, so ist es nur eine vereinzelte Bestimmtheit desselben, nur Eine seiner Eigenschaften; das Subjekt selbst aber ist das Konkrete, die Totalität von mannigfaltigen Bestimmtheiten, wie das Prädikat Eine enthält; es ist das Allgemeine. – Aber andererseits ist auch das Prädikat selbstständige Allgemeinheit, und das Subjekt umgekehrt nur eine Bestimmung desselben. Das Prädikat subsumiert insofern das Subjekt; die Einzelnheit und Besonderheit ist nicht für sich, sondern hat ihr Wesen und ihre Substanz im Allgemeinen. Das Prädikat drückt das Subjekt in seinem Begriffe aus; das Einzelne und Besondere sind zufällige Bestimmungen an demselben; es ist deren absolute Möglichkeit. Wenn beim Subsumieren an eine äußerliche Beziehung des Subjekts und Prädikats gedacht und das Subjekt als ein Selbstständiges vorgestellt wird, so bezieht sich das Subsumieren auf das oben erwähnte subjektive Urteilen, worin von der Selbstständigkeit beider ausgegangen wird. Die Subsumtion ist hiernach nur die Anwendung des Allgemeinen auf ein Besonderes oder Einzelnes, das unter dasselbe nach einer unbestimmten Vorstellung, als von minderer Quantität gesetzt wird.

Wenn die Identität des Subjekts und Prädikats so betrachtet worden, dass das einemal jenem die eine Begriffsbestimmung zukommt, und diesem die andere, aber das anderemal eben so sehr umgekehrt, so ist die Identität hiermit immer noch erst eine an sich seiende; um der selbstständigen Verschiedenheit der beiden Seiten des Urteils willen hat ihre gesetzte Beziehung auch diese zwei Seiten, zunächst als verschiedene. Aber die unterschiedslose Identität macht eigentlich die wahre Beziehung des Subjekts auf das Prädikat aus. Die Begriffsbestimmung ist wesentlich selbst Beziehung, denn sie ist ein allgemeines; dieselben Bestimmungen also, welche das Subjekt und Prädikat hat, hat damit auch ihre Beziehung selbst. Sie ist allgemein, denn sie ist die positive Identität beider, des Subjekts und Prädikats; sie ist aber auch bestimmte, denn die Bestimmtheit des Prädikats ist die des Subjekts; sie ist ferner auch einzelne, denn in ihr sind die selbstständigen Extreme als in ihrer negativen Einheit aufgehoben. – Im Urteile aber ist diese Identität noch nicht gesetzt; die Kopula ist als die noch unbestimmte Beziehung des Seins überhaupt: A ist B; denn die Selbstständigkeit der Bestimmtheiten des Begriffs oder Extreme ist im Urteile die Realität, welche der Begriff in ihm hat. Wäre das Ist der Kopula, schon gesetzt als jene bestimmte und erfüllte Einheit des Subjekts und Prädikats, als ihr Begriff, so wäre es bereits der Schluss.

Diese Identität des Begriffs wieder herzustellen oder vielmehr zu setzen, ist das Ziel der Bewegung des Urteils. Was im Urteil schon vorhanden ist, ist teils die Selbstständigkeit, aber auch die Bestimmtheit des Subjekts und Prädikats gegen einander, teils aber ihre jedoch abstrakte Beziehung. Das Subjekt ist das Prädikat, ist zunächst das, was das Urteil aussagt; aber da das Prädikat nicht das sein soll, was das Subjekt ist, so ist ein Widerspruch vorhanden, der sich auflösen, in ein Resultat übergehen muss. Vielmehr aber, da an und für sich Subjekt und Prädikat die Totalität des Begriffes sind, und das Urteil die Realität des Begriffes ist, so ist seine Fortbewegung nur Entwicklung; es ist in ihm dasjenige schon vorhanden, was in ihm hervortritt, und die Demonstration ist insofern nur eine Monstration, eine Reflexion als Setzen desjenigen, was in den Extremen des Urteils schon vorhanden ist; aber auch dies Setzen selbst ist schon vorhanden; es ist die Beziehung der Extreme.

Das Urteil wie es unmittelbar ist, ist es ZUNÄCHST das Urteil des Daseins; unmittelbar ist sein Subjekt ein abstraktes, seiendes Einzelnes; das Prädikat eine unmittelbare Bestimmtheit oder Eigenschaft desselben, ein abstrakt allgemeines.

Indem sich dies Qualitative des Subjekts und Prädikats aufhebt, scheint zunächst die Bestimmung des einen an dem andern; das Urteil ist nun ZWEYTENS Urteil der Reflexion.

Dieses mehr äußerliche Zusammenfassen aber geht in die wesentliche Identität eines substantiellen, notwendigen Zusammenhangs über; so ist es DRITTENS das Urteil der Notwendigkeit.

VIERTENS indem in dieser wesentlichen Identität der Unterschied des Subjekts und Prädikats zu einer Form geworden, so wird das Urteil subjektiv; es enthält den Gegensatz des Begriffes und seiner Realität, und die Vergleichung beider; es ist das Urteil des Begriffs.

Dieses Hervortreten des Begriffs, begründet den Übergang des Urteils in den Schluss.

A. Das Urteil des Daseins

Im subjektiven Urteil will man einen und denselben Gegenstand doppelt sehen, das einemal in seiner einzelnen Wirklichkeit, das andremal in seiner wesentlichen Identität oder in seinem Begriffe; das Einzelne in seine Allgemeinheit erhoben, oder was dasselbe ist das Allgemeine in seine Wirklichkeit vereinzelt. Das Urteil ist in dieser Weise Wahrheit; denn es ist die Übereinstimmung des Begriffs und der Realität. So aber ist zuerst das Urteil nicht beschaffen; denn zuerst ist es unmittelbar, indem sich an ihm noch keine Reflexion und Bewegung der Bestimmungen ergeben hat. Diese Unmittelbarkeit macht das erste Urteil zu einem Urteile des Daseins, das auch das qualitative genannt werden kann, jedoch nur insofern als die Qualität nicht nur der Bestimmtheit des Seins zukommt, sondern auch die abstrakte Allgemeinheit darin begriffen ist, die um ihrer Einfachheit willen gleichfalls die Form der Unmittelbarkeit hat.

Das Urteil des Daseins ist auch das Urteil der Inhärenz; weil die Unmittelbarkeit seine Bestimmung, im Unterschiede des Subjekts und Prädikats aber jenes das Unmittelbare, hierdurch das Erste und Wesentliche in diesem Urteile ist, so hat das Prädikat die Form eines Unselbstständigen, das am Subjekte seine Grundlage hat.

a. Das positive Urteil

1. Das Subjekt und Prädikat sind, wie erinnert worden, zunächst Namen, deren wirkliche Bestimmung erst durch den Verlauf des Urteils erhalten wird. Als Seiten des Urteils aber, welches der gesetzte bestimmte Begriff ist, haben sie die Bestimmung der Momente desselben, aber um der Unmittelbarkeit willen, die noch ganz einfache, teils nicht durch Vermittlung bereicherte, teils zunächst nach dem abstrakten Gegensatze, als abstrakte Einzelnheit und Allgemeinheit. – Das Prädikat, um von diesem zuerst zu sprechen, ist das abstrakte Allgemeine; da das Abstrakte aber durch die Vermittlung, des Aufhebens des Einzelnen oder Besondern bedingt ist, so ist sie insofern nur eine Voraussetzung. In der Sphäre des Begriffs, kann es keine andere Unmittelbarkeit geben, als eine solche, die an und für sich die Vermittlung enthält, und nur durch deren Aufheben entstanden ist, d. i. die allgemeine. So ist auch das qualitative Sein selbst in seinem Begriffe, ein Allgemeines; als Sein aber ist die Unmittelbarkeit, noch nicht so gesetzt; erst als Allgemeinheit ist sie die Begriffsbestimmung, an welcher gesetzt ist, dass ihr die Negativität wesentlich angehört. Diese Beziehung ist im Urteil vorhanden, worin sie Prädikat eines Subjekts ist. – Eben so ist das Subjekt ein abstrakt Einzelnes; oder das Unmittelbare, das als solches sein soll; es soll daher das Einzelne als ein Etwas überhaupt sein. Das Subjekt macht insofern die abstrakte Seite am Urteil aus, nach welcher in ihm der Begriff in die Äußerlichkeit übergegangen ist. – Wie die beiden Begriffsbestimmungen bestimmt sind, so ist es auch ihre Beziehung, das: ist, Kopula; sie kann eben so nur die Bedeutung eines unmittelbaren, abstrakten Seins haben. Von der Beziehung, welche noch keine Vermittlung oder Negation enthält, wird dies Urteil das Positive genannt.

2. Der nächste reine Ausdruck des positiven Urteils ist daher der Satz:

Das Einzelne ist Allgemein.

Dieser Ausdruck muss nicht gefasst werden: A ist B; denn A und B sind gänzlich formlose und daher bedeutungslose Namen; das Urteil überhaupt aber, und daher selbst schon das Urteil des Daseins hat Begriffsbestimmungen zu seinen Extremen. A ist B, kann eben so gut jeden bloßen Satz vorstellen, als ein Urteil. In jedem auch dem in seiner Form reicher bestimmten Urteile aber wird der Satz von diesem bestimmten Inhalt behauptet: das Einzelne ist allgemein; insofern nämlich jedes Urteil auch abstraktes Urteil überhaupt ist. Von dem negativen Urteile inwiefern es unter diesen Ausdruck gleichfalls gehöre, wird sogleich die Rede sein. – Wenn sonst eben nicht daran gedacht wird, dass mit jedem zunächst wenigstens positiven Urteile die Behauptung gemacht werde, dass das Einzelne ein allgemeines sei, so geschieht dies, weil teils die bestimmte Form wodurch sich Subjekt und Prädikat unterscheiden, übersehen wird, – indem das Urteil nichts als die Beziehung zweier Begriffe sein soll, – teils etwa auch, weil der sonstige Inhalt des Urteils: Cajus ist gelehrt, oder die Rose ist rot, dem Bewusstsein vorschwebt, das mit der Vorstellung des Cajus u.s.f. beschäftigt, auf die Form nicht reflektiert, – obgleich wenigstens solcher Inhalt, wie der logische Cajus, der gewöhnlich zum Beispiel herhalten muss, ein sehr wenig interessanter Inhalt ist, und vielmehr gerade so uninteressant gewählt wird, um nicht die Aufmerksamkeit von der Form ab, auf sich zu ziehen.

Nach der objektiven Bedeutung bezeichnet der Satz: dass das Einzelne allgemein ist, wie vorhin gelegentlich erinnert, teils die Vergänglichkeit der einzelnen Dinge, teils ihr positives Bestehen in dem Begriffe überhaupt. Der Begriff selbst ist unsterblich, aber das in seiner Teilung aus ihm heraustretende ist der Veränderung und dem Rückgange in seine allgemeine Natur unterworfen. Aber umgekehrt gibt sich das Allgemeine ein Dasein. Wie das Wesen zum Schein in seinen Bestimmungen, der Grund in die Erscheinung der Existenz, die Substanz in die Offenbarung in ihre Akzidenzen herausgeht, so entschließt sich das Allgemeine zum Einzelnen; das Urteil ist dieser sein Aufschluß, die Entwicklung der Negativität, die es an sich schon ist. – Das letztere drückt der umgekehrte Satz aus: das Allgemeine ist einzeln, der ebensowohl im positiven Urteile ausgesprochen ist. Das Subjekt zunächst das unmittelbar Einzelne, ist im Urteile selbst auf sein Anderes, nämlich das Allgemeine, bezogen; es ist somit als das Konkrete gesetzt; nach dem Sein als ein Etwas von vielen Qualitäten; – oder als das Konkrete der Reflexion, ein Ding von mannigfaltigen Eigenschaften, ein Wirkliches von mannigfaltigen Möglichkeiten, eine Substanz von eben solchen Akzidenzen. Weil diese Mannigfaltigen hier dem Subjekte des Urteils angehören, so ist das Etwas oder das Ding u.s.f. in seinen Qualitäten, Eigenschaften oder Akzidenzen, in sich reflektiert, oder sich durch dieselben hindurch kontinuierend; sich in ihnen, und sie eben so in sich erhaltend. Das Gesetztsein oder die Bestimmtheit gehört zum An-und Für sich sein. Das Subjekt ist daher an ihm selbst das Allgemeine. – Das Prädikat dagegen, als diese nicht reale oder konkrete, sondern abstrakte Allgemeinheit, ist gegen jenes die Bestimmtheit, und enthält nur Ein Moment der Totalität desselben, mit Ausschluß der andern. Um dieser Negativität willen, welche zugleich als Extrem des Urteils sich auf sich bezieht, ist das Prädikat ein abstrakt-einzelnes. – Es drückt z. B. in dem Satze: die Rose ist wohlriechend, nur Eine der vielen Eigenschaften der Rose aus; es vereinzelt sie, die im Subjekte mit den andern zusammengewachsen ist, wie in der Auflösung des Dings die mannigfaltigen Eigenschaften, die ihm inhärieren, indem sie sich zu Materien verselbstständigen, vereinzelt werden. Der Satz des Urteils lautet daher nach dieser Seite so: das Allgemeine ist einzeln.

Indem wir diese Wechselbestimmung des Subjekts und Prädikats im Urteile zusammenstellen, so ergibt sich also das gedoppelte, 1) dass das Subjekt zwar unmittelbar als das Seiende oder Einzelne, das Prädikat aber das Allgemeine ist. Weil aber das Urteil die Beziehung beider, und das Subjekt durch das Prädikat als allgemeines bestimmt ist, so ist das Subjekt das Allgemeine; 2) ist das Prädikat im Subjekte bestimmt; denn es ist nicht eine Bestimmung überhaupt, sondern des Subjekts; die Rose ist wohlriechend; dieser Wohlgeruch ist nicht irgend ein unbestimmter Wohlgeruch, sondern der der Rose; das Prädikat ist also ein einzelnes. – Weil nun Subjekt und Prädikat im Verhältnisse des Urteils stehen, sollen sie nach den Begriffsbestimmungen entgegengesetzt bleiben; wie in der Wechselwirkung der Kausalität, ehe sie ihre Wahrheit erreicht, die beiden Seiten gegen die Gleichheit ihrer Bestimmung, noch selbstständige und entgegengesetzte bleiben sollen. Wenn daher das Subjekt als Allgemeines bestimmt ist, so ist vom Prädikate nicht auch seine Bestimmung der Allgemeinheit aufzunehmen, sonst wäre kein Urteil vorhanden; sondern nur seine Bestimmung der Einzelnheit; so wie insofern das Subjekt als Einzelnes bestimmt ist, das Prädikat als allgemeines zu nehmen ist. – Wenn auf jene bloße Identität reflektiert wird, so stellen sich die zwei identischen Sätze dar:

Das Einzelne ist Einzelnes,

Das Allgemeine ist Allgemeines, worin die Urteilsbestimmungen ganz auseinander gefallen, nur ihre Beziehung auf sich ausgedrückt, die Beziehung derselben auf einander aber aufgelöst, und das Urteil somit aufgehoben wäre. – Von jenen beiden Sätzen drückt der eine: das Allgemeine ist einzeln, das Urteil seinem Inhalte nach aus, der im Prädikate eine vereinzelnte Bestimmung, im Subjekte aber die Totalität derselben ist; der andere: Das Einzelne ist allgemein, die Form, die durch ihn selbst unmittelbar angegeben ist. – Im unmittelbaren positiven Urteile sind die Extreme noch einfach: Form und Inhalt sind daher noch vereinigt. Oder es besteht nicht aus zwei Sätzen; die gedoppelte Beziehung, welche sich in ihm ergab, macht unmittelbar das eine positive Urteil aus. Denn seine Extreme sind a) als die selbstständigen, abstrakten Urteilsbestimmungen, b) ist jede Seite durch die andere bestimmt, vermöge der sie beziehenden Kopula. An sich aber ist deswegen der Form- und Inhaltsunterschied in ihm vorhanden, wie sich ergeben hat; und zwar gehört das was der erste Satz: das Einzelne ist allgemein, enthält, zur Form, weil er die unmittelbare Bestimmtheit des Urteils ausdrückt. Das Verhältnis dagegen, das der andere Satz ausdrückt: das Allgemeine ist einzeln, oder dass das Subjekt als allgemeines, das Prädikat dagegen als besonderes oder einzelnes bestimmt, betrifft den Inhalt, weil sich seine Bestimmungen erst durch die Reflexion-in-sich erheben, wodurch die unmittelbaren Bestimmtheiten aufgehoben werden, und hiermit die Form sich zu einer in sich gegangenen Identität, die gegen den Form-Unterschied besteht, zum Inhalte macht.

3. Wenn nun die beiden Sätze der Form und des Inhalts:

(Subjekt) (Prädikat) Das Einzelne ist allgemein Das Allgemeine ist einzeln

darum, weil sie in dem einen positiven Urteile enthalten sind, vereinigt würden, so dass somit beide, sowohl das Subjekt als Prädikat, als Einheit der Einzelnheit und Allgemeinheit bestimmt wären, so wären beide das Besondere; was an sich als ihre innere Bestimmung anzuerkennen ist. Allein teils wäre diese Verbindung nur durch eine äußere Reflexion zu Stande gekommen, teils wäre der Satz: das Besondere ist das Besondere, der daraus resultierte, kein Urteil mehr, sondern ein leerer identischer Satz, wie die bereits darin gefundenen Sätze: das Einzelne ist einzeln, und das Allgemeine ist allgemein, waren. – Einzelnheit und Allgemeinheit können noch nicht in die Besonderheit vereinigt werden, weil sie im positiven Urteile noch als unmittelbare gesetzt sind. – Oder es muss das Urteil seiner Form und seinem Inhalte nach noch unterschieden werden, weil eben Subjekt und Prädikat noch als Unmittelbarkeit und Vermitteltes unterschieden sind, oder weil das Urteil nach seiner Beziehung beides ist: Selbstständigkeit der Bezogenen, und ihre Wechselbestimmung, oder Vermittlung.

Das Urteil also erstens nach seiner Form betrachtet, heißt es:

Das Einzelne ist allgemein. Vielmehr aber ist ein solches unmittelbares Einzelnes NICHT allgemein; sein Prädikat ist von weiterem Umfang, es entspricht ihm also nicht. Das Subjekt ist ein unmittelbar für sich seiendes, und daher das Gegenteil jener Abstraktion, der durch Vermittlung gesetzten Allgemeinheit, die von ihm ausgesagt werden sollte.

Zweitens das Urteil nach seinem Inhalt betrachtet oder als der Satz: Das Allgemeine ist einzeln, so ist das Subjekt ein Allgemeines von Qualitäten, ein Konkretes, das unendlich bestimmt ist, und indem seine Bestimmtheiten nur erst Qualitäten, Eigenschaften oder Akzidenzen sind, so ist seine Totalität die schlecht unendliche Vielheit derselben. Ein solches Subjekt ist daher vielmehr nicht eine einzelne solche Eigenschaft, als sein Prädikat aussagt. Beide Sätze müssen daher verneint werden, und das positive Urteil vielmehr als negatives gesetzt werden.

b. Negatives Urteil

1. Es ist schon oben von der gewöhnlichen Vorstellung die Rede gewesen, dass es nur vom Inhalte des Urteils abhänge, ob es wahr sei oder nicht, indem die logische Wahrheit nichts als die Form betreffe und nichts fordere, als dass jener Inhalt sich nicht widerspreche. Zur Form des Urteils selbst wird nichts gerechnet, als dass es die Beziehung zweier Begriffe sei. Es hat sich aber ergeben, dass diese beide Begriffe nicht bloß die verhältnislose Bestimmung einer Anzahl haben, sondern als Einzelnes und Allgemeines sich verhalten. Diese Bestimmungen machen den wahrhaft logischen Inhalt, und zwar in dieser Abstraktion den Inhalt des positiven Urteils aus; was für anderer Inhalt (die Sonne ist rund, Cicero war ein großer Redner in Rom, jetzt ists Tag u.s.f.) in einem Urteil vorkommt, geht das Urteil als solches nichts an; es spricht nur dies aus: Das Subjekt ist Prädikat, oder, da dies nur Namen sind, bestimmter: das Einzelne ist allgemein und umgekehrt. – Um dieses rein logischen Inhalts willen ist das positive Urteil nicht wahr, sondern hat seine Wahrheit im negativen Urteil. – Der Inhalt, fordert man, soll sich im Urteile nur nicht widersprechen; er widerspricht sich aber in jenem Urteile, wie sich gezeigt hat. – Es ist jedoch völlig gleichgültig, jenen logischen Inhalt auch Form zu nennen, und unter Inhalt nur die sonstige empirische Erfüllung zu verstehen, so enthält die Form nicht bloß die leere Identität, außer welcher die Inhaltsbestimmung läge. Das positive Urteil hat alsdann durch seine Form als positives Urteil keine Wahrheit; wer die Richtigkeit einer Anschauung oder Wahrnehmung, die Übereinstimmung der Vorstellung mit dem Gegenstand, Wahrheit nennte, hat wenigstens keinen Ausdruck mehr für dasjenige, was Gegenstand und Zweck der Philosophie ist. Man müsste den letztern wenigstens Vernunftwahrheit nennen, und man wird wohl zugeben, dass solche Urteile, dass Cicero ein großer Redner gewesen, dass es itzt Tag ist u.s.f. keine Vernunftwahrheiten sind. Aber sie sind dies nicht, nicht weil sie gleichsam zufällig einen empirischen Inhalt haben, sondern weil sie nur positive Urteile sind, die keinen andern Inhalt als ein unmittelbar Einzelnes und eine abstrakte Bestimmtheit zum Inhalte haben können und sollen.

Das positive Urteil hat seine Wahrheit zunächst in dem negativen: Das Einzelne ist nicht abstrakt allgemein, – sondern das Prädikat des Einzelnen ist darum, weil es solches Prädikat oder für sich ohne die Beziehung auf das Subjekt betrachtet, weil es abstrakt-allgemeines ist, selbst ein bestimmtes; das Einzelne ist daher zunächst ein besonderes. Ferner nach dem andern Satze, der im positiven Urteile enthalten ist, heißt das negative Urteil: das Allgemeine ist nicht abstrakt einzeln, sondern dies Prädikat schon weil es Prädikat ist, oder weil es in Beziehung auf ein allgemeines Subjekt steht, ist ein weiteres als bloße Einzelnheit, und das Allgemeine ist daher gleichfalls zunächst ein Besonderes. – Indem dies Allgemeine, als Subjekt, selbst in der Urteilsbestimmung der Einzelnheit ist, so reduzieren sich beide Sätze auf den einen: Das Einzelne ist ein besonderes.

Es kann bemerkt werden, a) dass sich hier die Besonderheit für das Prädikat ergibt, von der vorhin schon die Rede war; allein hier ist sie nicht durch äußerliche Reflexion gesetzt, sondern vermittelst der am Urteil aufgezeigten negativen Beziehung entstanden. b) Diese Bestimmung ergibt sich hier nur für das Prädikat. Im unmittelbaren Urteile, dem Urteile des Daseins, ist das Subjekt das zum Grunde liegende; die Bestimmung scheint sich daher zunächst am Prädikate zu verlaufen. In der Tat aber kann diese erste Negation noch keine Bestimmung, oder eigentlich noch kein Setzen des Einzelnen sein, da es erst das zweite, das Negative des Negativen ist.

Das Einzelne ist ein besonderes, ist der positive Ausdruck des negativen Urteils. Dieser Ausdruck ist insofern nicht positives Urteil selbst, als dieses um seiner Unmittelbarkeit willen, nur das Abstrakte zu seinen Extremen hat, das Besondere aber eben durch das Setzen der Beziehung des Urteils sich als die erste vermittelte Bestimmung ergibt. – Diese Bestimmung ist aber nicht nur als Moment des Extrems zu nehmen, sondern auch, wie sie eigentlich zunächst ist, als Bestimmung der Beziehung; oder das Urteil ist auch als negatives zu betrachten.

Dieser Übergang gründet sich auf das Verhältnis der Extreme und ihrer Beziehung im Urteile überhaupt. Das positive Urteil ist die Beziehung des unmittelbar Einzelnen und Allgemeinen, also solcher, deren das eine zugleich nicht ist, was das andere; die Beziehung ist daher eben so wesentlich Trennung oder negativ; daher das positive Urteil als negatives zu setzen war. Es war daher von Logikern kein solches Aufheben darüber zu machen, dass das nicht des negativen Urteils zur Kopula gezogen worden sei. Was im Urteile Bestimmung des Extrems ist, ist eben so sehr bestimmte Beziehung. Die Urteils-Bestimmung oder das Extrem ist nicht die rein qualitative des unmittelbaren Seins, welche nur einem Andern außer ihm entgegenstehen soll. Noch ist sie Bestimmung der Reflexion, die sich nach ihrer allgemeinen Form als positiv und negativ verhält, deren jedes als ausschließend gesetzt, und nur an sich identisch mit der andern ist. Die Urteils- als Begriffsbestimmung ist an ihr selbst ein allgemeines, gesetzt als sich in ihre andere kontinuierendes. Umgekehrt ist die Beziehung des Urteils dieselbe Bestimmung als die Extreme haben; denn sie ist eben diese Allgemeinheit und Kontinuation derselben in einander; insofern diese unterschieden sind, hat sie auch die Negativität an ihr.

Der oben angegebene Übergang von der Form der Beziehung zur Form der Bestimmung macht die unmittelbare Konsequenz aus, dass das nicht der Kopula eben so sehr zum Prädikate geschlagen, und dasselbe als das Nichtallgemeine bestimmt werden muss. Das Nichtallgemeine aber ist durch eine eben so unmittelbare Konsequenz das Besondere. – Wird das Negative nach der ganz abstrakten Bestimmung des unmittelbaren Nichtseins festgehalten, so ist das Prädikat nur das ganz unbestimmte Nichtallgemeine. Von dieser Bestimmung wird sonst in der Logik bei den kontradiktorischen Begriffen gehandelt, und als etwas wichtiges eingeschärft, dass beim Negativen eines Begriffs nur am Negativen festgehalten, und es als der bloß unbestimmte Umfang des Andern des positiven Begriffs genommen werden soll. So wäre das bloße Nicht-weisse, eben so wohl das Rote, Gelbe, Blaue u.s.f., als das Schwarze. Das Weiße aber als solches ist die begriffslose Bestimmung der Anschauung; das Nicht des Weißen ist dann das eben so begrifflose Nichtsein, welche Abstraktion ganz zu Anfang der Logik betrachtet, und als deren nächste Wahrheit das Werden erkannt worden ist. Wenn bei Betrachtung der Urteilsbestimmungen solcher begrifflose Inhalt aus der Anschauung und Vorstellung als Beispiel gebraucht, und die Bestimmungen des Seins und die der Reflexion für Urteilsbestimmungen genommen werden, so ist dies dasselbe unkritische Verfahren als wenn nach Kant die Verstandesbegriffe auf die unendliche Vernunftidee oder das sogenannte Ding-an-sich angewendet werden; der Begriff, wozu auch das von ihm ausgehende Urteil gehört, ist das wahrhafte Ding-an-sich oder das Vernünftige, jene Bestimmungen aber gehören dem Sein oder Wesen an, und sind noch nicht zu der Art und Weise fortgebildete Formen, wie sie in ihrer Wahrheit, im Begriffe, sind. – Wenn bei dem Weißen, Roten, als sinnlichen Vorstellungen stehen geblieben wird, so wird, wie gewöhnlich, etwas Begriff genannt, was nur Vorstellungsbestimmung ist, und dann ist freilich das Nicht-weisse, Nicht-rothe kein positives, so wie vollends das nicht dreieckige ein ganz unbestimmtes ist, denn die auf der Zahl und dem Quantum überhaupt beruhende Bestimmung ist die wesentlich gleichgültige, begrifflose. Aber wie das Nichtsein selbst, so soll auch solcher sinnlicher Inhalt begriffen werden, und jene Gleichgültigkeit und abstrakte Unmittelbarkeit verlieren, die er in der blinden bewegungslosen Vorstellung hat. Schon im Dasein wird das gedankenlose Nichts zur Grenze, wodurch Etwas sich doch auf ein Anderes außer ihm bezieht. In der Reflexion aber ist es das Negative, das sich wesentlich auf ein Positives bezieht, und somit bestimmt ist; ein Negatives ist schon nicht mehr jenes unbestimmte Nichtsein, es ist gesetzt nur zu sein, indem ihm das Positive entgegen steht, das Dritte ist ihr Grund; das Negative ist somit in einer umschlossenen Sphäre gehalten, worin das, was das eine nicht ist, etwas bestimmtes ist. – Noch mehr aber ist in der absolut flüssigen Kontinuität des Begriffs und seiner Bestimmungen das Nicht unmittelbar ein positives, und die Negation nicht nur Bestimmtheit, sondern in die Allgemeinheit aufgenommen und mit ihr identisch gesetzt. Das Nichtallgemeine ist daher sogleich das Besondere.

2. Indem die Negation die Beziehung des Urteils angeht, und das negative Urteil noch als solches betrachtet wird, so ist es vors erste noch ein Urteil; es ist somit das Verhältnis von Subjekt und Prädikat, oder von Einzelnheit und Allgemeinheit vorhanden, und die Beziehung derselben; die Form des Urteils. Das Subjekt als das zu Grunde liegende Unmittelbare bleibt unberührt von der Negation, es behält also seine Bestimmung, ein Prädikat zu haben, oder seine Beziehung auf die Allgemeinheit. Was daher negiert wird, ist nicht die Allgemeinheit überhaupt im Prädikate, sondern die Abstraktion oder die Bestimmtheit desselben, welche gegen jene Allgemeinheit als Inhalt erschien. – Das negative Urteil ist also nicht die totale Negation; die allgemeine Sphäre, welche das Prädikat enthält, bleibt noch bestehen; die Beziehung des Subjekts auf das Prädikat ist daher wesentlich noch positiv; die noch gebliebene Bestimmung des Prädikats ist eben so sehr Beziehung. – Wenn z. B. gesagt wird, die Rose ist nicht rot, so wird damit nur die Bestimmtheit des Prädikats negiert, und von der Allgemeinheit, die ihm gleichfalls zukommt, abgetrennt; die allgemeine Sphäre, die Farbe, ist erhalten; wenn die Rose nicht rot ist, so wird dabei angenommen, dass sie eine Farbe und eine andere Farbe habe; nach dieser allgemeinen Sphäre ist das Urteil noch positiv.

Das Einzelne ist ein Besonderes, – diese positive Form des negativen Urteils drückt dies unmittelbar aus; das Besondre enthält die Allgemeinheit. Es drückt überdem auch aus, dass das Prädikat nicht nur ein Allgemeines sei, sondern auch noch ein bestimmtes. Die negative Form enthält dasselbe; denn indem z. B. die Rose zwar nicht rot ist, so soll sie nicht nur die allgemeine Sphäre der Farbe zum Prädikate behalten, sondern auch irgend eine andere bestimmte Farbe haben; die einzelne Bestimmtheit des Roten ist also nur aufgehoben, und es ist nicht nur die allgemeine Sphäre gelassen, sondern auch die Bestimmtheit erhalten, aber zu einer unbestimmten, zu einer allgemeinen Bestimmtheit gemacht; somit zur Besonderheit.

3. Die Besonderheit, welche sich als die positive Bestimmung des negativen Urteils ergeben, ist das Vermittelnde zwischen der Einzelnheit und Allgemeinheit; so ist das negative Urteil nun überhaupt das Vermittelnde, zum dritten Schritte, der Reflexion des Urteils des Daseins in sich selbst. Es ist nach seiner objektiven Bedeutung nur das Moment der Veränderung der Akzidenzen, oder im Dasein der vereinzelnten Eigenschaften des Konkreten. Durch diese Veränderung tritt die vollständige Bestimmtheit des Prädikats oder das Konkrete als gesetzt hervor.

Das Einzelne ist besonderes, nach dem positiven Ausdrucke des negativen Urteils. Aber das Einzelne ist auch nicht besonderes; denn die Besonderheit ist von weiterem Umfange als die Einzelnheit; sie ist also ein Prädikat das dem Subjekt nicht entspricht, in dem es also seine Wahrheit noch nicht hat. Das Einzelne ist nur Einzelnes, die sich nicht auf anderes, sei es positiv oder negativ, sondern nur sich auf sich selbst beziehende Negativität. – Die Rose ist nicht irgend ein farbiges, sondern sie hat nur die bestimmte Farbe, welche Rosenfarbe ist. Das Einzelne ist nicht ein unbestimmt bestimmtes, sondern das bestimmte Bestimmte.

Von dieser positiven Form des negativen Urteils ausgegangen, erscheint diese Negation desselben, nur wieder als eine erste Negation. Aber sie ist dies nicht. Vielmehr ist schon das negative Urteil an und für sich die zweite, oder Negation der Negation, und dies, was es an und für sich ist, ist zu setzen. Nämlich es negiert die Bestimmtheit des Prädikats des positiven Urteils, dessen abstrakte Allgemeinheit, oder als Inhalt betrachtet, die einzelne Qualität, die es vom Subjekt enthält. Die Negation der Bestimmtheit ist aber schon die zweite, also die unendliche Rückkehr der Einzelnheit in sich selbst. Hiermit ist also die Herstellung der konkreten Totalität des Subjekts geschehen, oder vielmehr ist es jetzt erst als einzelnes gesetzt, indem es durch die Negation und das Aufheben derselben mit sich vermittelt worden. Das Prädikat seinerseits ist damit aus der ersten Allgemeinheit zur absoluten Bestimmtheit übergegangen, und hat sich mit dem Subjekte ausgeglichen. Das Urteil heißt insofern: das Einzelne ist einzeln. – Von der andern Seite, indem das Subjekt eben so sehr, als allgemeines anzunehmen war, und insofern im negativen Urteile sich das Prädikat das gegen jene Bestimmung des Subjekts das einzelne ist, zur Besonderheit erweiterte, und indem nun ferner die Negation dieser Bestimmtheit eben so sehr die Reinigung der Allgemeinheit ist, welche es enthält, so lautet dies Urteil auch so: das Allgemeine ist das Allgemeine.

In diesen beiden Urteilen, die sich vorhin durch äußere Reflexion ergeben hatten, ist das Prädikat schon in seiner Positivität ausgedrückt. Zunächst muss aber die Negation des negativen Urteils selbst in Form eines negativen Urteils erscheinen. Es hatte sich gezeigt dass in ihm noch eine positive Beziehung des Subjekts auf das Prädikat, und die allgemeine Sphäre des letztern geblieben war. Es enthielt somit von dieser Seite eine von der Beschränktheit gereinigtere Allgemeinheit, als das positive Urteil, und ist daher um so mehr von dem Subjekt als Einzelnem zu negieren. Auf diese Weise ist der ganze Umfang des Prädikats negiert, und keine positive Beziehung mehr zwischen ihm und dem Subjekte. Dies ist das unendliche Urteil.

c. Unendliches Urteil

Das negative Urteil ist so wenig ein wahres Urteil, als das positive. Das unendliche Urteil aber, das seine Wahrheit sein soll, ist nach seinem negativen Ausdrucke, das Negativ-Unendliche; ein Urteil, worin auch die Form des Urteils aufgehoben ist. – Dies aber ist ein widersinniges Urteil. Es soll ein Urteil sein, somit eine Beziehung von Subjekt und Prädikat enthalten; aber eine solche soll zugleich nicht darin sein. – Der Namen des unendlichen Urteils pflegt in den gewöhnlichen Logiken zwar aufgeführt zu werden, aber ohne dass es eben deutlich würde, was es mit demselben für eine Bewandtnis habe. – Beispiele von negativ-unendlichen Urteilen sind leicht zu haben, indem Bestimmungen zu Subjekt und Prädikat negativ verbunden werden, deren eine nicht nur die Bestimmtheit der andern nicht, sondern auch ihre allgemeine Sphäre nicht enthält; also z. B. der Geist [ist] nicht rot, gelb u.s.f. nicht sauer, nicht kalisch u.s.f. die Rose ist kein Elefant, der Verstand ist kein Tisch und dergleichen. – Diese Urteile sind richtig oder wahr, wie man es nennt, aber einer solchen Wahrheit ungeachtet, widersinnig und abgeschmackt. – Oder vielmehr sie sind keine Urteile. – Ein reelleres Beispiel des unendlichen Urteils ist die böse Handlung. Im bürgerlichen Rechtsstreit wird Etwas nur als das Eigentum der andern Partei negiert; so dass aber eingeräumt wird, es sollte das ihrige sein, wenn sie das Recht dazu hätte, und es wird nur unter dem Titel des Rechtes in Anspruch genommen; die allgemeine Sphäre, das Recht, wird also in jenem negativen Urteile anerkannt und erhalten. Das Verbrechen, aber ist das unendliche Urteil, welches nicht nur das besondere Recht, sondern die allgemeine Sphäre zugleich negiert, das Recht als Recht negiert. Es hat zwar die Richtigkeit damit, dass es eine wirkliche Handlung ist, aber weil sie sich auf die Sittlichkeit, welche ihre allgemeine Sphäre ausmacht, durchaus negativ bezieht, ist sie widersinnig.

Das Positive des unendlichen Urteils, der Negation der Negation, ist die Reflexion der Einzelnheit in sich selbst, wodurch sie erst als die bestimmte Bestimmtheit gesetzt ist. Das Einzelne ist einzeln, war der Ausdruck desselben nach jener Reflexion. Das Subjekt ist im Urteile des Daseins als unmittelbares Einzelnes, insofern mehr nur als Etwas überhaupt. Durch die Vermittlung des negativen und unendlichen Urteils ist es erst als Einzelnes gesetzt.

Das Einzelne ist hiermit gesetzt als sich, in sein Prädikat, das mit ihm identisch ist, kontinuierend; somit ist auch die Allgemeinheit eben so sehr nicht mehr als die unmittelbare, sondern als ein Zusammenfassen von Unterschiedenen. Das positiv-unendliche Urteil lautet eben so wohl: Das Allgemeine ist allgemein, so ist es eben so wohl als die Rückkehr in sich selbst gesetzt.

Durch diese Reflexion der Urteilsbestimmungen in sich, hat nun sich das Urteil aufgehoben; im negativ-unendlichen Urteil ist der Unterschied, so zu sagen, zu groß, als dass es noch ein Urteil bliebe; Subjekt und Prädikat haben gar keine positive Beziehung auf einander; im Gegenteil ist im positiv-unendlichen nur die Identität vorhanden, und es ist wegen des ganz ermangelnden Unterschiedes kein Urteil mehr.

Näher ist es das Urteil des Daseins, welches sich aufgehoben hat; es ist damit das gesetzt, was die Kopula des Urteils enthält, dass die qualitativen Extreme in dieser ihrer Identität aufgehoben sind. Indem aber diese Einheit der Begriff ist, so ist sie unmittelbar eben so wieder in ihre Extreme dirimiert, und ist als Urteil, dessen Bestimmungen aber nicht mehr unmittelbare, sondern in sich reflektierte sind. Das Urteil des Daseins ist in das Urteil der Reflexion übergegangen.

B. Das Urteil der Reflexion

Das Subjekt ist in dem nunmehr entstandenen Urteil ein Einzelnes als solches; ingleichen das Allgemeine nicht mehr abstrakte Allgemeinheit, oder einzelne Eigenschaft, sondern gesetzt als Allgemeines, das sich durch die Beziehung Unterschiedener als in eins zusammengefasst hat, oder nach dem Inhalt verschiedener Bestimmungen überhaupt betrachtet, das sich das Zusammennehmen mannigfaltiger Eigenschaften und Existenzen. – Wenn Beispiele von Prädikaten der Reflexionsurteile gegeben werden sollen, so müssen sie von anderer Art sein, als für Urteile des Daseins. Im Reflexionsurteil ist eigentlich erst ein bestimmter Inhalt, d. h. ein Inhalt überhaupt vorhanden; denn er ist die in die Identität reflektierte Formbestimmung, als von der Form, insofern sie unterschiedene Bestimmtheit ist, – wie sie es noch als Urteil ist, unterschieden. Im Urteil des Daseins ist der Inhalt nur ein unmittelbarer, oder abstrakter, unbestimmter. – Als Beispiele von Reflexionsurteilen können daher dienen: der Mensch ist sterblich, die Dinge sind vergänglich, dies Ding ist nützlich, schädlich; Härte, Elastizität der Körper, die Glückseligkeit u.s.f. sind solche eigentümliche Prädikate. Sie drücken eine Wesentlichkeit [aus], welche aber eine Bestimmung im Verhältnisse, oder eine zusammenfassende Allgemeinheit ist. Diese Allgemeinheit, die sich in der Bewegung des Reflexionsurteils weiter bestimmen wird, ist noch von der Allgemeinheit des Begriffes als solcher unterschieden; sie ist zwar nicht mehr die abstrakte des qualitativen Urteils, aber hat noch die Beziehung auf das Unmittelbare, woraus sie herkommt, und hat dasselbe für ihre Negativität zu Grunde liegen. – Der Begriff bestimmt das Dasein zunächst zu Verhältnisbestimmungen, zu Kontinuitäten ihrer selbst in der verschiedenen Mannigfaltigkeit der Existenz, – so dass wohl das wahrhaft Allgemeine ihr inneres Wesen aber in der Erscheinung, und diese relative Natur, oder auch ihr Merkmal, noch nicht das an und für sich seiende derselben ist.

Dem Reflexionsurteile kann es als nahe liegend erscheinen, als Urteil der Quantität bestimmt zu werden, wie das Urteil des Daseins auch als qualitatives Urteil bestimmt wurde. Aber wie die Unmittelbarkeit in diesem nicht nur die seiende, sondern wesentlich auch die vermittelte und abstrakte war, so ist auch hier jene aufgehobene Unmittelbarkeit, nicht bloß die aufgehobene Qualität, also nicht bloß Quantität; diese ist vielmehr, wie die Qualität die äußerlichste Unmittelbarkeit, auf dieselbe Weise die äußerlichste der Vermittlung angehörige Bestimmung.

Noch ist über die Bestimmung, wie sie im Reflexionsurteile in ihrer Bewegung erscheint, die Bemerkung zu machen, dass im Urteile des Daseins die Bewegung derselben sich am Prädikate zeigte, weil dieses Urteil in der Bestimmung der Unmittelbarkeit war, das Subjekt daher als das zu Grunde liegende erschien. Aus gleichem Grunde verläuft sich im Reflexionsurteile die Fortbewegung des Bestimmens am Subjekte, weil dieses Urteil das reflektierte Ansichsein zu seiner Bestimmung hat. Das Wesentliche ist daher hier das Allgemeine oder das Prädikat; es macht daher das zu Grunde liegende aus, an welchem das Subjekt zu messen, und ihm entsprechend zu bestimmen ist. – Jedoch erhält auch das Prädikat durch die weitere Fortbildung der Form des Subjekts eine weitere Bestimmung, jedoch indirekt, jene dagegen zeigt sich aus dem angegebenen Grunde als direkte Fortbestimmung.

Was die objektive Bedeutung des Urteils betrifft, so tritt das Einzelne durch seine Allgemeinheit in das Dasein, aber als in einer wesentlichen Verhältnisbestimmung, einer durch die Mannigfaltigkeit der Erscheinung hindurch sich erhaltenden Wesentlichkeit; das Subjekt soll das an und für sich bestimmte sein; diese Bestimmtheit hat es in seinem Prädikate. Das Einzelne ist andererseits in dies sein Prädikat reflektiert, welches dessen allgemeines Wesen; das Subjekt ist insofern das Existierende und Erscheinende. Das Prädikat inhäriert in diesem Urteile nicht mehr dem Subjekte; es ist vielmehr das Ansichseiende, unter welches jenes Einzelne als ein akzidentelles subsumiert ist. Wenn die Urteile des Daseins auch als Urteile der Inhärenz bestimmt werden können, so sind die Urteile der Reflexion vielmehr Urteile der Subsumtion.

a. Das singuläre Urteil

Das unmittelbare Reflexionsurteil ist nun wieder: Das Einzelne ist allgemein; aber Subjekt und Prädikat in der angegebenen Bedeutung; es kann daher näher so ausgedrückt werden: Dieses ist ein wesentlich allgemeines.

Aber ein Dieses ist nicht ein wesentlich allgemeines. Jenes seiner allgemeinen Form nach positive Urteil überhaupt muss negativ genommen werden. Aber indem das Urteil der Reflexion nicht bloß ein positives ist, so geht die Negation nicht direkt das Prädikat an, das nicht inhäriert, sondern das Ansichseiende ist. Das Subjekt ist vielmehr das Veränderliche und zu bestimmende. Das negative Urteil ist hier daher so zu fassen: Nicht ein Dieses ist ein Allgemeines der Reflexion; ein solches Ansich hat eine allgemeinere Existenz als nur in einem Diesen. Das singuläre Urteil hat hiermit seine nächste Wahrheit im partikulären.