Erstes Kapitel. Der Begriff
Durch den Verstand pflegt das Vermögen der Begriffe überhaupt ausgedrückt zu werden, er wird insofern von der Urteilskraft und dem Vermögen der Schlüsse, als der formellen Vernunft, unterschieden. Vornehmlich aber wird er der Vernunft entgegengesetzt; insofern aber bedeutet er nicht das Vermögen des Begriffs überhaupt, sondern der bestimmten Begriffe, wobei die Vorstellung herrscht, als ob der Begriff NUR ein bestimmtes sei. Wenn der Verstand in dieser Bedeutung von der formellen Urteilskraft und der formellen Vernunft unterschieden wird, so ist er als Vermögen des einzelnen bestimmten Begriffs zu nehmen. Denn das Urteil und der Schluss oder die Vernunft sind selbst, als formales, nur ein Verständiges, indem sie unter der Form der abstrakten Begriffsbestimmtheit stehen. Der Begriff gilt aber hier überhaupt nicht als bloß abstrakt-bestimmtes; der Verstand ist daher von der Vernunft nur so zu unterscheiden, dass jener nur das Vermögen des Begriffes überhaupt sei.
Dieser allgemeine Begriff, der nun hier zu betrachten ist, enthält die drei Momente, Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelnheit. Der Unterschied und die Bestimmungen, die er sich in dem Unterscheiden gibt, machen die Seite aus, welche vorhin Gesetztsein genannt wurde. Da dieses in dem Begriffe identisch mit dem An- und Für-sichsein ist, so ist jedes jener Momente so sehr ganzer Begriff, als bestimmter Begriff, und als eine Bestimmung des Begriffs.
Zuerst ist er reiner Begriff, oder die Bestimmung der Allgemeinheit. Der reine oder allgemeine Begriff ist aber auch nur ein bestimmter, oder besonderer Begriff, der sich auf die Seite neben die andern stellt. Weil der Begriff die Totalität ist, also in seiner Allgemeinheit oder rein identischen Beziehung auf sich selbst, wesentlich das Bestimmen und Unterscheiden ist, so hat er in ihm selbst den Maßstab, wodurch diese Form seiner Identität mit sich, indem sie alle Momente durchdringt und in sich fasst, eben so unmittelbar sich bestimmt, nur das Allgemeine gegen die Unterschiedenheit der Momente zu sein.
Zweitens ist der Begriff dadurch als dieser besondere oder als bestimmte Begriff, welcher als gegen andere unterschieden gesetzt ist.
Drittens die Einzelnheit ist der aus dem Unterschiede in die absolute Negativität sich reflektierende Begriff. Dies ist zugleich das Moment, worin er aus seiner Identität in sein Anderssein übergetreten ist, und zum Urteil wird.
A) Der allgemeine Begriff
Der reine Begriff ist das absolut unendliche, unbedingte und freie. Es ist hier, wo die Abhandlung, welche den Begriff zu ihrem Inhalte hat, beginnt, noch einmal nach seiner Genesis zurückzusehen. Das Wesen ist aus dem Sein, und der Begriff aus dem Wesen somit auch aus dem Sein geworden. Dies Werden hat aber die Bedeutung des Gegenstoßes seiner selbst, so dass das Gewordene vielmehr das Unbedingte und Ursprüngliche ist. Das Sein ist in seinem Übergange zum Wesen, zu einem Schein oder Gesetztsein, und das Werden oder das Übergehen in Anderes zu einem Setzen geworden, und umgekehrt hat das Setzen oder die Reflexion des Wesens sich aufgehoben und sich zu einem Nichtgesetzten, einem ursprünglichen Sein hergestellt. Der Begriff ist die Durchdringung dieser Momente, dass das Qualitative, und ursprünglich-seiende nur als Setzen und nur als Rückkehr-in-sich ist, und diese reine Reflexion-in-sich schlechthin das Anderswerden oder die Bestimmtheit ist, welche eben so daher unendliche, sich auf sich beziehende Bestimmtheit ist.
Der Begriff ist daher zuerst so die absolute Identität mit sich, dass sie dies nur ist, als die Negation der Negation, oder als die unendliche Einheit der Negativität mit sich selbst. Diese reine Beziehung des Begriffs auf sich, welche dadurch diese Beziehung ist, als durch die Negativität sich setzend, ist die Allgemeinheit des Begriffs.
Die Allgemeinheit, da sie die höchst einfache Bestimmung ist, scheint keiner Erklärung fähig zu sein; denn eine Erklärung muss sich auf Bestimmungen und Unterscheidungen einlassen, und von ihrem Gegenstande prädizieren, das einfache aber wird hierdurch vielmehr verändert, als erklärt. Es ist aber gerade die Natur des Allgemeinen, ein solches einfaches zu sein, welches durch die absolute Negativität den höchsten Unterschied und Bestimmtheit in sich enthält. Das Sein ist einfaches, als unmittelbares; deswegen ist es ein nur Gemeintes, und kann man von ihm nicht sagen, was es ist; es ist daher unmittelbar eins mit seinem Andern, dem Nichtsein. Eben dies ist sein Begriff, ein solches einfaches zu sein, das in seinem Gegenteil unmittelbar verschwindet; er ist das Werden. Das Allgemeine dagegen ist das einfache, welches eben so sehr das reichste in sich selbst ist; weil es der Begriff ist.
Es ist daher erstens die einfache Beziehung auf sich selbst; es ist nur in sich. Aber diese Identität ist zweitens in sich absolute Vermittlung; nicht aber ein vermitteltes. Vom Allgemeinen, welches ein vermitteltes, nämlich das Abstrakte, dem Besondern und Einzelnen entgegengesetzte Allgemeine ist, ist erst bei dem bestimmten Begriffe zu reden. – Aber auch schon das Abstrakte enthält dies, dass, um es zu erhalten, erfordert werde, andere Bestimmungen des Konkreten wegzulassen. Diese Bestimmungen sind als Determinationen überhaupt Negationen; eben so ist ferner das Weglassen derselben ein Negieren. Es kommt also beim Abstrakten gleichfalls die Negation der Negation vor. Diese gedoppelte Negation aber wird vorgestellt, als ob sie demselben äußerlich sei, und sowohl die weggelassenen weitern Eigenschaften des Konkreten von der beibehaltenen, welche der Inhalt des Abstrakten ist, verschieden sei, als auch diese Operation des Weglassens der übrigen und des Beibehaltens der einen, außer derselben vorgehe. Zu solcher Äußerlichkeit hat sich das Allgemeine gegen jene Bewegung noch nicht bestimmt; es ist noch selbst in sich jene absolute Vermittlung, welche eben die Negation der Negation oder absolute Negativität ist.
Nach dieser ursprünglichen Einheit, ist vors erste das erste Negative oder die Bestimmung keine Schranke für das Allgemeine, sondern es erhält sich darin, und ist positiv mit sich identisch. Die Kategorien des Seins waren, als Begriffe, wesentlich diese Identitäten der Bestimmungen mit sich selbst, in ihrer Schranke oder ihrem Anderssein; diese Identität war aber nur an sich der Begriff; sie war noch nicht manifestiert. Daher die qualitative Bestimmung als solche in ihrer andern unterging und eine von ihr verschiedene Bestimmung zu ihrer Wahrheit hatte. Das Allgemeine hingegen, wenn es sich auch in eine Bestimmung setzt, bleibt es darin, was es ist. Es ist die Seele des Konkreten, dem es innewohnt, ungehindert und sich selbst gleich in dessen Mannigfaltigkeit und Verschiedenheit. Es wird nicht mit in das Werden gerissen, sondern kontinuiert sich ungetrübt durch dasselbe, und hat die Kraft unveränderlicher, unsterblicher Selbsterhaltung.
Eben so scheint es aber nicht nur in sein Anderes, wie die Reflexionsbestimmung. Diese als ein relatives bezieht sich nicht nur auf sich, sondern ist ein Verhalten. Sie gibt sich in ihrem Andern kund; aber scheint nur erst an ihm, und das Scheinen eines jeden an dem andern oder ihr gegenseitiges Bestimmen hat bei ihrer Selbstständigkeit, die Form eines äußerlichen Tuns. – Das Allgemeine dagegen ist gesetzt als das Wesen seiner Bestimmung, die eigene positive Natur derselben. Denn die Bestimmung, die sein Negatives ausmacht, ist im Begriffe schlechthin nur als ein Gesetztsein, oder wesentlich nur zugleich als das Negative des Negativen, und sie ist nur als diese Identität des Negativen mit sich, welche das Allgemeine ist. Dieses ist insofern auch die Substanz seiner Bestimmungen; aber so, dass das, was für die Substanz als solche ein zufälliges war, die eigne Vermittlung des Begriffes mit sich selbst, seine eigene immanente Reflexion ist. Diese Vermittlung, welche das Zufällige zunächst zur Notwendigkeit erhebt, ist aber die manifestierte Beziehung; der Begriff ist nicht der Abgrund der formlosen Substanz, oder die Notwendigkeit, als die innre Identität von einander verschiedener und sich beschränkender Dinge oder Zustände, sondern als absolute Negativität das formierende und erschaffende, und weil die Bestimmung nicht als Schranke, sondern schlechthin so sehr als aufgehobene, als Gesetztsein ist, so ist der Schein die Erscheinung als des Identischen.
Das Allgemeine ist daher die freie Macht; es ist es selbst und greift über sein Anderes über; aber nicht als ein gewaltsames, sondern das vielmehr in demselben ruhig und bei sich selbst ist. Wie es die freie Macht genannt worden, so könnte es auch die freie Liebe, und schrankenlose Seligkeit genannt werden, denn es ist ein Verhalten seiner zu dem Unterschiedenen nur als zu sich selbst, in demselben ist es zu sich selbst zurückgekehrt.
Es ist so eben der Bestimmtheit erwähnt worden, obgleich der Begriff nur erst als das Allgemeine und nur mit sich identische, noch nicht dazu fortgegangen ist. Es kann aber von dem Allgemeinen nicht ohne die Bestimmtheit, welche näher die Besonderheit und Einzelnheit ist, gesprochen werden; denn es enthält sie in seiner absoluten Negativität an und für sich; die Bestimmtheit wird also nicht von außen dazu genommen, wenn beim Allgemeinen von ihr gesprochen wird. Als Negativität überhaupt, oder nach der ersten, unmittelbaren Negation hat es die Bestimmtheit überhaupt als Besonderheit an ihm; als zweites als Negation der Negation ist es absolute Bestimmtheit, oder Einzelnheit und Konkretion. – Das Allgemeine ist somit die Totalität des Begriffes, es ist Konkretes, ist nicht ein leeres, sondern hat vielmehr durch seinen Begriff Inhalt; – einen Inhalt, in dem es sich nicht nur erhält, sondern der ihm eigen und immanent ist. Es kann von dem Inhalte wohl abstrahiert werden; so erhält man aber nicht das Allgemeine des Begriffs, sondern das Abstrakte, welches ein isoliertes, unvollkommenes Moment des Begriffes ist, und keine Wahrheit hat.
Näher ergibt sich das Allgemeine so als diese Totalität. Insoferne es die Bestimmtheit in sich hat, ist sie nicht nur die erste Negation, sondern auch die Reflexion derselben in sich. Mit jener ersten Negation für sich genommen, ist es Besonderes, wie es sogleich wird betrachtet werden; aber es ist in dieser Bestimmtheit wesentlich noch allgemeines; diese Seite muss hier noch aufgefasst werden. – Diese Bestimmtheit ist nämlich als im Begriffe die totale Reflexion, der Doppelschein, einmal der Schein nach außen, die Reflexion in anderes; das andremal der Schein nach innen, die Reflexion in sich. Jenes äußerliche Scheinen macht einen Unterschied gegen anderes; das Allgemeine, hat hiernach eine Besonderheit, welche ihre Auflösung in einem höhern Allgemeinen hat. Insofern es nun auch nur ein relativ-allgemeines ist, verliert es seinen Charakter des Allgemeinen nicht; es erhält sich in seiner Bestimmtheit, nicht nur so, dass es in der Verbindung mit ihr nur gleichgültig gegen sie bliebe, – so wäre es nur mit ihr zusammengesetzt, – sondern dass es das ist, was so eben das Scheinen nach innen genannt wurde. Die Bestimmtheit ist als bestimmter Begriff aus der Äußerlichkeit in sich zurückgebogen; sie ist der eigne, immanente Charakter, der dadurch ein Wesentliches ist, dass er in die Allgemeinheit aufgenommen und von ihr durchdrungen, von gleichem Umfange, identisch mit ihr sie ebenso durchdringt; es ist der Charakter, welcher der Gattung angehört, als die von dem Allgemeinen ungetrennte Bestimmtheit. Er ist insofern nicht eine nach außen gehende Schranke, sondern positiv, indem er durch die Allgemeinheit in der freien Beziehung auf sich selbst steht. Auch der bestimmte Begriff bleibt so in sich unendlich freier Begriff.
In Ansehung der andern Seite aber, nach welcher die Gattung durch ihren bestimmten Charakter begrenzt ist, ist bemerkt worden, dass sie als niedrigere Gattung in einem höhern Allgemeinern ihre Auflösung habe. Dieses kann auch wieder als Gattung, aber als eine Abstraktere aufgefasst werden, gehört aber immer wieder nur der Seite des bestimmten Begriffes an, die nach außen geht. Das wahrhaft höhere Allgemeine ist, worin diese nach außen gehende Seite nach innen zurückgenommen ist, die zweite Negation, in welcher die Bestimmtheit schlechthin nur als Gesetztes, oder als Schein ist. Leben, Ich, Geist, absoluter Begriff, sind nicht Allgemeine nur als höhere Gattungen, sondern Konkrete, deren Bestimmtheiten auch nicht nur Arten oder niedrige Gattungen sind, sondern die in ihrer Realität schlechthin nur in sich und davon erfüllt sind. Insofern Leben, Ich, endlicher Geist, wohl auch nur bestimmte Begriffe sind, so ist ihre absolute Auflösung in demjenigen Allgemeinen, welches als wahrhaft absoluter Begriff, als Idee des unendlichen Geistes zu fassen ist, dessen Gesetztsein die unendliche, durchsichtige Realität ist, worin er seine Schöpfung, und in ihr sich selbst anschaut.
Das wahrhafte, unendliche Allgemeine, welches unmittelbar eben so sehr Besonderheit als Einzelnheit in sich ist, ist nun zunächst näher als Besonderheit zu betrachten. Es bestimmt sich frei; seine Verendlichung ist kein Übergehen, das nur in der Sphäre des Seins Statt hat; es ist schöpferische Macht, als die absolute Negativität, die sich auf sich selbst bezieht. Es ist als solche das Unterscheiden in sich, und dieses ist Bestimmen, dadurch, dass das Unterscheiden mit der Allgemeinheit eins ist. Somit ist es ein Setzen der Unterschiede selbst als allgemeiner, sich auf sich beziehender. Hierdurch werden sie fixierte, isolierte Unterschiede. Das isolierte Bestehen des Endlichen, das sich früher als sein Fürsich-sein, auch als Dingheit, als Substanz bestimmte, ist in seiner Wahrheit die Allgemeinheit, mit welcher Form der unendliche Begriff seine Unterschiede bekleidet, – eine Form, die eben einer seiner Unterschiede selbst ist. Hierin besteht das Schaffen des Begriffs, das nur in diesem Innersten desselben selbst zu begreifen ist.
B) Der besondere Begriff
Die Bestimmtheit als solche gehört dem Sein und dem Qualitativen an; als Bestimmtheit des Begriffs ist sie Besonderheit. Sie ist keine Grenze, so dass sie sich zu einem Andern als einem Jenseits ihrer verhielte, vielmehr, wie sich so eben zeigte, das eigene immanente Moment des Allgemeinen; dieses ist daher in der Besonderheit nicht bei einem Andern, sondern schlechthin bei sich selbst.
Das Besondere enthält die Allgemeinheit, welche dessen Substanz ausmacht; die Gattung ist unverändert in ihren Arten; die Arten sind nicht von dem Allgemeinen, sondern nur gegen einander verschieden. Das Besondere hat mit den andern Besondern, zu denen es sich verhält, eine und dieselbe Allgemeinheit. Zugleich ist die Verschiedenheit derselben, um ihrer Identität mit dem Allgemeinen willen, als solche allgemein; sie ist Totalität. – Das Besondre enthält also nicht nur das Allgemeine, sondern stellt dasselbe auch durch seine Bestimmtheit dar; dieses macht insofern eine Sphäre aus, welche das Besondere erschöpfen muss. Diese Totalität erscheint, insofern die Bestimmtheit des Besondern als bloße Verschiedenheit genommen wird, als Vollständigkeit. Vollständig sind in dieser Rücksicht die Arten, insofern es deren eben nicht mehrere gibt. Es ist für sie kein innerer Maßstab, oder Prinzip vorhanden, weil die Verschiedenheit eben der Einheitslose Unterschied ist, an welchem die Allgemeinheit, die für sich absolute Einheit ist, bloß äußerlicher Reflex, und eine unbeschränkte, zufällige Vollständigkeit ist. Die Verschiedenheit aber geht in Entgegensetzung, in eine immanente Beziehung der Verschiedenen über. Die Besonderheit aber, ist als Allgemeinheit an und für sich selbst, nicht durch Übergehen solche immanente Beziehung; sie ist Totalität an ihr selbst, und einfache Bestimmtheit, wesentlich Prinzip. Sie hat keine andere Bestimmtheit, als welche durch das Allgemeine selbst gesetzt ist, und sich aus demselben folgendermaßen ergibt.
Das Besondre ist das Allgemeine selbst, aber es ist dessen Unterschied oder Beziehung auf ein Anderes, sein Scheinen nach Außen; es ist aber kein Anderes vorhanden, wovon das Besondere unterschieden wäre, als das Allgemeine selbst. – Das Allgemeine bestimmt sich, so ist es selbst das Besondere; die Bestimmtheit ist sein Unterschied; es ist nur von sich selbst unterschieden. Seine Arten sind daher nur a) das Allgemeine selbst und b) das Besondere. Das Allgemeine als der Begriff, ist es selbst und sein Gegenteil, was wieder es selbst als seine gesetzte Bestimmtheit ist; es greift über dasselbe über, und ist in ihm bei sich. So ist es die Totalität und Prinzip seiner Verschiedenheit, die ganz nur durch es selbst bestimmt ist.
Es gibt daher keine andere wahrhafte Einteilung, als dass der Begriff sich selbst auf die Seite stellt, als die unmittelbare, unbestimmte Allgemeinheit; eben dies unbestimmte, macht seine Bestimmtheit, oder dass er ein Besonderes ist. Beides ist das Besondere, und ist daher koordiniert. Beides ist auch als Besonderes das bestimmte gegen das Allgemeine; es heißt demselben insofern subordiniert. Aber eben dies Allgemeine, gegen welches das Besondre bestimmt ist, ist damit vielmehr selbst auch nur eines der Gegenüberstehenden. Wenn wir von zwei Gegenüberstehenden sprechen, so müssen wir also auch wieder sagen, dass sie beide das Besondre ausmachen, nicht nur zusammen, dass sie nur für die äußere Reflexion darin gleich wären, Besondre zu sein, sondern ihre Bestimmtheit gegeneinander ist wesentlich zugleich nur Eine Bestimmtheit, die Negativität, welche im Allgemeinen einfach ist.
Wie sich der Unterschied hier zeigt, ist er in seinem Begriffe, und damit in seiner Wahrheit. Aller frühere Unterschied hat diese Einheit im Begriffe. Wie er unmittelbarer Unterschied im Sein ist, ist er als die Grenze eines Andern; wie er in der Reflexion ist, ist er relativer, gesetzt als sich auf sein anderes wesentlich beziehend; hier beginnt somit die Einheit des Begriffs gesetzt zu werden; aber zunächst ist sie nur der Schein an einem Andern. – Das Übergehen und die Auflösung dieser Bestimmungen hat nur diesen wahren Sinn, dass sie ihren Begriff, ihre Wahrheit erreichen; Sein, Dasein, Etwas, oder Ganzes und Teile u.s.f. Substanz und Akzidenzen, Ursache und Wirkung sind für sich Gedankenbestimmungen; als bestimmte Begriffe werden sie aufgefasst, insofern jede in der Einheit mit ihrer andern oder entgegengesetzten erkannt wird. – Das Ganze und die Teile, Ursache und Wirkung z. B. u.s.f. sind noch nicht verschiedene, die als Besondere gegeneinander bestimmt wären, weil sie an sich zwar Einen Begriff ausmachen, aber ihre Einheit noch nicht die Form der Allgemeinheit erreicht hat; so hat auch der Unterschied, der in diesen Verhältnissen ist, noch nicht die Form, dass er Eine Bestimmtheit ist. Ursache und Wirkung z. B. sind nicht zwei verschiedene Begriffe, sondern nur Ein bestimmter Begriff, und die Kausalität ist, wie jeder Begriff, ein einfacher.
In Absicht auf Vollständigkeit hat sich ergeben, dass das Bestimmte der Besonderheit vollständig in dem Unterschiede des Allgemeinen und Besondern ist, und dass nur diese beide die besondern Arten ausmachen. In der Natur finden sich freilich in einer Gattung mehr als zwei Arten, so wie diese vielen Arten auch nicht das aufgezeigte Verhältnis zu einander haben können. Es ist dies die Ohnmacht der Natur, die Strenge des Begriffs nicht festhalten und darstellen zu können, und in diese begrifflose blinde Mannigfaltigkeit sich zu verlaufen. Wir können die Natur in der Mannigfaltigkeit ihrer Gattungen und Arten, und der unendlichen Verschiedenheit ihrer Gestaltungen bewundern, denn die Bewunderung ist ohne Begriff, und ihr Gegenstand ist das Vernunftlose. Der Natur weil sie das Außersichsein des Begriffes ist, ist es freigegeben, in dieser Verschiedenheit sich zu ergehen, wie der Geist, ob er gleich den Begriff in der Gestalt des Begriffes hat, auch aufs Vorstellen sich einlässt, und in einer unendlichen Mannigfaltigkeit desselben sich herumtreibt. Die vielfachen Naturgattungen oder Arten müssen für nichts höheres geachtet werden, als die willkürlichen Einfälle des Geistes in seinen Vorstellungen. Beide zeigen wohl allenthalben Spuren und Ahnungen des Begriffs, aber stellen ihn nicht in treuem Abbild dar, weil sie die Seite seines freien Außersichseins sind; er ist die absolute Macht gerade darum, dass er seinen Unterschied frei zur Gestalt selbstständiger Verschiedenheit, äußerlicher Notwendigkeit, Zufälligkeit, Willkür, Meinung entlassen kann, welche aber für nicht mehr als die abstrakte Seite der Nichtigkeit genommen werden muss.
Die Bestimmtheit des Besondern ist einfach als Prinzip, wie wir gesehen haben, aber sie ist es auch als Moment der Totalität, als Bestimmtheit gegen die andere Bestimmtheit. Der Begriff, insofern er sich bestimmt oder unterscheidet, ist er negativ auf seine Einheit gerichtet, und gibt sich die Form eines seiner ideellen Momente des Seins; als bestimmter Begriff hat er ein Dasein überhaupt. Dies Sein hat aber nicht mehr den Sinn der bloßen Unmittelbarkeit, sondern der Allgemeinheit, der durch die absolute Vermittlung sich selbst gleichen Unmittelbarkeit, die eben so sehr auch das andere Moment, das Wesen oder die Reflexion in sich enthält. Diese Allgemeinheit, mit welcher das Bestimmte bekleidet ist, ist die abstrakte. Das Besondre hat die Allgemeinheit in ihm selbst als sein Wesen; insofern aber die Bestimmtheit des Unterschieds gesetzt ist, und dadurch Sein hat, ist sie Form an demselben, und die Bestimmtheit als solche ist der Inhalt. Zur Form wird die Allgemeinheit, insofern der Unterschied als das Wesentliche ist, wie er im Gegenteil im rein Allgemeinen nur als absolute Negativität, nicht als Unterschied ist, der als solcher gesetzt ist.
Die Bestimmtheit ist nun zwar das abstrakte, gegen die andere Bestimmtheit; die andere ist aber nur die Allgemeinheit selbst, diese ist insofern auch die abstrakte; und die Bestimmtheit des Begriffs, oder die Besonderheit ist wieder weiter nicht als die bestimmte Allgemeinheit. Der Begriff ist in ihr außer sich; insofern er es ist, der darin außer sich ist, so enthält das Abstrakt-Allgemeine alle Momente des Begriffs; es ist α) Allgemeinheit β) Bestimmtheit γ) die einfache Einheit von beiden; aber diese Einheit ist unmittelbare, und die Besonderheit ist darum nicht als die Totalität. An sich ist sie auch diese Totalität, und Vermittlung; sie ist wesentlich ausschließende Beziehung auf anderes, oder Aufhebung der Negation, nämlich der andern Bestimmtheit, – der andern, die aber nur als Meinung vorschwebt, denn unmittelbar verschwindet sie, und zeigt sich als dasselbe, was die ihr andre sein sollte. Dies macht also diese Allgemeinheit zur abstrakten, dass die Vermittlung nur Bedingung ist, oder nicht an ihr selbst gesetzt ist. Weil sie nicht gesetzt ist, hat die Einheit des Abstrakten die Form der Unmittelbarkeit, und der Inhalt die Form der Gleichgültigkeit gegen seine Allgemeinheit, weil er nicht als diese Totalität ist, welche die Allgemeinheit der absoluten Negativität ist. Das Abstrakt-Allgemeine ist somit zwar der Begriff, aber als Begriffloses, als Begriff, der nicht als solcher gesetzt ist.
Wenn vom bestimmten Begriffe die Rede ist, so ist es gewöhnlich rein nur ein solches abstrakt-Allgemeines, was gemeint ist. Auch unter dem Begriffe überhaupt, wird meist nur dieser begrifflose Begriff verstanden, und der Verstand bezeichnet das Vermögen solcher Begriffe. Die Demonstration gehört diesem Verstande an, insofern sie an Begriffen fortgehe, das heißt nur an Bestimmungen. Solches Fortgehen an Begriffen kommt daher nicht über die Endlichkeit und Notwendigkeit hinaus; ihr höchstes ist das negative Unendliche, die Abstraktion des höchsten Wesens, welches selbst die Bestimmtheit der Unbestimmtheit ist. Auch die absolute Substanz ist zwar nicht diese leere Abstraktion, dem Inhalte nach vielmehr die Totalität, aber sie ist darum abstrakt, weil sie ohne die absolute Form ist, ihre innerste Wahrheit macht nicht der Begriff aus; ob sie zwar die Identität der Allgemeinheit und Besonderheit, oder des Denkens und des Außereinander ist, so ist diese Identität nicht die Bestimmtheit des Begriffes; außer ihr ist vielmehr ein, und zwar eben weil er außer ihr ist, ein zufälliger Verstand, in und für welchen sie in verschiedenen Attributen und Modis ist.
Leer ist übrigens die Abstraktion nicht, wie sie gewöhnlich genannt wird; sie ist der bestimmte Begriff; sie hat irgend eine Bestimmtheit zum Inhalt; auch das höchste Wesen, die reine Abstraktion, hat, wie erinnert, die Bestimmtheit der Unbestimmtheit; eine Bestimmtheit aber ist die Unbestimmtheit, weil sie dem Bestimmten gegenüber stehen soll. Indem man aber ausspricht, was sie ist, hebt sich dies selbst auf, was sie sein soll; sie wird als eins mit der Bestimmtheit ausgesprochen, und auf diese Weise aus der Abstraktion der Begriff und ihre Wahrheit hergestellt. – Insofern aber ist jeder bestimmte Begriff allerdings leer, als er nicht die Totalität sondern nur eine einseitige Bestimmtheit enthält. Wenn er auch sonst konkreten Inhalt hat, z. B. Mensch, Staat, Tier u.s.f. so bleibt er ein leerer Begriff, insofern seine Bestimmtheit nicht das Prinzip seiner Unterschiede ist; das Prinzip enthält den Anfang und das Wesen seiner Entwicklung und Realisation; irgend eine andere Bestimmtheit des Begriffs aber ist unfruchtbar. Wenn der Begriff daher überhaupt als leer gescholten ist, so wird jene absolute Bestimmtheit desselben verkannt, welche der Begriffsunterschied, und der einzig wahre Inhalt in seinem Element ist.
Hierher gehört der Umstand, um dessen willen der Verstand in neuern Zeiten gering geachtet und gegen die Vernunft so sehr zurückgesetzt wird; es ist die Festigkeit, welche er den Bestimmtheiten und somit den Endlichkeiten erteilt. Dies Fixe besteht in der betrachteten Form der abstrakten Allgemeinheit; durch sie werden sie unveränderlich. Denn die qualitative Bestimmtheit, so wie die Reflexionsbestimmung, sind wesentlich als begrenzte, und haben durch ihre Schranke eine Beziehung auf ihr Anderes, somit die Notwendigkeit des Übergehens und Vergehens. Die Allgemeinheit aber, welche sie im Verstande haben, gibt ihnen die Form der Reflexion in sich, wodurch sie der Beziehung auf Anderes entnommen, und unvergänglich geworden sind. Wenn nun am reinen Begriffe diese Ewigkeit zu seiner Natur gehört, so wären seine abstrakten Bestimmungen nur ihrer Form nach ewige Wesenheiten; aber ihr Inhalt ist dieser Form nicht angemessen; sie sind daher nicht Wahrheit und Unvergänglichkeit. Ihr Inhalt ist der Form nicht angemessen, weil er nicht die Bestimmtheit selbst als allgemein, d. i. nicht als Totalität des Begriffsunterschieds, oder nicht selbst die ganze Form ist; die Form des beschränkten Verstandes ist darum aber selbst die unvollkommne, nämlich abstrakte Allgemeinheit. – Es ist aber ferner als die unendliche Kraft des Verstandes zu achten, das Konkrete in die abstrakten Bestimmtheiten zu trennen, und die Tiefe des Unterschieds zu fassen, welche allein zugleich die Macht ist, die ihren Übergang bewirkt. Das Konkrete der Anschauung ist Totalität, aber die sinnliche, – ein realer Stoff, der in Raum und Zeit gleichgültig aussereinander besteht; diese Einheitslosigkeit des Mannigfaltigen, in der es der Inhalt der Anschauung ist, sollte ihm doch wohl nicht als Verdienst und Vorzug vor dem Verständigen angerechnet werden. Die Veränderlichkeit, die es in der Anschauung zeigt, deutet schon auf das Allgemeine hin; was davon zur Anschauung kommt, ist nur ein anderes eben so Veränderliches, also nur das Nämliche; es ist nicht das Allgemeine, das an dessen Stelle träte und erschiene. Am wenigsten aber sollte der Wissenschaft z. B. der Geometrie und Arithmetik, das Anschauliche, das ihr Stoff mit sich bringt, zu einem Verdienste angerechnet, und ihre Sätze als hierdurch begründet, vorgestellt werden. Vielmehr ist der Stoff solcher Wissenschaften darum von niedrigerer Natur; das Anschauen der Figuren oder Zahlen verhilft nicht zur Wissenschaft derselben; nur das Denken darüber vermag eine solche hervorzubringen. – Insofern aber unter Anschauung nicht bloß das Sinnliche, sondern die objektive Totalität verstanden wird, so ist sie eine intellektuelle, d. i. sie hat das Dasein nicht in seiner äußerlichen Existenz zum Gegenstande, sondern das, was in ihm unvergängliche Realität und Wahrheit ist, – die Realität, nur insofern sie wesentlich im Begriffe und durch ihn bestimmt ist, die Idee, deren nähere Natur sich später zu ergeben hat. Was die Anschauung als solche, vor dem Begriffe voraushaben soll, ist die äußerliche Realität, das Begrifflose, das erst einen Wert durch ihn erhält.
Indem daher der Verstand die unendliche Kraft darstellt, welche das Allgemeine bestimmt, oder umgekehrt, dem an und für sich Haltungslosen der Bestimmtheit durch die Form der Allgemeinheit das fixe Bestehen erteilt, so ist es nun nicht Schuld des Verstandes, wenn nicht weiter gegangen wird. Es ist eine subjektive Ohnmacht der Vernunft, welche diese Bestimmtheiten so gelten lässt und sie nicht durch die jener abstrakten Allgemeinheit entgegengesetzte dialektische Kraft, d. h. durch die eigentümliche Natur, nämlich durch den Begriff jener Bestimmtheiten, zur Einheit zurückzuführen vermag. Der Verstand gibt ihnen zwar durch die Form der abstrakten Allgemeinheit so zu sagen, eine solche Härte des Seins, als sie in der qualitativen Sphäre, und in der Sphäre der Reflexion nicht haben; aber durch diese Vereinfachung begeistet er sie zugleich, und schärft sie so zu, dass sie eben nur auf dieser Spitze die Fähigkeit erhalten, sich aufzulösen und in ihr entgegengesetztes überzugehen. Die höchste Reife und Stufe, die irgend Etwas erreichen kann, ist diejenige, in welcher sein Untergang beginnt. Das Feste der Bestimmtheiten, in welche sich der Verstand einzurennen scheint, die Form des Unvergänglichen ist die der sich auf sich beziehenden Allgemeinheit. Aber sie gehört dem Begriffe zu eigen an; und daher liegt in ihr selbst die Auflösung des Endlichen ausgedrückt, und in unendlicher Nähe. Diese Allgemeinheit arguirt unmittelbar die Bestimmtheit des Endlichen, und drückt seine Unangemessenheit zu ihr aus. – Oder vielmehr ist seine Angemessenheit schon vorhanden; das abstrakte Bestimmte ist als eins mit der Allgemeinheit gesetzt; eben darum als nicht für sich, insofern es nur Bestimmtes wäre, sondern nur als Einheit seiner und des Allgemeinen, d. i. als Begriff.
Es ist daher in jeder Rücksicht zu verwerfen, Verstand und die Vernunft so, wie gewöhnlich geschieht, zu trennen. Wenn der Begriff als vernunftlos betrachtet wird, so muss es vielmehr als eine Unfähigkeit der Vernunft betrachtet werden, sich in ihm zu erkennen. Der bestimmte und abstrakte Begriff ist die Bedingung, oder vielmehr wesentliches Moment der Vernunft; er ist begeistete Form, in welcher das Endliche durch die Allgemeinheit, in der es sich auf sich bezieht, sich in sich entzündet, als dialektisch gesetzt und hiermit der Anfang selbst der Erscheinung der Vernunft ist.
Indem der bestimmte Begriff in dem Bisherigen in seiner Wahrheit dargestellt ist, so ist nur noch übrig, anzuzeigen, als was er hiermit schon gesetzt ist. – Der Unterschied, welcher wesentliches Moment des Begriffs, aber im rein Allgemeinen noch nicht als solcher gesetzt ist, erhält im bestimmten Begriffe sein Recht. Die Bestimmtheit in der Form der Allgemeinheit ist zum Einfachen mit derselben verbunden; dies bestimmte Allgemeine ist die sich auf sich selbst beziehende Bestimmtheit; die bestimmte Bestimmtheit oder absolute Negativität für sich gesetzt. Die sich auf sich selbst beziehende Bestimmtheit aber ist die Einzelnheit. So unmittelbar die Allgemeinheit schon an und für sich selbst Besonderheit ist, so unmittelbar an und für sich ist die Besonderheit auch Einzelnheit, welche zunächst als drittes Moment des Begriffes, insofern sie gegen die beiden ersten festgehalten wird, aber auch als die absolute Rückkehr desselben in sich, und zugleich als der gesetzte Verlust seiner selbst zu betrachten ist.
Anmerkung
Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelnheit sind nach dem bisherigen die drei bestimmten Begriffe, wenn man sie nämlich zählen will. Es ist schon früher gezeigt worden, dass die Zahl eine unpassende Form ist, um Begriffsbestimmungen darein zu fassen, aber am unpassendsten vollends für Bestimmungen des Begriffs selbst; die Zahl, da sie das Eins zum Prinzip hat, macht die gezählten zu ganz abgesonderten und einander ganz gleichgültigen. Es hat sich im Bisherigen ergeben, dass die verschiedenen bestimmten Begriffe schlechthin vielmehr nur Einer und derselbe Begriff sind, als dass sie in die Zahl aus einander fallen.
In der sonst gewöhnlichen Abhandlung der Logik kommen mancherlei Einteilungen und Arten von Begriffen vor. Es fällt sogleich die Inkonsequenz daran in die Augen, dass die Arten so eingeführt werden: Es gibt der Quantität, Qualität u.s.f. nach folgende Begriffe. Es gibt, drückt keine andere Berechtigung aus, als die, dass man solche Arten vorfindet und sie sich nach der Erfahrung zeigen. Man erhält auf diese Weise eine empirische Logik, – eine sonderbare Wissenschaft, eine irrationelle Erkenntnis des Rationellen. Die Logik gibt hierdurch ein sehr übles Beispiel der Befolgung ihrer eigenen Lehren; sie erlaubt sich für sich selbst das Gegenteil dessen zu tun, was sie als Regel vorschreibt, dass die Begriffe abgeleitet und die wissenschaftlichen Sätze, (also auch der Satz: es gibt so und so vielerlei Arten von Begriffe) bewiesen werden sollen. – Die Kantische Philosophie begeht hierin eine weitere Inkonsequenz, sie entlehnt für die transzendentale Logik die Kategorien als sogenannte Stammbegriffe aus der subjektiven Logik, in welcher sie empirisch aufgenommen worden. Da sie letzteres zugibt, so ist nicht abzusehen, warum die transzendentale Logik sich zum Entlehnen aus solcher Wissenschaft entschließt, und nicht gleich selbst empirisch zugreift.
Um einiges hiervon anzuführen, so werden die Begriffe vornehmlich nach ihrer Klarheit eingeteilt, und zwar in klare und dunkle, deutliche und undeutliche, in adäquate und nichtadäquate. Auch können hierher die vollständigen, überfließenden und andere dergleichen Überflüssigkeiten genommen werden. – Was jene Einteilung nach der Klarheit betrifft, so zeigt sich bald, dass dieser Gesichtspunkt und die sich auf ihn beziehenden Unterschiede aus psychologischen, nicht aus logischen Bestimmungen genommen sind. Der sogenannte klare Begriff soll hinreichen, einen Gegenstand von einem andern zu unterscheiden; ein solches ist noch kein Begriff zu nennen, es ist weiter nichts als die subjektive Vorstellung. Was ein dunkler Begriff sei, muss auf sich beruhen bleiben, denn sonst wäre er kein dunkler, er würde ein deutlicher Begriff. – Der deutliche Begriff soll ein solcher sein, von welchem man die Merkmale angeben könne. Sonach ist er eigentlich der bestimmte Begriff. Das Merkmal, wenn nämlich das, was darin richtiges liegt, aufgefasst wird, ist nichts anderes als die Bestimmtheit oder der einfache Inhalt des Begriffs, insofern er von der Form der Allgemeinheit unterschieden wird. Aber das Merkmal hat zunächst nicht gerade diese genauere Bedeutung, sondern ist überhaupt nur eine Bestimmung, wodurch ein Dritter sich einen Gegenstand oder den Begriff merkt; es kann daher ein sehr zufälliger Umstand sein. Überhaupt drückt es nicht sowohl die Immanenz und Wesentlichkeit der Bestimmung aus, sondern deren Beziehung auf einen äußern Verstand. Ist dieser wirklich ein Verstand, so hat er den Begriff vor sich, und merkt sich denselben durch nichts anderes, als durch das, was im Begriffe ist. Soll es aber hiervon unterschieden sein, so ist es ein Zeichen oder sonst eine Bestimmung, welche zur Vorstellung der Sache, nicht zu ihrem Begriffe gehört. – Was der undeutliche Begriff sei, kann als überflüssig übergangen werden.
Der adäquate Begriff aber ist ein höheres; es schwebt dabei eigentlich die Übereinstimmung des Begriffs mit der Realität vor, was nicht der Begriff als solcher, sondern die Idee ist.
Wenn das Merkmal des deutlichen Begriffs wirklich die Begriffsbestimmung selbst sein sollte, so würde die Logik mit den einfachen Begriffen, in Verlegenheit kommen, welche nach einer andern Einteilung den zusammengesetzten gegenübergestellt werden. Denn wenn vom einfachen Begriffe ein wahres, d. i. ein immanentes Merkmal angegeben werden sollte, so würde man ihn nicht als einen einfachen ansehen wollen; insofern aber keines von ihm angegeben würde, wäre er kein deutlicher Begriff. Da hilft aber nun der klare Begriff aus. Einheit, Realität und dergleichen Bestimmungen sollen einfache Begriffe sein, wohl nur aus dem Grunde, dass die Logiker nicht damit zu Stande kamen, die Bestimmung derselben aufzufinden, sich daher begnügten, einen bloß klaren Begriff, d. h. gar keinen davon zu haben. Zur Definition, d. i. zur Angabe des Begriffs wird allgemein die Angabe der Gattung und der spezifischen Differenz gefordert. Sie gibt also den Begriff nicht als etwas einfaches, sondern in zwei zählbaren Bestandstücken. Aber darum wird solcher Begriff doch wohl nicht ein zusammengesetztes sein sollen. – Es scheint beim einfachen Begriffe die abstrakte Einfachheit vorzuschweben, eine Einheit, welche den Unterschied und die Bestimmtheit nicht in sich enthält, welche daher auch nicht diejenige ist, die dem Begriffe zukommt. Sofern ein Gegenstand in der Vorstellung, insbesondere im Gedächtnis ist, oder auch die abstrakte Gedankenbestimmung ist, kann er ganz einfach sein. Selbst der in sich reichste Gegenstand: z. B. Geist, Natur, Welt, auch Gott ganz begrifflos in die einfache Vorstellung des eben so einfachen Ausdruckes: Geist, Natur, Welt, Gott, gefasst, ist wohl etwas einfaches, bei dem das Bewusstsein stehen bleiben kann, ohne sich die eigentümliche Bestimmung oder ein Merkmal weiter herauszuheben; aber die Gegenstände des Bewusstseins sollen nicht diese einfache, nicht Vorstellungen oder abstrakte Gedankenbestimmungen bleiben, sondern begriffen werden, d. h. ihre Einfachheit soll mit ihrem innern Unterschied bestimmt sein. – Der zusammengesetzte Begriff aber ist wohl nicht mehr als ein hölzernes Eisen. Von Etwas zusammengesetztem kann man wohl einen Begriff haben; aber ein zusammengesetzter Begriff wäre etwas schlimmeres als der Materialismus, welcher nur die Substanz der Seele als ein zusammengesetztes annimmt, aber das Denken doch als einfach auffasst. Die ungebildete Reflexion verfällt zunächst auf die Zusammensetzung als die ganz äußerliche Beziehung, die schlechteste Form, in der die Dinge betrachtet werden können; auch die niedrigsten Naturen müssen eine innre Einheit sein. Dass vollends die Form des unwahrsten Daseins auf Ich, auf den Begriff übergetragen wird, ist mehr, als zu erwarten war, ist als unschicklich und barbarisch zu betrachten.
Die Begriffe werden ferner vornehmlich in konträre und kontradiktorische eingeteilt. – Wenn es bei der Abhandlung des Begriffs darum zu tun wäre, anzugeben, was es für bestimmte Begriffe gebe, so wären alle möglichen Bestimmungen anzuführen, – denn alle Bestimmungen sind Begriffe, somit bestimmte Begriffe, – und alle Kategorien des Seins, wie alle Bestimmungen des Wesens wären unter den Arten der Begriffe aufzuführen. Wie denn auch in den Logiken, in der einen nach Belieben mehr, in der andern weniger erzählt wird, dass es bejahende, verneinende, identische, bedingte, notwendige u.s.f. Begriffe gebe. Da solche Bestimmungen der Natur des Begriffes selbst schon im Rücken liegen, und daher wenn sie bei demselben aufgeführt werden, nicht in ihrer eigentümlichen Stelle vorkommen, so lassen sie nur oberflächliche Worterklärungen zu, und erscheinen hier ohne alles Interesse. – Den konträren und kontradiktorischen Begriffen, – ein Unterschied, der hier vornehmlich beachtet wird, liegt die Reflexionsbestimmung der Verschiedenheit und Entgegensetzung zu Grunde. Sie werden als zwei besondere Arten angesehen, d. h. jeder als fest für sich und gleichgültig gegen den andern, ohne allen Gedanken der Dialektik und der innern Nichtigkeit dieser Unterschiede; als ob das, was konträr ist, nicht eben so sehr als kontradiktorisch bestimmt werden müsste. Die Natur und der wesentliche Übergang der Reflexionsformen, die sie ausdrücken, ist an ihrer Stelle betrachtet worden. In dem Begriffe ist die Identität zur Allgemeinheit, der Unterschied zur Besonderheit, die Entgegensetzung, die in den Grund zurückgeht, zur Einzelnheit fortgebildet. In diesen Formen sind jene Reflexionsbestimmungen wie sie in ihrem Begriffe sind. Das Allgemeine erwies sich nicht nur als das Identische, sondern zugleich als das verschiedene oder konträre gegen das Besondere und Einzelne, ferner auch als ihnen entgegengesetzt, oder kontradiktorisch; in dieser Entgegensetzung aber ist es identisch mit ihnen, und ihr wahrhafter Grund, in welchem sie aufgehoben sind. Ein gleiches gilt von der Besonderheit und Einzelnheit, welche eben so die Totalität der Reflexionsbestimmungen sind.
Weiter werden die Begriffe in subordinierte und koordinierte eingeteilt; – ein Unterschied, der die Begriffsbestimmung näher angeht, nämlich das Verhältnis von Allgemeinheit und Besonderheit, wo diese Ausdrücke auch beiläufig erwähnt worden sind. Nur pflegen sie gewöhnlich gleichfalls als ganz feste Verhältnisse betrachtet, und hiernach mehrfache unfruchtbare Sätze von denselben aufgestellt zu werden. Die weitläufigste Verhandlung darüber betrifft wieder die Beziehung der Kontrarietät und Contradictorietät auf die Sub- und Koordination. Indem das Urteil die Beziehung der bestimmten Begriffe ist, so hat sich erst bei demselben das wahre Verhältnis zu ergeben. Jene Manier, diese Bestimmungen zu vergleichen ohne Gedanken an ihre Dialektik und um die fortgehende Änderung ihrer Bestimmung, oder vielmehr an die in ihnen vorhandene Verknüpfung entgegengesetzter Bestimmungen, macht die ganze Betrachtung, was in ihnen einstimmig sei oder nicht, gleichsam als ob diese Einstimmigkeit oder Nichteinstimmigkeit etwas gesondertes, und bleibendes sei, zu etwas nur unfruchtbarem und gehaltlosem. – Der große, in dem Auffassen und Kombinieren der tiefern Verhältnisse der algebraischen Größen unendlich fruchtbare und scharfsinnige Euler, besonders der trocken verständige Lambert und andere haben für diese Art von Verhältnissen der Begriffsbestimmungen eine Bezeichnung durch Linien, Figuren und dergleichen versucht; man beabsichtete überhaupt, die logischen Beziehungsweisen zu einem Calcul zu erheben; – oder vielmehr in der Tat herabzusetzen. Schon der Versuch der Bezeichnung stellt sich sogleich als an und für sich nichtig dar, wenn man die Natur des Zeichens und dessen, was bezeichnet werden soll, mit einander vergleicht. Die Begriffsbestimmungen, Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelnheit sind allerdings verschieden, wie Linien oder die Buchstaben der Algebra; – sie sind ferner auch entgegengesetzt, und ließen insofern auch die Zeichen von plus und minus zu. Aber sie selbst und vollends deren Beziehungen, – wenn auch nur bei der Subsumtion und Inhärenz stehen geblieben wird, sind von ganz anderer wesentlicher Natur, als die Buchstaben und Linien und deren Beziehungen, die Gleichheit oder Verschiedenheit der Größe, das plus und minus, oder eine Stellung der Linien übereinander oder ihre Verbindung zu Winkeln und die Stellungen von Räumen, die sie einschließen. Dergleichen Gegenstände haben gegen sie das eigentümliche, dass sie einander äußerlich sind, eine fixe Bestimmung haben. Wenn Begriffe nun in der Weise genommen worden, dass sie solchen Zeichen entsprechen, so hören sie auf, Begriffe zu sein. Ihre Bestimmungen sind nicht so ein Totliegendes, wie Zahlen und Linien, denen ihre Beziehung nicht selbst angehört; sie sind lebendige Bewegungen; die unterschiedene Bestimmtheit der einen Seite ist unmittelbar auch der andern innerlich; was bei Zahlen und Linien ein vollkommener Widerspruch wäre, ist der Natur des Begriffes wesentlich. – Die höhere Mathematik, welche auch zum Unendlichen fortgeht, und sich Widersprüche erlaubt, kann für die Darstellung solcher Bestimmungen ihre sonstigen Zeichen nicht mehr gebrauchen; für Bezeichnung der noch sehr begrifflosen Vorstellung der unendlichen Annäherung zweier Ordinaten, oder wenn sie einen Bogen, einer unendlichen Anzahl von unendlich kleinen geraden Linien gleichsetzt, tut sie weiter nichts als die zwei geraden Linien, aussereinander zu zeichnen, und in einen Bogen gerade Linien, aber als verschieden von ihm ziehen; für das unendliche, worauf es dabei ankommt, verweist sie an das Vorstellen.
Was zu jenem Versuche zunächst verleitet hat, ist vornehmlich das quantitative Verhältnis, in welchem Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelnheit zu einander stehen sollen; das Allgemeine heißt weiter als das Besondere und Einzelne, und das Besondere weiter als das Einzelne. Der Begriff ist das Konkrete und Reichste, weil er der Grund und die Totalität der frühern Bestimmungen, der Kategorien des Seins, und der Reflexionsbestimmungen ist; dieselben kommen daher wohl auch an ihm hervor. Aber seine Natur wird gänzlich verkannt, wenn sie an ihm noch in jener Abstraktion festgehalten werden; wenn der weitere Umfang des Allgemeinen so genommen wird, dass es ein Mehreres oder ein größeres Quantum sei, als das Besondere und Einzelne. Als absoluter Grund ist er die Möglichkeit der Quantität, aber eben so sehr der Qualität, d. h. seine Bestimmungen sind eben so wohl qualitativ unterschieden; sie werden daher dann schon gegen ihre Wahrheit betrachtet, wenn sie unter der Form der Quantität allein gesetzt werden. So ist ferner die Reflexionsbestimmung ein relatives, in der ihr Gegenteil scheint; sie ist nicht im äußerlichen Verhältnisse, wie ein Quantum. Aber der Begriff ist mehr als alles dieses; seine Bestimmungen sind bestimmte Begriffe, wesentlich selbst die Totalität aller Bestimmungen. Es ist daher völlig unpassend, um solche innige Totalität zu fassen, Zahlen- und Raumverhältnisse anwenden zu wollen, in welchen alle Bestimmungen auseinander fallen; sie sind vielmehr das letzte und schlechteste Medium, welches gebraucht werden könnte. Naturverhältnisse, wie z. B. Magnetismus, Farbenverhältnisse würden unendlich höhere und wahrere Symbole dafür sein. Da der Mensch die Sprache hat, als das der Vernunft eigentümliche Bezeichnungsmittel, so ist es ein müßiger Einfall, sich nach einer unvollkommnern Darstellungsweise umsehen und damit quälen zu wollen. Der Begriff kann als solcher wesentlich nur mit dem Geiste aufgefasst werden, dessen Eigentum nicht nur, sondern dessen reines Selbst er ist. Es ist vergeblich ihn durch Raumfiguren und algebraische Zeichen zum Behufe des äußerlichen Auges und einer begrifflosen, mechanischen Behandlungsweise, eines Calculs, festhalten zu wollen. Auch jedes andere, was als Symbol dienen sollte, kann höchstens, wie Symbole für die Natur Gottes, Ahnungen und Anklänge des Begriffes erregen; aber wenn es Ernst sein sollte, den Begriff dadurch auszudrücken und zu erkennen, so ist die äußerliche Natur aller Symbole unangemessen dazu und vielmehr ist das Verhältnis umgekehrt, dass was in den Symbolen Anklang einer höhern Bestimmung ist, erst durch den Begriff erkannt, und allein durch die Absonderung jenes sinnlichen Beiwesens ihm genähert werden [kann], das ihn ausdrücken sollte.
C) Das Einzelne
Die Einzelnheit ist, wie sich ergeben, schon durch die Besonderheit gesetzt; diese ist die bestimmte Allgemeinheit; also die sich auf sich beziehende Bestimmtheit, das bestimmte Bestimmte.
1. Zunächst erscheint daher die Einzelnheit als die Reflexion des Begriffs aus seiner Bestimmtheit in sich selbst. Sie ist die Vermittlung desselben durch sich, insofern sein Anderssein sich wieder zu einem Andern gemacht, wodurch der Begriff als sich selbst gleiches hergestellt, aber in der Bestimmung der absoluten Negativität ist. – Das Negative am Allgemeinen, wodurch dieses ein Besonderes ist, wurde vorhin als der Doppelschein bestimmt; insofern es Scheinen nach Innen ist, bleibt das Besondere ein Allgemeines; durch das Scheinen nach Außen ist es bestimmtes; die Rückkehr dieser Seite in das Allgemeine ist die gedoppelte, entweder durch die Abstraktion, welche dasselbe weglässt, und zur höhern und höchsten Gattung aufsteigt, oder aber durch die Einzelnheit, zu welcher das Allgemeine in der Bestimmtheit selbst, heruntersteigt. – Hier geht der Abweg ab, auf welchem die Abstraktion vom Wege des Begriffs abkommt, und die Wahrheit verlässt. Ihr höheres und höchstes Allgemeine, zu dem sie sich erhebt, ist nur die immer inhaltsloser werdende Oberfläche; die von ihr verschmähte Einzelnheit ist die Tiefe, in der der Begriff sich selbst erfasst, und als Begriff gesetzt ist.
Die Allgemeinheit und die Besonderheit erschienen einerseits als die Momente des Werdens der Einzelnheit. Aber es ist schon gezeigt worden, dass sie an ihnen selbst der totale Begriff sind, somit in der Einzelnheit nicht in ein anderes übergehen, sondern dass darin nur gesetzt ist, was sie an und für sich sind. Das Allgemeine ist für sich, weil es an ihm selbst die absolute Vermittlung, Beziehung auf sich nur als absolute Negativität ist. Es ist abstraktes Allgemeines, insofern dies Aufheben ein äußerliches Tun, und hierdurch ein Weglassen der Bestimmtheit ist. Diese Negativität ist daher wohl an dem Abstrakten, aber sie bleibt außerhalb, als eine bloße Bedingung desselben; sie ist die Abstraktion selbst, welche ihr Allgemeines sich gegenüber hält, das daher die Einzelnheit nicht in sich selbst hat, und begrifflos bleibt. – Leben, Geist, Gott, – so wie den reinen Begriff, vermag die Abstraktion deswegen nicht zu fassen, weil sie von ihren Erzeugnissen, die Einzelnheit, das Prinzip der Individualität und Persönlichkeit, abhält, und so zu nichts, als leb- und geistlosen, farb- und gehaltlosen Allgemeinheiten kommt.
Aber die Einheit des Begriffs ist so untrennbar, dass auch diese Produkte der Abstraktion, indem sie die Einzelnheit weglassen sollen, selbst vielmehr einzelne sind. Indem sie das Konkrete in die Allgemeinheit erhebt, das Allgemeine aber nur als bestimmte Allgemeinheit fasst, so ist eben dies die Einzelnheit, welche sich als die sich auf sich beziehende Bestimmtheit ergeben hat. Die Abstraktion ist daher eine Trennung des Konkreten, und eine Vereinzelung seiner Bestimmungen; durch sie werden nur einzelne Eigenschaften oder Momente aufgefasst; denn ihr Produkt muss das enthalten, was sie selbst ist. Der Unterschied aber dieser Einzelnheit ihrer Produkte, und der Einzelnheit des Begriffs, ist, dass in jenen das Einzelne als Inhalt, und das Allgemeine als Form von einander verschieden sind; – weil eben jener nicht als die absolute Form, als der Begriff selbst, oder diese nicht als die Totalität der Form ist. – Diese nähere Betrachtung aber zeigt das Abstrakte selbst als Einheit des einzelnen Inhalts, und der abstrakten Allgemeinheit, somit als Konkretes, als das Gegenteil dessen, was es sein will.
Das Besondere ist aus demselben Grunde, weil es nur das bestimmte Allgemeine ist, auch Einzelnes, und umgekehrt, weil das Einzelne das bestimmte Allgemeine ist, ist es eben so sehr ein Besonderes. Wenn an dieser abstrakten Bestimmtheit fest gehalten wird, so hat der Begriff die drei besondern Bestimmungen, das Allgemeine, Besondere und Einzelne; nachdem vorhin nur das Allgemeine und Besondere als die Arten des Besondern angegeben wurden. Indem die Einzelnheit als die Rückkehr des Begriffs als des Negativen in sich ist, so kann diese Rückkehr selbst von der Abstraktion, die darin eigentlich aufgehoben ist, als ein gleichgültiges Moment, neben die andern gestellt und gezählt werden.
Wenn die Einzelnheit als eine der besondern Begriffsbestimmungen aufgeführt wird, so ist die Besonderheit die Totalität, welche alle in sich begreift; als diese Totalität eben ist sie das Konkrete derselben, oder die Einzelnheit selbst. Sie ist das Konkrete aber auch nach der vorhin bemerkten Seite, als bestimmte Allgemeinheit; so ist sie als die unmittelbare Einheit, in welcher keines dieser Momente als unterschieden oder als das Bestimmende gesetzt ist, und in dieser Form wird sie die Mitte des formalen Schlusses ausmachen.
Es fällt von selbst auf, dass jede Bestimmung, die in der bisherigen Exposition des Begriffs gemacht worden, sich unmittelbar aufgelöst und in ihre andere verloren hat. Jede Unterscheidung konfundiert sich in der Betrachtung, welche sie isolieren und festhalten soll. Nur die bloße Vorstellung, für welche sie das Abstrahieren isoliert hat, vermag sich das Allgemeine, Besondere und Einzelne fest auseinander zu halten; so sind sie zählbar, und für einen weitern Unterschied hält sie sich an den völlig äußerlichen des Seins, die Quantität, die nirgend weniger, als hierher gehört. – In der Einzelnheit ist jenes wahre Verhältnis, die Untrennbarkeit der Begriffsbestimmungen, gesetzt; denn als Negation der Negation enthält sie den Gegensatz derselben und ihn zugleich in seinem Grunde oder Einheit; das Zusammengegangensein einer jeden mit ihrer andern. Weil in dieser Reflexion an und für sich die Allgemeinheit ist, ist sie wesentlich die Negativität der Begriffsbestimmungen nicht nur so, dass sie nur ein Drittes verschiedenes gegen sie wäre, sondern es ist dies nunmehr gesetzt, dass das Gesetztsein das An- und fürsichsein ist; d. h. dass die dem Unterschiede angehörigen Bestimmungen selbst jede die Totalität ist. Die Rückkehr des bestimmten Begriffes in sich ist, dass er die Bestimmung hat, in seiner Bestimmtheit der ganze Begriff zu sein.
2. Die Einzelnheit ist aber nicht nur die Rückkehr des Begriffes in sich selbst, sondern unmittelbar sein Verlust. Durch die Einzelnheit, wie er darin in sich ist, wird er außer sich, und tritt in Wirklichkeit. Die Abstraktion, welche als die Seele der Einzelnheit die Beziehung des Negativen auf das Negative ist, ist, wie sich gezeigt, dem Allgemeinen und Besondern nichts äußerliches, sondern immanent, und sie sind durch sie Konkretes, Inhalt, Einzelnes. Die Einzelnheit aber ist als diese Negativität die bestimmte Bestimmtheit, das Unterscheiden als solches; durch diese Reflexion des Unterschiedes in sich wird er ein fester; das Bestimmen des Besondern ist erst durch die Einzelnheit; denn sie ist jene Abstraktion, die nunmehr eben als Einzelnheit, gesetzte Abstraktion ist.
Das Einzelne also ist als sich auf sich beziehende Negativität, unmittelbare Identität des Negativen mit sich; es ist für sich seiendes. Oder es ist die Abstraktion welche den Begriff nach seinem ideellen Momente des Seins, als ein unmittelbares bestimmt. – So ist das Einzelne ein qualitatives Eins oder Dieses. Nach dieser Qualität ist es erstlich Repulsion seiner von sich selbst, wodurch die vielen andern Eins vorausgesetzt werden; zweitens ist es nun gegen diese vorausgesetzten Andern negative Beziehung, und das Einzelne insofern ausschließend. Die Allgemeinheit auf diese Einzelnen als gleichgültige Eins bezogen, – und bezogen muss sie darauf werden, weil sie Moment des Begriffes der Einzelnheit ist, – ist sie nur das Gemeinsame derselben. Wenn unter dem Allgemeinen das verstanden wird, was mehrern Einzelnen gemeinschaftlich ist, so wird von dem gleichgültigen Bestehen derselben ausgegangen, und in die Begriffsbestimmung die Unmittelbarkeit des Seins eingemischt. Die niedrigste Vorstellung, welche man vom Allgemeinen haben kann, wie es in der Beziehung auf das Einzelne ist, ist dies äußerliche Verhältnis desselben, als eines bloß Gemeinschaftlichen.
Das Einzelne, welches in der Reflexionssphäre der Existenz als Dieses ist, hat nicht die ausschließende Beziehung auf anderes Eins, welche dem qualitativen Für-sichsein zukommt. Dieses ist als das in sich reflektierte Eins für sich ohne Repulsion; oder die Repulsion ist in dieser Reflexion mit der Abstraktion in eins, und ist die reflektierende Vermittlung, welche so an ihm ist, dass dasselbe eine gesetzte, von einem Äußerlichen gezeigte Unmittelbarkeit ist. Dieses IST; es ist unmittelbar; es ist aber nur Dieses, insofern es monstriert wird. Das Monstrieren ist die reflektierende Bewegung, welche sich in sich zusammennimmt und die Unmittelbarkeit setzt, aber als ein sich äußerliches. – Das Einzelne nun ist wohl auch Dieses, als das aus der Vermittlung hergestellte Unmittelbare; es hat sie aber nicht außer ihm, es ist selbst repellierende Abscheidung, die gesetzte Abstraktion, aber in seiner Abscheidung selbst positive Beziehung.
Dieses Abstrahieren des Einzelnen ist als die Reflexion des Unterschiedes in sich erstlich ein Setzen der Unterschiedenen als selbstständiger, in sich reflektierter. Sie sind unmittelbar; aber ferner ist dieses Trennen Reflexion überhaupt, das Scheinen des einen im andern; so stehen sie in wesentlicher Beziehung. Sie sind ferner nicht bloß seiende Einzelne gegen einander; solche Vielheit gehört dem Sein an; die sich als bestimmt setzende Einzelnheit setzt sich nicht in einem äußerlichen, sondern im Begriffsunterschiede; sie schließt also das Allgemeine von sich aus, aber da dieses Moment ihrer selbst ist, so bezieht [es] sich eben so wesentlich auf sie.
Der Begriff als diese Beziehung seiner selbstständigen Bestimmungen hat sich verloren; denn so ist er nimmer die gesetzte Einheit derselben, und sie nicht mehr als Momente, als der Schein desselben, sondern als an und für sich bestehende. – Als Einzelnheit kehrt er in der Bestimmtheit in sich zurück; damit ist das Bestimmte selbst Totalität geworden. Seine Rückkehr in sich ist daher die absolute, ursprüngliche Teilung seiner, oder als Einzelnheit ist er als Urteil gesetzt.
Zweites Kapitel. Das Urteil
Das Urteil ist die am Begriffe selbst gesetzte Bestimmtheit desselben. Die Begriffsbestimmungen, oder was, wie sich gezeigt hat, dasselbe ist, die bestimmten Begriffe sind schon für sich betrachtet worden; aber diese Betrachtung war mehr eine subjektive Reflexion, oder subjektive Abstraktion. Der Begriff ist aber selbst dieses Abstrahieren, das Gegeneinanderstellen seiner Bestimmungen ist sein eigenes Bestimmen. Das Urteil ist dies Setzen der bestimmten Begriffe durch den Begriff selbst.
Das Urteilen ist insofern eine andere Funktion als das Begreifen, oder vielmehr die andre Funktion des Begriffes, als es das Bestimmen des Begriffes durch sich selbst ist, und der weitere Fortgang des Urteils in die Verschiedenheit der Urteile ist diese Fortbestimmung des Begriffes. Was es für bestimmte Begriffe gibt, und wie sich diese Bestimmungen desselben notwendig ergeben, dies hat sich im Urteil zu zeigen.
Das Urteil kann daher die nächste Realisierung des Begriffs genannt werden, insofern die Realität das Treten ins Dasein als bestimmtes Sein, überhaupt bezeichnet. Näher hat sich die Natur dieser Realisierung so ergeben, dass vors erste die Momente des Begriffs durch seine Reflexion-in-sich oder seine Einzelnheit selbstständige Totalitäten sind; vors andre aber die Einheit des Begriffes als deren Beziehung ist. Die in sich reflektierten Bestimmungen sind bestimmte Totalitäten, eben so wesentlich in gleichgültigem beziehungslosem Bestehen, als durch die gegenseitige Vermittlung mit einander. Das Bestimmen selbst ist nur die Totalität, indem es diese Totalitäten und deren Beziehung enthält. Diese Totalität ist das Urteil. – Es enthält erstlich also die beiden Selbstständigen, welche Subjekt und Prädikat heißen. Was jedes ist, kann eigentlich noch nicht gesagt werden; sie sind noch unbestimmt, denn erst durch das Urteil sollen sie bestimmt werden. Indem es der Begriff als bestimmter ist, so ist nur der allgemeine Unterschied gegen einander vorhanden, dass das Urteil den bestimmten Begriff gegen den noch unbestimmten enthält. Das Subjekt kann also zunächst gegen das Prädikat als das Einzelne gegen das Allgemeine, oder auch als das Besondere gegen das Allgemeine, oder als das Einzelne gegen das Besondere genommen werden; insofern sie nur überhaupt als das Bestimmtere und das Allgemeinere einander gegenüberstehen.
Es ist daher passend und Bedürfnis, für die Urteilsbestimmungen diese Namen, Subjekt und Prädikat, zu haben; als Namen sind sie etwas unbestimmtes, das erst noch seine Bestimmung erhalten soll; und mehr als Namen sind sie daher nicht. Begriffsbestimmungen selbst könnten für die zwei Seiten des Urteils teils aus diesem Grunde nicht gebraucht werden; teils aber noch mehr darum nicht, weil die Natur der Begriffsbestimmung sich hervortut, nicht ein abstraktes und festes zu sein, sondern ihre entgegengesetzte in sich zu haben, und an sich zu setzen; indem die Seiten des Urteils selbst Begriffe, also die Totalität seiner Bestimmungen sind, so müssen sie dieselben alle durchlaufen und an sich zeigen; es sei in abstrakter oder konkreter Form. Um nun doch bei dieser Veränderung ihrer Bestimmung, die Seiten des Urteils doch auf eine allgemeine Weise festzuhalten, sind Namen am dienlichsten, die sich darin gleich bleiben. – Der Nahme aber steht der Sache oder dem Begriffe gegenüber; diese Unterscheidung kommt an dem Urteile als solchem selbst vor; indem das Subjekt überhaupt das Bestimmte, und daher mehr das unmittelbar Seiende, das Prädikat aber das Allgemeine, das Wesen oder den Begriff ausdrückt, so ist das Subjekt als solches zunächst nur eine Art von Namen; denn, was es IST, drückt erst das Prädikat aus, welches das Sein im Sinne des Begriffs enthält. Was ist dies, oder was ist dies für eine Pflanze u.s.f.? unter dem Sein, nach welchem gefragt wird, wird oft bloß der Namen verstanden, und wenn man denselben erfahren, ist man befriedigt und weiß nun, was die Sache ist. Dies ist das Sein im Sinne des Subjekts. Aber der Begriff, oder wenigstens das Wesen und das Allgemeine überhaupt gibt erst das Prädikat, und nach diesem wird im Sinne des Urteils gefragt. – Gott, Geist, Natur oder was es sei, ist daher als das Subjekt eines Urteils nur erst der Nahme; was ein solches Subjekt ist, dem Begriffe nach, ist erst im Prädikate vorhanden. Wenn gesucht wird, was solchem Subjekte für ein Prädikat zukomme, so müsste für die Beurteilung schon ein Begriff zu Grunde liegen; aber diesen spricht erst das Prädikat selbst aus. Es ist deswegen eigentlich die bloße Vorstellung, welche die vorausgesetzte Bedeutung des Subjekts ausmacht, und die zu einer Namenerklärung führt, wobei es zufällig und ein historisches Faktum ist, was unter einem Namen verstanden werde oder nicht. So viele Streitigkeiten, ob einem gewissen Subjekte ein Prädikat zukomme oder nicht, sind darum nichts mehr als Wortstreitigkeiten, weil sie von jener Form ausgehen; das zu Grunde liegende, (subjectum, ὑποκειμενον) ist noch nichts weiter als der Namen.
Es ist nun näher zu betrachten, wie zweitens die Beziehung des Subjekts und Prädikats im Urteile, und wie sie selbst eben dadurch zunächst bestimmt sind. Das Urteil hat zu seinen Seiten überhaupt Totalitäten, welche zunächst als wesentlich selbstständig sind. Die Einheit des Begriffes ist daher nur erst eine Beziehung von Selbstständigen; noch nicht die konkrete aus dieser Realität in sich zurückgekehrte, erfüllte Einheit, sondern außer der sie, als nicht in ihr aufgehobene Extreme bestehen. – Es kann nun die Betrachtung des Urteils von der ursprünglichen Einheit des Begriffes oder von der Selbstständigkeit der Extreme ausgehen. Das Urteil ist die Diremtion des Begriffs durch sich selbst; diese Einheit ist daher der Grund, von welchem aus es nach seiner wahrhaften Objektivität betrachtet wird. Es ist insofern die ursprüngliche Teilung des ursprünglich Einen; das Wort: URTHEIL bezieht sich hiermit auf das, was es an und für sich ist. Dass aber der Begriff im Urteil als Erscheinung ist, indem seine Momente darin Selbstständigkeit erlangt haben, – an diese Seite der Äußerlichkeit hält sich mehr die Vorstellung.
Nach dieser subjektiven Betrachtung werden daher Subjekt und Prädikat, jedes als außer dem andern für sich fertig, betrachtet; das Subjekt als ein Gegenstand, der auch wäre, wenn er dieses Prädikat nicht hätte; das Prädikat als eine allgemeine Bestimmung, die auch wäre, wenn sie diesem Subjekte nicht zukäme. Mit dem Urteilen ist hernach die Reflexion verbunden, ob dieses oder jenes Prädikat, das im Kopfe ist, dem Gegenstande, der draußen für sich ist, beigelegt werden könne und solle; das Urteilen selbst besteht darin, dass erst durch dasselbe ein Prädikat mit dem Subjekte verbunden wird, so dass wenn diese Verbindung nicht Statt fände, Subjekt und Prädikat, jedes für sich doch bliebe was es ist, jenes, ein existierender Gegenstand, dieses eine Vorstellung im Kopfe. – Das Prädikat, welches dem Subjekte beigelegt wird, soll ihm aber auch zukommen, das heißt, an und für sich identisch mit demselben sein. Durch diese Bedeutung des Beilegens wird der subjektive Sinn des Urteilens und das gleichgültige äußerliche Bestehen des Subjekts und Prädikats wieder aufgehoben: diese Handlung ist gut; die Kopula zeigt an, dass das Prädikat zum Sein des Subjekts gehört, und nicht bloß äußerlich damit verbunden wird. Im grammatischen Sinne hat jenes subjektive Verhältnis, in welchem von der gleichgültigen Äußerlichkeit des Subjekts und Prädikats ausgegangen wird, sein vollständiges Gelten; denn es sind Worte, die hier äußerlich verbunden werden. – Bei dieser Gelegenheit kann auch angeführt werden, dass ein Satz zwar im grammatischen Sinne ein Subjekt und Prädikat hat, aber darum noch kein Urteil ist. Zu letzterem gehört, dass das Prädikat sich zum Subjekt nach dem Verhältnis von Begriffsbestimmungen, also als ein allgemeines zu einem besondern oder einzelnen verhalte. Drückt das, was vom einzelnen Subjekte gesagt wird, selbst nur etwas einzelnes aus, so ist dies ein bloßer Satz. Z. B. Aristoteles ist im 73ten Jahre seines Alters, in dem 4ten Jahr der 115ten Olympiade gestorben, – ist ein bloßer Satz, kein Urteil. Es wäre von letzterem nur dann etwas darin, wenn einer der Umstände, die Zeit des Todes oder das Alter jenes Philosophen in Zweifel gestellt gewesen, aus irgend einem Grunde aber die angegebenen Zahlen behauptet würden. Denn in diesem Falle, würden dieselben als etwas allgemeines, auch ohne jenen bestimmten Inhalt des Todes des Aristoteles bestehende, mit anderem erfüllte oder auch leere Zeit genommen. So ist die Nachricht: mein Freund N. ist gestorben, ein Satz; und wäre nur dann ein Urteil, wenn die Frage wäre, ob er wirklich tot, oder nur scheintot wäre.
Wenn das Urteil gewöhnlich so erklärt wird, dass es die Verbindung zweier Begriffe sei, so kann man für die äußerliche Kopula wohl den unbestimmten Ausdruck: Verbindung gelten lassen, ferner dass die Verbundenen wenigstens Begriffe sein sollen. Sonst aber ist diese Erklärung wohl höchst oberflächlich; nicht nur dass z. B. im disjunktiven Urteile mehr als zwei sogenannte Begriffe verbunden sind, sondern dass vielmehr die Erklärung viel besser ist, als die Sache; denn es sind überhaupt keine Begriffe, die gemeint sind, kaum Begriffs-, eigentlich nur Vorstellungs-Bestimmungen; beim Begriffe überhaupt, und beim bestimmten Begriff ist bemerkt worden, dass das, was man so zu benennen pflegt, keineswegs den Namen von Begriffen verdient; wo sollten nun beim Urteile Begriffe herkommen? – Vornehmlich ist in jener Erklärung das Wesentliche des Urteils, nämlich der Unterschied seiner Bestimmungen übergangen; noch weniger das Verhältnis des Urteils zum Begriffe berücksichtigt.
Was die weitere Bestimmung des Subjekts und Prädikats betrifft, so ist erinnert worden, dass sie im Urteil eigentlich erst ihre Bestimmung zu erhalten haben. Insofern dasselbe aber die gesetzte Bestimmtheit des Begriffs ist, so hat sie die angegebenen Unterschiede unmittelbar und abstrakt, als Einzelnheit und Allgemeinheit. – Insofern es aber überhaupt das Dasein oder das Anderssein des Begriffs, welcher sich noch nicht zu der Einheit, wodurch er als Begriff ist, wieder hergestellt hat, so tritt auch die Bestimmtheit hervor, welche begrifflos ist; der Gegensatz des Seins und der Reflexion oder des An sich seins. Indem aber der Begriff den wesentlichen Grund des Urteils ausmacht, so sind jene Bestimmungen wenigstens so gleichgültig, dass, jede indem die eine dem Subjekte, die andere dem Prädikate zukommt, dies Verhältnis umgekehrt eben so sehr Statt hat. Das Subjekt als das Einzelne, erscheint zunächst als das Seiende oder für sich seiende nach der bestimmten Bestimmtheit des Einzelnen – als ein wirklicher Gegenstand, wenn er auch nur Gegenstand in der Vorstellung ist, – wie z. B. die Tapferkeit, das Recht, Übereinstimmung u.s.f. – über welchen geurteilt wird; – das Prädikat dagegen als das Allgemeine, erscheint als diese Reflexion über ihn, oder auch vielmehr als dessen Reflexion in-sich-selbst, welche über jene Unmittelbarkeit hinausgeht und die Bestimmtheiten als bloß seiende aufhebt, – als sein Ansichsein. – Insofern wird vom Einzelnen, als dem Ersten, Unmittelbaren ausgegangen, und dasselbe durch das Urteil in die Allgemeinheit erhoben, so wie umgekehrt, das nur an sich seiende Allgemeine im Einzelnen ins Dasein heruntersteigt, oder ein Für-sich-seiendes wird.
Diese Bedeutung des Urteils ist als der objektive Sinn desselben, und zugleich als die wahre der früheren Formen des Übergangs zu nehmen. Das Seiende wird und verändert sich, das Endliche geht im Unendlichen unter; das Existierende geht aus seinem Grunde hervor in die Erscheinung, und geht zu Grunde; die Akzidenz manifestiert den Reichtum der Substanz, so wie deren Macht; im Sein ist Übergang in Anderes, im Wesen Scheinen an einem Andern, wodurch die notwendige Beziehung sich offenbart. Dies Übergehen und Scheinen ist nun in das ursprüngliche Teilen des Begriffes übergegangen, welcher, indem er das Einzelne in das Ansichsein seiner Allgemeinheit zurückführt, eben so sehr das Allgemeine als Wirkliches bestimmt. Dies beides ist ein und dasselbe, dass die Einzelnheit in ihre Reflexion-in-sich, und das Allgemeine als Bestimmtes gesetzt wird.
Zu dieser objektiven Bedeutung gehört nun aber eben so wohl, dass die angegebenen Unterschiede, indem sie in der Bestimmtheit des Begriffes wieder hervortreten, zugleich nur als Erscheinende gesetzt seien, das heißt dass sie nichts fixes sind, sondern der einen Begriffsbestimmung eben so gut zukommen als der andern. Das Subjekt ist daher eben so wohl als das Ansichsein, das Prädikat dagegen als das Dasein zu nehmen. Das Subjekt ohne Prädikat ist was in der Erscheinung, das Ding ohne Eigenschaften, das Ding-an-sich ist, ein leerer unbestimmter Grund; es ist so der Begriff in sich selbst, welcher erst am Prädikate eine Unterscheidung und Bestimmtheit erhält; dieses macht hiermit die Seite des Daseins des Subjekts aus. Durch diese bestimmte Allgemeinheit steht das Subjekt in Beziehung auf äußerliches, ist für den Einfluss anderer Dinge offen, und tritt dadurch in Tätigkeit gegen sie. Was da ist, tritt aus seinem In-sich-sein in das allgemeine Element des Zusammenhanges und der Verhältnisse, in die negativen Beziehungen und das Wechselspiel der Wirklichkeit, was eine Kontinuation des Einzelnen in andere, und daher Allgemeinheit ist.
Die so eben aufgezeigte Identität, dass die Bestimmung des Subjekts eben so wohl auch dem Prädikat zukommt und umgekehrt, fällt jedoch nicht nur in unsere Betrachtung; sie ist nicht nur an sich, sondern ist auch im Urteile gesetzt; denn das Urteil ist die Beziehung beider; die Kopula drückt aus, dass das Subject das Prädikat ist. Das Subjekt ist die bestimmte Bestimmtheit, und das Prädikat ist diese gesetzte Bestimmtheit desselben; das Subjekt ist nur in seinem Prädikat bestimmt, oder nur in demselben ist es Subjekt, es ist im Prädikat in sich zurückgekehrt, und ist darin das Allgemeine. – Insofern nun aber das Subjekt das Selbstständige ist, so hat jene Identität das Verhältnis, dass das Prädikat nicht ein selbstständiges Bestehen für sich, sondern sein Bestehen nur in dem Subjekte hat; es inhäriert diesem. Insofern hiernach das Prädikat vom Subjekte unterschieden wird, so ist es nur eine vereinzelte Bestimmtheit desselben, nur Eine seiner Eigenschaften; das Subjekt selbst aber ist das Konkrete, die Totalität von mannigfaltigen Bestimmtheiten, wie das Prädikat Eine enthält; es ist das Allgemeine. – Aber andererseits ist auch das Prädikat selbstständige Allgemeinheit, und das Subjekt umgekehrt nur eine Bestimmung desselben. Das Prädikat subsumiert insofern das Subjekt; die Einzelnheit und Besonderheit ist nicht für sich, sondern hat ihr Wesen und ihre Substanz im Allgemeinen. Das Prädikat drückt das Subjekt in seinem Begriffe aus; das Einzelne und Besondere sind zufällige Bestimmungen an demselben; es ist deren absolute Möglichkeit. Wenn beim Subsumieren an eine äußerliche Beziehung des Subjekts und Prädikats gedacht und das Subjekt als ein Selbstständiges vorgestellt wird, so bezieht sich das Subsumieren auf das oben erwähnte subjektive Urteilen, worin von der Selbstständigkeit beider ausgegangen wird. Die Subsumtion ist hiernach nur die Anwendung des Allgemeinen auf ein Besonderes oder Einzelnes, das unter dasselbe nach einer unbestimmten Vorstellung, als von minderer Quantität gesetzt wird.
Wenn die Identität des Subjekts und Prädikats so betrachtet worden, dass das einemal jenem die eine Begriffsbestimmung zukommt, und diesem die andere, aber das anderemal eben so sehr umgekehrt, so ist die Identität hiermit immer noch erst eine an sich seiende; um der selbstständigen Verschiedenheit der beiden Seiten des Urteils willen hat ihre gesetzte Beziehung auch diese zwei Seiten, zunächst als verschiedene. Aber die unterschiedslose Identität macht eigentlich die wahre Beziehung des Subjekts auf das Prädikat aus. Die Begriffsbestimmung ist wesentlich selbst Beziehung, denn sie ist ein allgemeines; dieselben Bestimmungen also, welche das Subjekt und Prädikat hat, hat damit auch ihre Beziehung selbst. Sie ist allgemein, denn sie ist die positive Identität beider, des Subjekts und Prädikats; sie ist aber auch bestimmte, denn die Bestimmtheit des Prädikats ist die des Subjekts; sie ist ferner auch einzelne, denn in ihr sind die selbstständigen Extreme als in ihrer negativen Einheit aufgehoben. – Im Urteile aber ist diese Identität noch nicht gesetzt; die Kopula ist als die noch unbestimmte Beziehung des Seins überhaupt: A ist B; denn die Selbstständigkeit der Bestimmtheiten des Begriffs oder Extreme ist im Urteile die Realität, welche der Begriff in ihm hat. Wäre das Ist der Kopula, schon gesetzt als jene bestimmte und erfüllte Einheit des Subjekts und Prädikats, als ihr Begriff, so wäre es bereits der Schluss.
Diese Identität des Begriffs wieder herzustellen oder vielmehr zu setzen, ist das Ziel der Bewegung des Urteils. Was im Urteil schon vorhanden ist, ist teils die Selbstständigkeit, aber auch die Bestimmtheit des Subjekts und Prädikats gegen einander, teils aber ihre jedoch abstrakte Beziehung. Das Subjekt ist das Prädikat, ist zunächst das, was das Urteil aussagt; aber da das Prädikat nicht das sein soll, was das Subjekt ist, so ist ein Widerspruch vorhanden, der sich auflösen, in ein Resultat übergehen muss. Vielmehr aber, da an und für sich Subjekt und Prädikat die Totalität des Begriffes sind, und das Urteil die Realität des Begriffes ist, so ist seine Fortbewegung nur Entwicklung; es ist in ihm dasjenige schon vorhanden, was in ihm hervortritt, und die Demonstration ist insofern nur eine Monstration, eine Reflexion als Setzen desjenigen, was in den Extremen des Urteils schon vorhanden ist; aber auch dies Setzen selbst ist schon vorhanden; es ist die Beziehung der Extreme.
Das Urteil wie es unmittelbar ist, ist es ZUNÄCHST das Urteil des Daseins; unmittelbar ist sein Subjekt ein abstraktes, seiendes Einzelnes; das Prädikat eine unmittelbare Bestimmtheit oder Eigenschaft desselben, ein abstrakt allgemeines.
Indem sich dies Qualitative des Subjekts und Prädikats aufhebt, scheint zunächst die Bestimmung des einen an dem andern; das Urteil ist nun ZWEYTENS Urteil der Reflexion.
Dieses mehr äußerliche Zusammenfassen aber geht in die wesentliche Identität eines substantiellen, notwendigen Zusammenhangs über; so ist es DRITTENS das Urteil der Notwendigkeit.
VIERTENS indem in dieser wesentlichen Identität der Unterschied des Subjekts und Prädikats zu einer Form geworden, so wird das Urteil subjektiv; es enthält den Gegensatz des Begriffes und seiner Realität, und die Vergleichung beider; es ist das Urteil des Begriffs.
Dieses Hervortreten des Begriffs, begründet den Übergang des Urteils in den Schluss.
A. Das Urteil des Daseins
Im subjektiven Urteil will man einen und denselben Gegenstand doppelt sehen, das einemal in seiner einzelnen Wirklichkeit, das andremal in seiner wesentlichen Identität oder in seinem Begriffe; das Einzelne in seine Allgemeinheit erhoben, oder was dasselbe ist das Allgemeine in seine Wirklichkeit vereinzelt. Das Urteil ist in dieser Weise Wahrheit; denn es ist die Übereinstimmung des Begriffs und der Realität. So aber ist zuerst das Urteil nicht beschaffen; denn zuerst ist es unmittelbar, indem sich an ihm noch keine Reflexion und Bewegung der Bestimmungen ergeben hat. Diese Unmittelbarkeit macht das erste Urteil zu einem Urteile des Daseins, das auch das qualitative genannt werden kann, jedoch nur insofern als die Qualität nicht nur der Bestimmtheit des Seins zukommt, sondern auch die abstrakte Allgemeinheit darin begriffen ist, die um ihrer Einfachheit willen gleichfalls die Form der Unmittelbarkeit hat.
Das Urteil des Daseins ist auch das Urteil der Inhärenz; weil die Unmittelbarkeit seine Bestimmung, im Unterschiede des Subjekts und Prädikats aber jenes das Unmittelbare, hierdurch das Erste und Wesentliche in diesem Urteile ist, so hat das Prädikat die Form eines Unselbstständigen, das am Subjekte seine Grundlage hat.
a. Das positive Urteil
1. Das Subjekt und Prädikat sind, wie erinnert worden, zunächst Namen, deren wirkliche Bestimmung erst durch den Verlauf des Urteils erhalten wird. Als Seiten des Urteils aber, welches der gesetzte bestimmte Begriff ist, haben sie die Bestimmung der Momente desselben, aber um der Unmittelbarkeit willen, die noch ganz einfache, teils nicht durch Vermittlung bereicherte, teils zunächst nach dem abstrakten Gegensatze, als abstrakte Einzelnheit und Allgemeinheit. – Das Prädikat, um von diesem zuerst zu sprechen, ist das abstrakte Allgemeine; da das Abstrakte aber durch die Vermittlung, des Aufhebens des Einzelnen oder Besondern bedingt ist, so ist sie insofern nur eine Voraussetzung. In der Sphäre des Begriffs, kann es keine andere Unmittelbarkeit geben, als eine solche, die an und für sich die Vermittlung enthält, und nur durch deren Aufheben entstanden ist, d. i. die allgemeine. So ist auch das qualitative Sein selbst in seinem Begriffe, ein Allgemeines; als Sein aber ist die Unmittelbarkeit, noch nicht so gesetzt; erst als Allgemeinheit ist sie die Begriffsbestimmung, an welcher gesetzt ist, dass ihr die Negativität wesentlich angehört. Diese Beziehung ist im Urteil vorhanden, worin sie Prädikat eines Subjekts ist. – Eben so ist das Subjekt ein abstrakt Einzelnes; oder das Unmittelbare, das als solches sein soll; es soll daher das Einzelne als ein Etwas überhaupt sein. Das Subjekt macht insofern die abstrakte Seite am Urteil aus, nach welcher in ihm der Begriff in die Äußerlichkeit übergegangen ist. – Wie die beiden Begriffsbestimmungen bestimmt sind, so ist es auch ihre Beziehung, das: ist, Kopula; sie kann eben so nur die Bedeutung eines unmittelbaren, abstrakten Seins haben. Von der Beziehung, welche noch keine Vermittlung oder Negation enthält, wird dies Urteil das Positive genannt.
2. Der nächste reine Ausdruck des positiven Urteils ist daher der Satz:
Das Einzelne ist Allgemein.
Dieser Ausdruck muss nicht gefasst werden: A ist B; denn A und B sind gänzlich formlose und daher bedeutungslose Namen; das Urteil überhaupt aber, und daher selbst schon das Urteil des Daseins hat Begriffsbestimmungen zu seinen Extremen. A ist B, kann eben so gut jeden bloßen Satz vorstellen, als ein Urteil. In jedem auch dem in seiner Form reicher bestimmten Urteile aber wird der Satz von diesem bestimmten Inhalt behauptet: das Einzelne ist allgemein; insofern nämlich jedes Urteil auch abstraktes Urteil überhaupt ist. Von dem negativen Urteile inwiefern es unter diesen Ausdruck gleichfalls gehöre, wird sogleich die Rede sein. – Wenn sonst eben nicht daran gedacht wird, dass mit jedem zunächst wenigstens positiven Urteile die Behauptung gemacht werde, dass das Einzelne ein allgemeines sei, so geschieht dies, weil teils die bestimmte Form wodurch sich Subjekt und Prädikat unterscheiden, übersehen wird, – indem das Urteil nichts als die Beziehung zweier Begriffe sein soll, – teils etwa auch, weil der sonstige Inhalt des Urteils: Cajus ist gelehrt, oder die Rose ist rot, dem Bewusstsein vorschwebt, das mit der Vorstellung des Cajus u.s.f. beschäftigt, auf die Form nicht reflektiert, – obgleich wenigstens solcher Inhalt, wie der logische Cajus, der gewöhnlich zum Beispiel herhalten muss, ein sehr wenig interessanter Inhalt ist, und vielmehr gerade so uninteressant gewählt wird, um nicht die Aufmerksamkeit von der Form ab, auf sich zu ziehen.
Nach der objektiven Bedeutung bezeichnet der Satz: dass das Einzelne allgemein ist, wie vorhin gelegentlich erinnert, teils die Vergänglichkeit der einzelnen Dinge, teils ihr positives Bestehen in dem Begriffe überhaupt. Der Begriff selbst ist unsterblich, aber das in seiner Teilung aus ihm heraustretende ist der Veränderung und dem Rückgange in seine allgemeine Natur unterworfen. Aber umgekehrt gibt sich das Allgemeine ein Dasein. Wie das Wesen zum Schein in seinen Bestimmungen, der Grund in die Erscheinung der Existenz, die Substanz in die Offenbarung in ihre Akzidenzen herausgeht, so entschließt sich das Allgemeine zum Einzelnen; das Urteil ist dieser sein Aufschluß, die Entwicklung der Negativität, die es an sich schon ist. – Das letztere drückt der umgekehrte Satz aus: das Allgemeine ist einzeln, der ebensowohl im positiven Urteile ausgesprochen ist. Das Subjekt zunächst das unmittelbar Einzelne, ist im Urteile selbst auf sein Anderes, nämlich das Allgemeine, bezogen; es ist somit als das Konkrete gesetzt; nach dem Sein als ein Etwas von vielen Qualitäten; – oder als das Konkrete der Reflexion, ein Ding von mannigfaltigen Eigenschaften, ein Wirkliches von mannigfaltigen Möglichkeiten, eine Substanz von eben solchen Akzidenzen. Weil diese Mannigfaltigen hier dem Subjekte des Urteils angehören, so ist das Etwas oder das Ding u.s.f. in seinen Qualitäten, Eigenschaften oder Akzidenzen, in sich reflektiert, oder sich durch dieselben hindurch kontinuierend; sich in ihnen, und sie eben so in sich erhaltend. Das Gesetztsein oder die Bestimmtheit gehört zum An-und Für sich sein. Das Subjekt ist daher an ihm selbst das Allgemeine. – Das Prädikat dagegen, als diese nicht reale oder konkrete, sondern abstrakte Allgemeinheit, ist gegen jenes die Bestimmtheit, und enthält nur Ein Moment der Totalität desselben, mit Ausschluß der andern. Um dieser Negativität willen, welche zugleich als Extrem des Urteils sich auf sich bezieht, ist das Prädikat ein abstrakt-einzelnes. – Es drückt z. B. in dem Satze: die Rose ist wohlriechend, nur Eine der vielen Eigenschaften der Rose aus; es vereinzelt sie, die im Subjekte mit den andern zusammengewachsen ist, wie in der Auflösung des Dings die mannigfaltigen Eigenschaften, die ihm inhärieren, indem sie sich zu Materien verselbstständigen, vereinzelt werden. Der Satz des Urteils lautet daher nach dieser Seite so: das Allgemeine ist einzeln.
Indem wir diese Wechselbestimmung des Subjekts und Prädikats im Urteile zusammenstellen, so ergibt sich also das gedoppelte, 1) dass das Subjekt zwar unmittelbar als das Seiende oder Einzelne, das Prädikat aber das Allgemeine ist. Weil aber das Urteil die Beziehung beider, und das Subjekt durch das Prädikat als allgemeines bestimmt ist, so ist das Subjekt das Allgemeine; 2) ist das Prädikat im Subjekte bestimmt; denn es ist nicht eine Bestimmung überhaupt, sondern des Subjekts; die Rose ist wohlriechend; dieser Wohlgeruch ist nicht irgend ein unbestimmter Wohlgeruch, sondern der der Rose; das Prädikat ist also ein einzelnes. – Weil nun Subjekt und Prädikat im Verhältnisse des Urteils stehen, sollen sie nach den Begriffsbestimmungen entgegengesetzt bleiben; wie in der Wechselwirkung der Kausalität, ehe sie ihre Wahrheit erreicht, die beiden Seiten gegen die Gleichheit ihrer Bestimmung, noch selbstständige und entgegengesetzte bleiben sollen. Wenn daher das Subjekt als Allgemeines bestimmt ist, so ist vom Prädikate nicht auch seine Bestimmung der Allgemeinheit aufzunehmen, sonst wäre kein Urteil vorhanden; sondern nur seine Bestimmung der Einzelnheit; so wie insofern das Subjekt als Einzelnes bestimmt ist, das Prädikat als allgemeines zu nehmen ist. – Wenn auf jene bloße Identität reflektiert wird, so stellen sich die zwei identischen Sätze dar:
Das Einzelne ist Einzelnes,
Das Allgemeine ist Allgemeines, worin die Urteilsbestimmungen ganz auseinander gefallen, nur ihre Beziehung auf sich ausgedrückt, die Beziehung derselben auf einander aber aufgelöst, und das Urteil somit aufgehoben wäre. – Von jenen beiden Sätzen drückt der eine: das Allgemeine ist einzeln, das Urteil seinem Inhalte nach aus, der im Prädikate eine vereinzelnte Bestimmung, im Subjekte aber die Totalität derselben ist; der andere: Das Einzelne ist allgemein, die Form, die durch ihn selbst unmittelbar angegeben ist. – Im unmittelbaren positiven Urteile sind die Extreme noch einfach: Form und Inhalt sind daher noch vereinigt. Oder es besteht nicht aus zwei Sätzen; die gedoppelte Beziehung, welche sich in ihm ergab, macht unmittelbar das eine positive Urteil aus. Denn seine Extreme sind a) als die selbstständigen, abstrakten Urteilsbestimmungen, b) ist jede Seite durch die andere bestimmt, vermöge der sie beziehenden Kopula. An sich aber ist deswegen der Form- und Inhaltsunterschied in ihm vorhanden, wie sich ergeben hat; und zwar gehört das was der erste Satz: das Einzelne ist allgemein, enthält, zur Form, weil er die unmittelbare Bestimmtheit des Urteils ausdrückt. Das Verhältnis dagegen, das der andere Satz ausdrückt: das Allgemeine ist einzeln, oder dass das Subjekt als allgemeines, das Prädikat dagegen als besonderes oder einzelnes bestimmt, betrifft den Inhalt, weil sich seine Bestimmungen erst durch die Reflexion-in-sich erheben, wodurch die unmittelbaren Bestimmtheiten aufgehoben werden, und hiermit die Form sich zu einer in sich gegangenen Identität, die gegen den Form-Unterschied besteht, zum Inhalte macht.
3. Wenn nun die beiden Sätze der Form und des Inhalts:
(Subjekt) (Prädikat) Das Einzelne ist allgemein Das Allgemeine ist einzeln
darum, weil sie in dem einen positiven Urteile enthalten sind, vereinigt würden, so dass somit beide, sowohl das Subjekt als Prädikat, als Einheit der Einzelnheit und Allgemeinheit bestimmt wären, so wären beide das Besondere; was an sich als ihre innere Bestimmung anzuerkennen ist. Allein teils wäre diese Verbindung nur durch eine äußere Reflexion zu Stande gekommen, teils wäre der Satz: das Besondere ist das Besondere, der daraus resultierte, kein Urteil mehr, sondern ein leerer identischer Satz, wie die bereits darin gefundenen Sätze: das Einzelne ist einzeln, und das Allgemeine ist allgemein, waren. – Einzelnheit und Allgemeinheit können noch nicht in die Besonderheit vereinigt werden, weil sie im positiven Urteile noch als unmittelbare gesetzt sind. – Oder es muss das Urteil seiner Form und seinem Inhalte nach noch unterschieden werden, weil eben Subjekt und Prädikat noch als Unmittelbarkeit und Vermitteltes unterschieden sind, oder weil das Urteil nach seiner Beziehung beides ist: Selbstständigkeit der Bezogenen, und ihre Wechselbestimmung, oder Vermittlung.
Das Urteil also erstens nach seiner Form betrachtet, heißt es:
Das Einzelne ist allgemein. Vielmehr aber ist ein solches unmittelbares Einzelnes NICHT allgemein; sein Prädikat ist von weiterem Umfang, es entspricht ihm also nicht. Das Subjekt ist ein unmittelbar für sich seiendes, und daher das Gegenteil jener Abstraktion, der durch Vermittlung gesetzten Allgemeinheit, die von ihm ausgesagt werden sollte.
Zweitens das Urteil nach seinem Inhalt betrachtet oder als der Satz: Das Allgemeine ist einzeln, so ist das Subjekt ein Allgemeines von Qualitäten, ein Konkretes, das unendlich bestimmt ist, und indem seine Bestimmtheiten nur erst Qualitäten, Eigenschaften oder Akzidenzen sind, so ist seine Totalität die schlecht unendliche Vielheit derselben. Ein solches Subjekt ist daher vielmehr nicht eine einzelne solche Eigenschaft, als sein Prädikat aussagt. Beide Sätze müssen daher verneint werden, und das positive Urteil vielmehr als negatives gesetzt werden.
b. Negatives Urteil
1. Es ist schon oben von der gewöhnlichen Vorstellung die Rede gewesen, dass es nur vom Inhalte des Urteils abhänge, ob es wahr sei oder nicht, indem die logische Wahrheit nichts als die Form betreffe und nichts fordere, als dass jener Inhalt sich nicht widerspreche. Zur Form des Urteils selbst wird nichts gerechnet, als dass es die Beziehung zweier Begriffe sei. Es hat sich aber ergeben, dass diese beide Begriffe nicht bloß die verhältnislose Bestimmung einer Anzahl haben, sondern als Einzelnes und Allgemeines sich verhalten. Diese Bestimmungen machen den wahrhaft logischen Inhalt, und zwar in dieser Abstraktion den Inhalt des positiven Urteils aus; was für anderer Inhalt (die Sonne ist rund, Cicero war ein großer Redner in Rom, jetzt ists Tag u.s.f.) in einem Urteil vorkommt, geht das Urteil als solches nichts an; es spricht nur dies aus: Das Subjekt ist Prädikat, oder, da dies nur Namen sind, bestimmter: das Einzelne ist allgemein und umgekehrt. – Um dieses rein logischen Inhalts willen ist das positive Urteil nicht wahr, sondern hat seine Wahrheit im negativen Urteil. – Der Inhalt, fordert man, soll sich im Urteile nur nicht widersprechen; er widerspricht sich aber in jenem Urteile, wie sich gezeigt hat. – Es ist jedoch völlig gleichgültig, jenen logischen Inhalt auch Form zu nennen, und unter Inhalt nur die sonstige empirische Erfüllung zu verstehen, so enthält die Form nicht bloß die leere Identität, außer welcher die Inhaltsbestimmung läge. Das positive Urteil hat alsdann durch seine Form als positives Urteil keine Wahrheit; wer die Richtigkeit einer Anschauung oder Wahrnehmung, die Übereinstimmung der Vorstellung mit dem Gegenstand, Wahrheit nennte, hat wenigstens keinen Ausdruck mehr für dasjenige, was Gegenstand und Zweck der Philosophie ist. Man müsste den letztern wenigstens Vernunftwahrheit nennen, und man wird wohl zugeben, dass solche Urteile, dass Cicero ein großer Redner gewesen, dass es itzt Tag ist u.s.f. keine Vernunftwahrheiten sind. Aber sie sind dies nicht, nicht weil sie gleichsam zufällig einen empirischen Inhalt haben, sondern weil sie nur positive Urteile sind, die keinen andern Inhalt als ein unmittelbar Einzelnes und eine abstrakte Bestimmtheit zum Inhalte haben können und sollen.
Das positive Urteil hat seine Wahrheit zunächst in dem negativen: Das Einzelne ist nicht abstrakt allgemein, – sondern das Prädikat des Einzelnen ist darum, weil es solches Prädikat oder für sich ohne die Beziehung auf das Subjekt betrachtet, weil es abstrakt-allgemeines ist, selbst ein bestimmtes; das Einzelne ist daher zunächst ein besonderes. Ferner nach dem andern Satze, der im positiven Urteile enthalten ist, heißt das negative Urteil: das Allgemeine ist nicht abstrakt einzeln, sondern dies Prädikat schon weil es Prädikat ist, oder weil es in Beziehung auf ein allgemeines Subjekt steht, ist ein weiteres als bloße Einzelnheit, und das Allgemeine ist daher gleichfalls zunächst ein Besonderes. – Indem dies Allgemeine, als Subjekt, selbst in der Urteilsbestimmung der Einzelnheit ist, so reduzieren sich beide Sätze auf den einen: Das Einzelne ist ein besonderes.
Es kann bemerkt werden, a) dass sich hier die Besonderheit für das Prädikat ergibt, von der vorhin schon die Rede war; allein hier ist sie nicht durch äußerliche Reflexion gesetzt, sondern vermittelst der am Urteil aufgezeigten negativen Beziehung entstanden. b) Diese Bestimmung ergibt sich hier nur für das Prädikat. Im unmittelbaren Urteile, dem Urteile des Daseins, ist das Subjekt das zum Grunde liegende; die Bestimmung scheint sich daher zunächst am Prädikate zu verlaufen. In der Tat aber kann diese erste Negation noch keine Bestimmung, oder eigentlich noch kein Setzen des Einzelnen sein, da es erst das zweite, das Negative des Negativen ist.
Das Einzelne ist ein besonderes, ist der positive Ausdruck des negativen Urteils. Dieser Ausdruck ist insofern nicht positives Urteil selbst, als dieses um seiner Unmittelbarkeit willen, nur das Abstrakte zu seinen Extremen hat, das Besondere aber eben durch das Setzen der Beziehung des Urteils sich als die erste vermittelte Bestimmung ergibt. – Diese Bestimmung ist aber nicht nur als Moment des Extrems zu nehmen, sondern auch, wie sie eigentlich zunächst ist, als Bestimmung der Beziehung; oder das Urteil ist auch als negatives zu betrachten.
Dieser Übergang gründet sich auf das Verhältnis der Extreme und ihrer Beziehung im Urteile überhaupt. Das positive Urteil ist die Beziehung des unmittelbar Einzelnen und Allgemeinen, also solcher, deren das eine zugleich nicht ist, was das andere; die Beziehung ist daher eben so wesentlich Trennung oder negativ; daher das positive Urteil als negatives zu setzen war. Es war daher von Logikern kein solches Aufheben darüber zu machen, dass das nicht des negativen Urteils zur Kopula gezogen worden sei. Was im Urteile Bestimmung des Extrems ist, ist eben so sehr bestimmte Beziehung. Die Urteils-Bestimmung oder das Extrem ist nicht die rein qualitative des unmittelbaren Seins, welche nur einem Andern außer ihm entgegenstehen soll. Noch ist sie Bestimmung der Reflexion, die sich nach ihrer allgemeinen Form als positiv und negativ verhält, deren jedes als ausschließend gesetzt, und nur an sich identisch mit der andern ist. Die Urteils- als Begriffsbestimmung ist an ihr selbst ein allgemeines, gesetzt als sich in ihre andere kontinuierendes. Umgekehrt ist die Beziehung des Urteils dieselbe Bestimmung als die Extreme haben; denn sie ist eben diese Allgemeinheit und Kontinuation derselben in einander; insofern diese unterschieden sind, hat sie auch die Negativität an ihr.
Der oben angegebene Übergang von der Form der Beziehung zur Form der Bestimmung macht die unmittelbare Konsequenz aus, dass das nicht der Kopula eben so sehr zum Prädikate geschlagen, und dasselbe als das Nichtallgemeine bestimmt werden muss. Das Nichtallgemeine aber ist durch eine eben so unmittelbare Konsequenz das Besondere. – Wird das Negative nach der ganz abstrakten Bestimmung des unmittelbaren Nichtseins festgehalten, so ist das Prädikat nur das ganz unbestimmte Nichtallgemeine. Von dieser Bestimmung wird sonst in der Logik bei den kontradiktorischen Begriffen gehandelt, und als etwas wichtiges eingeschärft, dass beim Negativen eines Begriffs nur am Negativen festgehalten, und es als der bloß unbestimmte Umfang des Andern des positiven Begriffs genommen werden soll. So wäre das bloße Nicht-weisse, eben so wohl das Rote, Gelbe, Blaue u.s.f., als das Schwarze. Das Weiße aber als solches ist die begriffslose Bestimmung der Anschauung; das Nicht des Weißen ist dann das eben so begrifflose Nichtsein, welche Abstraktion ganz zu Anfang der Logik betrachtet, und als deren nächste Wahrheit das Werden erkannt worden ist. Wenn bei Betrachtung der Urteilsbestimmungen solcher begrifflose Inhalt aus der Anschauung und Vorstellung als Beispiel gebraucht, und die Bestimmungen des Seins und die der Reflexion für Urteilsbestimmungen genommen werden, so ist dies dasselbe unkritische Verfahren als wenn nach Kant die Verstandesbegriffe auf die unendliche Vernunftidee oder das sogenannte Ding-an-sich angewendet werden; der Begriff, wozu auch das von ihm ausgehende Urteil gehört, ist das wahrhafte Ding-an-sich oder das Vernünftige, jene Bestimmungen aber gehören dem Sein oder Wesen an, und sind noch nicht zu der Art und Weise fortgebildete Formen, wie sie in ihrer Wahrheit, im Begriffe, sind. – Wenn bei dem Weißen, Roten, als sinnlichen Vorstellungen stehen geblieben wird, so wird, wie gewöhnlich, etwas Begriff genannt, was nur Vorstellungsbestimmung ist, und dann ist freilich das Nicht-weisse, Nicht-rothe kein positives, so wie vollends das nicht dreieckige ein ganz unbestimmtes ist, denn die auf der Zahl und dem Quantum überhaupt beruhende Bestimmung ist die wesentlich gleichgültige, begrifflose. Aber wie das Nichtsein selbst, so soll auch solcher sinnlicher Inhalt begriffen werden, und jene Gleichgültigkeit und abstrakte Unmittelbarkeit verlieren, die er in der blinden bewegungslosen Vorstellung hat. Schon im Dasein wird das gedankenlose Nichts zur Grenze, wodurch Etwas sich doch auf ein Anderes außer ihm bezieht. In der Reflexion aber ist es das Negative, das sich wesentlich auf ein Positives bezieht, und somit bestimmt ist; ein Negatives ist schon nicht mehr jenes unbestimmte Nichtsein, es ist gesetzt nur zu sein, indem ihm das Positive entgegen steht, das Dritte ist ihr Grund; das Negative ist somit in einer umschlossenen Sphäre gehalten, worin das, was das eine nicht ist, etwas bestimmtes ist. – Noch mehr aber ist in der absolut flüssigen Kontinuität des Begriffs und seiner Bestimmungen das Nicht unmittelbar ein positives, und die Negation nicht nur Bestimmtheit, sondern in die Allgemeinheit aufgenommen und mit ihr identisch gesetzt. Das Nichtallgemeine ist daher sogleich das Besondere.
2. Indem die Negation die Beziehung des Urteils angeht, und das negative Urteil noch als solches betrachtet wird, so ist es vors erste noch ein Urteil; es ist somit das Verhältnis von Subjekt und Prädikat, oder von Einzelnheit und Allgemeinheit vorhanden, und die Beziehung derselben; die Form des Urteils. Das Subjekt als das zu Grunde liegende Unmittelbare bleibt unberührt von der Negation, es behält also seine Bestimmung, ein Prädikat zu haben, oder seine Beziehung auf die Allgemeinheit. Was daher negiert wird, ist nicht die Allgemeinheit überhaupt im Prädikate, sondern die Abstraktion oder die Bestimmtheit desselben, welche gegen jene Allgemeinheit als Inhalt erschien. – Das negative Urteil ist also nicht die totale Negation; die allgemeine Sphäre, welche das Prädikat enthält, bleibt noch bestehen; die Beziehung des Subjekts auf das Prädikat ist daher wesentlich noch positiv; die noch gebliebene Bestimmung des Prädikats ist eben so sehr Beziehung. – Wenn z. B. gesagt wird, die Rose ist nicht rot, so wird damit nur die Bestimmtheit des Prädikats negiert, und von der Allgemeinheit, die ihm gleichfalls zukommt, abgetrennt; die allgemeine Sphäre, die Farbe, ist erhalten; wenn die Rose nicht rot ist, so wird dabei angenommen, dass sie eine Farbe und eine andere Farbe habe; nach dieser allgemeinen Sphäre ist das Urteil noch positiv.
Das Einzelne ist ein Besonderes, – diese positive Form des negativen Urteils drückt dies unmittelbar aus; das Besondre enthält die Allgemeinheit. Es drückt überdem auch aus, dass das Prädikat nicht nur ein Allgemeines sei, sondern auch noch ein bestimmtes. Die negative Form enthält dasselbe; denn indem z. B. die Rose zwar nicht rot ist, so soll sie nicht nur die allgemeine Sphäre der Farbe zum Prädikate behalten, sondern auch irgend eine andere bestimmte Farbe haben; die einzelne Bestimmtheit des Roten ist also nur aufgehoben, und es ist nicht nur die allgemeine Sphäre gelassen, sondern auch die Bestimmtheit erhalten, aber zu einer unbestimmten, zu einer allgemeinen Bestimmtheit gemacht; somit zur Besonderheit.
3. Die Besonderheit, welche sich als die positive Bestimmung des negativen Urteils ergeben, ist das Vermittelnde zwischen der Einzelnheit und Allgemeinheit; so ist das negative Urteil nun überhaupt das Vermittelnde, zum dritten Schritte, der Reflexion des Urteils des Daseins in sich selbst. Es ist nach seiner objektiven Bedeutung nur das Moment der Veränderung der Akzidenzen, oder im Dasein der vereinzelnten Eigenschaften des Konkreten. Durch diese Veränderung tritt die vollständige Bestimmtheit des Prädikats oder das Konkrete als gesetzt hervor.
Das Einzelne ist besonderes, nach dem positiven Ausdrucke des negativen Urteils. Aber das Einzelne ist auch nicht besonderes; denn die Besonderheit ist von weiterem Umfange als die Einzelnheit; sie ist also ein Prädikat das dem Subjekt nicht entspricht, in dem es also seine Wahrheit noch nicht hat. Das Einzelne ist nur Einzelnes, die sich nicht auf anderes, sei es positiv oder negativ, sondern nur sich auf sich selbst beziehende Negativität. – Die Rose ist nicht irgend ein farbiges, sondern sie hat nur die bestimmte Farbe, welche Rosenfarbe ist. Das Einzelne ist nicht ein unbestimmt bestimmtes, sondern das bestimmte Bestimmte.
Von dieser positiven Form des negativen Urteils ausgegangen, erscheint diese Negation desselben, nur wieder als eine erste Negation. Aber sie ist dies nicht. Vielmehr ist schon das negative Urteil an und für sich die zweite, oder Negation der Negation, und dies, was es an und für sich ist, ist zu setzen. Nämlich es negiert die Bestimmtheit des Prädikats des positiven Urteils, dessen abstrakte Allgemeinheit, oder als Inhalt betrachtet, die einzelne Qualität, die es vom Subjekt enthält. Die Negation der Bestimmtheit ist aber schon die zweite, also die unendliche Rückkehr der Einzelnheit in sich selbst. Hiermit ist also die Herstellung der konkreten Totalität des Subjekts geschehen, oder vielmehr ist es jetzt erst als einzelnes gesetzt, indem es durch die Negation und das Aufheben derselben mit sich vermittelt worden. Das Prädikat seinerseits ist damit aus der ersten Allgemeinheit zur absoluten Bestimmtheit übergegangen, und hat sich mit dem Subjekte ausgeglichen. Das Urteil heißt insofern: das Einzelne ist einzeln. – Von der andern Seite, indem das Subjekt eben so sehr, als allgemeines anzunehmen war, und insofern im negativen Urteile sich das Prädikat das gegen jene Bestimmung des Subjekts das einzelne ist, zur Besonderheit erweiterte, und indem nun ferner die Negation dieser Bestimmtheit eben so sehr die Reinigung der Allgemeinheit ist, welche es enthält, so lautet dies Urteil auch so: das Allgemeine ist das Allgemeine.
In diesen beiden Urteilen, die sich vorhin durch äußere Reflexion ergeben hatten, ist das Prädikat schon in seiner Positivität ausgedrückt. Zunächst muss aber die Negation des negativen Urteils selbst in Form eines negativen Urteils erscheinen. Es hatte sich gezeigt dass in ihm noch eine positive Beziehung des Subjekts auf das Prädikat, und die allgemeine Sphäre des letztern geblieben war. Es enthielt somit von dieser Seite eine von der Beschränktheit gereinigtere Allgemeinheit, als das positive Urteil, und ist daher um so mehr von dem Subjekt als Einzelnem zu negieren. Auf diese Weise ist der ganze Umfang des Prädikats negiert, und keine positive Beziehung mehr zwischen ihm und dem Subjekte. Dies ist das unendliche Urteil.
c. Unendliches Urteil
Das negative Urteil ist so wenig ein wahres Urteil, als das positive. Das unendliche Urteil aber, das seine Wahrheit sein soll, ist nach seinem negativen Ausdrucke, das Negativ-Unendliche; ein Urteil, worin auch die Form des Urteils aufgehoben ist. – Dies aber ist ein widersinniges Urteil. Es soll ein Urteil sein, somit eine Beziehung von Subjekt und Prädikat enthalten; aber eine solche soll zugleich nicht darin sein. – Der Namen des unendlichen Urteils pflegt in den gewöhnlichen Logiken zwar aufgeführt zu werden, aber ohne dass es eben deutlich würde, was es mit demselben für eine Bewandtnis habe. – Beispiele von negativ-unendlichen Urteilen sind leicht zu haben, indem Bestimmungen zu Subjekt und Prädikat negativ verbunden werden, deren eine nicht nur die Bestimmtheit der andern nicht, sondern auch ihre allgemeine Sphäre nicht enthält; also z. B. der Geist [ist] nicht rot, gelb u.s.f. nicht sauer, nicht kalisch u.s.f. die Rose ist kein Elefant, der Verstand ist kein Tisch und dergleichen. – Diese Urteile sind richtig oder wahr, wie man es nennt, aber einer solchen Wahrheit ungeachtet, widersinnig und abgeschmackt. – Oder vielmehr sie sind keine Urteile. – Ein reelleres Beispiel des unendlichen Urteils ist die böse Handlung. Im bürgerlichen Rechtsstreit wird Etwas nur als das Eigentum der andern Partei negiert; so dass aber eingeräumt wird, es sollte das ihrige sein, wenn sie das Recht dazu hätte, und es wird nur unter dem Titel des Rechtes in Anspruch genommen; die allgemeine Sphäre, das Recht, wird also in jenem negativen Urteile anerkannt und erhalten. Das Verbrechen, aber ist das unendliche Urteil, welches nicht nur das besondere Recht, sondern die allgemeine Sphäre zugleich negiert, das Recht als Recht negiert. Es hat zwar die Richtigkeit damit, dass es eine wirkliche Handlung ist, aber weil sie sich auf die Sittlichkeit, welche ihre allgemeine Sphäre ausmacht, durchaus negativ bezieht, ist sie widersinnig.
Das Positive des unendlichen Urteils, der Negation der Negation, ist die Reflexion der Einzelnheit in sich selbst, wodurch sie erst als die bestimmte Bestimmtheit gesetzt ist. Das Einzelne ist einzeln, war der Ausdruck desselben nach jener Reflexion. Das Subjekt ist im Urteile des Daseins als unmittelbares Einzelnes, insofern mehr nur als Etwas überhaupt. Durch die Vermittlung des negativen und unendlichen Urteils ist es erst als Einzelnes gesetzt.
Das Einzelne ist hiermit gesetzt als sich, in sein Prädikat, das mit ihm identisch ist, kontinuierend; somit ist auch die Allgemeinheit eben so sehr nicht mehr als die unmittelbare, sondern als ein Zusammenfassen von Unterschiedenen. Das positiv-unendliche Urteil lautet eben so wohl: Das Allgemeine ist allgemein, so ist es eben so wohl als die Rückkehr in sich selbst gesetzt.
Durch diese Reflexion der Urteilsbestimmungen in sich, hat nun sich das Urteil aufgehoben; im negativ-unendlichen Urteil ist der Unterschied, so zu sagen, zu groß, als dass es noch ein Urteil bliebe; Subjekt und Prädikat haben gar keine positive Beziehung auf einander; im Gegenteil ist im positiv-unendlichen nur die Identität vorhanden, und es ist wegen des ganz ermangelnden Unterschiedes kein Urteil mehr.
Näher ist es das Urteil des Daseins, welches sich aufgehoben hat; es ist damit das gesetzt, was die Kopula des Urteils enthält, dass die qualitativen Extreme in dieser ihrer Identität aufgehoben sind. Indem aber diese Einheit der Begriff ist, so ist sie unmittelbar eben so wieder in ihre Extreme dirimiert, und ist als Urteil, dessen Bestimmungen aber nicht mehr unmittelbare, sondern in sich reflektierte sind. Das Urteil des Daseins ist in das Urteil der Reflexion übergegangen.
B. Das Urteil der Reflexion
Das Subjekt ist in dem nunmehr entstandenen Urteil ein Einzelnes als solches; ingleichen das Allgemeine nicht mehr abstrakte Allgemeinheit, oder einzelne Eigenschaft, sondern gesetzt als Allgemeines, das sich durch die Beziehung Unterschiedener als in eins zusammengefasst hat, oder nach dem Inhalt verschiedener Bestimmungen überhaupt betrachtet, das sich das Zusammennehmen mannigfaltiger Eigenschaften und Existenzen. – Wenn Beispiele von Prädikaten der Reflexionsurteile gegeben werden sollen, so müssen sie von anderer Art sein, als für Urteile des Daseins. Im Reflexionsurteil ist eigentlich erst ein bestimmter Inhalt, d. h. ein Inhalt überhaupt vorhanden; denn er ist die in die Identität reflektierte Formbestimmung, als von der Form, insofern sie unterschiedene Bestimmtheit ist, – wie sie es noch als Urteil ist, unterschieden. Im Urteil des Daseins ist der Inhalt nur ein unmittelbarer, oder abstrakter, unbestimmter. – Als Beispiele von Reflexionsurteilen können daher dienen: der Mensch ist sterblich, die Dinge sind vergänglich, dies Ding ist nützlich, schädlich; Härte, Elastizität der Körper, die Glückseligkeit u.s.f. sind solche eigentümliche Prädikate. Sie drücken eine Wesentlichkeit [aus], welche aber eine Bestimmung im Verhältnisse, oder eine zusammenfassende Allgemeinheit ist. Diese Allgemeinheit, die sich in der Bewegung des Reflexionsurteils weiter bestimmen wird, ist noch von der Allgemeinheit des Begriffes als solcher unterschieden; sie ist zwar nicht mehr die abstrakte des qualitativen Urteils, aber hat noch die Beziehung auf das Unmittelbare, woraus sie herkommt, und hat dasselbe für ihre Negativität zu Grunde liegen. – Der Begriff bestimmt das Dasein zunächst zu Verhältnisbestimmungen, zu Kontinuitäten ihrer selbst in der verschiedenen Mannigfaltigkeit der Existenz, – so dass wohl das wahrhaft Allgemeine ihr inneres Wesen aber in der Erscheinung, und diese relative Natur, oder auch ihr Merkmal, noch nicht das an und für sich seiende derselben ist.
Dem Reflexionsurteile kann es als nahe liegend erscheinen, als Urteil der Quantität bestimmt zu werden, wie das Urteil des Daseins auch als qualitatives Urteil bestimmt wurde. Aber wie die Unmittelbarkeit in diesem nicht nur die seiende, sondern wesentlich auch die vermittelte und abstrakte war, so ist auch hier jene aufgehobene Unmittelbarkeit, nicht bloß die aufgehobene Qualität, also nicht bloß Quantität; diese ist vielmehr, wie die Qualität die äußerlichste Unmittelbarkeit, auf dieselbe Weise die äußerlichste der Vermittlung angehörige Bestimmung.
Noch ist über die Bestimmung, wie sie im Reflexionsurteile in ihrer Bewegung erscheint, die Bemerkung zu machen, dass im Urteile des Daseins die Bewegung derselben sich am Prädikate zeigte, weil dieses Urteil in der Bestimmung der Unmittelbarkeit war, das Subjekt daher als das zu Grunde liegende erschien. Aus gleichem Grunde verläuft sich im Reflexionsurteile die Fortbewegung des Bestimmens am Subjekte, weil dieses Urteil das reflektierte Ansichsein zu seiner Bestimmung hat. Das Wesentliche ist daher hier das Allgemeine oder das Prädikat; es macht daher das zu Grunde liegende aus, an welchem das Subjekt zu messen, und ihm entsprechend zu bestimmen ist. – Jedoch erhält auch das Prädikat durch die weitere Fortbildung der Form des Subjekts eine weitere Bestimmung, jedoch indirekt, jene dagegen zeigt sich aus dem angegebenen Grunde als direkte Fortbestimmung.
Was die objektive Bedeutung des Urteils betrifft, so tritt das Einzelne durch seine Allgemeinheit in das Dasein, aber als in einer wesentlichen Verhältnisbestimmung, einer durch die Mannigfaltigkeit der Erscheinung hindurch sich erhaltenden Wesentlichkeit; das Subjekt soll das an und für sich bestimmte sein; diese Bestimmtheit hat es in seinem Prädikate. Das Einzelne ist andererseits in dies sein Prädikat reflektiert, welches dessen allgemeines Wesen; das Subjekt ist insofern das Existierende und Erscheinende. Das Prädikat inhäriert in diesem Urteile nicht mehr dem Subjekte; es ist vielmehr das Ansichseiende, unter welches jenes Einzelne als ein akzidentelles subsumiert ist. Wenn die Urteile des Daseins auch als Urteile der Inhärenz bestimmt werden können, so sind die Urteile der Reflexion vielmehr Urteile der Subsumtion.
a. Das singuläre Urteil
Das unmittelbare Reflexionsurteil ist nun wieder: Das Einzelne ist allgemein; aber Subjekt und Prädikat in der angegebenen Bedeutung; es kann daher näher so ausgedrückt werden: Dieses ist ein wesentlich allgemeines.
Aber ein Dieses ist nicht ein wesentlich allgemeines. Jenes seiner allgemeinen Form nach positive Urteil überhaupt muss negativ genommen werden. Aber indem das Urteil der Reflexion nicht bloß ein positives ist, so geht die Negation nicht direkt das Prädikat an, das nicht inhäriert, sondern das Ansichseiende ist. Das Subjekt ist vielmehr das Veränderliche und zu bestimmende. Das negative Urteil ist hier daher so zu fassen: Nicht ein Dieses ist ein Allgemeines der Reflexion; ein solches Ansich hat eine allgemeinere Existenz als nur in einem Diesen. Das singuläre Urteil hat hiermit seine nächste Wahrheit im partikulären.
b. Das partikuläre Urteil
Die Nicht-Einzelnheit des Subjekts, welche statt seiner Singularität im ersten Reflexionsurteile, gesetzt werden muss, ist die Besonderheit. Aber die Einzelnheit ist im Reflexionsurteile als wesentliche Einzelnheit bestimmt; die Besonderheit kann daher nicht einfache, abstrakte Bestimmung sein, in welcher das Einzelne aufgehoben, das Existierende zu Grunde gegangen wäre, sondern nur als eine Erweiterung desselben in äußerer Reflexion; das Subjekt ist daher: Einige Diese, oder eine besondere Menge von Einzelnen.
Dies Urteil: Einige Einzelne sind ein allgemeines der Reflexion, erscheint zunächst als positives Urteil, aber ist eben sowohl auch negativ; denn Einiges enthält die Allgemeinheit; nach dieser kann es als komprehensiv betrachtet werden; aber insofern es Besonderheit ist, ist es ihr eben so sehr nicht angemessen. Die negative Bestimmung, welche das Subjekt durch den Übergang des singulären Urteils erhalten hat, ist, wie oben gezeigt, auch Bestimmung der Beziehung, der Kopula. – In dem Urteile, einige Menschen sind glückselig, liegt die unmittelbare Konsequenz: einige Menschen sind nicht glückselig. Wenn einige Dinge nützlich sind, so sind eben deswegen einige Dinge nicht nützlich. Das positive und negative Urteil fallen nicht mehr aussereinander, sondern das partikuläre enthält unmittelbar beide zugleich, eben weil es ein Reflexionsurteil ist. – Aber das partikuläre Urteil ist darum unbestimmt.
Betrachten wir weiter in dem Beispiele eines solchen Urteils das Subjekt, einige Menschen, Tiere u.s.f. so enthält es außer der partikulären Formbestimmung: Einige, auch noch die Inhaltsbestimmung: Mensch u.s.f. Das Subjekt des singulären Urteils konnte heißen: Dieser Mensch, eine Singularität, die eigentlich dem äußerlichen Monstrieren angehört; es soll daher vielmehr lauten, etwa Cajus. Aber das Subjekt des partikulären Urteils kann nicht mehr sein: Einige Caji; denn Cajus soll ein Einzelner als solcher sein. Dem Einigen wird daher ein allgemeinerer Inhalt beigegeben, etwa Menschen, Tieren u.s.f. Dies ist nicht bloß ein empirischer, sondern durch die Form des Urteils bestimmter Inhalt; er ist nämlich ein Allgemeines, weil Einige die Allgemeinheit enthält, und sie zugleich von den Einzelnen, da die reflektierte Einzelnheit zu Grunde liegt, getrennt sein muss. Näher ist sie auch die allgemeine Natur, oder die Gattung Mensch, Tier; – diejenige Allgemeinheit, welche das Resultat des Reflexionsurteils ist, antizipiert; wie auch das positive Urteil, indem es das Einzelne zum Subjekte hat, die Bestimmung antizipierte, welche Resultat des Urteils des Daseins ist.
Das Subjekt, das die Einzelnen, deren Beziehung zur Besonderheit, und die allgemeine Natur enthält, ist insofern schon gesetzt als die Totalität der Begriffsbestimmungen. Aber diese Betrachtung ist eigentlich eine äußerliche. Was im Subjekte schon in Beziehung auf einander durch seine Form zunächst gesetzt ist, ist die Erweiterung des Diesen zur Besonderheit; allein diese Verallgemeinerung ist ihm nicht angemessen; Dieses ist ein vollkommen bestimmtes, einiges Dieses aber ist unbestimmt. Die Erweiterung soll dem Diesen zukommen, also ihm entsprechend, vollkommen bestimmt sein; eine solche ist die Totalität, oder zunächst Allgemeinheit überhaupt.
Diese Allgemeinheit hat das Dieses zu Grunde liegen, denn das Einzelne ist hier das in sich reflektierte; seine weitern Bestimmungen verlaufen sich daher äußerlich an ihm, und wie die Besonderheit sich deswegen als Einige bestimmte, so ist die Allgemeinheit, die das Subjekt erlangt hat, Allheit, und das partikuläre Urteil ist in das universelle übergegangen.
c. Das universelle Urteil
Die Allgemeinheit, wie sie am Subjekte des universellen Urteils ist, ist die äußere Reflexions-Allgemeinheit, Allheit; Alle sind alle Einzelne; das Einzelne ist unverändert darin. Diese Allgemeinheit ist daher nur ein Zusammenfassen der für sich bestehenden Einzelnen; sie ist eine Gemeinschaftlichkeit, welche ihnen nur in der Vergleichung zukommt. – Diese Gemeinschaftlichkeit pflegt dem subjektiven Vorstellen zunächst einzufallen, wenn von Allgemeinheit die Rede ist. Als der zunächst liegende Grund, warum eine Bestimmung als eine allgemeine angesehen werden soll, wird angegeben, weil sie Mehrern zukomme. – In der Analysis schwebt vornehmlich auch dieser Begriff von Allgemeinheit vor, indem z. B. die Entwicklung einer Funktion an einem Polynomium für das allgemeinere gilt, als die Entwicklung derselben an einem Binomium; weil das Polynomium mehrere Einzelnheiten darstellt, als das Binomium. Die Forderung, dass die Funktion in ihrer Allgemeinheit dargestellt würde, verlangt eigentlich ein Pantonomium, die erschöpfte Unendlichkeit; aber hier stellt sich von selbst die Schranke jener Forderung ein, und die Darstellung der unendlichen Menge muss sich mit dem Sollen derselben, und daher auch mit einem Polynomium begnügen. In der Tat aber ist in den Fällen das Binomium schon das Pantonomium, in denen die Methode oder Regel nur die Abhängigkeit Eines Gliedes von Einem andern betrifft, und die Abhängigkeit Mehrerer Glieder von ihren vorhergehenden sich nicht partikularisiert, sondern eine und dieselbe Funktion zu Grunde liegen bleibt. Die Methode oder Regel ist als das wahrhaft Allgemeine anzusehen; in der Fortsetzung der Entwicklung, oder in der Entwicklung eines Polynomiums wird sie nur wiederholt; sie gewinnt somit durch die vergrößerte Mehrheit der Glieder nichts an Allgemeinheit. Es ist von der schlechten Unendlichkeit und deren Täuschung schon früher die Rede gewesen; die Allgemeinheit des Begriffs ist das erreichte Jenseits; jene Unendlichkeit aber bleibt mit dem Jenseits als einem unerreichbaren behaftet, insofern sie der bloße Progreß ins Unendliche bleibt. Wenn bei der Allgemeinheit nur die Allheit vorschwebt, eine Allgemeinheit, welche in den einzelnen als Einzelnen erschöpft werden soll, so ist dies ein Rückfall in jene schlechte Unendlichkeit; oder aber es wird auch nur die Vielheit für Allheit genommen. Die Vielheit jedoch, so groß sie auch sei, bleibt schlechthin nur Partikularität, und ist nicht Allheit. – Es schwebt aber dabei die an und für sich seiende Allgemeinheit des Begriffs dunkel vor; er ist es, der gewaltsam über die beharrliche Einzelnheit, woran sich die Vorstellung hält, und über das Äußerliche ihrer Reflexion hinaustreibt, und die Allheit als Totalität, oder vielmehr das kategorische An- und- fürsichsein unterschiebt.
Dies zeigt sich auch sonst an der Allheit, welche überhaupt die empirische Allgemeinheit ist. Insofern das Einzelne als ein unmittelbares vorausgesetzt ist, daher vorgefunden und äußerlich aufgenommen wird, ist ihm die Reflexion, welche es zur Allheit zusammenfasst, eben so äußerlich. Weil aber das Einzelne als Dieses schlechthin gleichgültig gegen diese Reflexion ist, so können sich die Allgemeinheit und solches Einzelnes nicht zu einer Einheit vereinigen. Die empirische Allheit bleibt darum eine Aufgabe; ein Sollen, welches so nicht als Sein dargestellt werden kann. Ein empirisch-allgemeiner Satz, denn es werden deren doch aufgestellt, beruht nun auf der stillschweigenden Übereinkunft, dass wenn nur keine Instanz des Gegenteils angeführt werden könne, die Mehrheit von Fällen für Allheit gelten solle; oder dass die subjektive Allheit, nämlich, die der zur Kenntnis gekommenen Fälle, für eine objektive Allheit genommen werden dürfe.
Näher nun das universelle Urteil, bei dem wir stehen, betrachtet, so hat das Subjekt, das, wie vorhin bemerkt worden, die an- und- fürsichseiende Allgemeinheit als vorausgesetzte enthält, [dieselbe] nun auch als gesetzte an ihm. Alle Menschen drückt erstlich die Gattung Mensch aus, zweitens diese Gattung in ihrer Vereinzelung, aber so dass die Einzelnen zugleich zur Allgemeinheit der Gattung erweitert sind; umgekehrt ist die Allgemeinheit durch diese Verknüpfung mit der Einzelnheit eben so vollkommen bestimmt, als die Einzelnheit; hierdurch ist die gesetzte Allgemeinheit der vorausgesetzten GLEICH geworden.
Eigentlich aber ist nicht auf das Vorausgesetzte zum Voraus Rücksicht zu nehmen, sondern das Resultat an der Formbestimmung für sich zu betrachten. – Die Einzelnheit, indem sie sich zur Allheit erweitert hat, ist gesetzt, als Negativität, welche identische Beziehung auf sich ist. Sie ist damit nicht jene erste Einzelnheit geblieben, wie z. B. die eines Cajus, sondern ist die mit der Allgemeinheit identische Bestimmung, oder das absolute Bestimmtsein des Allgemeinen. – Jene erste Einzelnheit des singulären Urteils war nicht die unmittelbare des positiven Urteils, sondern durch die dialektische Bewegung des Urteils des Daseins überhaupt entstanden; sie war schon bestimmt, die negative Identität der Bestimmungen jenes Urteils zu sein. Dies ist die wahrhafte Voraussetzung im Reflexionsurteil; gegen das an diesem sich verlaufende Setzen war jene erste Bestimmtheit der Einzelnheit das Ansich derselben; was sie somit ansich ist, ist nun durch die Bewegung des Reflexionsurteils gesetzt, nämlich die Einzelnheit als identische Beziehung des Bestimmten auf sich selbst. Dadurch ist jene Reflexion, welche die Einzelnheit zur Allheit erweitert, eine ihr nicht äußerliche; sondern es wird dadurch nur für sich, was sie schon an sich ist. – Das Resultat ist somit in Wahrheit die objektive Allgemeinheit. Das Subjekt hat insofern die Formbestimmung des Reflexionsurteils, welche vom Diesen durch Einiges zur Allheit hindurchging, abgestreift; statt Alle Menschen ist nunmehr zu sagen: der Mensch.
Die Allgemeinheit, welche hierdurch entstanden ist, ist die Gattung; die Allgemeinheit, welche an ihr selbst konkretes ist. Die Gattung inhäriert dem Subjekte nicht, oder ist nicht eine einzelne Eigenschaft, überhaupt nicht eine Eigenschaft desselben; sie enthält alle vereinzelnte Bestimmtheit in ihrer substantiellen Gediegenheit aufgelöst. – Sie ist darum, weil sie als diese negative Identität mit sich gesetzt ist, wesentlich Subjekt; aber ist ihrem Prädikate nicht mehr subsumiert. Hiermit verändert sich nun überhaupt die Natur des Reflexionsurteils.
Dasselbe war wesentlich Urteil der Subsumtion. Das Prädikat war als das Ansichseiende Allgemeine gegen sein Subjekt bestimmt; seinem Inhalte nach konnte es als wesentliche Verhältnisbestimmung oder auch als Merkmal genommen werden; – eine Bestimmung, nach welcher das Subjekt nur eine wesentliche Erscheinung ist. Aber zur objektiven Allgemeinheit bestimmt hört es auf, unter solche Verhältnisbestimmung, oder zusammenfassende Reflexion subsumiert zu sein; solches Prädikat ist gegen diese Allgemeinheit vielmehr ein besonderes. Das Verhältnis von Subjekt und Prädikat hat sich somit umgekehrt, und das Urteil sich insofern zunächst aufgehoben.
Diese Aufhebung des Urteils fällt mit dem zusammen, was die Bestimmung der Kopula wird, die wir noch zu betrachten haben; die Aufhebung der Urteilsbestimmungen und ihr Übergang in die Kopula ist dasselbe. – Insofern nämlich das Subjekt sich in die Allgemeinheit erhoben hat, ist es in dieser Bestimmung dem Prädikate gleich geworden, welches als die reflektierte Allgemeinheit auch die Besonderheit in sich begreift; Subjekt und Prädikat sind daher identisch, d. i. sie sind in die Kopula zusammengegangen. Diese Identität ist die Gattung, oder an und für sich seiende Natur eines Dings. Insofern dieselbe also sich wieder in ein Urteil dirimiert, ist es die innere Natur, wodurch sich Subjekt und Prädikat auf einander beziehen; – eine Beziehung der Notwendigkeit, worin jene Urteilsbestimmungen nur unwesentliche Unterschiede sind. – Was Allen Einzelnen einer Gattung zukommt, kommt durch ihre Natur, der Gattung zu, – ist eine unmittelbare Konsequenz, und der Ausdruck dessen, was sich vorhin ergab, dass das Subjekt z. B. Alle Menschen, seine Formbestimmung abstreift, und der Mensch dafür zu sagen ist. – Dieser an und für sich seiende Zusammenhang macht die Grundlage eines neuen Urteils aus; – des Urteils der Notwendigkeit.
C. Das Urteil der Notwendigkeit
Die Bestimmung, zu der sich die Allgemeinheit fortgebildet hat, ist, wie sich ergeben, die an- und- fürsichseiende oder objektive Allgemeinheit, der in der Sphäre des Wesens die Substantialität entspricht. Sie unterscheidet sich von dieser dadurch, dass sie dem Begriffe angehört, und dadurch nicht nur die innere, sondern auch die gesetzte Notwendigkeit ihrer Bestimmungen, oder dass der Unterschied ihr immanent ist, wogegen die Substanz den ihrigen nur in ihren Akzidenzen, nicht aber als Prinzip in sich selbst hat.
Im Urteil ist nun diese objektive Allgemeinheit gesetzt; somit erstlich mit dieser ihrer wesentlichen Bestimmtheit, als ihr immanent, zweitens als von ihr als Besonderheit verschieden, von der jene Allgemeinheit die substantielle Grundlage ausmacht. Sie ist auf diese Weise als Gattung und Art bestimmt.
a. Das kategorische Urteil
Die Gattung teilt sich, oder stößt sich wesentlich in Arten ab; sie ist Gattung, nur insofern sie Arten unter sich begreift; die Art ist Art nur, insofern sie einerseits in Einzelnen existiert, andererseits in der Gattung eine höhere Allgemeinheit ist. – Das kategorische Urteil hat nun eine solche Allgemeinheit zum Prädikate, an dem das Subjekt seine immanente Natur hat. Es ist aber selbst das erste oder unmittelbare Urteil der Notwendigkeit; daher die Bestimmtheit des Subjekts, wodurch es gegen die Gattung oder Art ein Besonderes oder Einzelnes ist, insofern der Unmittelbarkeit äußerlicher Existenz angehört. – Die objektive Allgemeinheit aber hat eben so hier nur erst ihre unmittelbare Partikularisation; einerseits ist sie darum selbst eine bestimmte, gegen welche es höhere Gattungen gibt; – andererseits ist sie nicht gerade die nächste, d. h. deren Bestimmtheit nicht gerade das Prinzip der spezifischen Besonderheit des Subjekts ist. Was aber daran notwendig ist, ist die substantielle Identität des Subjekts und Prädikats, gegen welche das Eigene, wodurch sich jenes von diesem unterscheidet, nur als ein unwesentliches Gesetztsein, – oder auch nur ein Namen ist; das Subjekt ist in seinem Prädikate in sein An- und- Fürsichsein reflektiert. – Ein solches Prädikat sollte mit den Prädikaten der bisherigen Urteile nicht zusammengestellt werden; wenn z. B. die Urteile: die Rose ist rot, die Rose ist eine Pflanze, oder: dieser Ring ist gelb er ist Gold in Eine Klasse zusammengeworfen, und eine so äußerliche Eigenschaft, wie die Farbe einer Blume als ein gleiches Prädikat mit ihrer vegetabilischen Natur genommen wird, so wird ein Unterschied übersehen, der dem gemeinsten Auffassen auffallen muss. – Das kategorische Urteil ist daher bestimmt von dem positiven und negativen Urteile zu unterscheiden; in diesen ist das, was vom Subjekt ausgesagt wird, ein einzelner zufälliger Inhalt, in jenem ist er die Totalität der in sich reflektierten Form. Die Kopula hat daher in ihm die Bedeutung der Notwendigkeit, in jenen nur des abstrakten, unmittelbaren Seins.
Die Bestimmtheit des Subjekts, wodurch es ein Besonderes gegen das Prädikat ist, ist zunächst noch ein zufälliges; Subjekt und Prädikat sind nicht durch die Form oder Bestimmtheit als notwendig bezogen; die Notwendigkeit ist daher noch als innre. – Das Subjekt aber ist Subjekt nur als Besonderes, und insofern es objektive Allgemeinheit hat, soll es sie wesentlich nach jener erst unmittelbaren Bestimmtheit haben. Das Objectiv-allgemeine, indem es sich bestimmt, d. i. sich ins Urteil setzt, ist wesentlich in identischer Beziehung mit dieser aus ihm abgestoßenen Bestimmtheit als solcher, d. i. sie ist wesentlich nicht als bloß zufälliges zu setzen. Das kategorische Urteil entspricht erst durch diese Notwendigkeit seines unmittelbaren Seins, seiner objektiven Allgemeinheit, und ist auf diese Weise in das hypothetische Urteil übergegangen.
b. Das hypothetische Urteil
Wenn A ist, so ist B; oder das Sein des A ist nicht sein eigenes Sein, sondern das Sein eines Andern, des B. – Was in diesem Urteil gesetzt ist, ist der notwendige Zusammenhang von unmittelbaren Bestimmtheiten, welcher im kategorischen Urteile noch nicht gesetzt ist. – Es sind hier zwei unmittelbare Existenzen, oder äußerlich zufällige, deren im kategorischen Urteile zunächst nur eine, das Subjekt, ist; indem aber das eine äußerlich gegen das andere ist, so ist unmittelbar dies andere auch äußerlich gegen das erste. – Nach dieser Unmittelbarkeit ist der Inhalt beider Seiten noch ein gleichgültiger gegen einander; dies Urteil ist daher zunächst ein Satz der leeren Form. Nun ist die Unmittelbarkeit erstlich zwar als solche ein selbstständiges, konkretes Sein; aber zweitens ist die Beziehung desselben das wesentliche; jenes Sein ist daher eben so sehr als bloße Möglichkeit; das hypothetische Urteil enthält nicht, dass A ist, oder dass B ist, sondern nur wenn eines ist, so ist das andere; nur der Zusammenhang der Extreme ist gesetzt, als seiend, nicht sie selbst. Vielmehr ist in dieser Notwendigkeit jedes gesetzt, als eben so sehr das Sein eines Andern. – Der Satz der Identität sagt aus: A ist nur A, nicht B; und B ist nur B, nicht A; im hypothetischen Urteil ist dagegen das Sein der endlichen Dinge nach ihrer formellen Wahrheit durch den Begriff gesetzt, dass nämlich das Endliche sein eigenes Sein, aber eben so sehr nicht das seinige, sondern das Sein eines Andern ist. In der Sphäre des Seins verändert sich das Endliche, es wird zu einem Andern; in der Sphäre des Wesens ist es Erscheinung und gesetzt, dass sein Sein darin besteht, dass ein anderes an ihm scheint, und die Notwendigkeit ist die innere, noch nicht als solche gesetzte, Beziehung. Der Begriff aber ist dies, dass diese Identität gesetzt ist, und dass das Seiende nicht die abstrakte Identität mit sich, sondern die konkrete ist, und unmittelbar an ihm selbst, das Sein eines andern.
Das hypothetische Urteil kann durch die Reflexionsverhältnisse in näherer Bestimmtheit genommen werden, als Verhältnis von Grund und Folge, Bedingung und Bedingtem, Kausalität u.s.f. Wie im kategorischen Urteile die Substantialität, so ist im hypothetischen der Zusammenhang der Kausalität in seiner Begriffsform. Dieses und die andern Verhältnisse stehen sämtlich unter ihm, sind aber hier nicht mehr als Verhältnisse von selbstständigen Seiten, sondern diese sind wesentlich nur als Momente Einer und derselben Identität. – Jedoch sind sie in ihm noch nicht nach den Begriffsbestimmungen als Einzelnes oder Besonderes und Allgemeines entgegengesetzt, sondern nur erst als Momente überhaupt. Das hypothetische Urteil hat insofern mehr die Gestalt eines Satzes; wie das partikuläre Urteil von unbestimmtem Inhalte ist, so ist das hypothetische von unbestimmter Form, indem sein Inhalt sich nicht in der Bestimmung von Subjekt und Prädikat verhält. – Doch an sich ist das Sein, da es das Sein des andern ist, eben dadurch Einheit seiner selbst und des andern, und hiermit Allgemeinheit; es ist damit zugleich eigentlich nur ein Besonderes, da es bestimmtes, und in seiner Bestimmtheit sich nicht bloß auf sich beziehendes ist. Es ist aber nicht die einfache abstrakte Besonderheit gesetzt, sondern durch die Unmittelbarkeit, welche die Bestimmtheiten haben, sind die Momente derselben als unterschiedene; zugleich durch die Einheit derselben, die ihre Beziehung ausmacht, ist die Besonderheit auch als die Totalität derselben. – Was in Wahrheit daher in diesem Urteile gesetzt ist, ist die Allgemeinheit, als die konkrete Identität des Begriffs, dessen Bestimmungen kein Bestehen für sich haben, sondern nur in ihr gesetzte Besonderheiten sind. So ist es das disjunktive Urteil.
c. Das disjunktive Urteil
Im kategorischen Urteil ist der Begriff als objektive Allgemeinheit, und eine äußerliche Einzelnheit. Im hypothetischen tritt an dieser Äußerlichkeit der Begriff in seiner negativen Identität hervor; durch diese erhalten sie die nun im disjunktiven Urteile gesetzte Bestimmtheit, welche sie im erstern unmittelbar haben. Das disjunktive Urteil ist daher die objektive Allgemeinheit zugleich in der Vereinigung mit der Form gesetzt. Es enthält also erstens die konkrete Allgemeinheit oder die Gattung, in einfacher Form, als das Subjekt; zweitens dieselbe aber als Totalität ihrer unterschiedenen Bestimmungen. A ist entweder B oder C. Dies ist die Notwendigkeit des Begriffs, worin erstens die Dieselbigkeit beider Extreme, einerlei Umfang, Inhalt und Allgemeinheit ist; zweitens sind sie nach der Form der Begriffsbestimmung unterschieden, so dass aber um jener Identität willen diese als bloße Form ist. Drittens erscheint die identische objektive Allgemeinheit deswegen, als das in sich reflektierte gegen die unwesentliche Form, als Inhalt, der aber an ihm selbst die Bestimmtheit der Form hat; das einemal als die einfache Bestimmtheit der Gattung; das andremal eben diese Bestimmtheit als in ihren Unterschied entwickelt, – auf welche Weise sie die Besonderheit der Arten, und deren Totalität, die Allgemeinheit der Gattung, ist. – Die Besonderheit in ihrer Entwicklung macht das Prädikat aus, weil sie insofern das Allgemeinere ist, als sie die ganze allgemeine Sphäre des Subjekts, aber auch dieselbe in der Auseinandersetzung der Besonderung enthält.
Diese Besonderung näher betrachtet, so macht vors erste die Gattung die substanzielle Allgemeinheit der Arten aus; das Subjekt ist daher sowohl B als C; dieses sowohl als bezeichnet die positive Identität des Besondern mit dem Allgemeinen; dies objektive Allgemeine erhält sich vollkommen in seiner Besonderheit. Die Arten zweitens schließen sich gegenseitig aus; A ist entweder B oder C; denn sie sind der bestimmte Unterschied der allgemeinen Sphäre. Dies Entweder Oder ist die negative Beziehung derselben. In dieser sind sie aber eben so identisch als in jener; die Gattung ist ihre Einheit als bestimmter Besondern. – Wäre die Gattung eine abstrakte Allgemeinheit, wie in den Urteilen des Daseins, so wären die Arten auch nur als verschiedene und gegen einander gleichgültige zu nehmen; sie ist aber nicht jene äußere, nur durch Vergleichung und Weglassung entstandene Allgemeinheit, sondern ihre immanente und konkrete. – Ein empirisches disjunktives Urteil ist ohne Notwendigkeit; A ist entweder B oder C oder D u.s.f. weil die Arten B, C, D u.s.f. sich vorgefunden haben; es kann eigentlich kein Entweder Oder dadurch ausgesprochen werden; denn solche Arten machen nur etwa eine subjektive Vollständigkeit aus; die eine Art schließt zwar die andere aus; aber Entweder Oder schließt jede weitere aus, und schließt eine totale Sphäre in sich ab. Diese Totalität hat ihre Notwendigkeit in der negativen Einheit des objektiv-Allgemeinen, welches die Einzelnheit in sich aufgelöst, und als einfaches Prinzip des Unterschieds immanent in sich hat, wodurch die Arten bestimmt und bezogen sind. Die empirischen Arten dagegen haben ihre Unterschiede an irgend einer Zufälligkeit, die ein äußerliches Prinzip, oder daher nicht ihr Prinzip, somit auch nicht die immanente Bestimmtheit der Gattung ist; sie sind darum nach ihrer Bestimmtheit auch nicht auf einander bezogen. – Durch die Beziehung ihrer Bestimmtheit machen die Arten aber die Allgemeinheit des Prädikats aus. – Die sogenannten konträren und kontradiktorischen Begriffe sollten hier eigentlich erst ihre Stelle finden; denn im disjunktiven Urteile ist der wesentliche Begriffsunterschied gesetzt; aber sie haben darin auch zugleich ihre Wahrheit, dass nämlich das Konträre und Kontradiktorische selbst eben so wohl konträr als kontradiktorisch unterschieden ist. Konträr sind die Arten, insofern sie nur verschieden sind, nämlich durch die Gattung als ihre objektive Natur haben sie ein an- und- fürsichseiendes Bestehen; kontradiktorisch, insofern sie sich ausschließen. Jede dieser Bestimmungen für sich ist aber einseitig und ohne Wahrheit; im Entweder Oder des disjunktiven Urteils ist ihre Einheit als ihre Wahrheit gesetzt, nach welcher jenes selbstständiges Bestehen als konkrete Allgemeinheit selbst auch das Prinzip der negativen Einheit ist, wodurch sie sich gegenseitig ausschließen.
Durch die so eben aufgezeigte Identität des Subjekts und Prädikats nach der negativen Einheit ist die Gattung im disjunktiven Urteile als die nächste bestimmt. Dieser Ausdruck deutet zunächst auf einen bloßen Quantitätsunterschied von Mehr oder Weniger Bestimmungen, die ein Allgemeines gegen eine unter ihm stehende Besonderheit enthalte. Es bleibt hiernach zufällig, was eigentlich die nächste Gattung ist. Insofern aber die Gattung als ein bloß durch Weglassen von Bestimmungen gebildetes Allgemeines genommen wird, kann sie eigentlich kein disjunktives Urteil bilden; denn es ist zufällig, ob die Bestimmtheit etwa in ihr noch geblieben sei, welche das Prinzip des Entweder Oder ausmacht; die Gattung wäre überhaupt nicht nach ihrer Bestimmtheit in den Arten dargestellt, und diese könnten nur eine zufällige Vollständigkeit haben. In dem kategorischen Urteile ist die Gattung zunächst nur in dieser abstrakten Form gegen das Subjekt, daher nicht notwendig die ihm nächste Gattung, und insofern äußerlich. Indem aber die Gattung als konkrete wesentlich bestimmte Allgemeinheit ist, so ist sie als die einfache Bestimmtheit die Einheit von den Begriffsmomenten, welche in jener Einfachheit nur aufgehoben sind, aber ihren realen Unterschied in den Arten haben. Die Gattung ist daher insofern die nächste einer Art, als diese ihre spezifische Unterscheidung an der wesentlichen Bestimmtheit jener, und die Arten überhaupt ihre unterschiedene Bestimmung als Prinzip in der Natur der Gattung haben.
Die so eben betrachtete Seite macht die Identität des Subjekts und Prädikats nach der Seite des Bestimmtseins überhaupt aus; eine Seite, die durch das hypothetische Urteil gesetzt worden, dessen Notwendigkeit eine Identität Unmittelbarer und Verschiedener, daher wesentlich als negative Einheit ist. Diese negative Einheit ist es überhaupt, welche das Subjekt und Prädikat abscheidet, die aber nunmehr selbst als unterschieden gesetzt ist, im Subjekte als einfache Bestimmtheit, im Prädikate als Totalität. Jenes Abscheiden des Subjekts und Prädikats ist der Begriffsunterschied; die Totalität der Arten im Prädikat kann aber eben so kein anderer sein. – Die Bestimmung der disjunktiven Glieder gegen einander ergibt sich also hierdurch. Sie reduziert sich auf den Unterschied des Begriffes, denn es ist nur dieser, der sich disjungiert, und in seiner Bestimmung seine negative Einheit offenbart. Übrigens kommt die Art hier nur in Betracht, nach ihrer einfachen Begriffsbestimmtheit, nicht nach der Gestalt, wie sie aus der Idee in weitere selbstständige Realität getreten ist; diese fällt allerdings in dem einfachen Prinzip der Gattung weg; aber die wesentliche Unterscheidung muss Moment des Begriffs sein. In dem hier betrachteten Urteil ist eigentlich durch die eigene Fortbestimmung des Begriffs nunmehr selbst seine Disjunktion gesetzt, dasjenige, was sich beim Begriff, als seine an- und- fürsichseiende Bestimmung, als seine Unterscheidung in bestimmte Begriffe ergeben hat. – Weil er nun das Allgemeine, die positive ebensosehr wie die negative Totalität der Besondern ist, so ist er selbst ebendadurch auch unmittelbar eines seiner disjunktiven Glieder; das andere aber ist diese Allgemeinheit in ihre Besonderheit aufgelöst, oder die Bestimmtheit des Begriffs, als Bestimmtheit; in welcher eben die Allgemeinheit sich als die Totalität darstellt. – Wenn die Disjunktion einer Gattung in Arten noch nicht diese Form erreicht hat, so ist dies ein Beweis, dass sie sich nicht zur Bestimmtheit des Begriffes erhoben, und nicht aus ihm hervorgegangen ist. – Die Farbe ist entweder violett, indigoblau, hellblau, grün, gelb, orange, oder rot; – solcher Disjunktion ist ihre, auch empirische Vermischung und Unreinheit sogleich anzusehen; sie ist von dieser Seite für sich betrachtet, schon barbarisch zu nennen. Wenn die Farbe als die konkrete Einheit von Hell und Dunkel begriffen worden, so hat diese Gattung die Bestimmtheit an ihr, welche das Prinzip ihrer Besonderung in Arten ausmacht. Von diesen aber muss die eine die schlechthin einfache Farbe sein, welche den Gegensatz gleichschwebend und in ihre Intensität eingeschlossen und negiert enthält; ihr gegenüber muss der Gegensatz des Verhältnisses des Hellen und Dunkeln sich darstellen, wozu, da es ein Naturphänomen betrifft, noch die gleichgültige Neutralität des Gegensatzes kommen muss. – Vermischungen, wie Violett, und Orange, und Gradunterschiede wie Indigoblau und Hellblau für Arten zu halten, kann nur in einem ganz unüberlegten Verfahren seinen Grund haben, das selbst für den Empirismus zu wenig Reflexion zeigt. – Was übrigens die Disjunktion, je nachdem sie im Elemente der Natur oder des Geistes geschieht, für unterschiedene und noch näher bestimmte Formen habe, gehört nicht hierher auszuführen.
Das disjunktive Urteil hat zunächst in seinem Prädikate die Glieder der Disjunktion; aber ebensosehr ist es selbst disjungiert; sein Subjekt und Prädikat sind die Glieder der Disjunktion; sie sind die in ihrer Bestimmtheit aber zugleich als identisch gesetzten Begriffsmomente, als identisch α) in der objektiven Allgemeinheit, welche in dem Subjekte als die einfache Gattung, und in dem Prädikat als die allgemeine Sphäre und als Totalität der Begriffsmomente ist, und β) in der negativen Einheit, dem entwickelten Zusammenhange der Notwendigkeit, nach welchem die einfache Bestimmtheit im Subjekte, in den Unterschied der Arten auseinandergegangen, und eben darin deren wesentliche Beziehung und das mit sich selbst identische ist.
Diese Einheit, die Kopula dieses Urteils, worein die Extreme durch ihre Identität zusammen gegangen sind, ist somit der Begriff selbst, und zwar als gesetzt; das bloße Urteil der Notwendigkeit hat sich damit zum Urteil des Begriffs erhoben.
D. Das Urteil des Begriffs
Urteile des Daseins fällen zu wissen: die Rose ist rot, der Schnee ist weiß u.s.f. wird schwerlich dafür gelten, dass es große Urteilskraft zeige. Die Urteile der Reflexion sind mehr Sätze; in dem Urteile der Notwendigkeit ist der Gegenstand zwar in seiner objektiven Allgemeinheit, aber erst im jetzt zu betrachtenden Urteil ist seine Beziehung auf den Begriff vorhanden. Dieser ist darin zu Grund gelegt, und da er in Beziehung auf den Gegenstand ist, als ein Sollen, dem die Realität angemessen sein kann oder auch nicht. – Solches Urteil enthält daher erst eine wahrhafte Beurteilung; die Prädikate gut, schlecht, wahr, schön, richtig u.s.f. drücken aus, dass die Sache an ihrem allgemeinen Begriffe, als dem schlechthin vorausgesetzten Sollen gemessen, und in Übereinstimmung mit demselben ist, oder nicht.
Man hat das Urteil des Begriffs Urteil der Modalität genannt, und sieht es dafür an, dass es die Form enthalte, wie die Beziehung des Subjekts und Prädikats sich in einem äußerlichen Verstande verhalte, und dass es den Wert der Kopula nur in Beziehung auf das Denken angehe. Das problematische Urteil bestehe hiernach darin, wenn man das Bejahen oder Verneinen als beliebig oder als möglich; – das assertorische, wenn man es als wahr d. h. wirklich, und das apodiktische, wenn man es als notwendig annehme. – Man sieht leicht, warum es so nahe liegt, bei diesem Urteil aus dem Urteile selbst herauszutreten, und seine Bestimmung als etwas bloß subjektives zu betrachten. Es ist hier nämlich der Begriff, das Subjektive, welches am Urteil wieder hervortritt, und sich zu einer unmittelbaren Wirklichkeit verhält. Allein dies Subjektive ist nicht mit der äußerlichen Reflexion zu verwechseln, die freilich auch etwas subjektives ist, aber in anderem Sinne als der Begriff selbst; dieser, der aus dem disjunktiven Urteil wieder hervortritt, ist vielmehr das Gegenteil einer bloßen Art und Weise. Die frühern Urteile sind in diesem Sinne nur ein subjektives, denn sie beruhen auf einer Abstraktion und Einseitigkeit, in der der Begriff verloren ist. Das Urteil des Begriffs ist vielmehr das objektive und die Wahrheit gegen sie, eben weil ihm der Begriff, aber nicht in äußerer Reflexion oder in Beziehung auf ein subjektives, d. h. zufälliges Denken, in seiner Bestimmtheit als Begriff zu Grunde liegt.
Im disjunktiven Urteile war der Begriff als Identität der allgemeinen Natur mit ihrer Besonderung gesetzt; hiermit hatte sich das Verhältnis des Urteils aufgehoben. Dieses Konkrete der Allgemeinheit und der Besonderung ist zunächst einfaches Resultat; es hat sich nun weiter zur Totalität auszubilden, indem die Momente, die es enthält, darin zunächst untergegangen, und noch nicht in bestimmter Selbstständigkeit einander gegenüberstehen. – Der Mangel des Resultats kann bestimmter auch so ausgedrückt werden, dass im disjunktiven Urteile die objektive Allgemeinheit zwar in ihrer Besonderung vollkommen geworden ist, dass aber die negative Einheit der letztern nur in jene zurückgeht, und noch nicht zum Dritten, zur Einzelnheit, sich bestimmt hat. – Insofern aber das Resultat selbst die negative Einheit ist, so ist es zwar schon diese Einzelnheit; aber so ist es nur diese Eine Bestimmtheit, die nun ihre Negativität zu setzen, sich in die Extreme zu dirimieren, und auf diese Weise vollends zum Schlusse zu entwickeln hat.
Die nächste Diremtion dieser Einheit ist das Urteil, in welchem sie das einemal als Subjekt, als ein unmittelbar Einzelnes, und dann als Prädikat als bestimmte Beziehung ihrer Momente gesetzt ist.
a. Das assertorische Urteil
Das Urteil des Begriffs ist zuerst unmittelbar; so ist es das assertorische Urteil. Das Subjekt ist ein konkretes Einzelnes überhaupt, das Prädikat drückt dasselbe als die Beziehung seiner Wirklichkeit, Bestimmtheit oder Beschaffenheit, auf seinen Begriff aus. (Dies Haus ist schlecht, diese Handlung ist gut.) Näher enthält es also, a) dass das Subjekt etwas sein soll; seine allgemeine Natur hat sich als der selbstständige Begriff gesetzt; b) die Besonderheit, welche nicht nur um ihrer Unmittelbarkeit, sondern um ihrer ausdrücklichen Unterscheidung willen von ihrer selbstständigen allgemeinen Natur, als Beschaffenheit und äußerliche Existenz ist; diese ist um der Selbstständigkeit des Begriffes willen ihrerseits auch gleichgültig gegen das Allgemeine, und kann ihm angemessen oder auch nicht sein. – Diese Beschaffenheit ist die Einzelnheit, welche über die notwendige Bestimmung des Allgemeinen im disjunktiven Urteil hinausliegt, eine Bestimmung, welche nur als die Besonderung der Art und als negatives Prinzip der Gattung ist. Insofern ist die konkrete Allgemeinheit, die aus dem disjunktiven Urteil hervorgegangen ist, in dem assertorischen Urteil in die Form von Extremen entzweit, denen der Begriff selbst als gesetzte, sie beziehende Einheit noch fehlt.
Das Urteil ist darum nur erst assertorisch; seine Bewährung ist eine subjektive Versicherung. Dass Etwas gut oder schlecht, richtig, passend oder nicht u.s.f. ist, hat seinen Zusammenhang in einem äußern Dritten. Dass er aber äußerlich gesetzt ist, ist dasselbe, dass er nur erst an sich oder innerlich ist. – Wenn Etwas gut oder schlecht u.s.f. ist, wird daher wohl niemand meinen, dass es nur im subjektiven Bewusstsein etwa gut, aber an sich vielleicht schlecht, oder dass gut und schlecht, richtig, passend, u.s.f. nicht Prädikate der Gegenstände selbst sein. Das bloß subjektive der Assertion dieses Urteils besteht also darin, dass der an sich seiende Zusammenhang des Subjekts und Prädikats noch nicht gesetzt, oder was dasselbe ist, dass er nur äußerlich ist; die Kopula ist noch ein unmittelbares, abstraktes Sein.
Der Versicherung des assertorischen Urteils steht daher mit eben dem Rechte die entgegengesetzte gegenüber. Wenn versichert wird: diese Handlung ist gut; so hat die entgegengesetzte: diese Handlung ist schlecht, noch gleiche Berechtigung. – Oder an sich betrachtet, weil das Subjekt des Urteils unmittelbares Einzelnes ist, hat es in dieser Abstraktion noch die Bestimmtheit nicht an ihm gesetzt, welche seine Beziehung auf den allgemeinen Begriff enthielte; es ist so noch ein zufälliges, eben sowohl dem Begriffe zu entsprechen, oder auch nicht. Das Urteil ist daher wesentlich problematisch.